Nachweisunterlagen für kontrollierbare Doppelrückflussverhinderer (Typ EC)
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Nachweisunterlagen für kontrollierbare Doppelrückflussverhinderer (Typ EC)
Kontrollierbare Doppelrückflussverhinderer des Typs EC gehören zu den Sicherungsarmaturen der Familie E gemäß DIN EN 1717 und DIN 1988‑100. Sie erlauben den Durchfluss nur in eine Richtung und verhindern so Rückfluss, Rücksaugen oder Rückdrücken von verunreinigtem Wasser in das öffentliche Leitungsnetz. Die Normenreihe DIN EN 806 und DIN 1988 sowie das DVGW‑Regelwerk verlangen, dass Trinkwasserinstallationen nach allgemein anerkannten Regeln geplant, betrieben und instand gehalten werden; Rückflussverhinderer sind zwingend Bestandteil der Hausinstallation. Die europäische Bauproduktenverordnung Regulation (EU) 305/2011 (BauPVO) und die ab Januar 2025 geltende Regulation (EU) 2024/3110 regeln die Vermarktung von Bauprodukten. In Deutschland ergänzen die Landesbauordnungen (z. B. HBauO), die Vergabe‑ und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) und Arbeitsschutzgesetze diese Vorgaben. Im Facility Management müssen diese technischen und rechtlichen Anforderungen durch systematische Dokumentation nachgewiesen werden.
Die folgenden zehn Dokumente bilden den umfassenden Nachweisrahmen für kontrollierbare Doppelrückflussverhinderer des Typs EC. Sie decken die Anforderungen der europäischen Bauproduktenverordnung, der Landesbauordnungen, der VOB/C‑Normen, der technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen sowie der Arbeitsschutzgesetze ab. Für Facility Manager sind diese Unterlagen unerlässlich, um Planung, Installation, Betrieb, Wartung und Auditierung rechtssicher zu gestalten. Sie ermöglichen eine lückenlose Dokumentation der Betreiberverantwortung und bieten bei behördlichen Prüfungen, Versicherungsfällen oder internen Audits belastbare Nachweise. Nur durch konsequentes Vorhalten und Aktualisieren dieser Dokumente kann die Trinkwasserhygiene dauerhaft gewährleistet und die Rechtskonformität der Anlagen sichergestellt werden.
- Zertifikat
- Technische
- Produktdokumentation
- Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeit
- Zulassung
- Wartungsanleitung
- Gefährdungsbeurteilung
Zertifikat über die Konstanz der Leistung (Certificate of Constancy of Performance)
Feld | Inhalt |
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Dokumenttitel | Zertifikat über die Konstanz der Leistung |
Zweck & Geltung | Nachweis, dass die deklarierten Leistungsmerkmale (z. B. Durchfluss, Schließdruck, Dichtheit) während der gesamten Lebensdauer unverändert bleiben. Erforderlich für Bauprodukte in den Bewertungssystemen 1+, 1 und 2+ der BauPVO. |
Relevante Normen | Regulation (EU) 305/2011 (Art. 2–4 und Anhang V); Regulation (EU) 2024/3110; harmonisierte Normen für Rückflussverhinderer (z. B. EN 13959) |
Schlüsselelemente | • Prüfberichte und Erstprüfungen zur Bestimmung der wesentlichen Merkmale |
Verantwortlich | Von einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle nach BauPVO ausgestellte Bescheinigung. Der Hersteller muss die werkseigene Produktionskontrolle organisieren und fortlaufend dokumentieren. |
Praktische Nutzung | Das Zertifikat dient als Voraussetzung für die CE Kennzeichnung und wird von Bauaufsichtsbehörden, Auditoren und Versicherern als Nachweis der dauerhaften Leistungsfähigkeit verlangt. |
Erläuterung
Gemäß der BauPVO sind Hersteller verpflichtet, die Konstanz der Leistung ihrer Bauprodukte durch zertifizierte Prozesse zu überwachen. Das Zertifikat bestätigt, dass nicht nur der erste Test bestanden wurde, sondern dass die Leistungsmerkmale über den gesamten Produktionszeitraum konstant bleiben. Für kontrollierbare Doppelrückflussverhinderer bedeutet dies, dass die Armatur langfristig gegen Rückflüsse absichert. Ohne dieses Zertifikat dürfen Produkte in den AVCP‑Systemen 1+, 1 und 2+ nicht mit CE‑Kennzeichen in Verkehr gebracht werden.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
Feld | Inhalt |
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Dokumenttitel | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
Zweck & Geltung | Leistungsnachweis für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig durch eine harmonisierte Norm erfasst sind. Die ETA erlaubt die CE Kennzeichnung und die Vermarktung im Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und der Türkei. |
Relevante Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; Europäische Bewertungsdokumente (EAD) für Rückflussverhinderer |
Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung und Anwendungsbereich |
Verantwortlich | Technische Bewertungsstelle (TAB), in Deutschland das DIBt. Der Antrag wird vom Hersteller gestellt und die Prüfungen durch zugelassene Institute durchgeführt. |
Praktische Nutzung | Die ETA verschafft Herstellern den „europäischen Reisepass“ für ihr Produkt; sie ermöglicht den Einsatz des Produkts in Ländern ohne nationale Zulassungsverfahren. |
Erläuterung
Die ETA ist besonders für innovative Produkte oder Sonderkonstruktionen relevant. Sie bietet eine maßgeschneiderte Leistungsbeschreibung, wenn keine harmonisierte Norm existiert. Laut DIBt kann eine ETA Leistungsmerkmale enthalten, die in bestehenden Normen fehlen und hat eine unbegrenzte Geltungsdauer; dennoch sollten Hersteller das Dokument regelmäßig aktualisieren, um den Stand der Technik zu berücksichtigen. Für Facility Manager ist die ETA ein wichtiges Entscheidungsdokument, wenn unkonventionelle Ventile eingesetzt werden sollen.
