Rohrbelüfter in Durchlaufbauweise (Typ DA)
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Rohrbelüfter in Durchlaufbauweise (Typ DA)
Rohrbelüfter in Durchlaufbauweise (Typ DA) sind wesentliche Bauteile in Abwasser-, Belüftungs- und Prozesswasseranlagen von Gebäuden. Als Bauprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 305/2011 (Bauproduktenverordnung – CPR) und der Verordnung (EU) 2024/3110, die die Anforderungen an Umwelt- und Sicherheitsaspekte weiter präzisiert, dürfen sie nur verwendet werden, wenn ihre Leistung, Sicherheit und Verwendbarkeit nachgewiesen sind. Im Facility Management sind diese Dokumente entscheidend für die rechtskonforme Beschaffung, Montage, Instandhaltung und Abnahme. Sie sichern den Nachweis, dass die eingesetzten Produkte den technischen Regeln (VOB/C-Normen, DIN-Vorschriften, HBauO, DGUV-Richtlinien) entsprechen und dauerhaft betriebssicher sind.
Nachfolgend werden die für den Betrieb und die Verwaltung erforderlichen Dokumente strukturiert dargestellt.
Funktionsweise und Einsatz von Durchlauf-Rohrbelüftern
- Leistungskonstanz-Bescheinigung
- Technischer Bauprodukte
- Bewertungsdokument
- Technische Produktdokumentation
- EU-Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis
- Bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- Bauaufsichtliche Zulassung
Leistungskonstanz-Bescheinigung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungskonstanz-Bescheinigung für Bauprodukte |
| Zweck und Anwendungsbereich | Nachweis, dass der Rohrbelüfter dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale erfüllt. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - Verordnung (EU) 305/2011 (Bauproduktenverordnung – CPR) |
| Wesentliche Inhalte | - Produktidentifikation (Typ DA, Herstellcode, Produktionsort) |
| Verantwortliche Stelle | Notifizierte Produktzertifizierungsstelle (gemäß EU-CPR) |
| Praktische Hinweise | - Bestandteil der Produktdokumentation bei Lieferung. |
Erläuterung
Die Leistungskonstanz-Bescheinigung wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und bestätigt, dass das Produkt einer kontinuierlichen, extern überwachten Qualitätskontrolle unterliegt. Sie basiert auf dem System der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP): Der Rohrbelüfter wird einer Erstprüfung (Typprüfung) unterzogen, die werkseigene Produktionskontrolle wird begutachtet und regelmäßig durch Audit-Tests überwacht. Typischerweise ist eine solche Bescheinigung zeitlich befristet gültig (z.B. drei Jahre) und behält ihre Gültigkeit nur, sofern weder das Bauprodukt noch die zugrunde liegende Norm wesentlich geändert werden und alle Überwachungsprüfungen erfolgreich verlaufen. Im Facility Management dient dieses Zertifikat als entscheidender Qualitätsnachweis bei der Abnahme und Dokumentation. Es zeigt, dass ausschließlich CE-gekennzeichnete, nachweislich leistungsbeständige Bauprodukte verbaut wurden – ein Aspekt, der bei behördlichen Prüfungen oder im Haftungsfall von großer Bedeutung ist.
Bewertung technischer Bauprodukte
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bewertungsbericht – Technische Bewertung für Bauprodukte |
| Zweck und Anwendungsbereich | Bestätigung, dass das Bauprodukt den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz genügt. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - Verordnung (EU) 305/2011 – Artikel 19–22 (Bewertung und Überprüfung) |
| Wesentliche Inhalte | - Beschreibung des Produktes und Verwendungszweckes |
| Verantwortliche Stelle | Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt oder akkreditierte Prüfstelle) |
| Praktische Hinweise | - Grundlage für die Erstellung der Leistungserklärung. |
Erläuterung
Die technische Bewertung fasst die wesentlichen Leistungsmerkmale und Prüfergebnisse des Rohrbelüfters zusammen, die für dessen sichere Verwendbarkeit maßgeblich sind. In diesem Bericht werden zum Beispiel mechanische Festigkeit, Dichtheit, chemische Beständigkeit und Materialverträglichkeit des Produkts dokumentiert und anhand geltender Normen oder eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) beurteilt. Eine anerkannte Stelle – etwa das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als Technische Bewertungsstelle – prüft das Bauprodukt und erstellt einen Bewertungsbericht, der als Grundlage für die spätere Leistungserklärung (DoP) des Herstellers dient. Für den Facility Manager bietet dieses Dokument eine transparente Entscheidungsgrundlage bei Auswahl und Beschaffung: Anhand der Prüfdaten kann man erkennen, ob der Rohrbelüfter die spezifischen Anforderungen der Anlage (z.B. Druckstufen, Medienverträglichkeit, Umgebungsbedingungen) erfüllt und somit technisch geeignet und zuverlässig einsetzbar ist. Wichtig ist, dass die technische Bewertung bei Änderungen am Produkt – etwa neuen Materialien oder Konstruktionsanpassungen – aktualisiert wird, damit ihre Aussagekraft erhalten bleibt.
