Kalt- und Warmwasser
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Kalt- und Warmwasser
Wasserzähler erfassen präzise den Verbrauch von Kalt- und Warmwasser in Gebäuden und sind unerlässlich für verbrauchsgerechte Abrechnung, Betriebsüberwachung und Energieeffizienzsteigerung. Auf den Zählern findet sich neben dem Zählerstand ein CE/Kennzeichen mit „M“-Markierung (Abb. 1), das die Konformität nach der europäischen Messgeräterichtlinie dokumentiert. Die dort aufgedruckte Jahreszahl gibt das Jahr der Konformitätsbestätigung bzw. des erstmaligen Inverkehrbringens an.
Als in das Trinkwassersystem eingegliederte Bauprodukte müssen Wasserzähler strenge technische, hygienische und rechtliche Anforderungen erfüllen. Gemäß der EU-Bauproduktenverordnung müssen Bauprodukte, die von harmonisierten Normen erfasst sind, eine Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung aufweisen. Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden Vorschriften entspricht und die deklarierten Leistungsmerkmale erfüllt.
Die folgenden Abschnitte erläutern sämtliche erforderlichen Dokumente – von Konformitätsbescheinigungen und EU-Bewertungen über technische Unterlagen bis zu bauaufsichtlichen Zulassungen – die Facility Manager gemäß EU-Recht (VO 305/2011, VO 2024/3110), der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) sowie den relevanten DIN-Normen für Wasserzähler bereithalten müssen. Diese Unterlagen gewährleisten die nachvollziehbare Konformität, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Zähler in Planung, Einbau und Betrieb.
Konformitätsbescheinigung (Leistungskonstanz – Bauprodukte)
- Konformitätsbescheinigung
- Bewertung
- Europäisches
- Bauprodukts
- Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis
- Allgemeines
- Nachweis
- Zulassung
Leistungskonstanz – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bescheinigung über die Konstanz der Leistung (Certificate of Constancy of Performance) |
| Zweck & Anwendungsbereich | Nachweis, dass das Produkt dauerhaft die deklarierten Leistungen gemäß harmonisierter Norm erfüllt. Voraussetzung für CE-Kennzeichnung und Inverkehrbringen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 2024/3110 Art. 30–35; ehem. EU-Bauprodukte-VO (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | • Name und Kennnummer der notifizierten Produktzertifizierungsstelle • Bezugsnorm (z. B. EN 14154 / EN ISO 4064) • Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) • Angaben zum System der Leistungsbeständigkeit (System 1+) |
| Verantwortlich | Notifizierte Produktzertifizierungsstelle (z. B. TÜV, Kiwa, DVGW-CERT) |
| Praktische Hinweise | Bestandteil der technischen Produktakte; wird vom Hersteller in der Betreiberakte abgelegt und bei Behörden- oder Auditprüfungen vorgelegt. |
Erläuterung: Die Bescheinigung über die Konstanz der Leistung (engl. Certificate of Constancy of Performance) wird von einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle ausgestellt. Sie bestätigt, dass der Wasserzähler dauerhaft die in der harmonisierten Norm (z.B. EN ISO 4064) deklarierten Leistungsmerkmale erfüllt. In der Bescheinigung sind u.a. enthalten: Name und Kennnummer der Zertifizierungsstelle, Bezugsnorm, Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle sowie das angewendete System der Leistungsbeständigkeit (bei Wasserzählern i.d.R. System 1+). Dieser Nachweis unabhängiger Kontrolle dokumentiert die dauerhafte Produktqualität und ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und das Inverkehrbringen des Bauprodukts.
