Druckspüler
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Druckspüler
Druckspüler gelten als Bauprodukte, die Teil der Trinkwasser- oder Sanitärinstallation eines Gebäudes sind. Sie müssen daher den Vorschriften der EU-Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011, künftig Nr. 2024/3110) sowie den bauordnungsrechtlichen Anforderungen des HBauO entsprechen. Im Facility Management sind Druckspüler wesentlicher Bestandteil der technischen Infrastruktur, da sie direkte Auswirkungen auf Hygiene, Wasserverbrauch und Betriebssicherheit haben.
Die vollständige Dokumentation aller eingesetzten Druckspüler stellt sicher, dass nur geprüfte, zertifizierte Produkte in den Gebäuden installiert werden. Sie dient als Nachweis für Produktqualität, Rechtskonformität und Eignung für den langfristigen Betrieb. Diese Unterlagen werden bei Bauabnahmen, Übergaben und Qualitätsprüfungen ausgewertet, um Rechtssicherheit zu schaffen und den störungsfreien Betrieb der Sanitärsysteme zu gewährleisten.
Druckspüler in Trinkwasser-Installationen
- Leistungsbeständigkeit
- Technische
- Bewertungsdokument
- Druckspüler
- Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeit
- Zulassung
Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit (Bauprodukte)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (Bauprodukte) |
| Zweck und Umfang | Überprüft, ob die Leistungsmerkmale des Druckspülers während der gesamten Produktion und Installation den angegebenen Standards entsprechen. Nach EU-Recht für CE-gekennzeichnete Bauprodukte vorgeschrieben. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011 (Bauproduktenverordnung – CPR) |
| Schlüsselelemente | • Verweis auf harmonisierte Norm (EN 12541 oder gleichwertig) |
| Verantwortlicher | Produktzertifizierungsstelle (Benannte Stelle gemäß EU-BauPVO) |
| Praktische Hinweise | Dieses Zertifikat muss vor der Installation vorgelegt und im Archiv der technischen Dokumentation der Anlage aufbewahrt werden. Es wird bei Audits oder Abnahmen durch Baubehörden oder FM-Qualitätskontrollteams überprüft. |
Detaillierte Erläuterung
Das Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit belegt, dass die Leistungsmerkmale des Druckspülers (z.B. Nennbetriebsdruck, Durchflussmenge, Korrosionsbeständigkeit) über alle gefertigten Einheiten hinweg den deklarierten Werten entsprechen. Eine notifizierte Stelle überwacht dazu die Fabrik-Betriebsüberwachung des Herstellers und führt eigene Stichprobenprüfungen durch. Für das Facility Management bedeutet dies, dass das Bauteil unter Betriebsbedingungen (z.B. bei Druckstößen oder häufigem Spülen) zuverlässig funktioniert. Das Zertifikat verweist auf die zugrunde liegende harmonisierte Norm (z.B. EN 12541 für WC-/Urinal-Druckspüler) und enthält die geprüften Kenndaten sowie die Chargen- bzw. Seriennummer. Es muss vor der Installation vorgelegt und in der Anlagendokumentation aufbewahrt werden, damit bei Behördenabnahmen oder internen Qualitätsprüfungen die Übereinstimmung mit den EU-Anforderungen nachgewiesen ist.
Europäische Technische Bewertung (ETA) – Bauprodukt
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) – Bauprodukt |
| Zweck und Umfang | Bietet eine technische Bewertung der Leistung des Druckspülers, wenn keine harmonisierte Norm gilt, und ermöglicht die CE-Kennzeichnung gemäß der Bauproduktenverordnung. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011 (BauPVO) |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung und Verwendungszweck |
| Verantwortlicher | Europäische Technische Bewertungsstelle (EOTA-Mitglied) |
| Praktische Hinweise | Wird für Druckspülermodelle mit innovativem oder nicht standardmäßigem Design verwendet. Die ETA ist der Leistungserklärung (DoP) beigefügt und muss für Baugenehmigungsverfahren verfügbar sein. |
Detaillierte Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein ergänzender Leistungsnachweis, der bei Druckspülermodellen zur Anwendung kommt, für die keine harmonisierte EU-Norm existiert. Sie ermöglicht es dem Hersteller, auch für innovative oder speziell angefertigte Druckspüler das CE-Kennzeichen zu erhalten. Die ETA wird von einer technischen Bewertungsstelle (etwa dem DIBt) auf Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments ausgestellt: Dabei werden die Leistungsdaten des Produkts (z.B. Spülvolumen, Druckverhalten, Verschleißfestigkeit) anhand definierter Prüfkriterien unabhängig bewertet. Für Facility Manager bestätigt eine ETA, dass die Schlüsselparameter des Produkts (Zuverlässigkeit, Wasserverbrauch, Funktionssicherheit) überprüft wurden. Die ETA wird der Leistungserklärung (DoP) beigefügt und dient bei der Bauzulassung als Nachweis, dass der Druckspüler den europäischen Vorgaben entspricht.
