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Druckspüler

Facility Management: Trinkwasser » Betrieb » Dokumente » Druckspüler

Druckspüler

Druckspüler

Druckspüler gelten als Bauprodukte, die Teil der Trinkwasser- oder Sanitärinstallation eines Gebäudes sind. Sie müssen daher den Vorschriften der EU-Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011, künftig Nr. 2024/3110) sowie den bauordnungsrechtlichen Anforderungen des HBauO entsprechen. Im Facility Management sind Druckspüler wesentlicher Bestandteil der technischen Infrastruktur, da sie direkte Auswirkungen auf Hygiene, Wasserverbrauch und Betriebssicherheit haben.

Die vollständige Dokumentation aller eingesetzten Druckspüler stellt sicher, dass nur geprüfte, zertifizierte Produkte in den Gebäuden installiert werden. Sie dient als Nachweis für Produktqualität, Rechtskonformität und Eignung für den langfristigen Betrieb. Diese Unterlagen werden bei Bauabnahmen, Übergaben und Qualitätsprüfungen ausgewertet, um Rechtssicherheit zu schaffen und den störungsfreien Betrieb der Sanitärsysteme zu gewährleisten.

Druckspüler in Trinkwasser-Installationen

Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit (Bauprodukte)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (Bauprodukte)

Zweck und Umfang

Überprüft, ob die Leistungsmerkmale des Druckspülers während der gesamten Produktion und Installation den angegebenen Standards entsprechen. Nach EU-Recht für CE-gekennzeichnete Bauprodukte vorgeschrieben.

Relevante Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011 (Bauproduktenverordnung – CPR)

Schlüsselelemente

Verweis auf harmonisierte Norm (EN 12541 oder gleichwertig)
Leistungsparameter (Druck, Durchflussrate, Haltbarkeit)
Angaben zur Zertifizierungsstelle und Akkreditierungsnummer
Dokumentation der werkseigenen Produktionskontrolle
Gültigkeitsdauer und Überwachungsplan
Informationen zur Rückverfolgbarkeit der Produktcharge

Verantwortlicher

Produktzertifizierungsstelle (Benannte Stelle gemäß EU-BauPVO)

Praktische Hinweise

Dieses Zertifikat muss vor der Installation vorgelegt und im Archiv der technischen Dokumentation der Anlage aufbewahrt werden. Es wird bei Audits oder Abnahmen durch Baubehörden oder FM-Qualitätskontrollteams überprüft.

Detaillierte Erläuterung

Das Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit belegt, dass die Leistungsmerkmale des Druckspülers (z.B. Nennbetriebsdruck, Durchflussmenge, Korrosionsbeständigkeit) über alle gefertigten Einheiten hinweg den deklarierten Werten entsprechen. Eine notifizierte Stelle überwacht dazu die Fabrik-Betriebsüberwachung des Herstellers und führt eigene Stichprobenprüfungen durch. Für das Facility Management bedeutet dies, dass das Bauteil unter Betriebsbedingungen (z.B. bei Druckstößen oder häufigem Spülen) zuverlässig funktioniert. Das Zertifikat verweist auf die zugrunde liegende harmonisierte Norm (z.B. EN 12541 für WC-/Urinal-Druckspüler) und enthält die geprüften Kenndaten sowie die Chargen- bzw. Seriennummer. Es muss vor der Installation vorgelegt und in der Anlagendokumentation aufbewahrt werden, damit bei Behördenabnahmen oder internen Qualitätsprüfungen die Übereinstimmung mit den EU-Anforderungen nachgewiesen ist.

Europäische Technische Bewertung (ETA) – Bauprodukt

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA) – Bauprodukt

Zweck und Umfang

Bietet eine technische Bewertung der Leistung des Druckspülers, wenn keine harmonisierte Norm gilt, und ermöglicht die CE-Kennzeichnung gemäß der Bauproduktenverordnung.