Technische Produktdokumentation
Feld | Inhalt |
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Dokumenttitel | Technische Produktdokumentation |
Zweck & Geltung | Detaillierte technische Information als Grundlage für Planung, Installation, Betrieb und Wartung der Armatur. Die Dokumentation ist Bestandteil der Unterlagen nach BauPVO und muss jederzeit verfügbar sein. |
Relevante Normen | Regulation (EU) 305/2011 (Anhang III); DIN EN 13959 (Rückflussverhinderer); DIN 18381, DIN 18384 (VOB/C) |
Schlüsselelemente | • Maßzeichnungen, Schnitt- und Explosionszeichnungen |
Verantwortlich | Hersteller. Er muss sicherstellen, dass die Dokumente aktuell sind und alle gesetzlichen Anforderungen abdecken. |
Praktische Nutzung | Die technischen Unterlagen sind Arbeitsgrundlage für Planer, Installateure und Facility Manager. Sie ermöglichen eine fachgerechte Ausschreibung, eine regelkonforme Installation und eine sichere Instandhaltung. |
EU‑Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)
Feld | Inhalt |
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Dokumenttitel | EU Konformitätserklärung |
Zweck & Geltung | Vom Hersteller unterschriebene Erklärung, dass das Produkt die Anforderungen der einschlägigen EU Vorschriften (insbesondere der BauPVO) und nationalen Vorschriften erfüllt. |
Relevante Normen | Regulation (EU) 305/2011; DIN 18384 (VOB/C ATV); DIN EN 13959; ggf. Richtlinien des DVGW |
Schlüsselelemente | • Identifikation des Herstellers |
Verantwortlich | Hersteller. Er trägt die volle juristische Verantwortung für die Übereinstimmung mit EU und nationalem Recht. |
Praktische Nutzung | Die Konformitätserklärung muss bei der Bauabnahme vorliegen und im Facility Management Archiv aufbewahrt werden; sie ist Grundlage für die CE Kennzeichnung. |
Erläuterung
Unter der BauPVO ersetzt die Leistungserklärung inhaltlich die frühere EU‑Konformitätserklärung, dennoch muss der Hersteller eine formale Konformitätserklärung erstellen, in der die Übereinstimmung mit allen einschlägigen EU‑Vorschriften bestätigt wird. Dieses Dokument ist rechtlich bindend und wird bei behördlichen Prüfungen eingefordert.
Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP)
Feld | Inhalt |
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Dokumenttitel | Leistungserklärung (DoP) |
Zweck & Geltung | Offenlegung der wesentlichen Produktleistungen nach BauPVO; die DoP bildet die Grundlage für die CE Kennzeichnung. Sie ersetzt die frühere EU Konformitätsbescheinigung für Bauprodukte. |
Relevante Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18379 – DIN 18386; DGUV Information 208 026; ggf. DIN EN 13959 |
Schlüsselelemente | • Nummer und Datum der DoP |
Verantwortlich | Hersteller. Die DoP muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden; sie kann in elektronischer Form bereitgestellt werden. |
Praktische Nutzung | Für Facility Manager dient die DoP als zentrales Dokument zur Bewertung der Eignung der Armatur für das konkrete Objekt, zur Dokumentation der Betreiberpflichten und als Nachweis gegenüber Versicherern. |
Erläuterung
Ohne gültige DoP darf ein Bauprodukt nicht mit CE‑Kennzeichen versehen werden. Die DoP muss die tatsächlichen Leistungen des Rückflussverhinderers widerspiegeln; Änderungen an den Leistungsmerkmalen oder am Produktionsprozess erfordern eine Aktualisierung. Facility‑Manager sollten die DoP in ihren Anlagenakten dokumentieren und bei Audits vorlegen.
