Rohrtrenner, nicht durchflussgesteuert (Typ GA)
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Rohrtrenner, nicht durchflussgesteuert (Typ GA)
Rohrtrenner des Typs GA sind nicht durchflussgesteuerte Systemtrenner, die ein Rückdrücken, Rücksaugen oder Rückfließen von verunreinigtem Wasser in das Trinkwassernetz verhindern. Im Facility Management sind sie Bestandteil der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und unterliegen sowohl der Bauprodukteverordnung (EU 305/2011) als auch den Anforderungen des deutschen Bauordnungsrechts (HBauO).
Nicht durchflussgesteuerter Rohrtrenner GA
Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / Typ | Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der dauerhaft gleichbleibenden Leistungsmerkmale nach harmonisierter Norm; Grundlage der CE-Kennzeichnung. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011 (01.2_340); Regulation (EU) 2024/3110 (01.2_1592) |
| Wesentliche Inhalte | • Produkt- und Seriennummer |
| Verantwortliche Stelle | Produktzertifizierungsstelle (z. B. TÜV, DVGW) |
| Praktische Hinweise | Bestandteil der Bauproduktakte; vom Facility Manager im CAFM-System zu archivieren und bei Audits vorzulegen. |
Fachliche Erläuterung
Das Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit wird von einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle ausgestellt, nachdem das Produkt einer Erstprüfung unterzogen und die laufende Produktionskontrolle überwacht wurde. Es basiert auf dem System der Leistungsbewertung gemäß BauPVO (in der Regel System 1 oder 1+) und bestätigt, dass der Rohrtrenner dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale (z.B. maximaler Druck, Temperaturbeständigkeit, Dichtheit) einhält. Ohne dieses Zertifikat ist eine CE-Kennzeichnung des Bauprodukts nicht zulässig. Für den Facility Manager stellt das Zertifikat einen wichtigen Qualitätsnachweis dar, der in der Bauproduktdokumentation archiviert und bei Bedarf (z.B. Audits oder Behördenprüfungen) vorgelegt werden muss.
Leistungserklärung nach EU-BauPVO
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / Typ | Leistungserklärung nach EU-BauPVO |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibt die wesentlichen Leistungsmerkmale des Rohrtrenners entsprechend der harmonisierten Norm EN 1717. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18379 – 18386 (VOB/C ATV); DGUV-I 208-026 |
| Wesentliche Inhalte | • Produktidentifikation |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Dient als rechtsverbindliche Grundlage für CE-Kennzeichnung und Verwendbarkeit im EU-Binnenmarkt. |
Fachliche Erläuterung
Die Leistungserklärung (DoP) ist das zentrale Dokument nach der Bauprodukteverordnung, in dem der Hersteller die maßgeblichen Leistungsmerkmale des Rohrtrenners formal festlegt. Sie verweist auf die zutreffende harmonisierte technische Spezifikation (z.B. eine EN-Norm oder ein ETA) und enthält Angaben zur Produktidentifikation, zum vorgesehenen Verwendungszweck sowie die deklarierten Leistungswerte. Die DoP wird vom Hersteller rechtsverbindlich unterschrieben und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung sowie für die Verkehrsfähigkeit des Produkts im europäischen Binnenmarkt. Im Facility Management sollte die Leistungserklärung als Teil der Anlagendokumentation (z.B. im CAFM-System) hinterlegt werden, um bei Prüfungen oder Abnahmen die Konformität des verbauten Produkts jederzeit nachweisen zu können.