Relevante Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 305/2011 (BauPVO)

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung und Verwendungszweck
Durch Tests verifizierte technische Leistungsdaten
Bewertungskriterien und -methodik
Design- und Herstellungsbedingungen
Verweis auf das Bewertungsdokument (EAD)

Verantwortlicher

Europäische Technische Bewertungsstelle (EOTA-Mitglied)

Praktische Hinweise

Wird für Druckspülermodelle mit innovativem oder nicht standardmäßigem Design verwendet. Die ETA ist der Leistungserklärung (DoP) beigefügt und muss für Baugenehmigungsverfahren verfügbar sein.

Detaillierte Erläuterung

Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein ergänzender Leistungsnachweis, der bei Druckspülermodellen zur Anwendung kommt, für die keine harmonisierte EU-Norm existiert. Sie ermöglicht es dem Hersteller, auch für innovative oder speziell angefertigte Druckspüler das CE-Kennzeichen zu erhalten. Die ETA wird von einer technischen Bewertungsstelle (etwa dem DIBt) auf Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments ausgestellt: Dabei werden die Leistungsdaten des Produkts (z.B. Spülvolumen, Druckverhalten, Verschleißfestigkeit) anhand definierter Prüfkriterien unabhängig bewertet. Für Facility Manager bestätigt eine ETA, dass die Schlüsselparameter des Produkts (Zuverlässigkeit, Wasserverbrauch, Funktionssicherheit) überprüft wurden. Die ETA wird der Leistungserklärung (DoP) beigefügt und dient bei der Bauzulassung als Nachweis, dass der Druckspüler den europäischen Vorgaben entspricht.

Bewertungsdokument – Europäisches Bauprodukt

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Europäisches Bewertungsdokument (EAD) – Bauprodukte

Zweck und Umfang

Definiert die Methodik und Leistungskriterien zur Bewertung von Druckspülern für die EU-Konformitätsbewertung. Es bildet die technische Grundlage für die ETA.

Relevante Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Identifizierung der Produktkategorie
Test- und Prüfmethoden
Leistungsschwellenwerte (z. B. Druckbeständigkeit, Durchflusseffizienz)
Verweis auf harmonisierte Testverfahren der EU

Verantwortlicher

Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA)

Praktische Hinweise

Wird im Facility Management nicht eigenständig verwendet, sondern zur Transparenz der Dokumentation an ETA- oder DoP-Dateien angehängt. Bietet Rückverfolgbarkeit für die technische Bewertungsmethode des Produkts.

Detaillierte Erläuterung

Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) legt fest, wie Druckspüler geprüft und bewertet werden. Es enthält eine allgemeine Produktbeschreibung, die Liste der wesentlichen Produktmerkmale (z.B. Druckfestigkeit, hydraulischer Wirkungsgrad, Materialbeständigkeit) und die konkreten Prüfverfahren sowie geforderte Grenzwerte für diese Merkmale. Ein EAD wird von der europäischen Organisation für technische Bewertung (EOTA) erarbeitet und bildet die Grundlage für die ETA. Dadurch ist sichergestellt, dass bei technischen Bewertungen in verschiedenen Mitgliedstaaten vergleichbare Maßstäbe angelegt werden. Für das Facility Management dient das EAD zwar nicht unmittelbar als Dokument, es gewährleistet aber die Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der Leistungsbewertungen, auf denen ETA und DoP basieren.

Technische Unterlagen zum Bauprodukt (Druckspüler)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Technische Dokumentation für Bauprodukte (Druckspüler)

Zweck und Umfang

Enthält die detaillierten technischen Spezifikationen, Prüfprotokolle und Konformitätsnachweise, die für die Baugenehmigung und den Anlagenbetrieb erforderlich sind.

Relevante Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 305/2011; DIN VOB/C-Normen (DIN 18379, 18380, 18381, 18421)

Schlüsselelemente

Produktdatenblätter
Prüfergebnisse und Leistungsberichte
Montage- und Installationsanleitungen
Materialzusammensetzung und Widerstandsklasse
Wartungs- und Garantiedokumentation

Verantwortlicher

Hersteller; Facility Manager (für Archiv)

Praktische Hinweise

Muss in die technische Dokumentation der Anlage für zukünftige Wartung, Inspektion und Austausch aufgenommen werden. Dient als Referenz bei Audits oder Sanierungsplanungen.

