Physikalische Wasseraufbereitungsanlagen zur Trinkwasserversorgung
Facility Management: Trinkwasser » Betrieb » Dokumente » Physikalische Wasseraufbereitungsanlagen zur Trinkwasserversorgung
Physikalische Wasseraufbereitungsanlagen zur Trinkwasserversorgung
Physikalische Wasseraufbereitungsanlagen – etwa zur Filtration, UV-Desinfektion, Membran- oder Entkarbonisierung – sind zentrale Bestandteile der Trinkwasserversorgung in Gebäuden. Ihr Betrieb unterliegt den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) und der DIN EN 15161 („Leitfaden für die Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen bei Trinkwasseraufbereitungsanlagen“). Für Facility Manager und Anlagenbetreiber sind daher spezifische Dokumente gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit, Hygiene und Nachvollziehbarkeit der Aufbereitungsschritte zu gewährleisten. Diese Unterlagen sichern die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, ermöglichen den Nachweis gegenüber den Gesundheitsbehörden und bilden die Grundlage für einen sicher und hygienisch einwandfrei betriebenen Anlagenbetrieb.
Aufzeichnungen über eingesetzte Aufbereitungsstoffe
Aufbereitungsstoffe
Feld | Inhalt |
---|---|
Dokumenttitel/-typ | Aufzeichnungen über verwendete Aufbereitungsstoffe |
Zweck & Anwendungsbereich | Dokumentiert Art, Menge, Herkunft und Verwendung von Aufbereitungsstoffen, die im Prozess der Trinkwasserbehandlung eingesetzt werden (z. B. Filtermaterialien, Aktivkohle, UV-Lampen, Ionentauscherharze). |
Relevante Vorschriften/Normen | Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023), § 13 und § 14; DIN EN 15161 Abschnitt 6 |
Wesentliche Inhalte | • Name und Typ des eingesetzten Materials • Hersteller und Chargennummer • Datum des Einsatzes oder Austauschs • Zulassung nach DVGW-Arbeitsblatt W 270 oder KTW-BWGL • Entsorgungsnachweis oder Austauschintervall |
Verantwortlich | Betreiber / Unternehmer (Trinkwasserinstallation) |
Praktische Hinweise | Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt und den Gesundheitsbehörden auf Anfrage vorgelegt werden. Sie dienen der Rückverfolgbarkeit bei Qualitätsabweichungen. |
Detaillierte Erläuterung
Nach der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023, § 25) ist der Betreiber verpflichtet, alle eingesetzten Aufbereitungsstoffe (und deren Konzentrationen) mindestens wöchentlich zu dokumentieren. Dabei sind nicht nur chemische Dosierstoffe gemeint, sondern auch physikalische Komponenten, die zwar keine Stoffe ins Wasser eintragen, aber Einfluss auf die Wasserqualität und die Hygiene haben. Beispiele sind Filtereinsätze, Aktivkohle- und Membranmodulwechsel, UV-Lampen (inkl. Wellenlänge und Leistung), Ionentauscherharze oder Entkalkungspatronen. In den Aufzeichnungen wird genau vermerkt, welche Materialien von welchem Hersteller (inkl. Chargennummer) verwendet oder ausgetauscht wurden und wann dies erfolgte. Ebenso gehört ein Nachweis über die hygienische Zulassung der Materialien dazu – üblicherweise ein Zertifikat nach DVGW W 270 oder den einschlägigen KTW-Bewertungsgrundlagen. Dieser Nachweis dokumentiert, dass das verwendete Material die hygienischen Anforderungen für den Trinkwasserkontakt erfüllt.
Für das Facility Management werden diese Aufzeichnungen regelmäßig in das technische Anlagen- und Wartungsbuch integriert. Häufig werden sie elektronisch in einem CAFM-System (Computer Aided Facility Management) erfasst, das den gesamten Wartungs- und Betriebsverlauf dokumentiert. Die lückenlose Führung dieser Unterlagen ist auch die Grundlage für Hygiene-Audits oder behördliche Inspektionen, bei denen die Vollständigkeit und Aktualität der Aufzeichnungen geprüft wird.
