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Freie Auslässe mit nicht kreisförmigem Überlauf (Typ AB)

Facility Management: Trinkwasser » Betrieb » Dokumente » Freie Auslässe mit nicht kreisförmigem Überlauf (Typ AB)

Freie Auslässe mit nicht kreisförmigem Überlauf (Typ AB)

Freie Auslässe mit nicht kreisförmigem Überlauf (Typ AB)

Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die erforderlichen technischen und rechtlichen Nachweise für freie Ausläufe mit nichtkreisförmigem Überlauf (Typ AB) gemäß der EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 sowie der Verordnung (EU) 2024/3110. Freie Ausläufe des Typs AB sind in der Trinkwasseranlagenplanung als Rückflussverhinderer nach DIN EN 1717 definiert. Sie dienen insbesondere der Trinkwasserhygiene, der Sicherung gegen Rückfließen und einer ordnungsgemäßen Wasserverteilung in Gebäuden. Die hier aufgeführten Dokumente sichern, dass alle relevanten Leistungsmerkmale, Prüf- und Konformitätsnachweise sowie Produktinformationen gemäß europäischem und deutschem Baurecht erfasst und dauerhaft im Facility Management verfügbar sind. Sie bilden die Grundlage für eine gesetzeskonforme Baudokumentation und ermöglichen im FM-Betrieb die Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung aller eingebauten Bauprodukte.

Freie Auslässe Typ AB: Technik und Funktion

Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Konformität des Bauprodukts mit der EU-Bauprodukteverordnung; bestätigt die Leistungsbeständigkeit im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

Angaben zur notifizierten Produktzertifizierungsstelle
CE-Kennzeichnung und Identifikationsnummer
Leistungsmerkmale (z. B. Durchflussrate, Dichtheit, Materialklasse)
Angaben zur Konformitätsbewertung und Überwachung

Verantwortlich

Notifizierte Produktzertifizierungsstelle (z. B. TÜV, DVGW, Kiwa)

Praxis-Hinweise

Wird bei der Produktabnahme, der FM-Systemdokumentation und der Trinkwasseranlagenprüfung (nach DIN EN 1717) als Hauptnachweis verwendet.

Erläuterung

Das Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit bildet die Grundlage der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte. Es bestätigt, dass das Produkt entsprechend den harmonisierten technischen Spezifikationen geprüft wurde und eine gleichbleibende Produktqualität (Leistungsbeständigkeit) nachgewiesen ist. Der Hersteller führt unter Begleitung einer notifizierten Stelle eine werkseigene Produktionskontrolle durch und lässt diese durch ein Zertifikat dokumentieren. Auf Basis dieses Zertifikats darf das Produkt mit dem CE-Zeichen versehen und in Verkehr gebracht werden. Im Facility Management dient das Zertifikat als Nachweis der Produktqualität und Produktsicherheit. Es wird in der technischen Gebäudeakte hinterlegt und bei Prüfungen (z. B. der Trinkwasserhygiene oder Bauabnahme) als zentrales Qualitätsdokument vorgezeigt.

Europäische Technische Bewertung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung der technischen Leistung des Bauprodukts, sofern keine harmonisierte Norm existiert.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung und Werkstoffdaten
Prüfergebnisse und Klassifizierungen
Dauerhaftigkeit und hygienische Eignung
Bewertungsbericht der Prüfstelle

Verantwortlich

Hersteller / Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt, EOTA-Mitglied)

Praxis-Hinweise

In FM-Systemakten wird die ETA für Qualitätsnachweis und Genehmigungskontrolle (z. B. Trinkwasser- oder Brandschutzsysteme) archiviert.

Erläuterung

Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ermöglicht die CE-Kennzeichnung eines Bauprodukts, wenn keine vollständige harmonisierte Norm vorliegt. Das Herstellungs- oder Prüfverfahren wird dabei individuell auf das Produkt zugeschnitten. Die ETA enthält detaillierte Angaben zum Produkt, zu verwendeten Materialien sowie zu den erzielten Prüfergebnissen und Klassifizierungen. Sie weist insbesondere die Dauerhaftigkeit und hygienische Geeignetheit des Produkts nach und fasst alle Ergebnisse in einem umfassenden Bewertungsbericht zusammen. In der Praxis wird die ETA als Qualitäts- und Konformitätsnachweis in der FM-Dokumentation abgelegt. Besonders für spezielle Systeme (etwa Anlagen zur Trinkwasserversorgung oder zum Brandschutz) dient sie als Prüfgrundlage und Genehmigungsdokument im Rahmen der Bauabnahme und Routineüberprüfungen.