Bewertungsdokument – Europäisches Bauprodukt
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) – Bauprodukte |
| Zweck und Umfang | Definiert die Methodik und Leistungskriterien zur Bewertung von Druckspülern für die EU-Konformitätsbewertung. Es bildet die technische Grundlage für die ETA. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Identifizierung der Produktkategorie |
| Verantwortlicher | Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA) |
| Praktische Hinweise | Wird im Facility Management nicht eigenständig verwendet, sondern zur Transparenz der Dokumentation an ETA- oder DoP-Dateien angehängt. Bietet Rückverfolgbarkeit für die technische Bewertungsmethode des Produkts. |
Detaillierte Erläuterung
Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) legt fest, wie Druckspüler geprüft und bewertet werden. Es enthält eine allgemeine Produktbeschreibung, die Liste der wesentlichen Produktmerkmale (z.B. Druckfestigkeit, hydraulischer Wirkungsgrad, Materialbeständigkeit) und die konkreten Prüfverfahren sowie geforderte Grenzwerte für diese Merkmale. Ein EAD wird von der europäischen Organisation für technische Bewertung (EOTA) erarbeitet und bildet die Grundlage für die ETA. Dadurch ist sichergestellt, dass bei technischen Bewertungen in verschiedenen Mitgliedstaaten vergleichbare Maßstäbe angelegt werden. Für das Facility Management dient das EAD zwar nicht unmittelbar als Dokument, es gewährleistet aber die Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der Leistungsbewertungen, auf denen ETA und DoP basieren.
Technische Unterlagen zum Bauprodukt (Druckspüler)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Dokumentation für Bauprodukte (Druckspüler) |
| Zweck und Umfang | Enthält die detaillierten technischen Spezifikationen, Prüfprotokolle und Konformitätsnachweise, die für die Baugenehmigung und den Anlagenbetrieb erforderlich sind. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011; DIN VOB/C-Normen (DIN 18379, 18380, 18381, 18421) |
| Schlüsselelemente | • Produktdatenblätter |
| Verantwortlicher | Hersteller; Facility Manager (für Archiv) |
| Praktische Hinweise | Muss in die technische Dokumentation der Anlage für zukünftige Wartung, Inspektion und Austausch aufgenommen werden. Dient als Referenz bei Audits oder Sanierungsplanungen. |
Detaillierte Erläuterung
Die Technische Dokumentation enthält alle Ausführungsdetails und Nachweise zum Druckspüler. Dazu gehören Produktdatenblätter, Prüfprotokolle, Montage- und Wartungsanleitungen, Materialdaten und Korrosionsklassen sowie Garantiehinweise. Nach den Anforderungen der BauPVO und der VOB/C müssen diese Unterlagen zusammen mit dem Produkt bereitgestellt und vom Facility Manager archiviert werden. In der FM-Praxis werden sie zur Instandhaltungsplanung genutzt (z.B. zur Festlegung von Prüfintervallen) und dienen bei Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen als Nachweis der Produktspezifikation. Bei Ausschreibungen und Abnahmen gelten die technischen Unterlagen des Herstellers außerdem als geeignete Belege zur Erfüllung der geforderten Leistungsmerkmale.
EG-Konformitätserklärung – Bauprodukt
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung – Bauprodukt |
| Zweck und Umfang | Bestätigt, dass der Druckspüler alle geltenden EU-Richtlinien und harmonisierten Normen erfüllt und somit die CE-Kennzeichnung tragen darf. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); Verordnung (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Herstellererklärung |
| Verantwortlicher | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Dient als primäres Konformitätsdokument für die Bauabnahme und Anlagendokumentation. Erforderlich für CE-gekennzeichnete Geräte in öffentlichen und privaten Gebäuden. |
Detaillierte Erläuterung
In der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass der Druckspüler allen relevanten EU-Richtlinien und harmonisierten Normen entspricht, sodass das Produkt die CE-Kennzeichnung tragen darf. Er führt darin die angewendeten Normen und Richtlinien (z.B. BauPVO, Maschinen- oder Trinkwasserrichtlinie) sowie die genaue Typenbezeichnung, Charge und Seriennummer auf. Die Erklärung wird von einem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben. Für das Facility Management ist sie ein zentraler Nachweis: Sie bescheinigt die ordnungsgemäße Herstellung nach europäischen Vorschriften. Die Konformitätserklärung wird zusammen mit den anderen Produktunterlagen im Anlagenbuch abgelegt und bei Inspektionen durch Bauaufsicht oder interne Qualitätsteams vorgelegt.
