Nicht trinkbare Wassersysteme
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Nicht trinkbare Wassersysteme
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt alle rechtlich und technisch notwendigen Unterlagen für Planung, Installation, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Nichttrinkwasseranlagen in Gebäuden. Solche Anlagen können verschiedene Komponenten enthalten – elektrische Bauteile, Pumpen, Steuerungen sowie Bauprodukte (z.B. Rohrleitungen, Armaturen, Dichtsysteme), die unter die EU-Bauprodukteverordnung fallen. Für elektrische Teile besteht zudem eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherheitsprüfung gemäß DGUV-Vorschriften und VDE-Normen. Die folgende Gliederung stellt alle erforderlichen Dokumente strukturiert, vollständig und auditfähig dar, um den Nachweispflichten des Betreibers gerecht zu werden.
Betreiber- und Compliance-Dokumentation für Nichttrinkwasseranlagen
- Prüfprotokolle
- Zertifikat der Leistungsbeständigkeit
- Sicherheitshinweise für elektrische Komponenten
- Europäische Bewertung
- Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
- Produktspezifische technische Dokumentation
- EC-Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Nachweis der Verwendbarkeit
- Prüf-
- Prüfbescheid
- Verwendbarkeitsnachweis
- Bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Prüfprotokolle – Elektrische Betriebsmittel und Komponenten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll elektrische Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass elektrische Komponenten der Nichttrinkwasseranlage sicher, normgerecht und betriebsbereit sind |
| Relevante Normen | DGUV-V 3/4, DGUV-I 203-070, DGUV-I 203-071, VDE 0701, VDE 0702 |
| Pflichtinhalte | • Schutzleiterprüfung |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft / befähigte prüfende Person |
| Praxis-Hinweise | Muss wiederkehrend durchgeführt werden; bei jeder Brandschau und DGUV-Audit relevant. |
Erläuterung
Gemäß DGUV Vorschrift 3 (bzw. VDE 0100) müssen alle elektrischen Betriebsmittel – etwa Pumpen, Ventile und Steuerungen – regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dabei beinhaltet die Prüfung u.a. Kontrolle des Schutzleiters, Isolationswiderstandsmessungen sowie Funktions- und Sicherheitsüberprüfungen nach den VDE-Normen 0701/0702. Die Ergebnisse dieser Messungen werden in einem Prüfprotokoll festgehalten: Datum, Messwerte, Bewertung (i.O. oder Mängel) sowie der nächste Prüftermin sind zu dokumentieren. Durchgeführt wird die Prüfung durch eine Elektrofachkraft oder eine hierzu befähigte Person. Das Prüfprotokoll dient als Nachweis der Betriebsbereitschaft der Anlage und ist bei Instandhaltungsbegehungen, Brandschutzrundgängen und DGUV-Audits vorzulegen.
Zertifikat der Leistungsbeständigkeit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungsbeständigkeitszertifikat (CoCP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der dauerhaften Leistungsfähigkeit von Bauprodukten, die Bestandteil der Nichttrinkwasseranlage sind |
| Relevante Normen | EU 2024/3110, EU 305/2011 |
| Pflichtinhalte | • Produktidentifikation |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Besonders relevant bei Rohrleitungen, Armaturen, Abdichtsystemen oder Pumpengehäusen mit bauproduktrechtlicher Einstufung. |
Erläuterung
Für Bauprodukte nach der EU-Bauproduktenverordnung (wie z.B. Rohrleitungen, Ventile, Dichtsysteme, Pumpengehäuse) ist ein „Certificate of Constancy of Performance“ (CoCP) erforderlich. Dieses Zertifikat wird von einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle ausgestellt und bestätigt, dass die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers dauerhaft die in der Leistungserklärung angegebenen Produkteigenschaften gewährleistet. Im CoCP sind Produktkennzeichnung, die Kennnummer der notifizierten Stelle, die angewandten technischen Spezifikationen bzw. harmonisierten Normen sowie die deklarierten Leistungswerte und Klassen aufgeführt. Außerdem enthält es Angaben zur Gültigkeit des Nachweises (z.B. Gültigkeitszeitraum). Das CoCP muss zusammen mit der Leistungserklärung dauerhaft in den Betreiberunterlagen aufbewahrt werden. In der Praxis müssen Betreiber sicherstellen, dass insbesondere alle bauaufsichtlich relevanten Komponenten der Nichttrinkwasseranlage ein gültiges CoCP aufweisen, um die EU-Konformität lückenlos nachweisen zu können.
