Mischwasserkanäle sind essenzielle Infrastruktur innerhalb von Gebäuden und auf Grundstücken. Sie führen häusliches Schmutzwasser und Oberflächenwasser (Regen- und Schmelzwasser) gemeinsam ab. Ihre bauliche Integrität ist entscheidend, um den Austritt von Abwasser zu verhindern und das Eindringen von Grundwasser zu vermeiden. Undichte Leitungen können Boden und Grundwasser kontaminieren oder die öffentliche Kanalisation durch Fremdwasser überlasten. Die Norm DIN 1986‑30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“ wurde 2012 überarbeitet, um den Schutz der Umwelt zu verbessern und Betriebssicherheit sowie Werterhalt von Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewährleisten. Sie legt Maßnahmen zur Zustandserfassung, Dichtheitsprüfung und Bewertung fest und gilt in Verbindung mit DIN 1986‑3 „Regeln für Betrieb und Wartung“. Zudem fordert das Wasserhaushaltsgesetz (§ 60 WHG) die schadlose Beseitigung von Abwasser nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Bestätigt, dass die verlegten Leitungen den erforderlichen Dichtheits und Umweltschutzanforderungen genügen
Regelungen/Normen
DIN 1986 30; DIN 1986 3
Schlüsselelemente
• angewandtes Prüfverfahren (Luftdruck‑ oder Wasserdruckprüfung, optische Inspektion mit Kanalkamera)
• Prüfparameter und Bedingungen (Prüfdruck, Wasserstand, Prüfzeit)
• geprüfte Leitungsabschnitte und Schächte
• Ergebnisse (Bestanden/Nicht bestanden)
• Datum und Dauer der Prüfung
• verwendete Prüftechnik und Kalibrierungsnachweise \ • Name, Qualifikation und Unterschrift der sachkundigen Prüferin / des Prüfers
Verantwortlicher
Sachkundige Person für Entwässerungssysteme
Praktische Hinweise
Nach Neuverlegung oder Sanierung erforderlich; dient auch periodischen Wiederholungsprüfungen zur Erfüllung kommunaler und wasserrechtlicher Anforderungen. Bestandteil der technischen Dokumentation und aufzubewahren.
Erläuterung: Die DIN 1986‑30 verlangt je nach Situation unterschiedliche Prüfverfahren: Für bestehende Leitungen können vereinfachte Dichtheitsprüfungen (DR2) durchgeführt werden, bei denen Prüfdrücke von 10 kPa und zulässige Druckabfälle von 1,5 kPa gelten. Alternativ ist eine Wasserprüfung möglich, bei der die Leitung 15 Minuten mit einem Wasserstand von 0,50 m über Scheitelhöhe beaufschlagt wird. Vor jeder Dichtheitsprüfung soll eine optische Inspektion mittels Kamera erfolgen, in deren Rahmen auch fehlende Entwässerungspläne aktualisiert oder erstellt werden. Die Ergebnisse der Prüfung müssen in einem Protokoll festgehalten und eindeutig den einzelnen Leitungsabschnitten zugeordnet werden; dieses Dokument bildet den rechtssicheren Nachweis der Dichtheit gegenüber Behörden und Eigentümer*innen.
Betreiber / Instandhaltungspersonal (z.B. FM Techniker*innen oder externe Dienstleister)
Praktische Hinweise
Grundlage für Wartungsplanung, Budgetierung und Priorisierung von Sanierungen; dient als Nachweis für Versicherer, Aufsichtsbehörden und bei Schadenersatzforderungen.
Erläuterung: Gemäß DIN 1986‑30 Abschnitt 5.3 müssen im Rahmen der optischen Inspektion festgestellte Schäden dokumentiert und bewertet werden. Für jeden Leitungsstrang ist eine eigene grafische Darstellung und Videodokumentation zu erstellen; Einzelbilder der Schäden sind beizufügen. Die digitale Dokumentation ermöglicht die Integration in Kataster‑ und Managementsysteme und stellt einen einheitlichen Zustandserfassungscode gemäß DIN EN 13508‑2 sicher. Sanierungsarbeiten sind erforderlich, wenn Undichtheiten oder sichtbare Schäden festgestellt werden; dabei richtet sich die Sanierungspriorität grundsätzlich nach dem schwersten Einzelschaden. Die Sanierung darf nur durch fachkundige Betriebe ausgeführt werden.