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Rohrnetztrenner (Systemtrenner) mit steuerbarer Mitteldruckzone (Typ BA)

Facility Management: Trinkwasser » Betrieb » Dokumente » Rohrnetztrenner (Systemtrenner) mit steuerbarer Mitteldruckzone (Typ BA)

Rohrnetztrenner (Systemtrenner) mit steuerbarer Mitteldruckzone (Typ BA)

Rohrnetztrenner des Typs BA dienen der Sicherung der Trinkwasserversorgung gegen Rückfließen, Rückdrücken oder Rücksaugen kontaminierter Flüssigkeiten. Im Facility Management sind sie Bestandteil des technischen Risikomanagements und der Betreiberpflichten gemäß TrinkwV, BetrSichV, HBauO sowie den Anforderungen der EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 und ihrer Neufassung (EU) 2024/3110. Die nachfolgenden Dokumente sind erforderlich, um Konformität, Sicherheit und Verwendbarkeit des Systemtrenners im Gebäudebetrieb nachzuweisen. Sie sichern sowohl behördliche Zulassung als auch betriebliche Nachvollziehbarkeit gemäß VDI 6026-1 Dokumentationsstruktur.

Systemtrenner BA – kontrollierte Mitteldruckzone

Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Bauprodukt dauerhaft die erklärten Leistungen erfüllt und der Produktionsprozess überwacht wird.

Relevante Vorschriften/Normen

Regulation (EU) 2024/3110 (01.2_1592); Regulation (EU) 305/2011 (01.2_340)

Wesentliche Inhalte

Identifikationsdaten des Produkts
Zertifizierte Leistungsmerkmale (Druck, Dichtheit, Temperaturbereich)
Prüfverfahren nach harmonisierter Norm
Kennzeichnung der Produktcharge
Gültigkeitsdauer & notifizierte Stelle

Verantwortliche Stelle

Produktzertifizierungsstelle (z. B. TÜV, DVGW)

Praktische Hinweise

Wird bei Inspektionen als Nachweis der Produktüberwachung angefordert; im CAFM-System zu hinterlegen.

Fachliche Erläuterung

Dieses Zertifikat wird von einer notifizierten Stelle nach initialer Typprüfung und Erstinspektion des Herstellwerks ausgestellt. Es bleibt gültig, solange die laufende Überwachung der Produktion bestätigt, dass die deklarierten Leistungsmerkmale stabil eingehalten werden; bei erheblichen Abweichungen kann die Gültigkeit entzogen werden. Für den Facility Manager ist das Zertifikat ein unverzichtbarer Qualitätsnachweis: Ohne dieses Dokument wäre eine CE-Kennzeichnung (und damit das Inverkehrbringen) des Systemtrenners nicht zulässig. Im Betrieb belegt es gegenüber Aufsichtsbehörden oder Auditoren, dass ein überwachtes, normgerechtes Sicherheitsbauteil installiert wurde – eine wichtige Grundlage für rechtssichere Beschaffung und Vertrauen in die Produktqualität.

Leistungserklärung nach EU-BauPVO

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung nach EU-BauPVO

Zweck & Geltungsbereich

Deklariert die wesentlichen Leistungseigenschaften des Produkts und verbindet diese mit den harmonisierten Normen.

Relevante Vorschriften/Normen

Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18381, DIN 18379–18386 (VOB/C ATV)

Wesentliche Inhalte

Produktidentifikation & Seriennummer
Leistungsmerkmale (z. B. Nenndruck PN, Temperaturbeständigkeit)
Verweis auf harmonisierte Norm (EN 1717)
Name und Anschrift des Herstellers
Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters

Verantwortliche Stelle

Hersteller

Praktische Hinweise

Muss beim Betreiber archiviert und auf Baustellen vorgelegt werden; dient als Grundlage für CE-Kennzeichnung und Qualitätssicherung.

