Pumpen sind wesentliche Bestandteile der technischen Gebäudeausrüstung und sorgen für die zuverlässige Verteilung und Zirkulation von Flüssigkeiten wie Trinkwasser, Heizungswasser oder Prozessmedien innerhalb von Rohrnetzen. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Pumpen ist im Facility Management eine rechtliche und betriebliche Vorgabe gemäß DIN EN 809. Diese europäische Norm legt gemeinsame sicherheitstechnische und identifikationsrelevante Anforderungen für in Flüssigkeitstransportsystemen eingesetzte Maschinen fest.
Eine vollständige und nachvollziehbare Produktkennzeichnung liefert wichtige Informationen für die Sicherheit, Inspektion und Wartung. Sie bildet die Basis für den korrekten Betrieb, eine vorausschauende Instandhaltung und die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen (insbesondere der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie des Produktsicherheitsgesetzes, ProdSG). Sorgfältige Dokumentation und Kennzeichnung stellen sicher, dass jede Pumpe im Gebäudebestand eindeutig identifiziert, ihrem Herstellungsjahr zugeordnet und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sicher verwaltet werden kann.
Produktkennzeichnung für Pumpen im Trinkwasserkontakt
Stellt sicher, dass jede Pumpe und jedes Pumpenaggregat im Rohrleitungssystem eines Gebäudes mit technischen und sicherheitsrelevanten Daten gemäß DIN EN 809 eindeutig gekennzeichnet ist. Ermöglicht damit einen korrekten Betrieb, eine fachgerechte Instandhaltung und die lückenlose Nachvollziehbarkeit der eingesetzten Maschinentechnik in Flüssigkeitssystemen.
Relevante Vorschriften/Normen
DIN EN 809 (Pumpen und Pumpenaggregate für Flüssigkeiten – Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen); Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Kernelemente
• Herstellername und Anschrift • Typenbezeichnung und Seriennummer • Baujahr und CE-Kennzeichnung • Nennbetriebspunkte (Förderstrom, Förderhöhe, Drehzahl, Antriebsleistung) • Maximal zulässiger Druck- und Temperaturbereich • Drehrichtungs- und Förderstrompfeile • Schutzart (z.B. IP-Schutzklasse) • Verweis auf anzuwendende Norm (DIN EN 809) • Warn- oder Sicherheitssymbole (falls erforderlich)
Verantwortliche Stelle
Hersteller (Anbringung und Erstellung der Kennzeichnung); Facility Manager (Überprüfung der Kennzeichnung und Aufbewahrung der Unterlagen)
Praktische Hinweise
Das Typenschild muss dauerhaft, korrosionsbeständig und gut lesbar am Pumpengehäuse angebracht sein. Bei Wartungs- und Inspektionsrunden prüft der Facility Manager, dass die Angaben auf dem Typenschild mit den technischen Unterlagen und der EG-Konformitätserklärung übereinstimmen. Die Informationen dienen der eindeutigen Betriebsmittelidentifikation, Ersatzteilbeschaffung und Nachweispflicht im Rahmen von DGUV-Prüfungen oder Brandschutzabnahmen.