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Nachweisunterlagen für kontrollierbare Doppelrückflussverhinderer (Typ EC)

Facility Management: Trinkwasser » Betrieb » Dokumente » Nachweisunterlagen für kontrollierbare Doppelrückflussverhinderer (Typ EC)

Nachweisunterlagen für kontrollierbare Doppelrückflussverhinderer (Typ EC)

Kontrollierbare Doppelrückflussverhinderer des Typs EC gehören zu den Sicherungsarmaturen der Familie E gemäß DIN EN 1717 und DIN 1988‑100. Sie erlauben den Durchfluss nur in eine Richtung und verhindern so Rückfluss, Rücksaugen oder Rückdrücken von verunreinigtem Wasser in das öffentliche Leitungsnetz. Die Normenreihe DIN EN 806 und DIN 1988 sowie das DVGW‑Regelwerk verlangen, dass Trinkwasserinstallationen nach allgemein anerkannten Regeln geplant, betrieben und instand gehalten werden; Rückflussverhinderer sind zwingend Bestandteil der Hausinstallation. Die europäische Bauproduktenverordnung Regulation (EU) 305/2011 (BauPVO) und die ab Januar 2025 geltende Regulation (EU) 2024/3110 regeln die Vermarktung von Bauprodukten. In Deutschland ergänzen die Landesbauordnungen (z. B. HBauO), die Vergabe‑ und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) und Arbeitsschutzgesetze diese Vorgaben. Im Facility Management müssen diese technischen und rechtlichen Anforderungen durch systematische Dokumentation nachgewiesen werden.

Die folgenden zehn Dokumente bilden den umfassenden Nachweisrahmen für kontrollierbare Doppelrückflussverhinderer des Typs EC. Sie decken die Anforderungen der europäischen Bauproduktenverordnung, der Landesbauordnungen, der VOB/C‑Normen, der technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen sowie der Arbeitsschutzgesetze ab. Für Facility Manager sind diese Unterlagen unerlässlich, um Planung, Installation, Betrieb, Wartung und Auditierung rechtssicher zu gestalten. Sie ermöglichen eine lückenlose Dokumentation der Betreiberverantwortung und bieten bei behördlichen Prüfungen, Versicherungsfällen oder internen Audits belastbare Nachweise. Nur durch konsequentes Vorhalten und Aktualisieren dieser Dokumente kann die Trinkwasserhygiene dauerhaft gewährleistet und die Rechtskonformität der Anlagen sichergestellt werden.

Zertifikat über die Konstanz der Leistung (Certificate of Constancy of Performance)

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Inhalt

Dokumenttitel

Zertifikat über die Konstanz der Leistung

Zweck & Geltung

Nachweis, dass die deklarierten Leistungsmerkmale (z. B. Durchfluss, Schließdruck, Dichtheit) während der gesamten Lebensdauer unverändert bleiben. Erforderlich für Bauprodukte in den Bewertungssystemen 1+, 1 und 2+ der BauPVO.

Relevante Normen

Regulation (EU) 305/2011 (Art. 2–4 und Anhang V); Regulation (EU) 2024/3110; harmonisierte Normen für Rückflussverhinderer (z. B. EN 13959)

Schlüsselelemente

Prüfberichte und Erstprüfungen zur Bestimmung der wesentlichen Merkmale
werkseigene Produktionskontrolle mit Auditdurchführung
Identifikation des Herstellers, Produktbezeichnung und AVCP System
Bezug auf harmonisierte Normen oder europäische Bewertungsdokumente

Verantwortlich

Von einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle nach BauPVO ausgestellte Bescheinigung. Der Hersteller muss die werkseigene Produktionskontrolle organisieren und fortlaufend dokumentieren.

Praktische Nutzung

Das Zertifikat dient als Voraussetzung für die CE Kennzeichnung und wird von Bauaufsichtsbehörden, Auditoren und Versicherern als Nachweis der dauerhaften Leistungsfähigkeit verlangt.

Erläuterung

Gemäß der BauPVO sind Hersteller verpflichtet, die Konstanz der Leistung ihrer Bauprodukte durch zertifizierte Prozesse zu überwachen. Das Zertifikat bestätigt, dass nicht nur der erste Test bestanden wurde, sondern dass die Leistungsmerkmale über den gesamten Produktionszeitraum konstant bleiben. Für kontrollierbare Doppelrückflussverhinderer bedeutet dies, dass die Armatur langfristig gegen Rückflüsse absichert. Ohne dieses Zertifikat dürfen Produkte in den AVCP‑Systemen 1+, 1 und 2+ nicht mit CE‑Kennzeichen in Verkehr gebracht werden.