Detaillierte Erläuterung

Die Technische Dokumentation enthält alle Ausführungsdetails und Nachweise zum Druckspüler. Dazu gehören Produktdatenblätter, Prüfprotokolle, Montage- und Wartungsanleitungen, Materialdaten und Korrosionsklassen sowie Garantiehinweise. Nach den Anforderungen der BauPVO und der VOB/C müssen diese Unterlagen zusammen mit dem Produkt bereitgestellt und vom Facility Manager archiviert werden. In der FM-Praxis werden sie zur Instandhaltungsplanung genutzt (z.B. zur Festlegung von Prüfintervallen) und dienen bei Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen als Nachweis der Produktspezifikation. Bei Ausschreibungen und Abnahmen gelten die technischen Unterlagen des Herstellers außerdem als geeignete Belege zur Erfüllung der geforderten Leistungsmerkmale.

EG-Konformitätserklärung – Bauprodukt

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

EG-Konformitätserklärung – Bauprodukt

Zweck und Umfang

Bestätigt, dass der Druckspüler alle geltenden EU-Richtlinien und harmonisierten Normen erfüllt und somit die CE-Kennzeichnung tragen darf.

Relevante Vorschriften/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV); Verordnung (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Herstellererklärung
Liste der angewandten harmonisierten Normen und Richtlinien
Produktmodell-, Chargen- und Serienidentifikation
Unterschrift des autorisierten Vertreters
CE-Kennzeichnungserklärung

Verantwortlicher

Hersteller

Praktische Hinweise

Dient als primäres Konformitätsdokument für die Bauabnahme und Anlagendokumentation. Erforderlich für CE-gekennzeichnete Geräte in öffentlichen und privaten Gebäuden.

Detaillierte Erläuterung

In der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass der Druckspüler allen relevanten EU-Richtlinien und harmonisierten Normen entspricht, sodass das Produkt die CE-Kennzeichnung tragen darf. Er führt darin die angewendeten Normen und Richtlinien (z.B. BauPVO, Maschinen- oder Trinkwasserrichtlinie) sowie die genaue Typenbezeichnung, Charge und Seriennummer auf. Die Erklärung wird von einem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben. Für das Facility Management ist sie ein zentraler Nachweis: Sie bescheinigt die ordnungsgemäße Herstellung nach europäischen Vorschriften. Die Konformitätserklärung wird zusammen mit den anderen Produktunterlagen im Anlagenbuch abgelegt und bei Inspektionen durch Bauaufsicht oder interne Qualitätsteams vorgelegt.

Leistungserklärung – Bauprodukt/Maschine

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung (DoP) – Bauprodukt/Maschine

Zweck und Umfang

Gibt die wesentlichen Leistungsmerkmale des Produkts gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (CPR) an. Ersetzt nationale Zulassungserklärungen.

Relevante Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386 (VOB/C ATV); DGUV-I 208-026

Schlüsselelemente

Leistungsklasse und Prüfwerte
Verwendungszweck und Bedingungen
Verweis auf technische Normen
Identifizierung der benannten Stelle
Unterschrift und Datum des Herstellers

Verantwortlicher

Hersteller

Praktische Hinweise

Die Leistungserklärung muss jedem ausgelieferten Druckspüler beiliegen und vom Facility Manager archiviert werden. Sie wird bei Abnahmen, Audits und Garantieansprüchen überprüft.