Bewertung – Europäische technische Bewertung (ETA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bewertung technischer Bauprodukte (European Technical Assessment – ETA) |
| Zweck & Anwendungsbereich | Wird erstellt, wenn für ein Produkt keine harmonisierte Norm existiert. Ermöglicht den Nachweis der wesentlichen Merkmale nach EU-Bauproduktenrecht. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011, Art. 19–22 |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung des Produktes • Bewertungsmethoden und Prüfergebnisse • Erklärung der anwendbaren Leistungsmerkmale • Bezug zum Europäischen Bewertungsdokument (EAD) |
| Verantwortlich | Europäische Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt als ETA-Body) |
| Praktische Hinweise | Wichtig für Sonderbauarten oder innovative Zähler; wird in die Bauproduktdokumentation aufgenommen. |
Erläuterung: Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) kommt zur Anwendung, wenn für einen Wasserzähler keine harmonisierte Norm existiert oder wenn es sich um eine innovative Sonderkonstruktion handelt. Die ETA ermöglicht den Nachweis der vorgeschriebenen Leistungsmerkmale nach EU-Bauproduktenrecht als Alternative zur herkömmlichen Normprüfung. Grundlage ist das entsprechende Europäische Bewertungsdokument (EAD), das die Prüfkriterien und -methoden definiert. Die ETA wird auf Antrag des Herstellers von einer nationalen Technischen Bewertungsstelle ausgestellt (z.B. DIBt in Deutschland). Sie enthält eine dokumentierte Bewertung der wesentlichen Merkmale des Produkts gemäß dem zugehörigen EAD. Der Hersteller führt die ETA als Teil der Bauproduktdokumentation, damit die besonderen Leistungsmerkmale auch ohne harmonisierte Norm nachweisbar sind.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EAD – Europäisches Bewertungsdokument |
| Zweck & Anwendungsbereich | Technische Grundlage für ETAs; definiert die Verfahren zur Bewertung der Leistungsmerkmale. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011, Art. 22; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Wesentliche Inhalte | • Produktbereich und Anwendungsbedingungen • Prüfmethoden und Leistungsanforderungen • Bewertungskriterien • Bezug zur ETA |
| Verantwortlich | EOTA-Mitgliedsstelle bzw. DIBt |
| Praktische Hinweise | Dient der Nachvollziehbarkeit von Prüfverfahren; wird von Bewertungsstellen als Arbeitsgrundlage verwendet. |
Erläuterung: Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) bildet die Bewertungsgrundlage für eine ETA. Es wird im Rahmen der europäischen Organisation technischer Bewertungsstellen (EOTA, u.a. DIBt) erarbeitet und legt für bestimmte Produktgruppen die Prüfmethoden und Leistungsanforderungen fest. Das EAD definiert den Anwendungsbereich, die Produktmerkmale sowie die Kriterien und Verfahren zur Bewertung der Leistung des Bauprodukts. Es dient als Referenzdokument bei der Erstellung einer ETA. Für den Gebäudebetrieb ist das EAD nicht direkt relevant; es stellt vielmehr das technische Fundament des Zulassungs- und Zertifizierungsverfahrens dar.
Technische Dokumentation des Bauprodukts (Wasserzähler)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Dokumentation des spezifischen Bauprodukts |
| Zweck & Anwendungsbereich | Nachweis der technischen Spezifikationen, Prüfberichte, CE-Kennzeichnung, Werkskontrollen. Grundlage der Leistungs- und Konformitätserklärung. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011, Art. 11–14 |
| Wesentliche Inhalte | • Produktbeschreibung, Seriennummern • Prüfergebnisse (z. B. Durchfluss, Temperatur, Druck) • Kalibrierprotokolle • CE- und DVGW-Kennzeichen • Nachweis werkseigener Produktionskontrolle |
| Verantwortlich | Hersteller des Bauprodukts |
| Praktische Hinweise | Wird bei Inbetriebnahme an den Betreiber übergeben; Grundlage für spätere Prüfungen und Ersatzbeschaffung. |
Erläuterung: Die technische Dokumentation des Wasserzählers umfasst alle Unterlagen, die zur Prüfung der Konformität mit den geltenden Normen dienen. Dazu gehören die Produktbeschreibung mit Typ-, Charge- oder Seriennummer, sämtliche Prüf- und Kalibrierergebnisse (z.B. Durchfluss-, Druck- und Temperaturtests), Protokolle der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) sowie Nachweise über anerkannte Kennzeichen (CE, ggf. DVGW- oder Ü-Zeichen) und die Leistungserklärung. Diese Unterlagen bilden die Grundlage der Konformitätserklärung des Herstellers. Der Hersteller führt die technische Dokumentation und übergibt sie beim Inbetriebnehmen dem Betreiber; sie ist Basis für spätere Wartungsmaßnahmen, Behördenprüfungen oder Ersatzbeschaffungen.