Europäische Technische Bewertung (ETA)

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Inhalt

Dokumenttitel

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltung

Leistungsnachweis für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig durch eine harmonisierte Norm erfasst sind. Die ETA erlaubt die CE Kennzeichnung und die Vermarktung im Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und der Türkei.

Relevante Normen

Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; Europäische Bewertungsdokumente (EAD) für Rückflussverhinderer

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung und Anwendungsbereich
Prüfplan und Prüfberichte
wesentliche Leistungsmerkmale (z. B. hydraulische Eigenschaften, Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion)
Dauerhaftigkeitsbewertung
Bezug zu nationalen Bauwerksanforderungen

Verantwortlich

Technische Bewertungsstelle (TAB), in Deutschland das DIBt. Der Antrag wird vom Hersteller gestellt und die Prüfungen durch zugelassene Institute durchgeführt.

Praktische Nutzung

Die ETA verschafft Herstellern den „europäischen Reisepass“ für ihr Produkt; sie ermöglicht den Einsatz des Produkts in Ländern ohne nationale Zulassungsverfahren.

Erläuterung

Die ETA ist besonders für innovative Produkte oder Sonderkonstruktionen relevant. Sie bietet eine maßgeschneiderte Leistungsbeschreibung, wenn keine harmonisierte Norm existiert. Laut DIBt kann eine ETA Leistungsmerkmale enthalten, die in bestehenden Normen fehlen und hat eine unbegrenzte Geltungsdauer; dennoch sollten Hersteller das Dokument regelmäßig aktualisieren, um den Stand der Technik zu berücksichtigen. Für Facility Manager ist die ETA ein wichtiges Entscheidungsdokument, wenn unkonventionelle Ventile eingesetzt werden sollen.

Technische Produktdokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel

Technische Produktdokumentation

Zweck & Geltung

Detaillierte technische Information als Grundlage für Planung, Installation, Betrieb und Wartung der Armatur. Die Dokumentation ist Bestandteil der Unterlagen nach BauPVO und muss jederzeit verfügbar sein.

Relevante Normen

Regulation (EU) 305/2011 (Anhang III); DIN EN 13959 (Rückflussverhinderer); DIN 18381, DIN 18384 (VOB/C)

Schlüsselelemente

Maßzeichnungen, Schnitt- und Explosionszeichnungen
Angaben zu Werkstoffen, Dichtungen und Beschichtungen
Montage und Einbauhinweise mit Angaben zur Strömungsrichtung, Einbaulage und notwendigen Sicherheitsabständen
Wartungs und Instandhaltungspläne mit Ersatzteilverzeichnis
Prüfergebnisse und Berechnungen, die der Leistungserklärung zugrunde liegen

Verantwortlich

Hersteller. Er muss sicherstellen, dass die Dokumente aktuell sind und alle gesetzlichen Anforderungen abdecken.

Praktische Nutzung

Die technischen Unterlagen sind Arbeitsgrundlage für Planer, Installateure und Facility Manager. Sie ermöglichen eine fachgerechte Ausschreibung, eine regelkonforme Installation und eine sichere Instandhaltung.

Erläuterung

Ohne vollständige technische Dokumentation können die Betreiberpflichten aus der Trinkwasserverordnung und den VOB/C‑Normen nicht erfüllt werden. Die Unterlagen bilden die Basis für Leistungserklärung und Konformitätserklärung und sind bei Audits und Behördenprüfungen vorzulegen.

EU‑Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)

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Inhalt

Dokumenttitel

EU Konformitätserklärung

Zweck & Geltung

Vom Hersteller unterschriebene Erklärung, dass das Produkt die Anforderungen der einschlägigen EU Vorschriften (insbesondere der BauPVO) und nationalen Vorschriften erfüllt.

Relevante Normen

Regulation (EU) 305/2011; DIN 18384 (VOB/C ATV); DIN EN 13959; ggf. Richtlinien des DVGW

Schlüsselelemente

Identifikation des Herstellers
Produktbeschreibung und Typenbezeichnung
angewandte harmonisierte Normen oder EADs
Nummer des Zertifikats über die Konstanz der Leistung
Erklärung der Einhaltung aller einschlägigen Bestimmungen und Hinweis auf die hinterlegte technische Dokumentation
Ort, Datum, Name und Funktion der unterzeichnenden Person

Verantwortlich

Hersteller. Er trägt die volle juristische Verantwortung für die Übereinstimmung mit EU und nationalem Recht.

Praktische Nutzung

Die Konformitätserklärung muss bei der Bauabnahme vorliegen und im Facility Management Archiv aufbewahrt werden; sie ist Grundlage für die CE Kennzeichnung.

Erläuterung

Unter der BauPVO ersetzt die Leistungserklärung inhaltlich die frühere EU‑Konformitätserklärung, dennoch muss der Hersteller eine formale Konformitätserklärung erstellen, in der die Übereinstimmung mit allen einschlägigen EU‑Vorschriften bestätigt wird. Dieses Dokument ist rechtlich bindend und wird bei behördlichen Prüfungen eingefordert.

Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel

Leistungserklärung (DoP)

Zweck & Geltung

Offenlegung der wesentlichen Produktleistungen nach BauPVO; die DoP bildet die Grundlage für die CE Kennzeichnung. Sie ersetzt die frühere EU Konformitätsbescheinigung für Bauprodukte.

Relevante Normen

Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18379 – DIN 18386; DGUV Information 208 026; ggf. DIN EN 13959

Schlüsselelemente

Nummer und Datum der DoP
Liste der grundlegenden Merkmale (z. B. Schutz des Trinkwassers, mechanische Festigkeit, Dichtheit, Beständigkeit gegen chemische und thermische Einwirkungen, Brandverhalten)
Leistungsstufen oder -klassen zu jedem Merkmal
Verweis auf die zugrunde liegende harmonisierte Norm oder EAD
Angewendetes AVCP System und Nummer des Leistungsbeständigkeitszertifikats • Unterschrift des Herstellers

Verantwortlich

Hersteller. Die DoP muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden; sie kann in elektronischer Form bereitgestellt werden.

Praktische Nutzung

Für Facility Manager dient die DoP als zentrales Dokument zur Bewertung der Eignung der Armatur für das konkrete Objekt, zur Dokumentation der Betreiberpflichten und als Nachweis gegenüber Versicherern.

Erläuterung

Ohne gültige DoP darf ein Bauprodukt nicht mit CE‑Kennzeichen versehen werden. Die DoP muss die tatsächlichen Leistungen des Rückflussverhinderers widerspiegeln; Änderungen an den Leistungsmerkmalen oder am Produktionsprozess erfordern eine Aktualisierung. Facility‑Manager sollten die DoP in ihren Anlagenakten dokumentieren und bei Audits vorlegen.

Nachweis der Verwendbarkeit (Proof of Usability – Einzelfall)

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Inhalt

Dokumenttitel

Nachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall

Zweck & Geltung

Bescheinigung, dass das Produkt für ein konkretes Bauvorhaben zugelassen ist, wenn keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder harmonisierte Norm vorliegt.

Relevante Normen

Landesbauordnung (z. B. HBauO); DIN 18379–18381; DIN 18421 (VOB/C)

Schlüsselelemente

Prüfberichte und Nachweise zur Eignung
Beschreibung der Einsatzgrenzen und Bedingungen
Auflagen der Behörde (z. B. besondere Instandhaltungsintervalle, Überwachungspflicht)

Verantwortlich

Hersteller oder Fachplaner beantragen den Nachweis bei der zuständigen Obersten Bauaufsichtsbehörde; die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherrn.

Praktische Nutzung

Bei Sonderlösungen (z. B. Einsatz in Industrieanlagen mit chemischer Belastung oder in Altbausanierungen) muss der Facility Manager diesen Nachweis im Dokumentationsarchiv bereithalten und den Auflagen entsprechen.

Erläuterung

Der Nachweis der Verwendbarkeit wird auch als „Zustimmung im Einzelfall“ bezeichnet. Er ist notwendig, wenn ein Bauprodukt ohne harmonisierte Norm oder abZ in einem konkreten Projekt eingesetzt wird. Die Baubehörde überprüft anhand der vorgelegten Prüfberichte die Sicherheit und stellt die Zustimmung unter Bedingungen aus. Für Facility Manager bedeutet dies oft zusätzliche Prüf‑ und Wartungsverpflichtungen.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)

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Inhalt

Dokumenttitel

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)

Zweck & Geltung

Allgemeine Zulassung für Bauprodukte, die von keiner harmonisierten Norm erfasst sind. Sie ermöglicht den rechtmäßigen Einsatz des Produkts im gesamten Bundesgebiet.

Relevante Normen

DIN 18384; DIN 18381; Landesbauordnungen; BauPVO

Schlüsselelemente

Zulassungsnummer und Ausstellungsdatum
Beschreibung des Produkts und des Verwendungsbereichs
Vorgaben zu Transport, Lagerung, Montage und Betrieb
Auflagen und Geltungsbereich (Bundesland übergreifend)
Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle und Nachweis der Konformität

Verantwortlich

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt die Zulassung nach Prüfung der Unterlagen und ggf. zusätzlicher Tests.

Praktische Nutzung

Die AbZ entbindet den Betreiber von der Einzelfallprüfung und ermöglicht eine länderweite Anwendung des Produkts. Facility Manager nutzen die AbZ als Nachweis gegenüber Behörden.

