Rohrnetztrenner (Systemtrenner) mit steuerbarer Mitteldruckzone (Typ BA)
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Rohrnetztrenner (Systemtrenner) mit steuerbarer Mitteldruckzone (Typ BA)
Rohrnetztrenner des Typs BA dienen der Sicherung der Trinkwasserversorgung gegen Rückfließen, Rückdrücken oder Rücksaugen kontaminierter Flüssigkeiten. Im Facility Management sind sie Bestandteil des technischen Risikomanagements und der Betreiberpflichten gemäß TrinkwV, BetrSichV, HBauO sowie den Anforderungen der EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 und ihrer Neufassung (EU) 2024/3110. Die nachfolgenden Dokumente sind erforderlich, um Konformität, Sicherheit und Verwendbarkeit des Systemtrenners im Gebäudebetrieb nachzuweisen. Sie sichern sowohl behördliche Zulassung als auch betriebliche Nachvollziehbarkeit gemäß VDI 6026-1 Dokumentationsstruktur.
Systemtrenner BA – kontrollierte Mitteldruckzone
Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit
Feld | Beschreibung |
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Dokumenttitel/-typ | Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit |
Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Bauprodukt dauerhaft die erklärten Leistungen erfüllt und der Produktionsprozess überwacht wird. |
Relevante Vorschriften/Normen | Regulation (EU) 2024/3110 (01.2_1592); Regulation (EU) 305/2011 (01.2_340) |
Wesentliche Inhalte | • Identifikationsdaten des Produkts |
Verantwortliche Stelle | Produktzertifizierungsstelle (z. B. TÜV, DVGW) |
Praktische Hinweise | Wird bei Inspektionen als Nachweis der Produktüberwachung angefordert; im CAFM-System zu hinterlegen. |
Fachliche Erläuterung
Dieses Zertifikat wird von einer notifizierten Stelle nach initialer Typprüfung und Erstinspektion des Herstellwerks ausgestellt. Es bleibt gültig, solange die laufende Überwachung der Produktion bestätigt, dass die deklarierten Leistungsmerkmale stabil eingehalten werden; bei erheblichen Abweichungen kann die Gültigkeit entzogen werden. Für den Facility Manager ist das Zertifikat ein unverzichtbarer Qualitätsnachweis: Ohne dieses Dokument wäre eine CE-Kennzeichnung (und damit das Inverkehrbringen) des Systemtrenners nicht zulässig. Im Betrieb belegt es gegenüber Aufsichtsbehörden oder Auditoren, dass ein überwachtes, normgerechtes Sicherheitsbauteil installiert wurde – eine wichtige Grundlage für rechtssichere Beschaffung und Vertrauen in die Produktqualität.
Leistungserklärung nach EU-BauPVO
Feld | Beschreibung |
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Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung nach EU-BauPVO |
Zweck & Geltungsbereich | Deklariert die wesentlichen Leistungseigenschaften des Produkts und verbindet diese mit den harmonisierten Normen. |
Relevante Vorschriften/Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18381, DIN 18379–18386 (VOB/C ATV) |
Wesentliche Inhalte | • Produktidentifikation & Seriennummer |
Verantwortliche Stelle | Hersteller |
Praktische Hinweise | Muss beim Betreiber archiviert und auf Baustellen vorgelegt werden; dient als Grundlage für CE-Kennzeichnung und Qualitätssicherung. |
Fachliche Erläuterung