EU-Konformitätserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EU-Konformitätserklärung für Bauprodukte |
| Zweck & Anwendungsbereich | Herstellererklärung über die Übereinstimmung des Produkts mit den einschlägigen EU-Richtlinien und harmonisierten Normen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 18384 (VOB/C – Rohrleitungsbau); Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Wesentliche Inhalte | • Name und Adresse des Herstellers • Produktidentifikation • Liste der einschlägigen Normen • Unterschrift des Verantwortlichen • CE-Kennzeichnungshinweis |
| Verantwortlich | Hersteller des Wasserzählers |
| Praktische Hinweise | Muss in der Betreiberakte vorliegen; Nachweis für behördliche Kontrollen und interne Audits. |
Erläuterung: Die EU-Konformitätserklärung des Wasserzählers wird vom Hersteller ausgestellt. Sie bestätigt, dass das Produkt allen einschlägigen EU-Richtlinien, Verordnungen und Normen (z.B. Bauprodukteverordnung, Messgeräterichtlinie, harmonisierte DIN/EN- und DVGW-Normen) entspricht. In der Erklärung sind Angaben wie Name und Adresse des Herstellers, Produktkennzeichnung, die relevanten Normen sowie die Unterschrift des verantwortlichen Herstellers enthalten. Mit der Unterschrift übernimmt der Hersteller die rechtliche Verantwortung für die Konformität des Produkts. Die DoC wird zusammen mit anderen Unterlagen in der Betreiberakte aufbewahrt und muss Behörden oder Auditoren auf Verlangen vorgelegt werden.
Erläuterung: Die EU-Konformitätserklärung des Wasserzählers wird vom Hersteller ausgestellt. Sie bestätigt, dass das Produkt allen einschlägigen EU-Richtlinien, Verordnungen und Normen (z.B. Bauprodukteverordnung, Messgeräterichtlinie, harmonisierte DIN/EN- und DVGW-Normen) entspricht. In der Erklärung sind Angaben wie Name und Adresse des Herstellers, Produktkennzeichnung, die relevanten Normen sowie die Unterschrift des verantwortlichen Herstellers enthalten. Mit der Unterschrift übernimmt der Hersteller die rechtliche Verantwortung für die Konformität des Produkts. Die DoC wird zusammen mit anderen Unterlagen in der Betreiberakte aufbewahrt und muss Behörden oder Auditoren auf Verlangen vorgelegt werden.
Leistungserklärung nach EU-Bauprodukteverordnung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung für Bau- oder Maschinenprodukte |
| Zweck & Anwendungsbereich | Beschreibt die deklarierten Leistungsmerkmale (z. B. Druckfestigkeit, Temperaturbeständigkeit, Durchflussgenauigkeit). Grundlage für CE-Kennzeichnung. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386 (VOB/C-Reihe) |
| Wesentliche Inhalte | • Wesentliche Leistungsmerkmale nach Norm • Prüfstellenangabe • System der Leistungsbeständigkeit (System 3 oder 4) • Datum und Unterschrift des Verantwortlichen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Wird digital und physisch bereitgestellt; bei Wartung oder Austausch im CAFM-System hinterlegt. |
Erläuterung: Die Leistungserklärung dokumentiert die wesentlichen technischen Leistungsmerkmale des Wasserzählers. Sie wird auf Basis von normgerechten Prüfergebnissen erstellt und enthält Kennwerte wie Druckfestigkeit, Temperaturanwendung sowie Durchfluss- und Messgenauigkeit. In der Erklärung sind außerdem Informationen zur abnehmenden Stelle der Prüfungen und zum System der Leistungsbeständigkeit (z.B. System 3 oder 4) aufgeführt. Die Leistungserklärung bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung des Zählers. Betreiber sollten darauf achten, dass nur Zähler mit einer gültigen DoP installiert werden, und die Erklärung in digitaler und physischer Form mit den Anlagenunterlagen verwalten.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (Einbau / Sonderzulassung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Anwendungsbereich | Nachweis, dass das Bauprodukt in einer spezifischen Bauausführung sicher und geeignet verwendet werden kann. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO § 20 Abs. 1; VOB/C DIN 18421 |
