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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Anforderungen an den bestimmungsgemäßen Betrieb

Facility Management: Trinkwasser » Betrieb » Anforderungen

Die Anforderungen an die Trinkwasserversorgung im Betrieb sind vielfältig und anspruchsvoll

Die Anforderungen an die Trinkwasserversorgung im Betrieb sind vielfältig und anspruchsvoll

Neben der Befolgung sämtlicher gesetzlicher und normativer Bestimmungen nimmt der Betrieb auch die individuellen Anforderungen und den Bedarf der Nutzer in Betracht. Es erfolgt eine effektive Risikobewertung und -analyse, um mögliche Gefahrenquellen zu erkennen und auf ein Minimum zu reduzieren.

Erfüllung der Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen

GRUNDREGELN

Effizientes Abwassermanagement

Optimale Abwassersysteme für sauberes und effizientes Wassermanagement.

Die zur Liegenschaft relevante Trinkwasser-Installation wird nur unter Berücksichtigung von Grundregeln bestimmungsgemäß betrieben.

Der Service Provider betreibt die Trinkwasser-Installation bestimmungsgemäß. Dies erfordert mindestens eine regelmäßige Kontrolle auf Funktion und Hygiene sowie die Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen unter Einhaltung der zur Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen, die im Anlagenbuch dokumentiert sind. Mit der Einweisung des Service Providers zum Zeitpunkt der Übergabe wird eine weitere Grundlage für den bestimmungsgemäßen Betrieb gelegt.

REGELMÄSSIGE WASSERENTNAHM

Ein wesentlicher Bestandteil des bestimmungsgemäßen Betriebes der genannten Trinkwasser-Installation ist die bedarfsgerechte Nutzung von Trinkwasser gemäß den im Raumbuch festgelegten Anforderungen. An jeder Stelle der Trinkwasser-Installation muss gemäß VDI/DVGW 6023 zum bestimmungsgemäßen Betrieb ein Wasseraustausch durch Entnahme gewährleistet sein (Wasserentnahme an allen Entnahmestellen). Der bedarfsgerechte Wasseraustausch wird am einfachsten durch automatisch spülende Entnahmearmaturen durchgeführt. Moderne Systeme berücksichtigen die Entnahmen im Zuge der tatsächlichen Nutzung und spülen bedarfsgerecht nur bei unzureichender Nutzung. Bei ausreichender Nutzung erfolgt keine Spülung, und der Zeitpunkt der Folgespülung wird neu festgelegt.

Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung und Wiederaufnahme

Wartungsrichtlinien für Wassersysteme

Klare Wartungsprotokolle für Unterbrechungen der Wasserversorgung.

Wenn Trinkwasser-Installationen oder Teile der Installation für eine bestimmte Zeit nicht bestimmungsgemäß genutzt werden (z.B. Urlaub, Wohnungsleerstand), müssen für den technisch und hygienisch einwandfreien Zustand vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen organisiert werden. Die empfohlenen Maßnahmen sind Tabelle 2 zu entnehmen.

Der Mindestwasserwechsel muss so über alle Zapfstellen verteilt erfolgen, dass innerhalb von 72 Stunden der komplette Wasserinhalt in allen Teilen der Trinkwasser-Installation, auch in weit entfernten oder selten genutzten Leitungsteilen oder Zapfstellen, ausgetauscht wird.

Flussdiagramm der Wasserinstallation

Überwachung von Wassersystemen

Sicherstellung eines sicheren und hygienischen Wasserkreislaufs.

Im Zuge der Trinkwasserverordnung wird Trinkwasser nach VDI 6023 auf mikrobiologische Belastung an allen Probenentnahmestellen untersucht. Die geforderte jährliche Beprobung findet durch ein unabhängiges, akkreditiertes Unternehmen statt. An den Beprobungsstellen zur Überwachung der hygienischen Unbedenklichkeit der Trinkwasser-Installation werden mikrobiologische Kontrollen durchgeführt. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die erforderlichen Beprobungsstellen.

Übersicht Legionellen-Prüfplan

Umfassende Wasseranalyse

Umfassende Analyse zur Sicherung der Systemhygiene.

Für die Auswahl der richtigen Probenahmestellen ist die Fragestellung der Untersuchung von besonderer Bedeutung. Alle Prüfstellen verfügen über eine dafür vorgesehene Entnahmestelle, die vor Probenbeginn auf ihren Zustand zu überprüfen ist. Die Ergebnisse der akkreditierten Unternehmen werden dokumentiert, wie es in der folgenden Excel-Liste als Beispiel dargestellt ist. Bei Feststellung einer mikrobiologischen Belastung werden umgehend entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet, um diese auf ein akzeptables Minimum zu reduzieren. Der Untersuchungs-Zeitraum an der betroffenen Entnahmestelle wird in diesem Fall verkürzt, bis die gewünschten Werte erreicht sind. Die kommentierten Nutzungsbedingungen sind mit den Verbrauchern abzustimmen. Der Service Provider ist für die Dokumentation an der geforderten Stelle verantwortlich.

ALS ERGÄNZUNG

Als Ergänzung zu dieser Leistungsbeschreibung gibt es für die Trinkwasser-Installationen eine zusätzliche Leistungsanforderung für die Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme, die den Anforderungen entspricht. Eine geplante Außerbetriebnahme, einschließlich einer teilweisen Außerbetriebnahme, ermöglicht Arbeiten an Rohrleitungen, Armaturen, Apparaten und Einrichtungen. Je nach Dauer der Außerbetriebnahme sind die in Tabelle 2 aufgeführten Maßnahmen zu ergreifen.