Fachliche Erläuterung

Die Leistungserklärung dokumentiert, welche Leistungswerte der Hersteller garantiert und auf welchen Normen bzw. Prüfverfahren diese Angaben basieren. Sie ist nach EU-Recht für jedes CE-gekennzeichnete Bauprodukt verpflichtend und bildet die unmittelbare Grundlage der CE-Kennzeichnung. Darin legt der Hersteller verbindlich fest, dass der Systemtrenner bestimmte Eigenschaften (etwa Nenndruck, Temperaturbereich) gemäß den einschlägigen Standards – zum Beispiel DIN EN 1717 – erfüllt. Im Bauprojekt muss die DoP vom Lieferanten an den Betreiber übergeben und von diesem dauerhaft archiviert werden. Bei behördlichen Abnahmen oder Schadensfällen dient sie als zentrales Referenzdokument, um nachzuweisen, dass die eingesetzte Armatur die erforderlichen Leistungsmerkmale aufweist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

EG-Konformitätserklärung

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Declaration of Conformity (EG-Konformitätserklärung)

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigt, dass das Produkt die einschlägigen EU-Richtlinien und Normen erfüllt.

Relevante Vorschriften/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV); Regulation (EU) 305/2011

Wesentliche Inhalte

Bezug auf einschlägige EU-Richtlinien/Verordnungen
Identifikation des Produkts und Herstellers
Erklärte Normenkonformität (z. B. EN 1717)
Name und Funktion des Unterzeichners

Verantwortliche Stelle

Hersteller

Praktische Hinweise

Wird oft mit der DoP gemeinsam abgelegt; im Auditfall als Erstnachweis der EU-Konformität relevant.

Fachliche Erläuterung

Während die DoP die Produktleistung beschreibt, bescheinigt die Konformitätserklärung die Rechtskonformität des Produktes und des Herstellprozesses. In der EU-Konformitätserklärung führt der Hersteller alle einschlägigen Richtlinien und Verordnungen auf (z. B. BauPVO) und bestätigt mit Unterschrift, dass sämtliche Anforderungen dieser Vorschriften eingehalten werden. Sie dokumentiert z. B., dass Herstellung, Konstruktion und Prüfung des Systemtrenners den europäischen Vorgaben entsprechen. Zusammen mit der DoP ergibt sich so ein vollständiger Nachweis sowohl der deklarierten Leistungseigenschaften als auch der gesetzlichen Konformität. Für den Betreiber ist dies wichtig, um gegenüber Behörden belegen zu können, dass neben den Leistungspflichten auch alle rechtlichen Auflagen (etwa zu Sicherheit und Gesundheitsschutz) beim eingesetzten Systemtrenner erfüllt sind.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – abZ

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Zweck & Geltungsbereich

Erlaubt die Verwendung von Bauprodukten, für die keine harmonisierte Norm existiert.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO § 20; DIN 18384 (VOB/C ATV)

Wesentliche Inhalte

Produktbeschreibung
Prüfzeugnisse
Verwendungsbedingungen
Einschränkungen im Gebäudebetrieb

Verantwortliche Stelle

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

Praktische Hinweise

In Bauakten oder CAFM-System als Nachweis hinterlegt; notwendig bei Prüfungen durch Bauaufsicht.

Fachliche Erläuterung

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) wird vom DIBt erteilt und bescheinigt, dass ein Bauprodukt ohne harmonisierte Norm die baurechtlichen Anforderungen erfüllt. Im Zulassungsbescheid sind alle relevanten Produkteigenschaften, Anwendungsbereiche sowie Einbau- und Betriebsauflagen festgelegt. Eine abZ hat meist eine befristete Gültigkeit (oft fünf Jahre) und kann auf Antrag verlängert werden. Während ihrer Geltungsdauer darf das Produkt bundesweit in allen Gebäudeklassen ohne weitere Einzelfallgenehmigungen eingesetzt werden. Im Facility Management ist die abZ unbedingt in der Bau- und Anlagendokumentation zu archivieren. So kann bei Kontrollen der Bauaufsicht jederzeit der ordnungsgemäße, zugelassene Einsatz des Systemtrenners nachgewiesen werden.