Die Leistungserklärung dokumentiert, welche Leistungswerte der Hersteller garantiert und auf welchen Normen bzw. Prüfverfahren diese Angaben basieren. Sie ist nach EU-Recht für jedes CE-gekennzeichnete Bauprodukt verpflichtend und bildet die unmittelbare Grundlage der CE-Kennzeichnung. Darin legt der Hersteller verbindlich fest, dass der Systemtrenner bestimmte Eigenschaften (etwa Nenndruck, Temperaturbereich) gemäß den einschlägigen Standards – zum Beispiel DIN EN 1717 – erfüllt. Im Bauprojekt muss die DoP vom Lieferanten an den Betreiber übergeben und von diesem dauerhaft archiviert werden. Bei behördlichen Abnahmen oder Schadensfällen dient sie als zentrales Referenzdokument, um nachzuweisen, dass die eingesetzte Armatur die erforderlichen Leistungsmerkmale aufweist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
EG-Konformitätserklärung
Feld | Beschreibung |
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Dokumenttitel/-typ | Declaration of Conformity (EG-Konformitätserklärung) |
Zweck & Geltungsbereich | Bestätigt, dass das Produkt die einschlägigen EU-Richtlinien und Normen erfüllt. |
Relevante Vorschriften/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); Regulation (EU) 305/2011 |
Wesentliche Inhalte | • Bezug auf einschlägige EU-Richtlinien/Verordnungen |
Verantwortliche Stelle | Hersteller |
Praktische Hinweise | Wird oft mit der DoP gemeinsam abgelegt; im Auditfall als Erstnachweis der EU-Konformität relevant. |
Fachliche Erläuterung
Während die DoP die Produktleistung beschreibt, bescheinigt die Konformitätserklärung die Rechtskonformität des Produktes und des Herstellprozesses. In der EU-Konformitätserklärung führt der Hersteller alle einschlägigen Richtlinien und Verordnungen auf (z. B. BauPVO) und bestätigt mit Unterschrift, dass sämtliche Anforderungen dieser Vorschriften eingehalten werden. Sie dokumentiert z. B., dass Herstellung, Konstruktion und Prüfung des Systemtrenners den europäischen Vorgaben entsprechen. Zusammen mit der DoP ergibt sich so ein vollständiger Nachweis sowohl der deklarierten Leistungseigenschaften als auch der gesetzlichen Konformität. Für den Betreiber ist dies wichtig, um gegenüber Behörden belegen zu können, dass neben den Leistungspflichten auch alle rechtlichen Auflagen (etwa zu Sicherheit und Gesundheitsschutz) beim eingesetzten Systemtrenner erfüllt sind.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – abZ
Feld | Beschreibung |
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Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Zweck & Geltungsbereich | Erlaubt die Verwendung von Bauprodukten, für die keine harmonisierte Norm existiert. |
Relevante Vorschriften/Normen | HBauO § 20; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
Wesentliche Inhalte | • Produktbeschreibung |
Verantwortliche Stelle | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) |
Praktische Hinweise | In Bauakten oder CAFM-System als Nachweis hinterlegt; notwendig bei Prüfungen durch Bauaufsicht. |
Fachliche Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) wird vom DIBt erteilt und bescheinigt, dass ein Bauprodukt ohne harmonisierte Norm die baurechtlichen Anforderungen erfüllt. Im Zulassungsbescheid sind alle relevanten Produkteigenschaften, Anwendungsbereiche sowie Einbau- und Betriebsauflagen festgelegt. Eine abZ hat meist eine befristete Gültigkeit (oft fünf Jahre) und kann auf Antrag verlängert werden. Während ihrer Geltungsdauer darf das Produkt bundesweit in allen Gebäudeklassen ohne weitere Einzelfallgenehmigungen eingesetzt werden. Im Facility Management ist die abZ unbedingt in der Bau- und Anlagendokumentation zu archivieren. So kann bei Kontrollen der Bauaufsicht jederzeit der ordnungsgemäße, zugelassene Einsatz des Systemtrenners nachgewiesen werden.