Betriebs- und Sicherheitshinweise für elektrische Komponenten
| Feld | |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung & Sicherheitsinformationen (elektrische Komponenten) |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb der elektrischen Teile der Nichttrinkwasseranlage gemäß Produktsicherheits- und EU-Recht |
| Relevante Normen | 2014/35/EU, 1. ProdSV |
| Pflichtinhalte | • Installation & Betrieb |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss als Grundlage für Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen verwendet werden. |
Erläuterung
Elektrische Betriebsmittel der Anlage (z.B. Pumpensteuerung, Schaltschränke, Steuergeräte) müssen gemäß der EU-Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der deutschen Verordnung über elektrische Betriebsmittel (1. ProdSV) mit vollständigen Betriebs- und Sicherheitshinweisen geliefert werden. Diese Dokumente enthalten Anleitungen zur fachgerechten Installation und Inbetriebnahme, Angaben zu vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen (wie Erdung, Schutzklassen, Absicherungen) sowie Hinweise zur regelmäßigen Wartung. Weiterhin beinhalten sie Verhaltensanweisungen für den Notfall (z.B. bei Störungen oder Brand) und wichtige Warnhinweise zum sicheren Umgang. Die Hersteller stellen diese Unterlagen in deutscher Sprache zur Verfügung. Facility-Manager nutzen Betriebsanleitungen und Sicherheitsinformationen als Grundlage für die Unterweisung des Personals, für Gefährdungsbeurteilungen und für sichere Betriebsanweisungen im Unternehmen.
Europäische Bewertung
| Feld | |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung von Bauprodukten ohne harmonisierte EN-Norm, die in Nichttrinkwasseranlagen verwendet werden |
| Relevante Normen | EU 305/2011 |
| Pflichtinhalte | • Bewertungsverfahren |
| Verantwortlich | Europäische Technische Bewertungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Wird insbesondere notwendig bei Spezialkomponenten, die nicht genormt sind. |
Erläuterung
Für spezielle Bauteile ohne harmonisierte Norm ist eine Europäische Technische Bewertung (ETA) notwendig, um diese rechtssicher in Verkehr zu bringen. Die ETA ist ein Dokument nach der EU-Bauproduktenverordnung, das einem Produkt die CE-Kennzeichnung ermöglicht. Darin werden die Leistungsmerkmale, die Anwendungsbedingungen sowie die genutzten Bewertungsverfahren festgelegt. Eine ETA wird von einer nationalen Technischen Bewertungsstelle (beispielsweise dem DIBt in Deutschland) ausgestellt und basiert auf einem entsprechenden Europäischen Bewertungsdokument. Sie gilt EU-weit und ist zeitlich unbefristet gültig. Praktisch benötigen Hersteller eine ETA insbesondere für maßgeschneiderte oder besonders innovative Komponenten (z.B. spezielle Verbundmaterialien, komplexe Dichtungssysteme), für die es keine anerkannten Normen gibt.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Feld | |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Grundlage für die Erstellung einer ETA für Bauprodukte |
| Relevante Normen | EU 305/2011, EU 2024/3110 |
| Pflichtinhalte | • Bewertungsmethoden |
| Verantwortlich | Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA) |
| Praxis-Hinweise | Dient als Nachweiskette zur Dokumentation von Bauproduktsicherheit im FM-System. |
Erläuterung
Ein European Assessment Document (EAD) ist das standardisierte Bewertungsdokument für eine bestimmte Gruppe von Bauprodukten. Die EADs werden von der European Organisation for Technical Assessment (EOTA) erarbeitet und von der EU-Kommission veröffentlicht. Jedes EAD legt fest, welche Prüfverfahren und Bewertungskriterien für die wesentlichen Merkmale eines Produkttyps anzuwenden sind. Es bildet die technische Grundlage zur Ausstellung einer ETA und damit zur Erstellung der Leistungserklärung und des CoCP. Für das Facility Management dient das EAD als nachvollziehbare Referenz: Es dokumentiert, nach welchen Regeln die Produkteigenschaften geprüft wurden. Somit schafft das EAD eine transparente Nachweiskette vom Testverfahren bis zur Zertifizierung.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Feld | |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktspezifische technische Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung aller technischen Unterlagen für Bauprodukte innerhalb der Nichttrinkwasseranlage |
