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Nicht-Trinkwasserleitungen und Zubehörteile

Facility Management: Trinkwasser » Betrieb » Dokumente » Nicht-Trinkwasserleitungen und Zubehörteile

Nicht-Trinkwasserleitungen und Zubehörteile

Nicht-Trinkwasserleitungen und Zubehörteile

Nicht-Trinkwassersysteme sind für die technische Gebäudeausrüstung unverzichtbar, beispielsweise für Grauwasserkreisläufe, Bewässerungsanlagen oder Prozesswasserverteilung. Obwohl sie getrennt von Trinkwasseranlagen betrieben werden, unterliegen sie strengen Sicherheits-, Hygiene- und Bauproduktvorschriften nach EU- und deutschem Recht. Facility Manager müssen sicherstellen, dass alle im Gebäude verwendeten Nicht-Trinkwasserleitungen und Zubehörteile gemäß der Bauproduktenverordnung (CPR), der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und den Ausführungsstandards der VOB/C zertifiziert, zugelassen und dokumentiert sind. Im Folgenden werden die verpflichtenden Unterlagen aufgeführt, die erforderlich sind, um Konformität, Rückverfolgbarkeit und einen sicheren Betrieb der Nicht-Trinkwasser-Infrastruktur in Gebäuden aller Art zu gewährleisten.

Dokumentation nicht für Trinkwasser vorgesehener Leitungsarten

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit – Bauprodukte

Dokumenttitel/Typ

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigt, dass das Bauprodukt die deklarierten Leistungseigenschaften gemäß der EU-Bauproduktenverordnung durchgängig erfüllt.

Zugehörige Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011 (CPR); DIN 18384 (VOB/C – Kabelverlegung und Rohrinstallation).

Wesentliche Inhalte

Produktidentifikation und Herstellerangaben
Verweis auf harmonisierte Norm (z.B. EN ISO 15875 / EN ISO 21003)
Erklärte Leistungsmerkmale hinsichtlich Druck, Temperatur und Chemikalienbeständigkeit
Kennnummer der notifizierten Stelle (Zertifizierungsnummer)
Nachweis der CE-Kennzeichnungskonformität

Verantwortliche Stelle

Produktzertifizierungsstelle (notifizierte Stelle); wird an den Hersteller ausgestellt.

Praktische Hinweise

Erforderlich, um die Produktkonformität vor der Installation zu überprüfen. Der Facility Manager muss das Zertifikat in der technischen Dokumentation des Gebäudes archivieren, um die Nachverfolgbarkeit bei Inspektionen oder Versicherungsprüfungen sicherzustellen.

Erläuternder Absatz

Das Zertifikat der Leistungsbeständigkeit garantiert, dass Nicht-Trinkwasserrohre und -armaturen ihre deklarierten mechanischen und hygienischen Eigenschaften über alle Fertigungschargen hinweg einhalten. Unter der Bauproduktenverordnung bescheinigt dieses Zertifikat insbesondere die wirksame werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers und ggf. eine unabhängige Fremdüberwachung (AVCP-System 1 bzw. 1+). Für das Facility Management dient es als primärer Nachweis der Materialzuverlässigkeit. Vor der Installation sollten Facility Manager dieses Zertifikat prüfen und dessen Vorhandensein dokumentieren. Es wird üblicherweise bei Abnahmebegehungen oder beim Einkauf von Ersatzteilen kontrolliert, um sicherzustellen, dass nur zertifizierte und konforme Produkte verbaut werden. Eine lückenlose Archivierung im technischen Gebäudeordner stellt sicher, dass bei behördlichen Prüfungen oder Versicherungsfällen die Übereinstimmung der eingesetzten Leitungen mit den vorgeschriebenen Leistungsmerkmalen belegt werden kann.

Europäische Technische Bewertung (ETA) – Bauprodukte

Dokumenttitel/Typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Bietet eine Leistungsbewertung für innovative oder nicht standardisierte Bauprodukte, für die keine harmonisierten EN-Normen vorliegen.

Zugehörige Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 305/2011 (CPR), Artikel 19–22.