Leistungserklärung – Bauprodukt/Maschine
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) – Bauprodukt/Maschine |
| Zweck und Umfang | Gibt die wesentlichen Leistungsmerkmale des Produkts gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (CPR) an. Ersetzt nationale Zulassungserklärungen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386 (VOB/C ATV); DGUV-I 208-026 |
| Schlüsselelemente | • Leistungsklasse und Prüfwerte |
| Verantwortlicher | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Die Leistungserklärung muss jedem ausgelieferten Druckspüler beiliegen und vom Facility Manager archiviert werden. Sie wird bei Abnahmen, Audits und Garantieansprüchen überprüft. |
Detaillierte Erläuterung
Die Leistungserklärung gibt die wesentlichen Leistungsmerkmale des Druckspülers an und ersetzt die früheren nationalen Bescheinigungen. Sie enthält detaillierte technische Werte wie Betriebsdruckbereich, Material- und Korrosionsklassen sowie Funktionskennwerte unter den vorgesehenen Einsatzbedingungen. Gemäß BauPVO darf ein Druckspüler nur mit CE-Zeichen in Verkehr gebracht werden, wenn eine solche DoP vorliegt. Praktisch begleitet die Leistungserklärung jede gelieferte Einheit des Produkts: Der Facility Manager archiviert sie im Anlagenbuch, um bei Abnahmen oder Wartung zu prüfen, dass der eingebaute Druckspüler den deklarierten Anforderungen des Gebäudes entspricht. Bei Rückfragen oder Gewährleistungsfällen dienen die Angaben der DoP als Nachweis für die Produktspezifikation und ermöglichen einen Vergleich zwischen Soll- und Ist-Leistung.
Nachweis der Verwendbarkeit (Einzelfall)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis – Individuelles Bauprodukt |
| Zweck und Umfang | Bestätigt die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Druckspülers in einem bestimmten Bauprojekt, für das keine Standardzulassungen gelten. Erforderlich für standortspezifische oder modifizierte Produkte. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO §20; DIN 18379, 18380, 18381, 18421 |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung und Verwendungszweck |
| Verantwortlicher | Hersteller; Facility Manager (Antrag und Dokumentation) |
| Praktische Hinweise | Wird bei Sonderinstallationen oder besonderen Umgebungsbedingungen verwendet. Wird von den Baubehörden vor der Installationsgenehmigung verlangt. |
Detaillierte Erläuterung
Der Nachweis der Verwendbarkeit (Einzelanwendung) wird erforderlich, wenn ein Druckspüler in einer Form eingesetzt werden soll, die von den gültigen Normen oder Zulassungen abweicht. Dies kann bei speziellen Einbausituationen oder eigens angefertigten Ausführungen vorkommen. In solchen Fällen muss der Hersteller bzw. der Facility Manager der Bauaufsichtsbehörde nachweisen, dass das Produkt in diesem konkreten Projekt sicher und funktionsfähig ist. Hierzu werden projektspezifische technische Unterlagen und gegebenenfalls Proben vorgelegt, eventuell ergänzt durch eine laborbasierte Prüfung. Erst nach einer positiven Abnahme im Einzelfall (gemäß § 20 HBauO) darf der Druckspüler eingebaut werden. Dieser Nachweis stellt sicher, dass Sonderlösungen auch den sicherheitstechnischen Anforderungen der Bauordnung genügen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) – DIBt
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck und Umfang | Bestätigt, dass der Druckspüler den baurechtlichen Anforderungen an Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit im Rahmen der Bauordnung (HBauO) entspricht. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer und ausstellende Behörde (DIBt) |
| Verantwortlicher | DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) |
| Praktische Hinweise | Muss für alle nicht harmonisierten oder national zugelassenen Bauprodukte vor der Installation bereitgestellt werden. Dauerhaft in der technischen Anlagendokumentation aufbewahrt. |
Detaillierte Erläuterung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) vom Deutschen Institut für Bautechnik bestätigt, dass der Druckspüler alle nationalen bau-rechtlichen Anforderungen (HBauO) für Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit erfüllt. In der Zulassung werden der erlaubte Einsatzbereich, die geprüften Merkmale sowie mögliche Einschränkungen in Aufbau oder Montage festgelegt. Jede abZ hat eine eindeutige Zulassungsnummer und Angaben zum Geltungszeitraum. Facility Manager benötigen eine abZ für alle Druckspüler, die nicht durch eine harmonisierte Norm oder CE-Kennzeichnung abgedeckt sind, bevor diese im Bauwerk eingesetzt werden dürfen. Die Zulassungsunterlagen müssen dauerhaft in der technischen Dokumentation aufbewahrt werden und dienen als Nachweis für die behördliche Genehmigung, zum Beispiel bei Audits oder späteren Umbauten.