Europäisches Bewertungsdokument
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck und Anwendungsbereich | Grundlage für die Europäische Technische Bewertung (ETA) bei nicht harmonisierten Bauprodukten. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - Verordnung (EU) 305/2011, Anhang II |
| Wesentliche Inhalte | - Beschreibung des Prüfverfahrens |
| Verantwortliche Stelle | Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA) |
| Praktische Hinweise | - Wird bei Bauprodukten ohne harmonisierte Norm benötigt. |
Erläuterung
Das EAD dient als technisches Referenzdokument, das festlegt, wie ein nicht harmonisiertes Produkt bewertet wird. Es wird von der European Organisation for Technical Assessment (EOTA) in Zusammenarbeit mit den nationalen Technischen Bewertungsstellen erarbeitet und definiert einheitliche Prüfmethoden und Bewertungskriterien (z.B. Belastungstests, Dauerhaftigkeitsprüfungen, Umweltverträglichkeit) für den betreffenden Produkttyp. Ein EAD bildet die Grundlage, um darauf aufbauend eine Europäische Technische Bewertung (ETA) zu erstellen, die es dem Hersteller ermöglicht, für ein nicht von Normen erfasstes Bauprodukt die CE-Kennzeichnung zu erlangen. Für Facility Manager ist dies besonders relevant bei Sonderbauprodukten oder projektspezifischen Lösungen, bei denen keine EN-Norm existiert. Durch ein EAD wird sichergestellt, dass auch für innovative Produkte ohne Norm eine anerkannte Bewertungsgrundlage vorliegt, sodass deren Leistungsfähigkeit und Sicherheit nachvollziehbar geprüft und bestätigt sind.
Technische Produktdokumentation
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Produktdokumentation (TPD) |
| Zweck und Anwendungsbereich | Enthält detaillierte technische Angaben zur Konstruktion, Funktion, Wartung und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Rohrbelüfters. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - Verordnung (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | - Technische Zeichnungen und Werkstoffangaben |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller oder Planungsbüro |
| Praktische Hinweise | - Wird im CAFM-System hinterlegt. |
Erläuterung
Die technische Produktdokumentation umfasst alle Konstruktions-, Betriebs- und Wartungsinformationen, die für den sachgerechten Einsatz des Rohrbelüfters erforderlich sind. Sie beinhaltet detaillierte Konstruktionszeichnungen, Material- und Bauteilangaben sowie Anleitungen für Montage, Bedienung und Instandhaltung. Ebenfalls enthalten sind Prüfberichte und Inbetriebnahmeprotokolle, welche die ordnungsgemäße Installation und Funktion bestätigen, sowie Hinweise zur Arbeitssicherheit und Entsorgung (z.B. persönliche Schutzmaßnahmen beim Einbau oder umweltgerechte Entsorgung ausgedienter Teile). Im Facility Management bildet diese Dokumentation die wesentliche Grundlage für den gesamten Lebenszyklus des Bauteils: Anhand der Herstellerangaben können Wartungsintervalle geplant, Checklisten für Inspektionen erstellt und benötigte Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien eindeutig bestimmt werden. Sollte es zu Störungen oder Fragen im Betrieb kommen, ermöglicht die technische Dokumentation eine schnelle Fehleranalyse und stellt sicher, dass Eingriffe nur entsprechend den Vorgaben erfolgen. Durch die Ablage der TPD im CAFM-System ist gewährleistet, dass alle relevanten Informationen jederzeit verfügbar sind und bei Betreiberwechsel oder Prüfungen lückenlos nachgewiesen werden können.