Wesentliche Inhalte

Technische Daten zu mechanischer, thermischer und Korrosionsbeständigkeit
Prüfresultate gemäß EAD (European Assessment Document – Europäisches Bewertungsdokument)
Erklärte Leistungsstufen
ETA-Referenznummer und Gültigkeitsdauer

Verantwortliche Stelle

Europäische Technische Bewertungsstelle (z.B. DIBt für Deutschland).

Praktische Hinweise

Wird angewendet, wenn der Produkttyp nicht von harmonisierten Normen abgedeckt ist. Der Facility Manager sollte die ETA-Referenz für spezielle Rohrmaterialien prüfen, die in industriellen Prozesswasser-Systemen eingesetzt werden.

Erläuternder Absatz

Eine ETA liefert einen Konformitätsnachweis für Bauprodukte außerhalb des Anwendungsbereichs bestehender harmonisierter Normen. Für Nicht-Trinkwasseranlagen ermöglicht sie den Einsatz von Spezialmaterialien oder neuartigen Verbindungstechniken, die auf EU-Ebene geprüft und bewertet wurden. Die Europäische Technische Bewertung wird von einer unabhängigen Bewertungsstelle (in Deutschland häufig dem DIBt) ausgestellt und erlaubt dem Hersteller die CE-Kennzeichnung des Produkts trotz fehlender Norm. Für das Facility Management bedeutet eine vorliegende ETA, dass das betreffende Produkt die europäischen Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt. Der Facility Manager sollte Kopien aller relevanten ETAs aufbewahren, um bei behördlichen Kontrollen oder Gebäudezertifizierungen (z.B. DGNB, BREEAM) die rechtskonforme Verwendung dieser Sonderprodukte belegen zu können. Zudem ist bei Wartung und Austausch sicherzustellen, dass nur Produkte mit gültiger ETA eingesetzt werden.

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Dokumenttitel/Typ

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Zweck & Geltungsbereich

Legt die Prüfverfahren und Bewertungskriterien fest, die der Grundlage für eine ETA bilden.

Zugehörige Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011 (CPR).

Wesentliche Inhalte

Leistungskriterien (z.B. Haltbarkeit, Druckfestigkeit, Dichtheit)
Prüfverfahren
Verweis auf einschlägige EN- oder ISO-Prüfmethoden
Gültigkeits- und Überprüfungsverfahren

Verantwortliche Stelle

European Organisation for Technical Assessment (EOTA) oder DIBt (Deutschland).

Praktische Hinweise

Wird vor Ort normalerweise nicht benötigt, ist aber für den Facility Manager wichtig, um zu bestätigen, dass eine ETA auf einem offiziell anerkannten EAD basiert und so die technische Verlässlichkeit des installierten Produkts gewährleistet ist.

Erläuternder Absatz

Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) ist ein regulatorisches Hintergrunddokument, das europäischen Technischen Bewertungen zugrunde liegt. Es definiert einheitliche und objektive Prüf- und Bewertungskriterien für ein spezifisches Produkt, das nicht durch Normen abgedeckt ist. Wenn eine Nicht-Trinkwasserleitung oder ein zugehöriges Bauteil über eine ETA verfügt, sollte der Facility Manager sicherstellen, dass diese ETA auf einem veröffentlichten EAD beruht. Dies garantiert, dass die Beurteilung des Produkts nach transparenten, offiziell anerkannten Maßstäben erfolgte. In der Praxis wird das EAD dem Facility Manager selbst selten vorliegen; dennoch ist das Wissen um dessen Existenz relevant, um die Qualität und Rechtskonformität neuartiger Bauprodukte gegenüber Prüfern oder Auditoren (etwa im Rahmen von Gebäudeaudits oder ESG-Nachweisen) glaubhaft darlegen zu können.

Produktspezifische Technische Dokumentation – Bauprodukt

Dokumenttitel/Typ

EG-Konformitätserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigt, dass das Produkt den EU-Richtlinien und harmonisierten Normen entspricht und somit Sicherheit sowie Interoperabilität gewährleistet.

Zugehörige Vorschriften/Normen

DIN 18384 (VOB/C – Kabelverlegung); Verordnung (EU) 305/2011; DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement).