Betriebsanweisung für Trinkwasseraufbereitungsanlagen
Feld | Inhalt |
---|---|
Dokumenttitel/-typ | Betriebsanweisung / Operating Manual |
Zweck & Anwendungsbereich | Beschreibt Aufbau, Funktion, Betriebsweise und sicherheitstechnische Maßnahmen der Wasseraufbereitungsanlage. Grundlage für den bestimmungsgemäßen Betrieb nach Herstellervorgaben. |
Relevante Vorschriften/Normen | DIN EN 15161 (Qualitätsmanagement bei Trinkwasseraufbereitungsanlagen); ArbSchG § 12; BetrSichV § 12; DGUV-Regel 100-001 |
Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der Anlagenteile und Prozessstufen • Betriebsparameter (Druck, Temperatur, Durchfluss, UV-Intensität) • Bedienungsanweisungen und Störfallhinweise • Sicherheits- und Hygienevorschriften • Wartungsintervalle und Prüfroutinen |
Verantwortlich | Hersteller der Trinkwasseraufbereitungsanlage |
Praktische Hinweise | Muss dem Betreiber bei der Übergabe der Anlage übergeben werden; dient als Schulungsgrundlage für das Betriebspersonal und als Nachweis der Herstellervorgaben bei Audits. |
Detaillierte Erläuterung
Die Betriebsanweisung ist eine vollständige Gebrauchsanleitung, die der Hersteller der Aufbereitungsanlage zu erstellen hat. Sie führt systematisch in Aufbau, Funktion und Bedienung der Anlage ein und enthält alle sicherheitstechnischen Hinweise. Nach DIN EN 15161 gehört eine solche Betriebs- bzw. Bedienungsanweisung zwingend zum Qualitätsmanagement einer Trinkwasseranlage und soll Fehlbedienungen verhindern, um hygienische Risiken auszuschließen. Konkret beinhaltet die Betriebsanweisung neben der Beschreibung sämtlicher Komponenten (z. B. Pumpen, Filter, Steuerung) die zulässigen Betriebsparameter (Arbeitsdrücke, Temperaturen, Durchflüsse, UV-Leistung etc.), genaue Anweisungen für das Ein- und Ausschalten sowie für Störfälle (z. B. Rückspülprogramm, Notabschaltung) und alle geltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften (z. B. benötigte Schutzkleidung, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen). Außerdem listet sie alle vorgeschriebenen Wartungsintervalle und Prüfroutinen auf, damit etwa Filterwechsel, UV-Lampen-Tausch oder Rohrspülungen rechtzeitig erfolgen.
Die Betriebsanweisung muss der Betreiber spätestens bei Inbetriebnahme erhalten und jederzeit aktuell halten. Wenn Anlagenteile geändert oder neue Steuerungsfunktionen eingeführt werden, ist die Dokumentation entsprechend anzupassen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Hinweise für den Betrieb und die Sicherheit stets vollständig sind und im Störfall ein fundiertes Handeln möglich ist.
Betriebsjournal / Anlagenbetriebstagebuch
Feld | Inhalt |
---|---|
Dokumenttitel/-typ | Betriebsjournal |
Zweck & Anwendungsbereich | Laufende Aufzeichnung aller Betriebs-, Wartungs-, Störungs- und Hygienemaßnahmen zur Sicherstellung der lückenlosen Dokumentation des Anlagenbetriebs. |
Relevante Vorschriften/Normen | DIN EN 15161, Abschnitte 6 und 7; TrinkwV § 14; VDI 6023 (Hygiene in Trinkwasserinstallationen) |
Wesentliche Inhalte | • Datum, Uhrzeit und Dauer der Betriebszyklen • gemessene Betriebsparameter (z. B. Druck, Temperatur, Leitfähigkeit, UV-Leistung) • Wartungs- und Kontrollmaßnahmen • Störungen, Ersatzteilwechsel, Desinfektionsmaßnahmen • Unterschrift oder elektronische Signatur des Verantwortlichen |
Verantwortlich | Betreiber / Facility Manager (Erstellung, Pflege und Archivierung) |
Praktische Hinweise | Das Logbuch kann digital (CAFM, BMS) oder analog geführt werden; es ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren und bei hygienischen Begehungen vorzulegen. |
Detaillierte Erläuterung
Das Betriebsjournal (oder Anlagenbuch) ist das zentrale Instrument der Qualitätssicherung für die gesamte Wasseraufbereitungsanlage. Es erfasst lückenlos den Lebenszyklus der Anlage: Betriebsvorgänge, Inspektionen, Wartungen und alle auffälligen Ereignisse. Nach DIN EN 15161 (Abschnitte 6 und 7) sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik müssen alle relevanten Betriebsvorgänge zeitnah, nachvollziehbar und dauerhaft dokumentiert werden. Konkret enthält das Journal Angaben wie Datum, Uhrzeit und Dauer von Betriebszyklen oder Spülgängen, die gemessenen Systemparameter (Druck, Temperatur, Leitfähigkeit, UV-Intensität o. Ä.), durchgeführte Wartungs- und Kontrollarbeiten, aufgetretene Störungen, ausgetauschte Bauteile und durchgeführte Desinfektionsmaßnahmen. Jede Eintragung wird vom verantwortlichen Techniker (unterschrieben oder elektronisch signiert) bestätigt.
In der Praxis wird das Logbuch oft digital geführt, beispielsweise mit Wartungssoftware (CAFM, BMS) oder IoT-Lösungen, die automatisch Betriebsdaten protokollieren. Dabei werden Instandhaltungspläne und Prüfpläne erstellt (etwa nach VDI 6023 Blatt 3 oder VDI 3810-2) und deren Durchführung fortlaufend dokumentiert. Analog geführte Logbücher werden im Anlagenbuch abgelegt. Wichtig ist, dass diese Aufzeichnungen über einen längeren Zeitraum – mindestens fünf Jahre – aufbewahrt und bei Bedarf (z. B. bei Hygieneinspektionen) vorgelegt werden