EU-Konformitätserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EU-Konformitätserklärung für Bauprodukte |
| Zweck und Anwendungsbereich | Bestätigung durch den Hersteller, dass der Rohrbelüfter allen anwendbaren EU-Richtlinien und Normen entspricht. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | - Produktidentifikation |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller (Building Products Division) |
| Praktische Hinweise | - Muss der CE-Kennzeichnung beiliegen. |
Erläuterung
Die EU-Konformitätserklärung ist ein rechtlich bindendes Herstellerdokument, das bestätigt, dass der Rohrbelüfter alle einschlägigen Anforderungen der EU-Gesetzgebung erfüllt. Der Hersteller deklariert darin unter eigener Verantwortung die Übereinstimmung des Produkts mit den anwendbaren Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen – hierzu zählen die Bauproduktenverordnung und je nach Produkt ggf. weitere Vorschriften (beispielsweise Druckgeräterichtlinie, Maschinenrichtlinie oder EMV-Richtlinie). Das Dokument enthält eine eindeutige Produktbeschreibung, die Liste der eingehaltenen Normen, den Namen und die Anschrift des Herstellers sowie die Unterschrift einer befugten verantwortlichen Person des Unternehmens. Die Konformitätserklärung liegt der CE-Kennzeichnung bei und wird vom Hersteller in der technischen Dokumentation vorgehalten. Für Facility Manager ist dieses Schriftstück insofern wichtig, als es als Nachweis der Rechtskonformität dient: Bei internen Audits oder externen Prüfungen kann die EU-Konformitätserklärung vorgelegt werden, um zu belegen, dass das Produkt vorschriftengerecht geprüft und in Verkehr gebracht wurde. Sie untermauert damit das Vertrauen in die grundlegende Sicherheit und Qualität des Rohrbelüfters.
Leistungserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck und Anwendungsbereich | Legt die wesentlichen Leistungsmerkmale des Bauprodukts fest, die nach CPR erklärt werden müssen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - Verordnung (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | - Produktidentifikation, Typ, Seriennummer |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | - Muss online oder in Papierform verfügbar sein. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist die zentrale Produktinformation gemäß der EU-Bauproduktenverordnung. Darin legt der Hersteller die wesentlichen Leistungsmerkmale des Rohrbelüfters verbindlich fest und beschreibt den vorgesehenen Verwendungszweck. Typische Angaben in einer DoP sind unter anderem die Produktidentifikation (z.B. Typ, Chargen- oder Seriennummer), die Liste der erklärten Leistungswerte (etwa Durchflussrate, Druckbeständigkeit, Temperatur- oder Chemikalienresistenz), die zugehörige harmonisierte technische Spezifikation (etwa eine EN-Norm oder ETA) sowie Name, Adresse und Rechtsverantwortung des Herstellers (inklusive Unterschrift). Die DoP muss in der Sprache des jeweiligen EU-Marktes verfügbar sein (für Deutschland also in deutscher Sprache) und für den Verwender leicht zugänglich sein – sei es als mitgeliefertes Dokument oder zum Download auf der Herstellerwebseite. Im Facility Management wird die Leistungserklärung genutzt, um Produktspezifikationen zu vergleichen und die Eignung für den Einsatzzweck zu prüfen. Durch die deklarierten Leistungswerte kann der FM beispielsweise sicherstellen, dass der Rohrbelüfter mit bestehenden Anlagen kompatibel ist und die geforderten Qualitäten (etwa im Hinblick auf Sicherheit oder Effizienz) erfüllt. Zudem bewahrt der Betreiber die DoP in der Objekt- oder Anlagenakte auf, um bei Inspektionen oder im Schadensfall nachweisen zu können, welche Leistung vom Hersteller zugesichert wurde.
