Voraussetzungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb
Facility Management: Trinkwasser » Betrieb

Die Gewährleistung der Trinkwasserqualität in Betrieben ist von großer Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und Kunden
Um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, halten alle Beteiligten die relevanten gesetzlichen Vorgaben und Normen ein. Sie führen regelmäßige Überprüfungen und Wartungen der Wassersysteme durch und schulen die Mitarbeiter im Umgang mit dem Trinkwasser. Diese Maßnahmen sind unerlässlich.
Verbesserung der Betriebsabläufe von Wasserversorgungsanlagen
VERANTWORTUNG DES WASSERVERSORGERS

Zuverlässige industrielle Wassersysteme
Zuverlässige Wasserinfrastruktur für robuste industrielle Leistung und Einhaltung von Sicherheitsstandards.
Die Verantwortung des Wasserversorgers endet an der Übergabestelle, die meist der Wasserzähler ist. In den Gebäuden und Liegenschaften übernimmt der Service Provider ab der Übergabe der Leistungen die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb. Dieser Betriebszustand entspricht einer regelmäßigen Nutzung, wie sie in der Planung vorgesehen ist. Um den betriebssicheren Zustand zu wahren, führt der Service Provider Betriebskontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen durch. Die Hauptrisiken von Trinkwasser-Installationen sind das Nutzerverhalten, die daraus resultierende Stagnation sowie hygienisch kritische Temperaturen.
Risikofaktoren in Wassersystemen

Wasserstagnation in Gebäuden
Diese Abbildung verdeutlicht die wesentlichen Faktoren, die das Risiko von Wasserstagnation in Gebäuden erhöhen.
Eine ausführliche Beschreibung inklusive Systembewertung und Risikomanagement ist Aufgabe der Planung des Service Providers. Bei unzureichenden Nutzungshäufigkeiten oder Entnahmemengen, beispielsweise durch Leerstand oder nachträglichen Einbau von Wasserspararmaturen, besteht eine erhöhte Gefahr einer Vermehrung von Mikroorganismen sowie einer Migration von Werkstoffbestandteilen aus der Trinkwasser-Installation in das Trinkwasser. Um den bestimmungsgemäßen Betrieb sicherzustellen, werden simulierte Entnahmen durch manuelles oder automatisiertes Spülen notwendig.
Verantwortung des Service Providers in der Trinkwasserversorgung
Der Service Provider regelt die allgemeinen Versorgungsbedingungen für die Versorgung mit Wasser entsprechend der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.6.1980 (BGBl 1980 I S. 750), zuletzt geändert durch Art. 1 Erste ÄndVO vom 13.1.2010 (BGBl 2010 I S. 10). Die Grundlage hierfür bildet das mit dem Betreiber abgestimmte und detaillierte Raumbuch, einschließlich Nutzungsbeschreibung, und ein vollständiges Konzept der Trinkwasser-Installation.
Für den bestimmungsgemäßen Betrieb erhält der Service Provider vom Betreiber die grundlegende Dokumentation, Einweisung und Instandhaltungsplanung. Auch hier ist die Grundlage das mit dem Betreiber abgestimmte und detaillierte Raumbuch, einschließlich Nutzungsbeschreibung, und ein vollständiges Konzept der Trinkwasser-Installation.
Der Service Provider schließt die Risiken aus, die aus dem Betrieb der Trinkwasser-Installation resultieren können, und berücksichtigt dabei besonders seine Organisationsverantwortung und die Verkehrssicherungspflichten. Die Pflicht zur Instandhaltung der Trinkwasser-Installationen besteht grundsätzlich und setzt nicht erst dann ein, wenn mit Verschleißerscheinungen zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang hat der Service Provider eine Unterweisungspflicht und unterrichtet seine Mitarbeiter entsprechend. Er gewährleistet die erforderliche Instandhaltung der Trinkwasser-Installation.