| Relevante Normen | EU-VO 305/2011 |
| Pflichtinhalte | • technische Zeichnungen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Zentral für spätere Prüfungen, Ersatzteilmanagement und Konformitätsnachweise. |
Erläuterung
Hersteller müssen für jedes verwendete Bauprodukt eine umfassende technische Dokumentation gemäß EU-Bauproduktenverordnung erstellen und bereithalten. Diese Dokumentation enthält u.a. technische Zeichnungen, Material- und Werkstoffdaten, Prüfberichte (z.B. Labor- oder Fabrikprüfungen) sowie Angaben zur Produktklassifizierung und Anleitungen zur Montage bzw. Wartung. Sie bildet die Grundlage für die Leistungserklärung und wird bei der CE-Kennzeichnung (z.B. im ETA-Prozess) benötigt. Facility Manager profitieren davon, da sämtliche Konstruktions- und Prüfinformationen verfügbar sind: von der Planung über Instandhaltungsmaßnahmen bis hin zum Ersatzteilmanagement. Die vollständigen Unterlagen müssen während des gesamten Produktlebenszyklus aufbewahrt werden, um Konformitätsprüfungen und Audits zu ermöglichen.
EC-Konformitätserklärung
| Feld | |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EC-Konformitätserklärung (Bauprodukt) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass eingesetzte Komponenten der Nichttrinkwasseranlage EU-rechtlich konform in Verkehr gebracht wurden |
| Relevante Normen | DIN 18384 |
| Pflichtinhalte | • CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Für alle sicherheits- oder funktionsrelevanten Bauteile notwendig (Pumpen, Ventile, Steuerkomponenten). |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung ist ein zentrales Dokument des EU-Bauproduktenrechts und legt verbindlich fest, dass ein Bauprodukt die geltenden EU-Anforderungen erfüllt und entsprechend CE-gekennzeichnet ist. Nach DIN 18384 (VOB/C) muss der Hersteller für jedes sicherheits- oder funktionsrelevante Bauteil der Nichttrinkwasseranlage – zum Beispiel Pumpen, Ventile oder Steuerungstechnik – eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Diese Erklärung enthält Angaben zu den anwendbaren harmonisierten Normen, der CE-Kennzeichnung, Hersteller- und Produktdaten sowie etwaige Einsatzgrenzen. In der Praxis ist die Konformitätserklärung häufig Teil der Begleitunterlagen (z. B. Handbuch, Lieferschein oder Online-Dokumentation) und muss dem Betreiber bzw. Facility Manager auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Sie bildet die rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen des Produkts und erlaubt es Prüfern und Anlagenverantwortlichen, die CE-Konformität und damit die grundsätzliche Eignung des Bauteils nachzuweisen.
Leistungserklärung
| Feld | |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der wesentlichen Leistungseigenschaften von Bauprodukten und Maschinenkomponenten der Anlage |
| Relevante Normen | EU 2024/3110, EU 305/2011, DIN 18421 |
| Pflichtinhalte | • Leistungseigenschaften (Dichtheit, Druckbeständigkeit, chemische Resistenz) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss vor Installation geprüft werden, da sie Einfluss auf Systemdruck, Medienverträglichkeit und Lebensdauer hat. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist gemäß EU-Bauproduktenverordnung für alle CE-gekennzeichneten Bauprodukte vorgeschrieben und muss vom Hersteller ausgestellt werden. Sie gibt die deklarierten Leistungsmerkmale des Produkts an – etwa Druckklasse, Temperaturbeständigkeit, Dichtheit oder Korrosionsschutz – sowie den vorgesehenen Einsatzzweck (hier: Nichttrinkwasser-Anwendungen). Damit überbrückt die DoP die Lücke zwischen Produktzertifizierung und Nutzung auf der Baustelle, indem sie eindeutig dokumentiert, welche Leistungen und Eigenschaften das Bauteil hat. Für das Facility Management ist es essenziell, die DoP jedes installierten Systemkomponenten aufzubewahren. So kann im Schadensfall oder bei behördlichen Kontrollen die Einhaltung der deklarierten Leistungswerte nachgewiesen werden. Nach EU-Vorgabe sollen DoPs mindestens zehn Jahre lang verfügbar gehalten werden; in der Praxis empfiehlt es sich jedoch, sie während der gesamten Anlagenlebensdauer im technischen Archiv zu verwalten.
Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
| Feld | |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass ein Bauprodukt trotz fehlender harmonisierter Norm bauordnungsrechtlich eingesetzt werden darf |
| Relevante Normen | HBauO |
| Pflichtinhalte | • technische Bewertung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Typisch bei Spezialrohren, Dichtkomponenten oder Sonderwerkstoffen. |
Erläuterung
Für Bauprodukte ohne harmonisierte EU-Norm – etwa spezielle Grauwasser-Bauteile oder Sonderrohre – ist ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall erforderlich. Hierfür beantragt der Hersteller beim zuständigen Bauamt eine Zustimmung im Einzelfall. Diese bestätigt, dass das betreffende Produkt unter den gegebenen Umständen den Vorschriften der Landesbauordnung entspricht. Die Zustimmung basiert in der Regel auf einer technischen Bewertung und Prüfergebnissen des Produkts. Für das Facility Management bedeutet dies, dass für alle nicht genormten Systemkomponenten eine solche behördliche Freigabe vorliegen und dokumentiert sein muss. Bei Bauabnahmen und Inspektionen prüfen die Behörden, ob die eingebauten Produkte durch eine AbZ, ein abP oder eben eine Zustimmung im Einzelfall gedeckt sind, da andernfalls ein rechtmäßiger Betrieb der Anlage nicht gegeben wäre.
Prüf- / Inspektionsbuch für elektrische Ausrüstung
| Feld | |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbuch elektrische Anlagen / Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation aller durchgeführten DGUV-V3-Prüfungen elektrischer Komponenten der Nichttrinkwasseranlage |
| Relevante Normen | DGUV-V 3 |
| Pflichtinhalte | • Prüfname |
| Verantwortlich | Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Besonders relevant bei Pumpen, Sensorik, elektrischen Steuerungen, UV-Desinfektionseinheiten. |
Erläuterung
Elektrische Betriebs- und Steuerkomponenten einer Nichttrinkwasseranlage (z. B. motorbetriebene Pumpen, Sensoren, Steuerungspaneele oder UV-Desinfektionseinheiten) unterliegen der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3). Nach §5 DGUV V3 muss der Betreiber diese elektrischen Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme und in festgelegten Intervallen von einer Elektrofachkraft prüfen lassen. Alle Prüfungen und Ergebnisse sind in einem sogenannten Prüfbuch zu dokumentieren. Dieses Logbuch enthält Prüftyp, Datum, Prüfverantwortlichen, Messergebnisse sowie ggf. festgestellte Mängel und Nachprüfmaßnahmen. In der Praxis führen Facility Manager das Prüfbuch meist elektronisch als Teil der elektrischen Anlagendokumentation oder im CAFM-System. Bei Audits, Versicherungschecks oder Behördenprüfungen dient das Prüfbuch als Nachweis, dass sämtliche elektrischen Komponenten regelmäßig auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit kontrolliert wurden.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) / Prüfbescheid
| Feld | |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfzeugnis für Bauprodukte |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauordnungsrechtlichen Eignung bestimmter Systemkomponenten |
| Relevante Normen | HBauO |
| Pflichtinhalte | • Testergebnisse |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Wird bei Dichtsystemen, Schächten, speziellen Armaturen gefordert. |
Erläuterung
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ergänzt die abZ und wird benötigt, wenn bestimmte Bauprodukte in speziellen Anwendungsfällen eingesetzt werden, für die keine harmonisierte Norm existiert. Ein abP wird von unabhängigen Prüfstellen (z. B. Materialprüfämtern) nach umfangreichen Tests ausgestellt. Es bestätigt, dass das Produkt die erforderlichen Eigenschaften für den vorgesehenen Einsatz erfüllt. Typische Anwendungsfälle sind spezielle Bauteile wie Dichtungssysteme, Schutzbeschichtungen oder neuartige Verbindungselemente in Nichttrinkwasseranlagen, für die kein alternatives Zulassungsverfahren vorliegt. Für das Facility Management schafft das abP zusätzliche Sicherheit, dass auch solche Sonderprodukte bauaufsichtlich geeignet sind. Sämtliche abP-Dokumente sollten in der Anlagendokumentation archiviert werden, da sie bei behördlichen Prüfungen oder im Wartungsfall als Nachweis der Produktzulässigkeit dienen.
