Inspektions-, Reinigungs- und Sammelkammern für Abwassersysteme
Inspektions-, Reinigungs- und Sammelschächte sind kritische Bestandteile der Abwasserinfrastruktur eines Gebäudes. Sie ermöglichen den Zugang zu unterirdischen Entwässerungssystemen für Inspektions-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten. Dadurch wird sichergestellt, dass Abwasser ordnungsgemäß und sicher abfließt, ohne Umweltschäden oder Systemausfälle zu verursachen.
Gemäß DIN 1986-3 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung) sind Betreiber von Entwässerungsanlagen – einschließlich abflussloser Abwassersammelgruben – verpflichtet, alle Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen zu dokumentieren.
Wartungsnachweis (Dokumentation der durchgeführten Wartungsarbeiten)
Zweck & Umfang
Bietet eine nachvollziehbare Dokumentation aller Inspektions-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten, die an abflusslosen Abwassersammelgruben durchgeführt wurden, um die Betriebssicherheit, Hygiene und den Umweltschutz zu gewährleisten.
Relevante Vorschriften/Normen
DIN 1986-3 (28.1_1697); DIN EN 752 (Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden); Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §§ 60–62; Eigenkontrollverordnung (EKVO, landesspezifisch); AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
Wesentliche Bestandteile
• Identifikation der Anlage (Standort, Gruben-Nr., Systemreferenz). • Datum und Umfang der Inspektion oder Wartung. • Art der Wartung: Reinigung, Entleerung, Reparatur, Funktionsprüfung. • Entnommenes Abwasser-/Schlammvolumen und Entsorgungsweg (zugelassener Entsorgungsfachbetrieb, Nachweisnummer). • Festgestellte Mängel, durchgeführte Reparaturen oder empfohlene Folgemaßnahmen. • Name, Firma und Qualifikation des Wartungspersonals. • Unterschrift des verantwortlichen Betreibers und des Wartungsdienstleisters. • Nächster geplanter Wartungstermin.
Verantwortliche Partei
Betreiber / Eigentümer / Beauftragter Wartungsfachbetrieb (Fachfirma nach DIN 1986-3).
Praxishinweise
• Der Wartungsnachweis ist als Teil der Abwasserdokumentation der Anlage aufzubewahren und muss bei Inspektionen durch Umwelt- oder Wasserbehörden auf Verlangen vorgelegt werden. • Eintragungen sollten unmittelbar nach jeder Wartungsmaßnahme erfolgen. • Viele Betreiber führen diese Nachweise elektronisch in einem CAFM-System, was eine automatische Terminplanung und eine lückenlose Wartungshistorie ermöglicht. • Entsorgungsnachweise sollten den Vorgaben der örtlichen Entwässerungssatzung entsprechen (kommunale Abwassersatzung).
In der Praxis des Facility Managements stellt der Wartungsnachweis für abflusslose Abwassersammelgruben ein verpflichtendes Dokument dar, das sowohl von DIN 1986-3 als auch vom Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gefordert wird. Er gewährleistet Umweltsicherheit, Betriebssicherheit und Transparenz bei der Bewirtschaftung der Abwasserinfrastruktur. Eine ordnungsgemäße Wartungsdokumentation erfüllt die rechtlichen Betreiberpflichten, erleichtert Kontrollen und Audits und schützt Eigentümer im Falle von Umweltschäden vor Haftungsansprüchen.
Integriert in die umwelt- und technische Dokumentation der Liegenschaft bildet dieser Nachweis einen zentralen Baustein für einen nachhaltigen und rechtskonformen Gebäudebetrieb in Deutschland.