Nachweis der Verwendbarkeit

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Nachweis der Verwendbarkeit

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentiert, dass das Bauprodukt den technischen Anforderungen nach HBauO entspricht.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO § 3, § 14; DIN 18379–18381 (VOB/C ATV)

Wesentliche Inhalte

Herstellererklärung
Prüfbericht oder Gutachten
Bezug auf EN 1717 und DVGW-Prüfzeichen

Verantwortliche Stelle

Hersteller / Prüfstelle

Praktische Hinweise

Wird bei bauaufsichtlichen Prüfungen oder Gewährleistungsfällen herangezogen.

Fachliche Erläuterung

Der Verwendbarkeitsnachweis dient als Schnittstelle zwischen EU-Konformität und den Anforderungen der Landesbauordnung. Damit weist der Hersteller bzw. Betreiber nach, dass das Produkt im konkreten Anwendungsfall bauordnungsrechtlich geeignet ist. Dazu zählen beispielsweise Herstellererklärungen, Prüfberichte eines anerkannten Instituts oder DVGW-Zertifikate, welche bestätigen, dass der Systemtrenner den technischen Regeln – etwa DIN EN 1717 (Sicherung des Trinkwassers, Flüssigkeitskategorie 4) – entspricht. Solche Unterlagen überbrücken die Lücke zwischen EU-Nachweisen (CE-Kennzeichnung, DoP) und spezifischen nationalen Vorgaben. Für den Facility Manager bedeutet dies Rechtssicherheit: Auch bei CE-gekennzeichneten Bauteilen kann er belegen, dass alle erforderlichen Vorkehrungen für den ordnungsgemäßen Betrieb getroffen wurden. Im Rahmen von bauaufsichtlichen Inspektionen oder Gewährleistungsfällen dienen Verwendbarkeitsnachweise als Beleg dafür, dass nur geprüfte und zugelassene Komponenten verbaut worden sind.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigt die technische Eignung eines Bauprodukts nach Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO § 19; DIN 18384 (VOB/C ATV)

Wesentliche Inhalte

Prüfbericht mit Messwerten
Gültigkeitszeitraum
Auflagen für Einbau und Betrieb

Verantwortliche Stelle

Anerkannte Prüfstelle (z. B. MPA NRW, DVGW)

Praktische Hinweise

Wird oft bei der Erstabnahme durch Bauleitung oder TÜV gefordert.

Fachliche Erläuterung

Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) wird von einer akkreditierten Prüfstelle ausgestellt und bescheinigt die Eignung des Produkts auf Basis standardisierter Tests. Es kommt zum Einsatz, wenn für ein Bauprodukt anerkannte Prüfverfahren existieren, aber keine harmonisierte Norm oder abZ vorliegt. Das abP hat einen bestimmten Gültigkeitszeitraum und enthält detaillierte Prüfergebnisse sowie ggf. Auflagen zur Verwendung (z. B. besondere Einbaubedingungen). Bei Bauabnahmen verlangen Bauleitung oder Sachverständige häufig die Vorlage des abP, um sich von der einwandfreien Qualität der verbauten Systemtrenner zu überzeugen. Im laufenden Betrieb bietet das abP zusätzliche technische Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit – beispielsweise kann es bei Wartungen herangezogen werden, um Soll-Werte oder Prüfzyklen nachvollziehen zu können.

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung technischer Eigenschaften von Bauprodukten ohne harmonisierte Norm.

Relevante Vorschriften/Normen

Regulation (EU) 305/2011

Wesentliche Inhalte

Produktbeschreibung
Bewertungsmethoden
Technische Leistungseigenschaften

Verantwortliche Stelle

Europäische Bewertungsorganisation (z. B. EOTA/DIBt)

Praktische Hinweise

Wird als Grundlage für CE-Kennzeichnung bei Spezialprodukten verwendet.