Wesentliche Inhalte

Angaben zum Hersteller
Harmonisierte Norm oder ETA-Nummer
Produkttyp und eindeutige Kennung
Konformitätserklärung (Versicherung der Übereinstimmung)
Autorisierte Unterschrift und Datum

Verantwortliche Stelle

Hersteller.

Praktische Hinweise

Muss jeder gelieferten Charge beiliegen. Der Facility Manager muss die Konformität vor dem Einbau prüfen, um eine Beanstandung des Produkts bei Qualitätsprüfungen zu vermeiden.

Erläuternder Absatz

Die technische Dokumentation bündelt alle Konstruktions-, Produktions- und Prüfdaten zu dem Bauprodukt. Sie umfasst detaillierte Unterlagen über Materialzusammensetzung, Fertigungsabläufe, Qualitätskontrollen sowie Prüfprotokolle. Im Facility Management dient diese Dokumentation als nachvollziehbarer Nachweis für die Integrität und Qualität der eingesetzten Produkte. Obwohl die Unterlagen beim Hersteller verbleiben, sollte der Facility Manager im Bedarfsfall darauf zugreifen können – etwa um bei Inbetriebnahmen, technischen Änderungen oder behördlichen Nachfragen die Erfüllung aller Anforderungen belegen zu können. Während der technischen Abnahme eines Gebäudes oder einer Anlage kann zudem die Vorlage relevanter Auszüge aus der technischen Dokumentation verlangt werden, um sicherzustellen, dass nur zugelassene und geprüfte Komponenten verbaut wurden.

EG-Konformitätserklärung – Bauprodukte

Dokumenttitel/Typ

Technische Dokumentation (produktspezifisch)

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibt die Konstruktion, Fertigungskontrollen, Prüfergebnisse und Konformitätsnachweise des Produkts zur Untermauerung der Leistungserklärung.

Zugehörige Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 305/2011 (CPR), Anhang III.

Wesentliche Inhalte

Zeichnungen, Materialspezifikationen und Prozessparameter
Plan der werkseigenen Produktionskontrolle
Prüfberichte (Druck, Dichtheit, Korrosion)
Angaben zur notifizierten Stelle und Zertifikatsnummer

Verantwortliche Stelle

Hersteller (Bauprodukthersteller).

Praktische Hinweise

Wird vom Hersteller geführt, muss aber dem Facility Manager oder Auftraggeber zugänglich sein, um das Produkt zu verifizieren oder bei Rückfragen von Behörden Auskunft geben zu können.

Erläuternder Absatz

Die EG-Konformitätserklärung bildet die juristische Grundlage für die CE-Kennzeichnung. In diesem Dokument erklärt der Hersteller verbindlich, dass sein Produkt alle wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt. Im Kontext von Bauprodukten belegt die Konformitätserklärung die Einhaltung harmonisierter Normen oder spezieller Bewertungsverfahren (z.B. einer ETA). Für Facility Manager ist die EG-Konformitätserklärung ein zentrales Dokument im Rahmen der Wareneingangskontrolle: Jede Lieferung von Leitungen oder Zubehör sollte dahingehend überprüft werden, dass eine gültige Konformitätserklärung vorliegt. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine nicht konformen oder unsicheren Produkte verbaut werden. Bei Audits oder Abnahmen dient eine vorliegende Konformitätserklärung als Nachweis gegenüber Prüfern, dass das Produkt regelkonform in Verkehr gebracht wurde.

Leistungserklärung (DoP) – Bauprodukte / Maschinen

Dokumenttitel/Typ

Leistungserklärung (DoP)

Zweck & Geltungsbereich

Legt die deklarierten Leistungen des Produkts gemäß den wesentlichen Merkmalen fest, wie sie in Anhang I der Bauproduktenverordnung definiert sind.

Zugehörige Vorschriften/Normen

Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011; DIN 18379–18386 (VOB/C); DGUV-I 208-026 (Arbeitssicherheit).