Nachweis der Verwendbarkeit
Feld | Beschreibung |
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Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Verwendbarkeit |
Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert, dass das Bauprodukt den technischen Anforderungen nach HBauO entspricht. |
Relevante Vorschriften/Normen | HBauO § 3, § 14; DIN 18379–18381 (VOB/C ATV) |
Wesentliche Inhalte | • Herstellererklärung |
Verantwortliche Stelle | Hersteller / Prüfstelle |
Praktische Hinweise | Wird bei bauaufsichtlichen Prüfungen oder Gewährleistungsfällen herangezogen. |
Fachliche Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis dient als Schnittstelle zwischen EU-Konformität und den Anforderungen der Landesbauordnung. Damit weist der Hersteller bzw. Betreiber nach, dass das Produkt im konkreten Anwendungsfall bauordnungsrechtlich geeignet ist. Dazu zählen beispielsweise Herstellererklärungen, Prüfberichte eines anerkannten Instituts oder DVGW-Zertifikate, welche bestätigen, dass der Systemtrenner den technischen Regeln – etwa DIN EN 1717 (Sicherung des Trinkwassers, Flüssigkeitskategorie 4) – entspricht. Solche Unterlagen überbrücken die Lücke zwischen EU-Nachweisen (CE-Kennzeichnung, DoP) und spezifischen nationalen Vorgaben. Für den Facility Manager bedeutet dies Rechtssicherheit: Auch bei CE-gekennzeichneten Bauteilen kann er belegen, dass alle erforderlichen Vorkehrungen für den ordnungsgemäßen Betrieb getroffen wurden. Im Rahmen von bauaufsichtlichen Inspektionen oder Gewährleistungsfällen dienen Verwendbarkeitsnachweise als Beleg dafür, dass nur geprüfte und zugelassene Komponenten verbaut worden sind.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
Feld | Beschreibung |
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Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) |
Zweck & Geltungsbereich | Bestätigt die technische Eignung eines Bauprodukts nach Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle. |
Relevante Vorschriften/Normen | HBauO § 19; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
Wesentliche Inhalte | • Prüfbericht mit Messwerten |
Verantwortliche Stelle | Anerkannte Prüfstelle (z. B. MPA NRW, DVGW) |
Praktische Hinweise | Wird oft bei der Erstabnahme durch Bauleitung oder TÜV gefordert. |
Fachliche Erläuterung
Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) wird von einer akkreditierten Prüfstelle ausgestellt und bescheinigt die Eignung des Produkts auf Basis standardisierter Tests. Es kommt zum Einsatz, wenn für ein Bauprodukt anerkannte Prüfverfahren existieren, aber keine harmonisierte Norm oder abZ vorliegt. Das abP hat einen bestimmten Gültigkeitszeitraum und enthält detaillierte Prüfergebnisse sowie ggf. Auflagen zur Verwendung (z. B. besondere Einbaubedingungen). Bei Bauabnahmen verlangen Bauleitung oder Sachverständige häufig die Vorlage des abP, um sich von der einwandfreien Qualität der verbauten Systemtrenner zu überzeugen. Im laufenden Betrieb bietet das abP zusätzliche technische Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit – beispielsweise kann es bei Wartungen herangezogen werden, um Soll-Werte oder Prüfzyklen nachvollziehen zu können.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
Feld | Beschreibung |
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Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
Zweck & Geltungsbereich | Bewertung technischer Eigenschaften von Bauprodukten ohne harmonisierte Norm. |
Relevante Vorschriften/Normen | Regulation (EU) 305/2011 |
Wesentliche Inhalte | • Produktbeschreibung |
Verantwortliche Stelle | Europäische Bewertungsorganisation (z. B. EOTA/DIBt) |
Praktische Hinweise | Wird als Grundlage für CE-Kennzeichnung bei Spezialprodukten verwendet. |
Fachliche Erläuterung
Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) wird von einem technischen Bewertungsinstitut (z. B. DIBt als Mitglied der EOTA) erstellt, wenn für ein neuartiges oder spezielles Bauprodukt keine harmonisierte Norm verfügbar ist. Darin werden die Leistungsmerkmale des Produkts nach einem europäischen Bewertungsverfahren geprüft und umfassend beschrieben. Die ETA ermöglicht es dem Hersteller, für dieses Produkt eine CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung zu erhalten, obwohl keine Norm vorliegt – sie fungiert somit als EU-weit anerkannter Verwendbarkeitsnachweis. Im Facility Management stellt eine vorhandene ETA sicher, dass auch Spezialprodukte ohne Norm rechtssicher verbaut wurden und ihre technischen Eigenschaften dokumentiert sind. Behörden und Betreiber können die ETA heranziehen, um die Gleichwertigkeit des Produkts mit geregelten Bauprodukten zu belegen.