Europäisches Bewertungsdokument

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibt die Prüfmethoden und Bewertungsverfahren für Bauprodukte ohne harmonisierte Normen.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 2024/3110; Regulation (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Prüfverfahren für Hygiene und Rückflussschutz
Leistungsmerkmale (z. B. Korrosionsbeständigkeit, Werkstoffverhalten)
Klassifizierungsmethoden und Prüfbedingungen

Verantwortlich

Europäische Organisation für Technische Bewertungen (EOTA)

Praxis-Hinweise

Wird vom Hersteller den technischen Unterlagen beigefügt; im FM-Kontext dient es als Nachweis für Bauproduktzulassung und Instandhaltungsvalidierung.

Erläuterung

Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) ist eine harmonisierte technische Spezifikation gemäß BauPVO. Es dient als Grundlage für die Erstellung einer ETA, wenn für das Produkt noch keine Norm existiert. Das EAD wird von einer Technischen Bewertungsstelle (z. B. dem DIBt) in Zusammenarbeit mit der EOTA erarbeitet. Es definiert verbindlich die Prüfverfahren, Kriterien und Bewertungsmethoden für das Produkt. Insbesondere legt es die erforderlichen Untersuchungen zur Hygiene (etwa Korrosions- und Werkstoffprüfungen) sowie Verfahren zum Nachweis des Rückflussschutzes fest. Darüber hinaus enthält das Dokument Vorgaben zur werkseigenen Produktionskontrolle. Im Facility Management wird das EAD zu den technischen Produktunterlagen genommen. Es ist wichtig für die Zulassung bzw. Freigabe des Bauteils und dient bei der Instandhaltung als Referenz für die Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen.

Technische Produktdokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktspezifische technische Dokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Enthält alle technischen Unterlagen und Nachweise zur Konstruktion, Funktion und Anwendung des Bauprodukts.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Werkstoffspezifikationen
Geometrische Merkmale (nichtkreisförmiger Überlauf)
Prüfprotokolle und Qualitätsnachweise
Montageanleitung und Wartungsempfehlung

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Grundlage für Wartungs- und Inspektionsarbeiten; Bestandteil der technischen Gebäudeakte und des Trinkwasserhygiene-Nachweises.

Erläuterung

Die technische Produktdokumentation (TPD) enthält sämtliche produktspezifischen Unterlagen. Dazu gehören Zeichnungen und Pläne mit den geometrischen Details (z. B. Form und Abmessungen des nichtkreisförmigen Überlaufs), Material- und Werkstoffangaben sowie Nachweise und Prüfprotokolle, die während der Fertigung erstellt wurden. Ebenfalls enthalten sind Montageanleitungen, Betriebsanweisungen und Empfehlungen für die Wartung. Diese Dokumente ermöglichen es dem Facility Manager, Wartungs- und Inspektionsarbeiten korrekt durchzuführen und die Funktionsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten. Im Gebäudemanagement wird die TPD in der technischen Akte abgelegt. Sie ist auch Teil des Nachweises zur Trinkwasserhygiene, da sie alle Informationen über das eingesetzte Bauprodukt und seine Eigenschaften bereitstellt.

EG-Konformitätserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EG-Konformitätserklärung für Bauprodukte

Zweck & Geltungsbereich

Herstellererklärung, dass das Produkt mit allen anwendbaren EU-Richtlinien und Normen konform ist.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C – Metallbauarbeiten); Regulation (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Produktbezeichnung und Typnummer
Verweis auf harmonisierte Normen und CE-Kennzeichnung
Leistungsmerkmale und Prüfkennwerte
Herstelleradresse und Unterschrift

Verantwortlich

Hersteller / Inverkehrbringer

Praxis-Hinweise

Wird bei jeder Bauabnahme gefordert; muss in digitaler Form in der FM-Bauproduktakte vorliegen.

Erläuterung

Die EG-Konformitätserklärung ist eine Erklärung des Herstellers, dass das Produkt alle einschlägigen EU-Regelungen erfüllt. Darin bestätigt der Hersteller eigenverantwortlich, dass das konkrete Produkt (bezeichnet durch Typenname, Modell oder Seriennummer) mit den geltenden harmonisierten Normen übereinstimmt und ein gültiges CE-Zeichen trägt. Die Erklärung führt die wesentlichen Leistungsmerkmale auf (z. B. Durchflussleistung, Dichtheitsklasse) und nennt die angewandten Prüf- oder Zertifizierungsstellen. Zudem enthält sie die Kontaktdaten des Herstellers sowie eine rechtsverbindliche Unterschrift. Die EG-Konformitätserklärung ist ein zentrales Dokument der Produkthaftung und Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. Im Facility Management wird sie im Bauprodukt-Dokumentationsarchiv aufbewahrt und bei der Bauabnahme vorgelegt. Sie dient als juristischer Nachweis dafür, dass nur konforme, geprüfte Bauprodukte verwendet wurden, und unterstützt damit die Haftungssicherheit und Sorgfaltspflicht des Betreibers.