Verwendbarkeitsnachweis gemäß VOB/C
| Feld | |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis nach VOB/C |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung, dass alle eingesetzten Komponenten gemäß ATV-Normen geeignet und zulässig sind |
| Relevante Normen | DIN 18421, DIN 18379, DIN 18380, DIN 18381, DIN 18385, DIN 18386 |
| Pflichtinhalte | • Materialzulässigkeit |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Wird regelmäßig bei Abnahmen durch Prüfingenieure und Bauleitung geprüft. |
Erläuterung
Gemäß VOB/C muss nachgewiesen werden, dass alle installierten Rohrwerkstoffe und Formstücke den geltenden ATV-Normen entsprechen. Dies betrifft insbesondere die zulässigen Werkstoffe für bestimmte Medien sowie die geforderte Druck- und Korrosionsbeständigkeit. Der Verwendbarkeitsnachweis dokumentiert, dass jedes Material hinsichtlich seiner Medienverträglichkeit, statischen und hydraulischen Eigenschaften geeignet ist. In der Praxis geschieht dies über Materialprüfzeugnisse, Herstellerbescheinigungen oder CE-Leistungsdaten, aus denen die Werkstoffklasse, Druckstufe und Anwendungsgrenzen hervorgehen. Nach Bauproduktenrecht und VOB/C müssen diese technischen Unterlagen vom Hersteller bereitgestellt und im Anlagenarchiv aufbewahrt werden. Bei Abnahmen prüfen Bauleiter und Ingenieure, ob die Materialien den Vorgaben der ATV (z. B. DIN 18379–18386, DIN 18421) entsprechen. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine nicht normgerechten oder ungeeigneten Teile verbaut wurden.
Bauaufsichtliche Zulassung (abZ) – falls erforderlich
| Feld | |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Zulassung für Bauprodukte ohne harmonisierte Norm oder mit besonderer technischer Bedeutung |
| Relevante Normen | HBauO, DIN 18384 |
| Pflichtinhalte | • Zulassungsbescheid |
| Verantwortlich | DIBt |
| Praxis-Hinweise | Besonders relevant bei neuartigen oder spezialisierten Nichttrinkwasserkomponenten. |
Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bescheinigt, dass ein Bauprodukt auch ohne harmonisierte europäische Norm die deutschen bautechnischen Anforderungen erfüllt. Sie wird vom DIBt erteilt und ist bundesweit gültig – üblicherweise für einen Zeitraum von fünf Jahren. Eine abZ enthält umfassende Festlegungen zur Produktbeschreibung, den zulässigen Verwendungsbereichen und allen notwendigen Einbau- und Kennzeichnungskriterien. Für das Facility Management ist eine abZ vor allem dann von Bedeutung, wenn innovative oder spezielle Nichttrinkwasserkomponenten eingesetzt werden, für die noch keine EU-Norm existiert. Der Betreiber muss vor Verwendung eines solchen Produkts die abZ sorgfältig prüfen und alle darin aufgeführten Auflagen erfüllen (zum Beispiel spezifische Einbauanweisungen oder Wartungsvorgaben). Die abZ sollte in den Projektdokumenten archiviert werden, um sie bei behördlichen Abnahmen oder im Schadensfall als Nachweis vorlegen zu können. Sie gibt Sicherheit, dass das betreffende Bauteil rechtlich zulässig und technisch geeignet ist.