Wesentliche Inhalte

Produkttyp, eindeutiger Identifikationscode
Bestimmter Verwendungszweck (Nicht-Trinkwasseranlagen)
Erklärte Leistung (z.B. Druckklasse, Temperaturbeständigkeit)
Bezug auf harmonisierte Normen
Kennnummer der notifizierten Stelle (sofern zutreffend)
Einzelheiten zur CE-Kennzeichnung

Verantwortliche Stelle

Hersteller.

Praktische Hinweise

Wird während Abnahme, Wartung und Beschaffung von Ersatzteilen herangezogen. Facility Manager müssen alle DoPs gemäß EU-Vorgabe mindestens 10 Jahre lang digital aufbewahren.

Erläuternder Absatz

Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) zählt zu den wichtigsten Dokumenten für Facility Manager. Sie überbrückt die Lücke zwischen Produktzertifizierung und praktischer Anwendung auf der Baustelle, indem sie für jedes Bauprodukt dessen wesentliche Merkmale und Leistungswerte ausweist. Gemäß BauPVO ist sie für alle CE-gekennzeichneten Bauprodukte verpflichtend und muss vom Hersteller ausgestellt und bereitgestellt werden. Im Falle von Nicht-Trinkwasserleitungen bedeutet dies beispielsweise, dass Druckbeständigkeit, Temperaturtoleranz, mechanische Festigkeit und andere relevante Eigenschaften in der Leistungserklärung dokumentiert sind. Facility Manager sind angehalten, die DoP für jedes installierte Leitungskomponente aufzubewahren, um im Ernstfall – etwa bei Schadensfällen oder behördlichen Kontrollen – die Konformität und Leistungsfähigkeit der Produkte nachweisen zu können. Üblicherweise müssen Leistungserklärungen mindestens zehn Jahre lang verfügbar gehalten werden; in der Praxis empfiehlt es sich jedoch, sie über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage im technischen Archiv des Gebäudes zu behalten. Die DoP erleichtert zudem die Beschaffung von Austauschkomponenten, da sie genaue Kennwerte und Produktidentifikationen liefert, welche mit Ersatzprodukten übereinstimmen müssen.

Verwendbarkeitsnachweis – Bauprodukte

Dokumenttitel/Typ

Verwendbarkeitsnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigt, dass das Produkt gemäß Landesbaurecht für die Verwendung im Bauwesen zugelassen ist.

Zugehörige Vorschriften/Normen

HBauO §§20–23; DIN 18379–18381 (VOB/C).

Wesentliche Inhalte

Verweis auf nationale oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Produkttyp und vorgesehene Verwendung
Auflagen oder Einschränkungen der Nutzung
Einstufungen (z.B. Brandschutzklasse, Korrosionsschutzklasse)

Verantwortliche Stelle

Hersteller; wird vom Facility Manager und der Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Praktische Hinweise

Erforderlich für die Abnahme von TGA-Installationen. Dient bei Inspektionen als Nachweis, dass das Produkt gemäß HBauO legal verwendet wurde.

Erläuternder Absatz

Der Verwendbarkeitsnachweis bestätigt, dass ein Bauprodukt im jeweiligen Anwendungsfall nach Landesbauordnung verwendet werden darf. Dies umfasst beispielsweise den Nachweis, dass ein bestimmtes Rohrleitungssystem für die vorgesehene Gebäudekategorie und Nutzung bauaufsichtlich zugelassen oder zumindest nicht untersagt ist. In der Praxis wird der Verwendbarkeitsnachweis durch Dokumente wie allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) oder gegebenenfalls durch eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) geführt. Der Facility Manager muss sicherstellen, dass für alle verbauten Nicht-Trinkwasser-Leitungssysteme ein solcher Nachweis vorliegt und im technischen Dokumentationsarchiv des Gebäudes abgelegt ist. Bei Bauabnahmen durch Sachverständige oder Behörden wird geprüft, ob die eingebauten Produkte die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise haben, da andernfalls ein rechtmäßiger und sicherer Betrieb der Anlage nicht gegeben ist.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)

Dokumenttitel/Typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)

Zweck & Geltungsbereich

Erteilt eine bundesweite Zulassung für Bauprodukte, die nicht von harmonisierten Normen erfasst sind, jedoch als sicher für die Verwendung im Bau gelten.