Technische Dokumentation
Feld | Beschreibung |
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Dokumenttitel/-typ | Technische Produktdokumentation |
Zweck & Geltungsbereich | Dient der Nachvollziehbarkeit der Produktkonstruktion und Instandhaltung. |
Relevante Vorschriften/Normen | Regulation (EU) 305/2011; DIN EN 1717; DGUV-I 208-026 |
Wesentliche Inhalte | • Aufbau- und Funktionsbeschreibung |
Verantwortliche Stelle | Hersteller |
Praktische Hinweise | Zwingend für den Betrieb im CAFM und für wiederkehrende Prüfungen erforderlich. |
Fachliche Erläuterung
Die technische Produktdokumentation umfasst sämtliche Unterlagen, die zur Konstruktion, Funktion, Installation und Wartung des Systemtrenners gehören. Dazu zählen Bedienungs- und Montageanleitungen, technische Zeichnungen, Werkstoff- und Bauteillisten, Prüfzertifikate sowie Wartungspläne und Ersatzteillisten. Nach EU-Recht (BauPVO) ist der Hersteller verpflichtet, eine solche Dokumentation vorzuhalten; im praktischen Gebäudebetrieb ist sie unerlässlich für einen sicheren und regelkonformen Betrieb. Der Facility Manager muss diese Unterlagen im CAFM-System hinterlegen und den Technikern zugänglich machen, damit Prüfintervalle und Wartungsvorgaben – etwa halbjährliche Inspektionen und jährliche Wartungen gemäß DIN EN 806-5 – strikt eingehalten werden. Auch Prüforganisationen oder Unfallversicherer verlangen bei Audits, dass die technischen Unterlagen verfügbar sind, um die ordnungsgemäße Instandhaltung der Trinkwassersicherungseinrichtung überprüfen zu können.
Verwendbarkeitsnachweise im Einzelfall
Feld | Beschreibung |
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Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall |
Zweck & Geltungsbereich | Genehmigung für Sonderkonstruktionen außerhalb allgemeiner Zulassungen. |
Relevante Vorschriften/Normen | HBauO § 20 Abs. 1; DIN 18421 (VOB/C ATV) |
Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der Sonderausführung |
Verantwortliche Stelle | Hersteller / Bauaufsichtsbehörde |
Praktische Hinweise | Nur für Sonderlösungen erforderlich; im Betrieb gesondert zu kennzeichnen. |
Fachliche Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall – häufig als Zustimmung im Einzelfall bezeichnet – wird nur benötigt, wenn eine geplante Ausführung nicht durch Normen, abZ oder abP abgedeckt ist. In diesem Verfahren prüft die zuständige Bauaufsichtsbehörde (ggf. in Abstimmung mit Sachverständigen) die vom Hersteller vorgelegten Unterlagen der Sonderkonstruktion und genehmigt deren Verwendung unter festgelegten Auflagen. Der schriftliche Bescheid legt genau fest, für welchen Einbau und unter welchen Bedingungen die Zustimmung gilt. Im Facility Management sollte ein derartig zugelassenes Bauteil in der Dokumentation besonders kenntlich gemacht und gekennzeichnet werden, da es von Standardlösungen abweicht. Bei späteren Änderungen oder Prüfungen ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich, um die Einhaltung der genehmigten Bedingungen sicherzustellen.