Erläuterung

Das AbZ ist die „klassische“ nationale Verwendbarkeitsbescheinigung. Es beschreibt detailliert, wie das Produkt eingesetzt werden darf und welche Anforderungen bei Planung, Montage und Betrieb zu beachten sind. Für Rückflussverhinderer ohne harmonisierte Norm ist es unerlässlich.

Betriebs‑ und Wartungsanleitung

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Inhalt

Dokumenttitel

Betriebs und Wartungsanleitung

Zweck & Geltung

Sicherstellung des sicheren, hygienischen und wirtschaftlichen Betriebs über die gesamte Lebensdauer. Die Anleitung muss den Anforderungen der VOB/C und der Arbeitsstättenverordnung entsprechen.

Relevante Normen

DIN 18379 (Raumlufttechnische Anlagen), DIN 18381 (Gas , Wasser und Entwässerungsanlagen), DIN EN 806 5 (Betrieb und Wartung von Trinkwasserinstallationen); DGUV Information 208 026; DIN 1988 200; DIN EN 1717

Schlüsselelemente

Beschreibung der Funktion des Rückflussverhinderers und Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung
Schritt für Schritt Anleitung zur Inbetriebnahme, Überprüfung und Außerbetriebnahme
Wartungsintervalle und Prüffristen (z. B. halbjährliche Prüfung und Wartung von Bauteilen entsprechend DIN EN 806 5; Filtereinsätze sind spätestens nach sechs Monaten zu spülen oder auszutauschen)
Anweisungen zu Sicht und Funktionskontrollen, Dichtheitsprüfungen, Ersatzteilen und Drehmomenten
Sicherheits- und Gesundheitshinweise, Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Maßnahmen bei Störungen

Verantwortlich

Hersteller erstellt die Anleitung; der Facility Manager muss sie im Betrieb umsetzen und in die eigenen Instandhaltungspläne integrieren.

Praktische Nutzung

Grundlage für das Instandhaltungsmanagement im Facility Management. Sie dient zur Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zur Einhaltung von Prüfpflichten und als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern.

Erläuterung

Gemäß DIN EN 806‑5 müssen Trinkwasserinstallationen so betrieben und gewartet werden, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Wasserqualität entstehen. Die Einhaltung der vom Hersteller angegebenen Wartungsintervalle ist Pflicht; für mechanische Filter fordert DIN EN 806‑5 beispielsweise eine Spülung oder einen Austausch des Filtereinsatzes spätestens nach sechs Monaten. Die Betriebs‑ und Wartungsanleitung konkretisiert diese Anforderungen für das jeweilige Produkt. Facility Manager müssen sicherstellen, dass nur qualifiziertes Personal Arbeiten an der Armatur ausführt und dass Wartungen dokumentiert werden.

Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsschutz-Dokumentation

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Inhalt

Dokumenttitel

Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsschutzunterlage

Zweck & Geltung

Ermittlung und Dokumentation aller Gefährdungen beim Transport, Einbau, Betrieb, Prüfen und Warten des Rückflussverhinderers sowie Festlegung von Schutzmaßnahmen.

Relevante Normen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5; DGUV Regeln und -Informationen; Betriebssicherheitsverordnung; DIN EN 12164–12168 (Werkstoffhygiene)

Schlüsselelemente

Beschreibung der Tätigkeit und der Arbeitsbedingungen
Identifikation möglicher Gefährdungen (z. B. schwere Bauteile, Quetschstellen, Kontakt mit chemisch kontaminiertem Wasser)
Bewertung der Gefährdungen nach Wahrscheinlichkeit und Schwere
Festlegung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen (z. B. Tragen von Schutzhandschuhen, Unterweisung des Personals, Absperren des Arbeitsbereichs)
Angabe der erforderlichen Qualifikation der Beschäftigten und Unterweisungsnachweise
Dokumentation der getroffenen Maßnahmen und Überprüfung ihrer Wirksamkeit

Verantwortlich

Arbeitgeber bzw. Betreiber der technischen Anlage (Facility Manager) in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Praktische Nutzung

Grundlage für Unterweisungen, Freigabe der Arbeitsplätze und Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei Veränderungen im Arbeitsablauf oder nach Zwischenfällen.

Erläuterung

Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber für jede Tätigkeit die Gefährdungen beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen. Gefährdungen können sich insbesondere aus der Gestaltung des Arbeitsplatzes, physikalischen oder chemischen Einwirkungen, der Auswahl und Nutzung von Arbeitsmitteln oder unzureichender Qualifikation der Beschäftigten ergeben. Für den Umgang mit Rückflussverhinderern bedeutet dies beispielsweise, das Heben schwerer Armaturen zu bewerten, Maßnahmen gegen Verbrühungsgefahr durch heißes Wasser zu definieren und geeignete PSA bereitzustellen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und den Beschäftigten vor Beginn der Arbeiten zu unterweisen.