Gewässer
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Gewässer
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die erforderlichen betrieblichen, überwachungs- und berichtsbezogenen Unterlagen im Zusammenhang mit Gewässern, insbesondere bei Abwassereinleitungen aus industriellen Gebäuden sowie bei hygienerelevanten Untersuchungen (Legionellen). Sie verfolgt das Ziel, eine rechtskonforme Erfüllung wasserrechtlicher Betreiberpflichten sicherzustellen, eine lückenlose Eigenüberwachung zu gewährleisten und eine prüf- und auditfeste Dokumentation im professionellen Facility Management zu ermöglichen. Die dargestellten Dokumente sind zentral für den Vollzug der Abwasserverordnung (AbwV) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). § 3 AbwV verpflichtet Betreiber dazu, allgemeine abwasserrelevante Anforderungen durch ein betriebliches Abwasserkataster und ein Betriebstagebuch zu dokumentieren; für bestimmte Industriekläranlagen ist zusätzlich ein Jahresbericht zu erstellen. Die TrinkwV schreibt systemische Untersuchungen des Trinkwassers auf Legionella spec. vor und regelt in § 51 die Handlungspflichten bei Erreichen des technischen Maßnahmenwerts.
Gewässer: Bedeutung und Klassifikation
- Betriebliches Abwasserregister
- Betriebstagebuch / Betriebsprotokoll Abwasser
- Jahresbericht zur Abwassereinleitung
- Untersuchungsbericht Legionellen
- Aufbewahrungs- und Nachweismanagement
Betriebliches Abwasserregister
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Betriebliches Abwasserregister |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Erfassung aller relevanten Daten zur Abwassereinleitung aus industriellen Anlagen |
| Relevante Regelwerke / Normen | Abwasserverordnung (AbwV) |
| Zentrale Inhalte | • Einleitstellen und -mengen |
| Verantwortliche | Betreiber der Abwasseranlage |
| Praxisrelevanz | Grundlegendes Nachweisdokument für Behörden- und Umweltprüfungen |
Erläuterung
Das betriebliche Abwasserregister stellt die zentrale Stammdatenbasis für alle wasserrechtlich relevanten Informationen dar. § 3 Abs. 1 AbwV fordert, dass die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen zur Schadstoffminimierung durch ein betriebliches Abwasserkataster, ein Betriebstagebuch oder in anderer geeigneter Weise zu dokumentieren ist. In Anlage 2 Nr. 1 der AbwV werden die Inhalte konkretisiert: Das Register enthält allgemeine Angaben zum Betrieb (Anzahl der Anlagen, genehmigte Kapazitäten, Produkte), eine Beschreibung der Produktion und der abwasserrelevanten Prozesse mit Plänen und Fließschemata, eine Bilanzierung der Abwasserteilströme einschließlich Volumenströmen und Schadstofffrachten, Übersichten über Jahresmassenströme, eine Beschreibung der Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Mess- und Probenahmestellen und ein Verzeichnis der wasserrechtlichen Zulassungen. Bei abwasserrelevanten Änderungen ist eine Aktualisierung erforderlich. Im Facility Management dient das Register als Referenz für Genehmigungen, Eigenüberwachung und behördliche Kontrollen.
Betriebstagebuch / Betriebsprotokoll Abwasser
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Betriebstagebuch / Betriebsprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Laufende Dokumentation des Anlagenbetriebs und der Abwassereinleitung |
| Relevante Regelwerke / Normen | Abwasserverordnung (AbwV) und landesrechtliche Eigenüberwachungsverordnungen |
| Zentrale Inhalte | • Betriebszustände der Abwasserbehandlungsanlage |
| Verantwortliche | Betreiber |
| Praxisrelevanz | Täglicher Nachweis der ordnungsgemäßen Betriebsführung |
Erläuterung
Das Betriebstagebuch ist ein laufendes Eigenüberwachungsinstrument. Anlage 2 Nr. 2 der AbwV definiert die Inhalte: Zu dokumentieren sind insbesondere der prozessbezogene Wasser- und Energieverbrauch, Produktionsmengen und Auslastung, anfallende und eingeleitete Abwassermengen als Teilstrom und Gesamtstrom, Probenahmeprotokolle und Untersuchungsergebnisse der Selbstüberwachung, die eingesetzten abwasserrelevanten Roh- und Hilfsstoffe mit Art, Menge und Dosierung, Angaben zu Betriebszuständen wie In- und Außerbetriebnahmen, Wartung, Instandhaltung, Reparaturen, Dichtheitsprüfungen, Reinigungen, Schlammentsorgungen, Entsorgung von Reststoffen und Störungen sowie durchgeführte Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der AbwV. Landesrechtliche Eigenüberwachungsverordnungen, z. B. die sachsen-anhaltische Eigenüberwachungsverordnung, verpflichten den Betreiber zur Führung eines Betriebstagebuchs und legen eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nach der letzten Eintragung fest. Das Tagebuch ist bei Vor-Ort-Kontrollen vorzulegen und dient als täglicher Nachweis der ordnungsgemäßen Betriebsführung.