Nachweis der Verwendbarkeit (Proof of Usability – Einzelfall)
Feld | Inhalt |
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Dokumenttitel | Nachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall |
Zweck & Geltung | Bescheinigung, dass das Produkt für ein konkretes Bauvorhaben zugelassen ist, wenn keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder harmonisierte Norm vorliegt. |
Relevante Normen | Landesbauordnung (z. B. HBauO); DIN 18379–18381; DIN 18421 (VOB/C) |
Schlüsselelemente | • Prüfberichte und Nachweise zur Eignung |
Verantwortlich | Hersteller oder Fachplaner beantragen den Nachweis bei der zuständigen Obersten Bauaufsichtsbehörde; die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherrn. |
Praktische Nutzung | Bei Sonderlösungen (z. B. Einsatz in Industrieanlagen mit chemischer Belastung oder in Altbausanierungen) muss der Facility Manager diesen Nachweis im Dokumentationsarchiv bereithalten und den Auflagen entsprechen. |
Erläuterung
Der Nachweis der Verwendbarkeit wird auch als „Zustimmung im Einzelfall“ bezeichnet. Er ist notwendig, wenn ein Bauprodukt ohne harmonisierte Norm oder abZ in einem konkreten Projekt eingesetzt wird. Die Baubehörde überprüft anhand der vorgelegten Prüfberichte die Sicherheit und stellt die Zustimmung unter Bedingungen aus. Für Facility Manager bedeutet dies oft zusätzliche Prüf‑ und Wartungsverpflichtungen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)
Feld | Inhalt |
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Dokumenttitel | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) |
Zweck & Geltung | Allgemeine Zulassung für Bauprodukte, die von keiner harmonisierten Norm erfasst sind. Sie ermöglicht den rechtmäßigen Einsatz des Produkts im gesamten Bundesgebiet. |
Relevante Normen | DIN 18384; DIN 18381; Landesbauordnungen; BauPVO |
Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer und Ausstellungsdatum |
Verantwortlich | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt die Zulassung nach Prüfung der Unterlagen und ggf. zusätzlicher Tests. |
Praktische Nutzung | Die AbZ entbindet den Betreiber von der Einzelfallprüfung und ermöglicht eine länderweite Anwendung des Produkts. Facility Manager nutzen die AbZ als Nachweis gegenüber Behörden. |
Betriebs‑ und Wartungsanleitung
Feld | Inhalt |
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Dokumenttitel | Betriebs und Wartungsanleitung |
Zweck & Geltung | Sicherstellung des sicheren, hygienischen und wirtschaftlichen Betriebs über die gesamte Lebensdauer. Die Anleitung muss den Anforderungen der VOB/C und der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. |
Relevante Normen | DIN 18379 (Raumlufttechnische Anlagen), DIN 18381 (Gas , Wasser und Entwässerungsanlagen), DIN EN 806 5 (Betrieb und Wartung von Trinkwasserinstallationen); DGUV Information 208 026; DIN 1988 200; DIN EN 1717 |
Schlüsselelemente | • Beschreibung der Funktion des Rückflussverhinderers und Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung |
Verantwortlich | Hersteller erstellt die Anleitung; der Facility Manager muss sie im Betrieb umsetzen und in die eigenen Instandhaltungspläne integrieren. |
Praktische Nutzung | Grundlage für das Instandhaltungsmanagement im Facility Management. Sie dient zur Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zur Einhaltung von Prüfpflichten und als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern. |
Erläuterung
Gemäß DIN EN 806‑5 müssen Trinkwasserinstallationen so betrieben und gewartet werden, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Wasserqualität entstehen. Die Einhaltung der vom Hersteller angegebenen Wartungsintervalle ist Pflicht; für mechanische Filter fordert DIN EN 806‑5 beispielsweise eine Spülung oder einen Austausch des Filtereinsatzes spätestens nach sechs Monaten. Die Betriebs‑ und Wartungsanleitung konkretisiert diese Anforderungen für das jeweilige Produkt. Facility Manager müssen sicherstellen, dass nur qualifiziertes Personal Arbeiten an der Armatur ausführt und dass Wartungen dokumentiert werden.
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsschutz-Dokumentation
Feld | Inhalt |
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Dokumenttitel | Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsschutzunterlage |
Zweck & Geltung | Ermittlung und Dokumentation aller Gefährdungen beim Transport, Einbau, Betrieb, Prüfen und Warten des Rückflussverhinderers sowie Festlegung von Schutzmaßnahmen. |
Relevante Normen | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5; DGUV Regeln und -Informationen; Betriebssicherheitsverordnung; DIN EN 12164–12168 (Werkstoffhygiene) |
Schlüsselelemente | • Beschreibung der Tätigkeit und der Arbeitsbedingungen |
Verantwortlich | Arbeitgeber bzw. Betreiber der technischen Anlage (Facility Manager) in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. |
Praktische Nutzung | Grundlage für Unterweisungen, Freigabe der Arbeitsplätze und Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei Veränderungen im Arbeitsablauf oder nach Zwischenfällen. |
Erläuterung
Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber für jede Tätigkeit die Gefährdungen beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen. Gefährdungen können sich insbesondere aus der Gestaltung des Arbeitsplatzes, physikalischen oder chemischen Einwirkungen, der Auswahl und Nutzung von Arbeitsmitteln oder unzureichender Qualifikation der Beschäftigten ergeben. Für den Umgang mit Rückflussverhinderern bedeutet dies beispielsweise, das Heben schwerer Armaturen zu bewerten, Maßnahmen gegen Verbrühungsgefahr durch heißes Wasser zu definieren und geeignete PSA bereitzustellen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und den Beschäftigten vor Beginn der Arbeiten zu unterweisen.