DIE BILDUNG VON BIOFILMEN IN TRINKWASSER-INSTALLATIONEN MUSS DABEI DURCH PLANUNG, BETRIEB UND INSTANDHALTUNG EINGESCHRÄNKT WERDEN, UND HAUPTSÄCHLICH DURCH:
Vermeidung von Überdimensionierung
Vermeidung von Stagnation des Trinkwassers
Abtrennung nicht mehr genutzter Anlagenteile und Leitungen
hydraulischer Abgleich des Zirkulationssystems
Verwendung von zugelassenen Installationswerkstoffen
und sachgerechter Inbetriebnahme zur Vermeidung von Temperaturbereichen bei denen Bakterienwachstum gefördert wird, präventiv berücksichtigt werden. Die Instandhaltungsintervalle nach DIN EN 806-5 müssen vom Service Provider eingehalten werden.
Rückbau, Prüfung und Gefährdungsanalyse in der Trinkwasser-Installation
Der Rückbau oder die Trennung müssen unmittelbar am letzten durchströmten Abzweig der Anlage erfolgen.
Es ist insbesondere festzulegen, dass die Entnahmestellen nach Art, Nutzungshäufigkeit, Ort und Anzahl, die Anforderungen an die Rohrleitungsführung, die erforderlichen Probenahmestellen sowie die erforderlichen Löschwasserübergabestellen klar definiert sind.
Der Service Provider gewährleistet die Einhaltung sowie die regelmäßige Prüfung und Dokumentation der Temperaturgrenzen und dokumentiert diese im Betriebstagebuch. Die Temperaturgrenzen sind wie folgt definiert: Trinkwasser, kalt: maximal 25 °C, hygienisch 20 °C; Trinkwasser, warm: gemäß DVGW W 551.
Fehlende Unterlagen fordert der Service Provider ein oder erstellt diese, nötigenfalls im Rahmen einer systemorientierten Gefährdungsanalyse nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 im Sinne einer Bestandsaufnahme. Auf Basis des Ergebnisses dieser systemorientierten Gefährdungsanalyse führt der Service Provider dann die notwendigen Instandsetzungen und technischen Verbesserungen durch und nimmt eine Einweisung vor.
PLANERISCHE VORAUSSETZUNGEN
Die Instandhaltungsleistungen des Service Providers erfolgen im Total Technical Service über einen Zeitraum von 5 Jahren gemäß ISO 41012:2018. Diese normiert strategische Prozesse in Bezug auf Service- und Supportfunktionen durch transparentes Betreiben und in Stand halten der Trinkwasser-Installationen, entsprechend VDI 3810, Blatt 2, VDI 6023 und VDI/DVQSTEE 3810 auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Nach der Abnahme schreibt der Betreiber das Raumbuch über den weiteren Lebenszyklus fort.
Der hygienische und wirtschaftliche Betrieb der komplexen Trinkwasser-Installationen wird mittels Gebäudeautomation unterstützt und ist bereits im Rahmen der Planung berücksichtigt. Alle relevanten Planungsdaten, Betriebsparameter und Prüfungen sind im Anlagenbuch über den Lebenszyklus der Trinkwasser-Installationen lückenlos zu dokumentieren.
Die Beschreibung des festgelegten bestimmungsgemäßen Betriebs berücksichtigt die erforderliche Instandhaltung. Zur Unterstützung des Service Providers stellt ein Instandhaltungsplan das Zusammenspiel der Regelwerke und Verordnungen dar, der die einzelnen Anforderungen zusammenführt.
Nachweise über die durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen dokumentiert der Service Provider im Betriebsbuch. Beide Parteien, Betreiber und Service Provider, verständigen sich diesbezüglich, um die technischen Voraussetzungen des Service Providers zu garantieren.
GEBÄUDEAUTOMATION
Der hygienische und wirtschaftliche Betrieb der komplexen Trinkwasser-Installationen wird mittels Gebäudeautomation unterstützt. Im Zuge der Instandhaltung, gemäß VDI/GEFMA 3810 Blatt 5, prüft der Service Provider alle in die Gebäudeautomation eingebundenen Aktoren und Sensoren auf ihre einwandfreie Funktion. Der Service Provider nutzt diese Einrichtung als Hilfe zum Betreiben und erhält sachkundige Unterstützung vom Betreiber. Die Software zur Regelung der Aktoren wird auf Plausibilität geprüft und regelmäßig aktualisiert. Dies geschieht mit Unterstützung des Betreibers, der für Updates und gegebenenfalls Backups verantwortlich ist.