Detaillierte Erläuterung

Die Leistungserklärung gibt die wesentlichen Leistungsmerkmale des Druckspülers an und ersetzt die früheren nationalen Bescheinigungen. Sie enthält detaillierte technische Werte wie Betriebsdruckbereich, Material- und Korrosionsklassen sowie Funktionskennwerte unter den vorgesehenen Einsatzbedingungen. Gemäß BauPVO darf ein Druckspüler nur mit CE-Zeichen in Verkehr gebracht werden, wenn eine solche DoP vorliegt. Praktisch begleitet die Leistungserklärung jede gelieferte Einheit des Produkts: Der Facility Manager archiviert sie im Anlagenbuch, um bei Abnahmen oder Wartung zu prüfen, dass der eingebaute Druckspüler den deklarierten Anforderungen des Gebäudes entspricht. Bei Rückfragen oder Gewährleistungsfällen dienen die Angaben der DoP als Nachweis für die Produktspezifikation und ermöglichen einen Vergleich zwischen Soll- und Ist-Leistung.

Nachweis der Verwendbarkeit (Einzelfall)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis – Individuelles Bauprodukt

Zweck und Umfang

Bestätigt die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Druckspülers in einem bestimmten Bauprojekt, für das keine Standardzulassungen gelten. Erforderlich für standortspezifische oder modifizierte Produkte.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO §20; DIN 18379, 18380, 18381, 18421

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung und Verwendungszweck
Standortspezifische Beurteilung bzw. Prüfung
Feststellung der Übereinstimmung mit den Anforderungen der HBauO
Zulassung der Baubehörde oder des Sachverständigeninstituts

Verantwortlicher

Hersteller; Facility Manager (Antrag und Dokumentation)

Praktische Hinweise

Wird bei Sonderinstallationen oder besonderen Umgebungsbedingungen verwendet. Wird von den Baubehörden vor der Installationsgenehmigung verlangt.

Detaillierte Erläuterung

Der Nachweis der Verwendbarkeit (Einzelanwendung) wird erforderlich, wenn ein Druckspüler in einer Form eingesetzt werden soll, die von den gültigen Normen oder Zulassungen abweicht. Dies kann bei speziellen Einbausituationen oder eigens angefertigten Ausführungen vorkommen. In solchen Fällen muss der Hersteller bzw. der Facility Manager der Bauaufsichtsbehörde nachweisen, dass das Produkt in diesem konkreten Projekt sicher und funktionsfähig ist. Hierzu werden projektspezifische technische Unterlagen und gegebenenfalls Proben vorgelegt, eventuell ergänzt durch eine laborbasierte Prüfung. Erst nach einer positiven Abnahme im Einzelfall (gemäß § 20 HBauO) darf der Druckspüler eingebaut werden. Dieser Nachweis stellt sicher, dass Sonderlösungen auch den sicherheitstechnischen Anforderungen der Bauordnung genügen.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) – DIBt

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Zweck und Umfang

Bestätigt, dass der Druckspüler den baurechtlichen Anforderungen an Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit im Rahmen der Bauordnung (HBauO) entspricht.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

Zulassungsnummer und ausstellende Behörde (DIBt)
Gültigkeitsdauer und Einsatzbedingungen
Verweis auf geprüfte Normen
Konstruktions- und Einbaubeschränkungen
Sicherheits- und Leistungsangaben

Verantwortlicher

DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik)

Praktische Hinweise

Muss für alle nicht harmonisierten oder national zugelassenen Bauprodukte vor der Installation bereitgestellt werden. Dauerhaft in der technischen Anlagendokumentation aufbewahrt.

Detaillierte Erläuterung

Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) vom Deutschen Institut für Bautechnik bestätigt, dass der Druckspüler alle nationalen bau-rechtlichen Anforderungen (HBauO) für Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit erfüllt. In der Zulassung werden der erlaubte Einsatzbereich, die geprüften Merkmale sowie mögliche Einschränkungen in Aufbau oder Montage festgelegt. Jede abZ hat eine eindeutige Zulassungsnummer und Angaben zum Geltungszeitraum. Facility Manager benötigen eine abZ für alle Druckspüler, die nicht durch eine harmonisierte Norm oder CE-Kennzeichnung abgedeckt sind, bevor diese im Bauwerk eingesetzt werden dürfen. Die Zulassungsunterlagen müssen dauerhaft in der technischen Dokumentation aufbewahrt werden und dienen als Nachweis für die behördliche Genehmigung, zum Beispiel bei Audits oder späteren Umbauten.