| Wesentliche Inhalte | • Technische Bewertung der Eignung • Montagebedingungen • Prüfbericht der Materialkompatibilität • ggf. Abweichungszulassung |
| Verantwortlich | Hersteller / Betreiber in Abstimmung mit Sachverständigem |
| Praktische Hinweise | Wird bei Sonderkonstruktionen oder Umbauten im Bestand verwendet. Notwendig vor Einbau nicht geregelter Produkte. |
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) |
| Zweck & Anwendungsbereich | Dokumentiert die Eignung eines nicht geregelten Bauprodukts für den Verwendungszweck nach Landesbauordnung. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO § 18 Abs. 1 |
| Wesentliche Inhalte | • Produktbezeichnung • Prüfgrundlagen und -ergebnisse • Anwendungsbedingungen • Gültigkeitsdauer |
| Verantwortlich | Hersteller (erteilt durch anerkannte Prüfstelle) |
| Praktische Hinweise | Muss vor Verwendung im Bauprojekt vorliegen; Bestandteil der bauaufsichtlichen Nachweise. |
Erläuterung: Ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) bescheinigt die Eignung eines nicht harmonisierten Bauprodukts (hier ggf. spezieller Wasserzähler) nach den landesrechtlichen Vorgaben. Es wird von einer anerkannten Prüfstelle (z.B. Materialprüfanstalt, DIBt) ausgestellt und dokumentiert, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Das AbP enthält u.a. eine genaue Produktbeschreibung, die Prüfgrundlagen und -ergebnisse, die festgelegten Anwendungsbedingungen sowie eine Gültigkeitsdauer. Es muss vor der erstmaligen Verwendung des betreffenden Zählertyps in einem Bauvorhaben vorliegen und gilt als Teil der bauaufsichtlichen Nachweise im Bauantrag oder bei Abnahme.
Nachweis der Verwendbarkeit (Proof of Usability)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten |
| Zweck & Anwendungsbereich | Belegt, dass das Produkt den Anforderungen der Landesbauordnung entspricht und gefahrlos eingebaut werden kann. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO § 17; DIN 18421; DIN 18379–18381 |
| Wesentliche Inhalte | • Bezug auf Prüfzeugnis oder Zulassung • Bestätigung durch Hersteller oder DIBt • Kennzeichnung CE / Ü-Zeichen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Wird mit der DoP archiviert; wichtig für Betriebssicherheits- und Abnahmeunterlagen. |
Erläuterung: Der Nachweis der Verwendbarkeit ist der Nachweis, dass ein Bauprodukt (Wasserzähler) entsprechend der Landesbauordnung eingesetzt werden darf. Er weist z.B. auf eine bestehende Zulassung oder ein Prüfzeugnis hin und wird vom Hersteller oder einer zuständigen Stelle (z.B. DIBt) bestätigt. In der Praxis erfolgt der Nachweis oft durch die Kombination von CE-Kennzeichnung und dem DVGW-Ü-Zeichen (oder einem AbP/AbZ). Dieser Nachweis wird gemeinsam mit der Leistungserklärung archiviert und ist wichtig für Abnahme und Betriebssicherheit.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
| Zweck & Anwendungsbereich | Offizielle Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für Bauprodukte ohne harmonisierte Norm. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO § 18; DIN 18384; DIBt-Verwaltungsvorschrift |
| Wesentliche Inhalte | • Anwendungsbereich und technische Regeln • Geltungsdauer und Bedingungen • Verwendungsbeschränkungen • Kennzeichnungspflichten |
| Verantwortlich | DIBt (Zulassungsbehörde) |
| Praktische Hinweise | Pflicht bei nicht geregelten Produkten ohne CE-Kennzeichnung; wird im Bauantrag oder bei Abnahme vorgelegt. |
Erläuterung: Eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) ist eine offizielle Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für Bauprodukte ohne harmonisierte Norm. Sie wird z.B. für neuartige Wasserzähler erteilt, die (noch) keine CE-Kennzeichnung tragen können. Die AbZ beschreibt den erlaubten Anwendungsbereich, technische Bedingungen und Kennzeichnungspflichten für das Produkt. Sie hat meist eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Im Bauantrag oder bei der Abnahme muss eine AbZ vorliegen, damit der Einsatz des betreffenden Zählertyps rechtlich abgesichert ist.