Die Gebäudeautomation passt sich an Nutzungsänderungen an. Bei einem technischen Anlagenmonitoring verfährt der Service Provider sinngemäß nach VDI 6041.
Im Fall einer geplanten Außerbetriebnahme, die immer in Absprache mit dem Betreiber erfolgt – und dies gilt auch für eine teilweise Außerbetriebnahme – ergreift der Service Provider, abhängig von der Dauer der Außerbetriebnahme, die Maßnahmen nach Tabelle 2 im Anhang dieser Leistungsbeschreibung. Der Service Provider beachtet die Änderungen der Betriebsbedingungen.
DIE ANFORDERUNGEN AN DIE DOKUMENTATION
Mit der zunehmenden Anlagenkomplexität steigen die Anforderungen an die Dokumentation zum Betriebskonzept. Die Unterlagen sammeln sich über den gesamten Lebenszyklus der Trinkwasser-Installation an.
Das Betriebsbuch, das während der Vertragszeit vom Service Provider geführt wird, ist ein wichtiger Teil des Anlagenbuchs. Im Betriebsbuch dokumentiert der Service Provider alle Störungen, durchgeführten Maßnahmen sowie Messwerte, Analyseergebnisse und Beobachtungen chronologisch ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nach der Übernahme der Leistungen der Trinkwasser-Installation. Hier sind mindestens Informationen zum Betreiber, dem Service Provider sowie Anlagenerrichter mit Firmensitz aufzuführen. Des Weiteren sind Daten zum Objekt und zur Trinkwasser-Installation zu nennen.
In diesem Betriebsbuch sind auch alle erforderlichen Grundinformationen zu finden, wie beispielsweise Versorgungsdruck, Wasserqualität sowie Rohrnetzberechnung. Die Auslegung von Speichern, Apparaten und weiteren technischen Bauteilen und die daraus resultierenden Schemata, Grundrisse und ausgewählten Werkstoffe sind ebenfalls im Betriebsbuch festzuhalten und fortzuschreiben. Alte Bestandsunterlagen bleiben aufgrund der Nachvollziehbarkeit Teil des Anlagenbuchs.
Zur Dokumentation gehört ebenfalls eine detaillierte Instandhaltungsplanung, die zum Zeitpunkt der Betriebsübernahme des Service Providers an die tatsächlich ausgeführten Gegebenheiten der Anlage angepasst werden muss. Dies gilt ebenso für die Probenahmepläne.
Aufbau des Anlagenbuchs Trinkwasser

Leitfaden für Anlagendokumentation
Vollständiger Leitfaden zu wichtigen Unterlagen für die Wartung und den Betrieb von Anlagen.
Inbetriebnahme-Dokumente sind alle Unterlagen, die während der Inbetriebnahme erstellt und übergeben werden. Bereits vor der Befüllung der Trinkwasser-Installation führt man die Hygiene-Erstinspektion durch und dokumentiert diese.
Im Anschluss fügt man die Druckprobenprotokolle, Spülprotokolle und die Ergebnisse der Erstbeprobung sowie Übergabe- und Einweisungsprotokolle dem Anlagenbuch hinzu.
SCHADENSVERHÜTUNG
Der Service Provider als Fachmann hat auf jeden Fall die Aufgabe, auf Umstände und daraus resultierende mögliche Gefahren hinzuweisen. Die wesentlichen Bedingungen zum sachgemäßen Betrieb und somit zur Minderung und Verhütung von Schäden sind stetig zu befolgen:
Essenzielle Anforderungen an die Trinkwasserhygiene
Wasseraustausch: Wasser muss fließen, denn Stagnation ist gefährlich
Durchströmung: Alle Teilstrecken der Installation, alle Armaturen und Geräte müssen bedarfsgerecht dimensioniert und ausreichend durchströmt werden.
