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Trinkwasser: Schwerpunkt Mitbestimmung

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Trinkwasser: Schwerpunkt Mitbestimmung

Die Bereitstellung und Überwachung von Trinkwasser ist eine essenzielle Aufgabe des Facility Managements und betrifft sowohl die Gesundheit der Mitarbeitenden als auch die Betriebssicherheit. Trinkwasser gehört zu den unverzichtbaren Ressourcen eines Betriebs und ist nicht nur für den täglichen Bedarf der Mitarbeitenden, sondern auch für technische und infrastrukturelle Anwendungen von Bedeutung. Der Umgang mit Trinkwasser unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, wie der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), und hat direkten Einfluss auf die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit der Belegschaft. Dies macht die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu einem entscheidenden Faktor. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, soziale Belange berücksichtigt und Nachhaltigkeitsziele sinnvoll umgesetzt werden. Durch klare Betriebsvereinbarungen, regelmäßige Prüfungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Fachkräften können die Interessen der Belegschaft und die betrieblichen Anforderungen optimal miteinander verbunden werden.

Mitbestimmung bei der Trinkwasserstrategie: Gemeinsam entscheiden, nachhaltig handeln

Einsatzbereiche

  • Trinkwasser für Mitarbeitende: Bereitstellung von hygienisch einwandfreiem Wasser an Wasserentnahmestellen, Trinkbrunnen oder in Kantinen.

  • Technische Anwendungen: Nutzung von Trinkwasser in Heizungs-, Kühl- und Reinigungssystemen.

  • Hygiene: Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung in sanitären Einrichtungen.

  • Notfallversorgung: Vorratshaltung für Notfälle, insbesondere in Bereichen mit kritischer Infrastruktur.

Ziele und Anforderungen

  • Gesundheitsschutz: Sicherstellung der Qualität und Sicherheit des Trinkwassers gemäß der Trinkwasserverordnung.

  • Compliance: Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben, z. B. durch regelmäßige Prüfungen.

  • Nachhaltigkeit: Effiziente Nutzung von Trinkwasserressourcen und Vermeidung von Verschwendung.

  • Vertrauen: Förderung des Wohlbefindens der Mitarbeitenden durch die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser.

Relevante Paragraphen im BetrVG

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, z. B. bei Hygienemaßnahmen oder der Kontrolle von Wasserqualität.

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Trinkwasserqualität.

  • § 90 BetrVG: Mitwirkung bei der Planung von Einrichtungen, die die Trinkwasserversorgung betreffen.

  • § 91 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden erheblich beeinflussen, z. B. bei Einschränkungen der Trinkwassernutzung.

Trinkwasserrechtliche Vorschriften

  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Regelungen zur Qualität, Prüfung und Überwachung von Trinkwasser.

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG): Anforderungen an den Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch mikrobiologische Belastungen.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Vorgaben zur Bereitstellung von Trinkwasser an Arbeitsstätten.

Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Regelungen zur sparsamen und nachhaltigen Nutzung von Wasserressourcen.

  • Umweltrecht: Verpflichtung zur Vermeidung von Verschmutzung und zur Förderung von Ressourceneffizienz.

Wasserqualität und Hygienemaßnahmen

  • Relevanz: Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung erfordert regelmäßige Prüfungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass alle Entnahmestellen regelmäßig auf Legionellen und andere Belastungen geprüft werden.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG sicherstellen, dass Hygienemaßnahmen konsequent umgesetzt werden.

Installation und Wartung von Trinkwassersystemen

  • Relevanz: Neue Installationen oder Wartungsarbeiten können die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden beeinflussen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitwirkungsrecht gemäß § 90 BetrVG bei der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Wartungsarbeiten außerhalb der Betriebszeiten durchgeführt werden, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Bereitstellung von Trinkwasser

  • Relevanz: Mitarbeitende haben Anspruch auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser an ihren Arbeitsplätzen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Einfluss auf die Anzahl und Position von Trinkwasserentnahmestellen nehmen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass Trinkbrunnen an zentralen Orten installiert werden, um den Zugang für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Nachhaltigkeitsmaßnahmen

  • Relevanz: Effiziente Wassernutzung und Ressourcenschonung tragen zur Nachhaltigkeit bei, können aber organisatorische Änderungen erfordern.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass Nachhaltigkeitsziele sozialverträglich umgesetzt werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat unterstützt die Einführung wassersparender Technologien, fordert aber Schulungen für Mitarbeitende zur korrekten Nutzung.

Notfallmanagement

  • Relevanz: In Krisensituationen, z. B. bei Wasserverschmutzung oder Ausfällen, muss eine alternative Trinkwasserversorgung gewährleistet sein.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann auf die Erstellung von Notfallplänen und regelmäßige Übungen Einfluss nehmen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass in jeder Abteilung Wasserreserven für den Notfall bereitgestellt werden.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Qualitätsstandards: Regelmäßige Prüfung und Überwachung der Trinkwasserqualität.

  • Hygiene und Wartung: Vorgaben für Reinigungsintervalle und Wartungsmaßnahmen an Trinkwasseranlagen.

  • Bereitstellung: Anforderungen an die Anzahl, Position und Ausstattung von Trinkwasserentnahmestellen.

  • Nachhaltigkeit: Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Vermeidung von Wasserverschwendung.

  • Notfallmanagement: Festlegung von Maßnahmen zur alternativen Trinkwasserversorgung in Krisensituationen.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

  • Transparenz: Klare Regeln schaffen Vertrauen bei der Belegschaft.

  • Mitarbeiterschutz: Sicherstellung der Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden.

  • Effizienz: Optimierung von Prozessen und Reduzierung von Wasserverschwendung.

Datenschutz bei Wasserqualitätstracking

  • Herausforderung: Systeme zur Überwachung der Wasserqualität könnten personenbezogene Daten erfassen.

  • Lösung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass Daten ausschließlich anonymisiert und zweckgebunden verwendet werden.

Akzeptanz bei Nachhaltigkeitsmaßnahmen

  • Herausforderung: Veränderungen wie die Einführung von wassersparenden Technologien könnten auf Widerstand stoßen.

  • Lösung: Der Betriebsrat unterstützt transparente Kommunikation und Schulungen.

Kostendruck

  • Herausforderung: Maßnahmen zur Sicherung der Wasserqualität oder Nachhaltigkeit könnten höhere Kosten verursachen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert eine langfristige Planung, um Investitionen und Betriebskosten in Einklang zu bringen.