Es werden unterschieden:

UNBEFRISTETE AUSSERBETRIEBNAHME

Bei einer Anlagenstilllegung müssen nicht mehr genutzte Anlagenteile rückstandsfrei von der Trinkwasser-Installation abgetrennt werden. Sofern es technisch oder wirtschaftlich sinnvoll ist, erfolgt auch der Rückbau. Bei Stilllegung und Abtrennung von mehreren Entnahmestellen wird die verbleibende Verteilleitung auf Überdimensionierung geprüft und gegebenenfalls angepasst. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob der Wasserversorger informiert werden muss, damit dieser die Trinkwasserinstallation vom Versorgungsnetz trennen kann.

BEFRISTETE AUSSERBETRIEBNAHME

Unter anderem bei Reparaturmaßnahmen, Anlagenänderungen, Anlagenerweiterungen oder Nutzungsunterbrechungen kann eine Außerbetriebnahme erforderlich sein. Bei der befristeten Außerbetriebnahme müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bestandsinstallation sowie zur Wiederinbetriebnahme getroffen werden. Eine geplante Außerbetriebnahme seitens des Service Providers muss immer mit dem Betreiber abgestimmt und festgehalten werden und ist entsprechend zu dokumentieren.

KOMMT ES ZU EINER ÄNDERUNG DER

  • Anzahl der Entnahmestellen,

  • Entnahmehäufigkeiten,

  • Gleichzeitigkeiten,

  • Spitzenvolumenströme,

TEMPERATUREN

Bei erhöhten Temperaturen am Hauswasseranschluss wird ein beschleunigtes Wachstum auch pathogener Keime im Rohrsystem wahrscheinlicher. Je nach Betriebsbedingungen im Gebäude können daher zusätzliche Maßnahmen nötig sein, um den bestimmungsgemäßen Betrieb zu ermöglichen.

Die zyklische Anforderung der Betriebsparameter ist demnach unbedingt zu beachten und bei etwaigen Abweichungen unverzüglich zu handeln.

ANSCHLÜSSE AN DIE TRINKWASSER INSTALLATION

Unter anderem bei Reparaturmaßnahmen, Anlagenänderungen, Anlagenerweiterungen oder Nutzungsunterbrechungen kann eine Außerbetriebnahme erforderlich sein. Bei der befristeten Außerbetriebnahme müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bestandsinstallation sowie zur Wiederinbetriebnahme getroffen werden. Eine geplante Außerbetriebnahme seitens des Service Providers muss immer mit dem Betreiber abgestimmt und festgehalten werden und ist entsprechend zu dokumentieren.

EMPFEHLUNG FÜR DIE INSTANDSETZUNG DER TRINKWASSER-INSTALLATION NACH EINER ÜBERFLUTUNG

  • Eine Beprobung des Trinkwassers gibt Aufschluss über eine mögliche chemische oder mikrobiologische Kontamination der Trinkwasserinstallation. Der Sanierungsplan auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik richtet sich u.a. nach den Analyseergebnissen oder nach den Ergebnissen einer Gefährdungsanalyse nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2.

  • Alle zur Atmosphäre hin offenen Komponenten, z.B. Sicherheitsventile, Rückflussverhinderer vom Typ BA und CA, Duschköpfe und Hahnventilbaugruppen, die überflutet wurden, sind auszutauschen.

  • Bauteile, die keine Öffnung zur Atmosphäre besitzen, sind auf Schäden zu inspizieren.

  • Die gesamte Anlage ist unmittelbar nach der Instandsetzung ordnungsgemäß wieder in Betrieb zu nehmen.

Dokumentation und Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen

Diese Maßnahmen müssen schlüssig dokumentiert und festgehalten werden.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE INSTANDHALTUNG

Die Maßnahmen der Instandhaltung der benannten Trinkwasser-Installationen sind die Wartung, die Inspektion, die Instandsetzung und die Verbesserung. Sie sind bei eingetretenem Mangel (Instandsetzung), im definierten Zeitintervall (Inspektion und Wartung) oder aus besonderem Anlass (Verbesserung) vom Service Provider durchzuführen.

Die Grundlagen des Betreibens und Instandhaltens der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen nach VDI 3810 Blatt 1 sind zu beachten. Grundlage der Instandhaltung ist der Instandhaltungs-/Hygieneplan und gegebenenfalls ein Investitionsplan. Informationen zu den notwendigen Prozessen und Maßnahmen sind zu sammeln und in der Instandhaltungsplanung zusammenzufassen.

Die Instandhaltungsplanung ist fortlaufend zu validieren.

INSTANDHALTUNGSPLANUNG

Jedes einzelne Bauteil ist während seines gesamten Lebenszyklus unter Beachtung des jeweiligen Einsatzzwecks sowie der sich aus einem Mangel möglicherweise ergebenden Folgen zu bewerten.

Der Service Provider hat die Vorgaben und Intervalle den jeweiligen Herstellerunterlagen zu entnehmen. Aus der individuellen Bauteilbewertung ergeben sich die notwendigen Maßnahmen zur Bewertungsgruppe, mögliche Folgen bei Mangel oder Funktionsstörung zu Sachschäden oder zu erhöhten Betriebskosten oder Verbrauchswerten, um demnach zu handeln.

Bewertung von Risiken und Maßnahmenplanung

Bewertungsgruppe

Mögliche Folgen bei Mängeln

Maßnahme

1

Schönheitsfehler, keine Sach- oder Personenschäden

Inspektion durch unterwiesenes Betreiberpersonal

2

kann zu Sachschäden und/oder erheblichen erhöhten Betriebskosten oder Verbrauchswerte führen

Inspektion durch eingetragenes Installationsunternehmen

3

kann zu Personenschäden führen

Erhöhung der Ausfallsicherheit durch regelmäßige Inspektion und Wartung durch eingetragenes Installationsunternehmen