Verwendbarkeitsnachweis / Verwendungszulassung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall |
| Zweck und Anwendungsbereich | Dient dem Nachweis, dass der Rohrbelüfter nach den Vorgaben der Bauordnung in Gebäuden eingesetzt werden darf. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - HBauO §§ 3, 14 (09.1_5269) |
| Wesentliche Inhalte | - Bezug auf bauaufsichtliche Zulassung oder Prüfzeugnis |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller / DIBt / Bauaufsichtsbehörde |
| Praktische Hinweise | - Wird häufig projektbezogen erstellt. |
Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall – oft als Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bezeichnet – ist ein bauaufsichtlicher Genehmigungsbescheid für ein Bauprodukt, das keiner allgemeinen technischen Regel oder harmonisierten Norm unterliegt. Er bestätigt, dass der Rohrbelüfter im konkreten Bauvorhaben gemäß den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung verwendet werden darf. Hierfür müssen in der Regel Prüfzeugnisse, Gutachten oder sonstige technische Nachweise vorgelegt werden, die belegen, dass das Produkt die notwendigen Anforderungen (z.B. Tragfähigkeit, Dichtheit, Hygiene, Brandschutz) im vorgesehenen Anwendungsfall erfüllt. Die Zustimmung wird durch die zuständige oberste Bauaufsichtsbehörde oder das DIBt erteilt und enthält genaue Angaben zum Verwendungszweck, Einbauort und eventuellen Auflagen. Sie ist nur für das jeweilige Projekt gültig. Für den Facility Manager bedeutet dies, dass vor dem Einbau eines nicht regulär zugelassenen Rohrbelüfters unbedingt dieser individuelle Verwendbarkeitsnachweis eingeholt und in der Baudokumentation hinterlegt werden muss. Dadurch wird sichergestellt, dass auch Sonderkonstruktionen oder innovative Lösungen rechtssicher und nachweislich geeignet betrieben werden können.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) |
| Zweck und Anwendungsbereich | Belegt, dass der Rohrbelüfter die bauaufsichtlichen Anforderungen gemäß Landesbauordnung erfüllt. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - HBauO § 20 (09.1_5269) |
| Wesentliche Inhalte | - Prüfergebnisse |
| Verantwortliche Stelle | Anerkannte Prüfstelle / DIBt |
| Praktische Hinweise | - Wird vom Hersteller beigefügt. |
Erläuterung
Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) wird von einer akkreditierten Prüfstelle ausgestellt und dient als Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte, die nicht unter eine harmonisierte Norm fallen. Es bescheinigt, dass der Rohrbelüfter auf Basis anerkannter Prüfverfahren die Anforderungen der Landesbauordnungen erfüllt. Ein AbP kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn das Produkt zwar sicherheitsrelevant ist, aber keiner formalen Normung unterliegt – sofern es durch Prüfungen ausreichend bewertet werden kann. Im AbP sind die erzielten Prüfergebnisse, der genaue Anwendungsbereich (z.B. für welche Dimensionen oder Einbausituationen der Belüfter zugelassen ist) und eventuelle Auflagen festgehalten. Die Gültigkeit eines AbP ist in der Regel zeitlich befristet und daran gebunden, dass der Einbau genau entsprechend den im Prüfzeugnis beschriebenen Bedingungen erfolgt. Aus Sicht des Facility Managements stellt das AbP einen wichtigen Qualitäts- und Rechtsnachweis dar: Es wird als Teil der Produktunterlagen im FM-System hinterlegt, um im Falle von Kontrollen oder Prüfungen belegen zu können, dass der verbaute Rohrbelüfter nachweislich geprüft und bauaufsichtlich geeignet ist. Durch das AbP erspart man sich oftmals eine aufwändigere Einzelfallzulassung, da es eine einheitliche und behördlich anerkannte Bewertung des Produkts bietet.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) |
| Zweck und Anwendungsbereich | Offizielle bauaufsichtliche Genehmigung des Produkts zur Verwendung im Geltungsbereich der Landesbauordnungen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - HBauO (09.1_5269) |
| Wesentliche Inhalte | - Geltungsbereich und technische Anforderungen |
| Verantwortliche Stelle | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) |
| Praktische Hinweise | - Vor Beschaffung prüfen, ob AbZ erforderlich ist. |
Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) ist ein amtlicher Verwendbarkeitsnachweis für ein Bauprodukt und wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Sie bestätigt, dass der Rohrbelüfter im gesamten Bundesgebiet baurechtlich verwendet werden darf, weil er die grundlegenden Anforderungen der Landesbauordnungen erfüllt. In einer AbZ sind sowohl die technischen Leistungsdaten und Anforderungen (z.B. Materialeigenschaften, Belastbarkeiten, sicherheitsrelevante Kennwerte) als auch die Bedingungen für den Einbau und gegebenenfalls für die Wartung festgelegt. Zudem enthält die Zulassung eine eindeutige Zulassungsnummer und ist in der Regel befristet (meist auf 5 Jahre), kann jedoch auf Antrag verlängert werden. Für das Facility Management ist die AbZ ein zentrales Rechts- und Organisationsdokument: Bereits im Planungs- und Beschaffungsprozess muss geprüft werden, ob für den vorgesehenen Rohrbelüfter eine AbZ vorliegt oder benötigt wird. Liegt sie vor, gehört sie in die Betreiberakte, damit bei Abnahmen oder Behördenterminen der Nachweis der Zulässigkeit erbracht werden kann. Die AbZ gewährleistet dem Betreiber, dass das Produkt unter den definierten Voraussetzungen rechtssicher und normgerecht im Gebäude betrieben werden darf – was im Zweifelsfall Haftungsrisiken reduziert und die Betriebssicherheit erhöht.