Leistungserklärung – Bauprodukte / Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Leistungseigenschaften und CE-Konformität des Bauprodukts gemäß EU-Verordnung.

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) 305/2011, Verordnung (EU) 2024/3110, DIN 18421, DGUV-I 208-026, DIN 18379, DIN 18385, DIN 18380, DIN 18381, DIN 18386.

Schlüsselelemente

- Produktidentifikation und Typ (z. B. freier Auslauf Typ AB nach DIN EN 1717)
- Wesentliche Leistungsmerkmale (Durchfluss, Werkstoff, Korrosionsschutz)
- Klassifizierung nach Hygienestandard und Sicherheitsstufe
- Konformität mit harmonisierten technischen Spezifikationen
- Herstellerangaben und CE-Kennzeichnung

Verantwortlich

Hersteller / Inverkehrbringer

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktakte; muss auf Anfrage den Behörden oder dem Betreiber vorgelegt werden.

Erläuterung

Die Leistungserklärung (DoP) bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung nach der EU-Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011. Jeder Hersteller muss für ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist, eine Leistungserklärung erstellen und das CE-Kennzeichen anbringen. In der DoP werden alle relevanten Produktmerkmale angegeben – beim freien Auslauf Typ AB etwa Material, Durchflussleistung, Sicherheitsabstand und die zugehörige Hygieneklasse. Sie bescheinigt gegenüber Planern, Betreibern und Behörden, dass das Produkt die geforderten Leistungswerte (z. B. Spülleistung, Dichtheit) sowie Korrosions- und Materialanforderungen erfüllt. Die Dokumentation enthält Angaben zur Produktidentifikation, Herstellerangaben und die wesentlichen Eigenschaften (siehe „Schlüsselelemente“). Die DoP wird vom Hersteller erstellt, ist Teil der Bauproduktakte und muss auf Verlangen der Bauaufsicht oder des Betreibers vorgelegt werden.

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass der freie Auslauf Typ AB für den konkreten Anwendungsfall bauaufsichtlich zugelassen und technisch geeignet ist.

Relevante Regelwerke/Normen

Landesbauordnung (§§ 20–22), DIN 18421, DIN EN 1717.

Schlüsselelemente

- Bauproduktbeschreibung und Funktionsnachweis
- Angaben zur Einbauart und Dimensionierung
- ggf. abweichende Bauartgenehmigung
- Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde bei Sonderlösungen

Verantwortlich

Hersteller / Planer / Bauherr

Praxis-Hinweise

Erforderlich, wenn kein harmonisierter europäischer Standard vorliegt oder wenn der Einsatz von der abP/abZ abweicht.

Erläuterung

Ein Nachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall wird benötigt, wenn für das Produkt keine Bauaufsichtlichen Bestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik existieren. Der Hersteller oder Planer beschreibt darin detailliert das Produkt und seine Funktion sowie die Einbauweise und Dimensionierung. Für den freien Auslauf Typ AB sind hier z. B. Angaben zur Überlaufhöhe und Wasseraufnahmekapazität wichtig. Wird das Produkt in einer abweichenden Ausführung oder besonderen Anwendung (z. B. ungewöhnliche Druckverhältnisse) eingesetzt, kann eine Zustimmung im Einzelfall durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein. In Einzelfällen wird manchmal auch eine abweichende Bauartgenehmigung des DIBt eingeholt. Der Einzelfallnachweis stellt sicher, dass auch ohne harmonisierte Norm alle sicherheitsrelevanten und bauaufsichtlich geforderten Eigenschaften für den geplanten Einsatzzweck dokumentiert und bestätigt werden.

Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung (abP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfzeugnis (abP) – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der geprüften Eigenschaften und Übereinstimmung des Produkts mit den bauaufsichtlichen Anforderungen.

Relevante Regelwerke/Normen

Landesbauordnung § 21, DIN 18421, DIBt-Richtlinie (Prüfzeugnisordnung).

Schlüsselelemente

- Prüfnummer, Prüfstelle, Datum
- Prüfergebnisse zu Dichtheit, Werkstoffbeständigkeit, Durchflusscharakteristik
- Beschreibung der Prüfumgebung
- Anwendungsbereich und Gültigkeitsdauer

Verantwortlich

Hersteller / Prüfinstitut (z. B. DIBt, MPA)

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktakte; dient der Dokumentation der Produktqualität.

