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Behandlungsmaterialien in Trinkwasserversorgungsanlagen

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Einsatz von Behandlungsmaterialien in Trinkwasserversorgungsanlagen

Einsatz von Behandlungsmaterialien in Trinkwasserversorgungsanlagen

Im Facility Management werden als Behandlungsmaterialien jene Stoffe bezeichnet, die zur Aufbereitung, Konditionierung oder Wartung von Trinkwasserversorgungsanlagen eingesetzt werden. Dazu zählen Desinfektionsmittel, Korrosionsinhibitoren, Enthärtungsmittel sowie Reinigungsstoffe, die im Einklang mit der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verwendet werden dürfen.

Die erforderliche Dokumentation stellt sicher, dass sämtliche zur Trinkwasserbehandlung eingesetzten Materialien zugelassen, rückverfolgbar und sicher sind, um die Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch zu gewährleisten. Eine ordnungsgemäße Aufzeichnung aller Behandlungsmaterialien ist eine rechtliche Pflicht nach der TrinkwV. Sie unterstützt die betriebliche Transparenz, das Risikomanagement und die Inspektionsbereitschaft – sowohl für interne Audits als auch für externe Kontrollen durch die Gesundheitsämter.

Behandlungsmaterialien in Trinkwassersystemen

Aufzeichnung der verwendeten Behandlungsmaterialien (Trinkwasserversorgungsanlagen)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/Art

Aufzeichnung der verwendeten Behandlungsmaterialien – Trinkwasserversorgungsanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung eines nachprüfbaren Nachweises über alle Stoffe und Materialien, die dem Trinkwasser in der gebäudeinternen Trinkwasserinstallation zugesetzt oder mit ihm in Kontakt gebracht werden. Gewährleistet die Einhaltung der Trinkwasserverordnung und der Anforderungen an den Gesundheitsschutz.

Zugehörige Vorschriften/Normen

Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) §11 – „Behandlung des Trinkwassers“; DIN EN 806-5 (Betrieb und Wartung von Trinkwasser-Installationen); DVGW-Arbeitsblatt W 512 (Einsatz von Aufbereitungsstoffen und Desinfektionsmitteln).

Schlüsselelemente

Auflistung aller verwendeten Behandlungsmaterialien (chemische Bezeichnung, Handelsname, Konzentration)
Zulassungsstatus nach §11 TrinkwV (Listung durch UBA oder DVGW-Zulassung)
Eingesetzte Menge und Häufigkeit der Anwendung
Einsatzort innerhalb der Installation (z.B. Enthärtungsanlage, Desinfektionseinrichtung)
Angaben zu Lieferant und Hersteller
Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Verantwortliche Person für die Anwendung (Name, Qualifikation)
Datum und Unterschrift des Betreibers/Verantwortlichen

Verantwortliche Stelle

Betreiber / Facility Manager (Erstellung und Pflege der Aufzeichnungen); Umweltbundesamt (UBA) für die Führung der Zulassungsliste der Aufbereitungsstoffe.

Praktische Hinweise

Muss laufend aktualisiert und jederzeit zur Einsicht durch das zuständige Gesundheitsamt bereitgehalten werden. Aufzeichnungen werden in der Praxis sowohl in Papierform als auch digital als Teil der Trinkwasserhygiene-Dokumentation geführt. Sie sind gemäß TrinkwV mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.

Detaillierte Erläuterung

Die Aufzeichnung der verwendeten Behandlungsmaterialien ist ein zentrales Compliance-Dokument, das nach der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vorgeschrieben ist. Es dokumentiert alle Stoffe, die im Trinkwassersystem eingesetzt werden, und stellt sicher, dass keine unzulässigen Chemikalien in das Trinkwasser gelangen. Dieses Dokument bildet einen Kernbestandteil des Trinkwasserhygiene-Plans im Facility Management und gewährleistet, dass die Wasserqualität durch jeden Behandlungsschritt nachvollziehbar und kontrolliert bleibt.

Facility Manager und Betreiber dürfen nur solche Materialien verwenden, die in der UBA-Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren aufgeführt sind oder über eine entsprechende DVGW-Zulassung verfügen. Für jeden eingesetzten Stoff müssen der Handelsname, die chemische Bezeichnung, die Dosierkonzentration und der Zulassungsnachweis gemäß TrinkwV festgehalten werden. Ebenso sind der Zeitpunkt und Ort der Anwendung innerhalb der Anlage zu vermerken – etwa ob das Material im Enthärtungsgerät, in einer Dosieranlage oder im Rahmen einer Desinfektionsmaßnahme eingesetzt wurde. Durch diese detaillierte Erfassung kann jederzeit geprüft werden, ob die zulässigen Höchstmengen und Einsatzbedingungen eingehalten wurden.

Bei Inspektionen durch das Gesundheitsamt dient diese Aufzeichnung als entscheidender Nachweis dafür, dass der Betreiber die Anforderungen des Trinkwasserrechts erfüllt und keine nicht genehmigten Substanzen verwendet. Das Dokument zeigt transparent, welche Behandlungsschritte das Trinkwasser durchlaufen hat, und unterstützt so die Risikobewertung und Gefahrenabwehr. Insbesondere im Falle von Auffälligkeiten oder Kontaminationen lässt sich anhand der Aufzeichnungen schnell nachvollziehen, welche Stoffe zu welchem Zeitpunkt eingesetzt wurden.

Darüber hinaus bietet die fortlaufende Dokumentation betrieblichen Nutzen: Sie erlaubt es dem Facility Manager, die Wirksamkeit von Wasserbehandlungsmaßnahmen (z.B. Erfolg eines Korrosionsschutzmittels oder einer Desinfektion) im Nachhinein zu analysieren und die Lieferanten sowie Herstellerqualität der eingesetzten Produkte zu überwachen. Die Aufzeichnung der Behandlungsmaterialien wird idealerweise in das hygienische Betriebsführungssystem integriert (z.B. gemäß VDI/DVGW-Richtlinie 6023). Dadurch entsteht eine lückenlose und auditfähige Dokumentation, die sowohl internen Qualitätsprüfungen als auch externen Kontrollen standhält.

Nicht zuletzt schreibt die TrinkwV vor, dass solche Aufzeichnungen mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde unverzüglich vorzulegen sind. Diese lange Aufbewahrungsfrist unterstreicht die Bedeutung der Dokumentation für den langfristigen Gesundheitsschutz und die Rechtssicherheit des Betreibers.