Fachliche Erläuterung

Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) wird von einem technischen Bewertungsinstitut (z. B. DIBt als Mitglied der EOTA) erstellt, wenn für ein neuartiges oder spezielles Bauprodukt keine harmonisierte Norm verfügbar ist. Darin werden die Leistungsmerkmale des Produkts nach einem europäischen Bewertungsverfahren geprüft und umfassend beschrieben. Die ETA ermöglicht es dem Hersteller, für dieses Produkt eine CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung zu erhalten, obwohl keine Norm vorliegt – sie fungiert somit als EU-weit anerkannter Verwendbarkeitsnachweis. Im Facility Management stellt eine vorhandene ETA sicher, dass auch Spezialprodukte ohne Norm rechtssicher verbaut wurden und ihre technischen Eigenschaften dokumentiert sind. Behörden und Betreiber können die ETA heranziehen, um die Gleichwertigkeit des Produkts mit geregelten Bauprodukten zu belegen.

Technische Dokumentation

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Technische Produktdokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Dient der Nachvollziehbarkeit der Produktkonstruktion und Instandhaltung.

Relevante Vorschriften/Normen

Regulation (EU) 305/2011; DIN EN 1717; DGUV-I 208-026

Wesentliche Inhalte

Aufbau- und Funktionsbeschreibung
Werkstoffangaben
Prüf- und Wartungshinweise
Ersatzteilliste

Verantwortliche Stelle

Hersteller

Praktische Hinweise

Zwingend für den Betrieb im CAFM und für wiederkehrende Prüfungen erforderlich.

Fachliche Erläuterung

Die technische Produktdokumentation umfasst sämtliche Unterlagen, die zur Konstruktion, Funktion, Installation und Wartung des Systemtrenners gehören. Dazu zählen Bedienungs- und Montageanleitungen, technische Zeichnungen, Werkstoff- und Bauteillisten, Prüfzertifikate sowie Wartungspläne und Ersatzteillisten. Nach EU-Recht (BauPVO) ist der Hersteller verpflichtet, eine solche Dokumentation vorzuhalten; im praktischen Gebäudebetrieb ist sie unerlässlich für einen sicheren und regelkonformen Betrieb. Der Facility Manager muss diese Unterlagen im CAFM-System hinterlegen und den Technikern zugänglich machen, damit Prüfintervalle und Wartungsvorgaben – etwa halbjährliche Inspektionen und jährliche Wartungen gemäß DIN EN 806-5 – strikt eingehalten werden. Auch Prüforganisationen oder Unfallversicherer verlangen bei Audits, dass die technischen Unterlagen verfügbar sind, um die ordnungsgemäße Instandhaltung der Trinkwassersicherungseinrichtung überprüfen zu können.

Verwendbarkeitsnachweise im Einzelfall

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel/-typ

Nachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall

Zweck & Geltungsbereich

Genehmigung für Sonderkonstruktionen außerhalb allgemeiner Zulassungen.

Relevante Vorschriften/Normen

HBauO § 20 Abs. 1; DIN 18421 (VOB/C ATV)

Wesentliche Inhalte

Beschreibung der Sonderausführung
Prüfbericht/Gutachten
Genehmigung der Bauaufsicht

Verantwortliche Stelle

Hersteller / Bauaufsichtsbehörde

Praktische Hinweise

Nur für Sonderlösungen erforderlich; im Betrieb gesondert zu kennzeichnen.

Fachliche Erläuterung

Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall – häufig als Zustimmung im Einzelfall bezeichnet – wird nur benötigt, wenn eine geplante Ausführung nicht durch Normen, abZ oder abP abgedeckt ist. In diesem Verfahren prüft die zuständige Bauaufsichtsbehörde (ggf. in Abstimmung mit Sachverständigen) die vom Hersteller vorgelegten Unterlagen der Sonderkonstruktion und genehmigt deren Verwendung unter festgelegten Auflagen. Der schriftliche Bescheid legt genau fest, für welchen Einbau und unter welchen Bedingungen die Zustimmung gilt. Im Facility Management sollte ein derartig zugelassenes Bauteil in der Dokumentation besonders kenntlich gemacht und gekennzeichnet werden, da es von Standardlösungen abweicht. Bei späteren Änderungen oder Prüfungen ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich, um die Einhaltung der genehmigten Bedingungen sicherzustellen.