Erläuterung

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) dokumentiert, dass das Produkt nach festgelegten Prüfverfahren untersucht wurde und den Anforderungen der Bauaufsicht entspricht. Ein akkreditiertes Prüfinstitut (z. B. eine MPA oder das DIBt) führt dabei spezifische Tests durch – etwa auf Dichtheit, Korrosionsbeständigkeit oder Strömungsverhalten. In das Prüfzeugnis werden Prüfergebnis, Prüfnummer, Datum und Name der Prüfstelle aufgenommen. Außerdem wird der Prüfaufbau und die Prüfumgebung beschrieben. Das abP bestätigt gegenüber Planern und Behörden, dass der freie Auslauf Typ AB unter den getesteten Bedingungen alle sicherheitsrelevanten Kriterien erfüllt. Gemäß den technischen Baubestimmungen genügt für Produkte, die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren bewertet werden können, ein abP statt einer allgemeinen Zulassung. In der Praxis wird das Prüfzeugnis in der Bauproduktakte archiviert und dient als Nachweis der Produktqualität und Übereinstimmung für Betreiber und Prüfstellen.

Nachweis der Verwendbarkeit – Bauprodukte (Standardnachweis)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Standardnachweis der Verwendbarkeit

Zweck & Geltungsbereich

Belegt, dass das Produkt auf Basis harmonisierter europäischer Normen eingesetzt werden darf.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18421, Landesbauordnung, DIN 18379, DIN 18380, DIN 18381.

Schlüsselelemente

- Produktklassifikation und Zuordnung zur Norm
- Anwendungsbedingungen und Montagevorgaben
- Einschränkungen und Betriebsgrenzen
- Referenz auf abZ oder DoP

Verantwortlich

Hersteller / Planer

Praxis-Hinweise

Wird in der Bauproduktakte und in der TGA-Dokumentation archiviert.

Erläuterung

Der Standardnachweis der Verwendbarkeit wird für normgerechte Produkte erstellt. Er bestätigt, dass der freie Auslauf Typ AB gemäß den jeweiligen harmonisierten Normen (z. B. DIN EN 1717, DIN 1988) eingesetzt werden darf. Im Dokument werden Produkteinstufung, relevante Normen sowie zulässige Einsatzbedingungen (z. B. zulässiger Temperatur- oder Druckbereich) und Montagehinweise aufgeführt. Gegebenenfalls werden Einschränkungen (etwa maximale Wasseraufnahme) genannt und auf vorhandene Prüfzeugnisse, Zulassungen oder Leistungserklärungen verwiesen. Der Standardnachweis dient insbesondere Betreibern und FM-Planern als Grundlage für Wartung und Ersatzentscheidungen, da er die Übereinstimmung des Produkts mit den technischen Vorgaben feststellt und somit die Betriebsgrenzen dokumentiert.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung durch das DIBt, dass das Produkt oder die Bauart bauaufsichtlich anerkannt ist.

Relevante Regelwerke/Normen

Landesbauordnung § 20, DIN 18384, Verfahrensrichtlinie des DIBt.

Schlüsselelemente

- Zulassungsnummer, Produktname
- Geltungsbereich und Einschränkungen
- Prüfergebnisse und Qualitätskriterien
- Kennzeichnungsvorschriften (Ü-Zeichen)

Verantwortlich

DIBt / Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss auf der Baustelle vorliegen; Bestandteil der Dokumentation für Behörden und FM-Archiv.

Erläuterung

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt, wenn ein Bauprodukt nicht durch eine harmonisierte Norm geregelt ist. Die abZ bestätigt, dass das Produkt oder die Bauart bauaufsichtlich anerkannt und für den angegebenen Verwendungsbereich geeignet ist. In der Zulassung sind die Zulassungsnummer, der Produktname und der genaue Geltungsbereich (z. B. Einsatzgebiet, Betriebsbedingungen) aufgeführt. Ebenfalls enthalten sind die Prüf- und Qualitätsanforderungen (z. B. Dichtheitstests, Materialqualität), die durch die Zulassungsprüfung nachgewiesen wurden. Zugleich werden Anforderungen an die Kennzeichnung festgelegt, insbesondere das Ü-Zeichen, das die ordnungsgemäße Zulassung dokumentiert. Die abZ muss auf der Baustelle vorhanden sein und ist Teil der behördlichen Bauakte. Betreiber und FM-Fachkräfte nutzen sie als Nachweis, dass der Einsatz des Produkts im angegebenen Bereich zulässig und offiziell anerkannt ist.