Jahresbericht zur Abwassereinleitung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Jahresbericht Abwasser |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenfassende jährliche Bewertung der Abwassereinleitung |
| Relevante Regelwerke / Normen | Abwasserverordnung (AbwV), Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und landesrechtliche Vorschriften |
| Zentrale Inhalte | • Jahresmengen und Stofffrachten |
| Verantwortliche | Betreiber |
| Praxisrelevanz | Regelmäßige Berichtsgrundlage für Aufsichtsbehörden |
Erläuterung
Der Jahresbericht verdichtet die laufenden Aufzeichnungen zu einer behördentauglichen Gesamtauswertung. Anlage 2 Nr. 3 AbwV definiert, dass der Bericht eine Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse der betrieblichen Abwasseruntersuchungen enthält, die einen Vergleich mit den emissionsbezogenen Grenzwerten ermöglichen. Er umfasst eine Übersicht der wichtigsten Stoff- und Jahresmassenströme sowie der Produktions- und Abwassermengen, eine Zusammenfassung besonderer Betriebsbedingungen (Chargenbetrieb, An- und Abfahrvorgänge, Außerbetriebnahmen, Störungen) sowie eine Auswertung der durchgeführten Maßnahmen zur Einhaltung der allgemeinen Anforderungen. Gemäß Anlage 2 ist der Jahresbericht innerhalb des ersten Quartals des Folgejahres der zuständigen Überwachungsbehörde vorzulegen. Landesrechtliche Eigenüberwachungsverordnungen fordern ebenfalls Jahres- oder Quartalsberichte über die Ergebnisse der Eigenüberwachung. Im Facility Management bildet der Jahresbericht die Grundlage für die strategische Umwelt- und Compliance-Berichterstattung.
Untersuchungsbericht Legionellen
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Untersuchungsbericht Legionellen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit von wasserführenden Systemen |
| Relevante Regelwerke / Normen | DIN EN ISO 11731; Trinkwasserverordnung (TrinkwV) |
| Zentrale Inhalte | • Probenahmestellen und -datum |
| Verantwortliche | Akkreditiertes Prüflabor |
| Praxisrelevanz | Zentrales Dokument für Gesundheitsamt und Betreiberpflichten |
Erläuterung
Die TrinkwV verpflichtet Betreiber bestimmter Wasserversorgungsanlagen zu systemischen Untersuchungen auf den Parameter Legionella spec. (§ 31 TrinkwV). Untersuchungen sind erforderlich, wenn Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird und sich in der Wasserversorgungsanlage eine Anlage zur Trinkwassererwärmung mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Litern in einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang des Erwärmers und der Entnahmestelle befindet und Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, in denen es zur Vernebelung des Wassers kommt. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Untersuchungen sind bei öffentlicher Trinkwasserabgabe mindestens jährlich durchzuführen; bei gewerblicher, nicht öffentlicher Abgabe mindestens alle drei Jahre. Die erste Untersuchung muss innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme erfolgen. Das Gesundheitsamt kann die Intervalle auf bis zu drei Jahre verlängern, wenn drei aufeinanderfolgende jährliche Untersuchungen beanstandungsfrei waren und die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Die Probenahme und Analyse müssen nach DIN EN ISO 11731 erfolgen; nur Labore, die für den Nachweis von Legionellen nach ISO 11731 und DIN EN ISO 11731-2 akkreditiert sind, dürfen beauftragt werden. Die Probenahme erfordert ein Mindestvolumen von 100 ml. Als technischer Maßnahmenwert gilt gemäß Anlage 3 Teil II TrinkwV eine Konzentration von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml. Wird dieser Wert erreicht, muss der Betreiber gemäß § 51 TrinkwV unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, eine Untersuchung der Ursachen mit Ortsbesichtigung und Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik durchführen, eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen und unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts geeignete Maßnahmen umsetzen. Die Risikoabschätzung muss Gefährdungen systematisch ermitteln, die Anlage beschreiben, Beobachtungen und Abweichungen dokumentieren und die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung einschließlich Probennahmestellen, Datum und Uhrzeit enthalten. Die Dokumentation der Maßnahmen ist zehn Jahre aufzubewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen.
Aufbewahrungs- und Nachweismanagement
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Nachweis- und Archivierungskonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der Vollständigkeit und Verfügbarkeit aller wasserrelevanten Unterlagen |
| Relevante Regelwerke / Normen | AbwV; TrinkwV; landesrechtliche Eigenüberwachungs- und Hygienebestimmungen |
| Zentrale Inhalte | • Aufbewahrungsfristen |
| Verantwortliche | Facility Management / Betreiber |
| Praxisrelevanz | Audit- und haftungsrelevant |
Erläuterung
Ein strukturiertes Nachweis- und Archivierungskonzept stellt die Prüf- und Rechtssicherheit bei internen Audits, Behördenkontrollen und externen Zertifizierungen sicher. Die AbwV verlangt die Dokumentation abwasserrelevanter Daten in Abwasserkataster, Betriebstagebuch und Jahresbericht. Landesrechtliche Eigenüberwachungsverordnungen schreiben vor, dass das Betriebstagebuch mindestens fünf Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren ist. Die TrinkwV verpflichtet Betreiber, die Dokumentation der Maßnahmen nach Legionellenbefund zehn Jahre verfügbar zu halten. Das Archivierungskonzept muss diese Fristen berücksichtigen und sicherstellen, dass Unterlagen vollständig, unveränderbar und jederzeit zugänglich sind. Verantwortlichkeiten müssen eindeutig definiert sein; das Facility Management hat die organisatorische und technische Umsetzung zu gewährleisten. Hierzu gehören die zentrale Ablage (digital oder papierbasiert), ein systematischer Zugriffsschutz, regelmäßige Aktualisierung der Daten bei Änderungen (etwa bei Prozess- oder Anlagenänderungen) sowie die Sicherung gegen Verlust. Ein revisionssicheres Dokumentenmanagementsystem unterstützt die Nachweissicherheit, erleichtert Audits und reduziert Haftungsrisiken.