Temperaturen: Einhaltung der Maximaltemperatur bei Kaltwasser sowie der Mindesttemperatur bei Warmwasser und in der Zirkulationsleitung.
DIE REGELN DER TECHNIK
Eine thermische Entkopplung von Kaltwasser zu Warm- und Heizungswasser ist nicht nur erforderlich, um die Wärmeverluste in Warm- und Heizungswasser zu minimieren, sondern vor allem, um den Wärmeeintrag auf das Kaltwasser gering zu halten. Dadurch bleibt die Kaltwassertemperatur stets unter 25 °C und sollte nach Möglichkeit 20 °C nicht überschreiten. Am Ende gilt die goldene Regel: Heißes bleibt heiß und Kaltes bleibt kalt!
Die thermische Entkopplung der Entnahmearmaturen, besonders zur Warmwasserverteilung mit Zirkulation, berücksichtigt der Service Provider. Systemische Probleme resultieren meist aus mangelnden Warmwassertemperaturen aufgrund technischer Mängel, endständige Probleme aus einer unzureichenden Nutzung.
Der Service Provider beachtet, dass Sicherungseinrichtungen und Sicherungsarmaturen der Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebes sowohl in technischer als auch in hygienischer Hinsicht dienen. Sie verhindern unter anderem das Rücksaugen von potenziell kontaminierten Wässern in die Trinkwasser-Installation sowie das Entstehen von Überdruck.
Diese Systeme dienen zudem der Verhinderung von Nutzungsbeeinträchtigungen, Sachschäden und Personengefährdung und werden daher regelmäßig vom Service Provider inspiziert und gewartet.
Das Betriebstagebuch, als Teil des Anlagenbuchs, umfasst den Instandhaltungsplan sowie die Dokumentation von Vorkommnissen während des Betriebsablaufs, zum Beispiel Störungen und Maßnahmen zu deren Behebung. Allgemeine Betriebsdaten (zum Beispiel Wasserverbräuche, Verbrauchsmengen von Aufbereitungsstoffen, erfasste Temperaturen) sowie Ergebnisse von behördlich angeordneten Prüfungen werden vermerkt. Entsprechende Berichte aus der Gebäudeautomation (siehe VDI 3814) und die daraus erfolgten Maßnahmen werden dokumentiert.
Die Ausarbeitung von Plänen und konkreten Maßnahmen im Schadenfall ist Teil des Troubleshootings und wird bereits im Vorfeld organisiert. Wenn bereits ein Schaden eingetreten ist, klärt man, ob weitere Schäden zu befürchten sind. Die Ermittlung der Schadenursache stellt eine Grundlage zur nachhaltigen Schadensbehebung und damit zur Instandhaltung dar. Der Service Provider ist in allen Belangen für die nachhaltige Betriebsführung und damit zur Schadensverhütung verpflichtet.
HOCHWASSER
Hinweise zum Schutz von Trinkwasser-Installationen vor Hochwasser entnimmt man unter anderem der Richtlinie VDI 6004 Blatt 1.
Durch das Bereitstellen von Hochwassernotfallplänen, wie zum Beispiel Alarm- oder Einsatzpläne, wird vor, während und nach dem Hochwasser das Gefahrenpotenzial minimiert.
Die Notfallpläne ergänzen den präventiven Schutz des Gebäudes. Wassergefährdende Betriebsmittel werden so gelagert, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen ist. Die Trinkwasser-Installationen nimmt man nach den zuvor erarbeiteten Verhaltensplänen außer Betrieb, die Stromzufuhr unterbricht man sofort als ersten Schritt der getroffenen Maßnahmen.
Alle involvierten Provider sind mit den Notfallplänen vertraut und in gewissen Abständen entsprechend den Sicherheitsrollen mit den dazu erforderlichen Audits zu betrauen. Die Regelung der erforderlichen Abhandlungen wird im Betriebsbuch erfasst.