Zugehörige Vorschriften/Normen

HBauO; DIN 18384 (VOB/C); Verordnung (EU) 305/2011.

Wesentliche Inhalte

Zulassungsnummer und Geltungsdauer
Produktbeschreibung und Verwendungsbereich
Verweis auf Prüfberichte
Auflagen oder Einbaubedingungen

Verantwortliche Stelle

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt).

Praktische Hinweise

Muss vom Facility Manager vor der Produktinstallation überprüft werden. Kopien sollten mit der Projektdokumentation archiviert werden, damit die Bauaufsichtsbehörde sie bei Bedarf einsehen kann.

Erläuternder Absatz

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bescheinigt, dass ein Bauprodukt die deutschen bautechnischen Anforderungen erfüllt, obwohl es keiner harmonisierten europäischen Norm unterliegt. Sie wird vom DIBt in Berlin erteilt – typischerweise mit einer Gültigkeit von fünf Jahren – und gilt bundesweit. Eine abZ enthält umfassende Festlegungen zu den Eigenschaften des Produkts sowie zu dessen Verwendung, Einbau, Transport, Lagerung, Kennzeichnung und gegebenenfalls erforderlichen Übereinstimmungsprüfungen. Für das Facility Management ist eine abZ besonders relevant, wenn innovative oder spezielle Nicht-Trinkwasser-Komponenten eingesetzt werden, die (noch) keiner europäischen Normung unterliegen. Vor der Verwendung eines solchen Produkts muss der Facility Manager die abZ sorgfältig studieren und die Einhaltung aller darin genannten Auflagen (z.B. bestimmte Einbauverfahren, Kennzeichnungspflichten oder Wartungsvorgaben) sicherstellen. Die abZ sollte als Teil der Projektdokumentation aufbewahrt werden, sodass sie bei behördlichen Abnahmen oder im Schadensfall jederzeit vorgelegt werden kann. Sie bietet die Gewissheit, dass das betreffende Bauteil im Bauwerk rechtlich zulässig und konstruktiv geeignet ist.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP)

Dokumenttitel/Typ

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP)

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigt die Verwendbarkeit auf Basis von Prüfungen; anzuwenden für bestimmte nicht harmonisierte Bauprodukte.

Zugehörige Vorschriften/Normen

HBauO §22; DIN 18384 (VOB/C).

Wesentliche Inhalte

Name des Prüflabors
Prüfzeugnis-Nummer
Zusammenfassung der Prüfergebnisse
Anwendungsgrenzen
Unterschrift der zertifizierenden Stelle

Verantwortliche Stelle

Hersteller; Prüfinstitut, akkreditiert durch das DIBt.

Praktische Hinweise

Erforderlich für spezielle Formstücke, Dichtsysteme oder neuartige Materialien. Der Facility Manager muss das AbP für behördliche Überprüfungen oder zur Nachverfolgbarkeit im Wartungsfall aufbewahren.

Erläuternder Absatz

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ergänzt die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und wird benötigt, wenn Bauprodukte in speziellen Anwendungsbereichen verwendet werden, für die es keine harmonisierte Norm oder abZ gibt. Ein abP wird von anerkannten Prüfinstituten (z.B. Materialprüfämtern) nach umfangreichen Tests ausgestellt und bescheinigt, dass das Produkt die erforderlichen Eigenschaften für den vorgesehenen Einsatzzweck erfüllt. Häufig betrifft dies spezielle Bauteile wie Dichtungen, Beschichtungen oder Verbindungselemente in Nicht-Trinkwasseranlagen, die neuartig sind oder für die keine Norm existiert. Für das Facility Management bietet das abP zusätzliche Sicherheit, dass auch solche Sonderprodukte verlässlich und nachweislich tauglich sind. Der Facility Manager sollte sämtliche abPs der verbauten Komponenten sorgfältig archivieren. Bei Überprüfungen durch die Bauaufsicht oder im Rahmen der Instandhaltungsplanung kann das Prüfzeugnis erforderlich sein, um die ordnungsgemäße Eignung und Zulassung des betreffenden Bauteils zu dokumentieren.