AUSFÜHRUNG
Der bestimmungsgemäße Betrieb basiert auf der ordnungsgemäßen Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dies umfasst die gesamten technischen Leistungen in den dezentralen Netzen mit Strom, Wärme, Kälte, Wasser und Warmwasser der Anlagen und Betriebstechnik. Diese Leistungen sind in Verbindung mit dieser Leistungsbeschreibung als Einheit zum nachhaltigen Betrieb richtungsweisend und werden befolgt. Der Service Provider berichtet zyklisch über die Umsetzung dieser Anforderungen.
(insbesondere VDI/DVGW 6023, Normen in der Reihe DIN EN 806 in Verbindung mit DIN EN 1717, Normen in der Reihe DIN 1988 und DVGW W 551). Ausführung und Instandhaltung müssen durch den Service Provider nach § 12 AVBWasserV erfolgen.
INBETRIEBNAHME

Überblick zum Immobilienlebenszyklus
Zeigt die Phasen des Lebenszyklus: Planung, Errichtung, Betrieb und Verwertung, mit klaren Verantwortlichkeiten.
Der Hygiene-Erstinspektion folgen Befüllung, Spülung und Erstbeprobung nach VDI/DVGW 6023. Mit der Befüllung muss der bestimmungsgemäße Betrieb aufgenommen und dauerhaft fortgeführt werden, siehe auch Bild 2 als Anhang dieser Leistungsbeschreibung.
Über die Inbetriebnahme ist ein Protokoll anzufertigen.
ÜBERGABE/ABNAHME
Die Dokumentationen der Beseitigung etwaiger Mängel an der Trinkwasser-Installation aus der Hygiene-Erstinspektion oder aus dem Abnahmeprozess werden dem Service Provider ausgehändigt. Dies umfasst auch die Dokumentation der Beseitigung von Mängeln an der Trinkwasser-Installation, die aus der Hygiene-Erstinspektion oder aus dem Abnahmeprozess resultieren. Zur Erfüllung seiner Obliegenheiten und Sorgfaltspflichten weist der Betreiber den Service Provider in die Bedienung der Trinkwasser-Installation ein.
EINWEISUNG
Die Einweisung des Service Providers hat durch den Betreiber in den Betrieb der Anlagen und deren Übergabe in den Verantwortungsbereich des Providers z.B. gemäß VDI/DVGW 6023, Kategorie C zu erfolgen.
ZUGÄNGLICHKEIT
Der freie Zugang zur Ausführung der Dienstleitungen muss gewährleistet sein, damit jede Art von Bedienung und erforderlicher Instandhaltung ungehindert möglich ist. Der Betreiber hat die Zugänglichkeit der Anlagen zu garantieren.
BETREIBERPERSONAL
Der Service Provider ist jederzeit in der Lage, die Fach- und Sachkunde seines Personals nachzuweisen. Aufgaben und Funktionen der Trinkwasser-Installationen und ihrer Einzelkomponenten, deren Funktionsweise und möglichen Auswirkungen bei Mängeln, sind dem Personal vertraut.Der Service Provider muss jederzeit in der Lage sein, die Fach- und Sachkunde seines Personals nachzuweisen. Aufgaben und Funktionen der Trinkwasser-Installationen und ihrer Einzelkomponenten, deren Funktionsweise und möglichen Auswirkungen bei Mängeln müssen vertraut sein.
Eine vollständige Delegation der Verantwortung auf den Service Provider ist nicht möglich (siehe VDI 3810 Blatt 1). Nutzer im Allgemeinen (z.B. Mieter, Pächter, Arbeitnehmer) sollten z.B. mittels Arbeitsanweisung oder Nutzerinformation auf ihre nutzerbezogenen Pflichten hingewiesen werden.
VERFÜGBARKEIT RELEVANTER UNTERLAGEN
Muss der Service Provider bei komplexen Anlagen, die nicht digital erfasst sind, Informationen aus den Unterlagen entnehmen, ist dies jederzeit vom Betreiber zu ermöglichen.