EG-Konformitätserklärung
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / Typ | EG-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung, dass das Produkt alle geltenden EU-Richtlinien (inkl. Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie) erfüllt. |
| Relevante Vorschriften / Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); Regulation (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | • Referenz auf EU-Richtlinien |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Wird gemeinsam mit der DoP geführt und ist bei Behördenprüfungen zwingend vorzulegen. |
Fachliche Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung ist eine eigenständige Herstellererklärung, in der bestätigt wird, dass der Rohrtrenner Typ GA alle einschlägigen EU-Richtlinien und Vorgaben erfüllt. In der Erklärung werden die anwendbaren Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU) sowie gegebenenfalls die angewandten harmonisierten Normen aufgeführt. Durch diese Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der genannten Richtlinien einhält. Im Facility Management ist das Dokument zusammen mit der Leistungserklärung aufzubewahren und bei behördlichen Überprüfungen vorzulegen, da es die allgemeine Rechtskonformität und Betriebssicherheit des Produkts belegt.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – abZ
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / Typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Zulassung für Bauprodukte, die nicht unter eine harmonisierte EU-Norm fallen. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO § 20; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Produktbeschreibung |
| Verantwortliche Stelle | DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) |
| Praktische Hinweise | Vom Facility Manager in der Bauakte zu archivieren; Nachweis bei Abnahmen oder Audits verpflichtend. |
Fachliche Erläuterung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein nationaler Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte, die nicht von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst sind. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in der Regel befristet (meist auf fünf Jahre) erteilt und bestätigt, dass der Rohrtrenner Typ GA aus bauaufsichtlicher Sicht geeignet und sicher in Bauwerken verwendet werden kann. Eine abZ umfasst typischerweise eine genaue Produktbeschreibung, Prüfberichte sowie Auflagen und Bedingungen für Einbau und Betrieb, die strikt einzuhalten sind. Für den Facility Manager ist es wichtig, die abZ in der Bauakte des Gebäudes abzulegen; bei behördlichen Abnahmen oder Audits muss sie als Nachweis der zugelassenen Verwendung des Produkts vorgelegt werden können.
Verwendbarkeitsnachweis
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / Typ | Verwendbarkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Bauprodukt technisch geeignet und sicher verwendbar ist. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO §§ 3, 14; DIN 18379 – 18381 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Herstellererklärung |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller / Prüfstelle |
| Praktische Hinweise | Wird bei bauaufsichtlichen Abnahmen und Betriebsprüfungen eingesehen. |
Fachliche Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis belegt, dass ein Bauprodukt in technischer Hinsicht geeignet und sicher anwendbar ist. In der Praxis wird dieser Nachweis durch vorhandene Zulassungen, Zertifikate oder Prüfberichte erbracht, die die Konformität mit technischen Regeln (z.B. DIN-Normen oder DVGW-Prüfgrundsätzen) bestätigen. Das deutsche Bauordnungsrecht (z.B. §§ 3 und 14 HBauO) verlangt von Betreibern und Bauherren, nur solche Produkte zu verwenden, deren Verwendbarkeit nachgewiesen ist, um Gefährdungen auszuschließen. Daher stellt der Hersteller die erforderlichen Erklärungen und Gutachten bereit, und der Facility Manager hält diese Unterlagen in der Anlagendokumentation vor, damit sie bei bauaufsichtlichen Abnahmen oder wiederkehrenden Prüfungen eingesehen werden können.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis – abP
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / Typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigt die technische Eignung nach Prüfung durch eine anerkannte Stelle. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO § 19; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfbericht mit Ergebnissen |
| Verantwortliche Stelle | Anerkannte Prüfstelle (z. B. MPA NRW, DVGW) |
| Praktische Hinweise | Grundlage für Abnahmen durch Behörden und TÜV. |
Fachliche Erläuterung
Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist ein weiterer Verwendbarkeitsnachweis, bei dem eine anerkannte Prüfstelle die technische Eignung des Produkts durch spezifische Prüfungen bescheinigt. Ein abP wird insbesondere dann ausgestellt, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung vorliegt, die Verwendbarkeit aber durch Prüfergebnisse nachgewiesen werden kann. Das Dokument enthält einen ausführlichen Prüfbericht mit den erzielten Ergebnissen, Angaben zur Gültigkeitsdauer des Zeugnisses und eventuell Auflagen oder Bedingungen für den Einsatz. In der Praxis dient ein abP dazu, die Verwendung des Produkts gegenüber Behörden oder Sachverständigen (z.B. dem TÜV) zu legitimieren; der Facility Manager muss sicherstellen, dass dieses Prüfzeugnis in den Projektunterlagen vorhanden ist und bei Bedarf vorgezeigt werden kann.
Europäische Technische Bewertung – ETA
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / Typ | Europäische Technische Bewertung – ETA |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung technischer Eigenschaften bei Produkten ohne harmonisierte Norm. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011 (Art. 26 ff.) |
| Wesentliche Inhalte | • Bewertungsmethode |
| Verantwortliche Stelle | EOTA / DIBt |
| Praktische Hinweise | Grundlage für CE-Kennzeichnung bei Sonderprodukten. |
Fachliche Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein EU-weites Instrument zur Beurteilung von Bauprodukten, für die keine harmonisierte Norm existiert. In einem solchen Verfahren prüft eine dafür zugelassene Technische Bewertungsstelle (in Deutschland z.B. das DIBt) auf Basis eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) die Produkteigenschaften und erstellt daraufhin die ETA. Die ETA beschreibt detailliert die angewandten Bewertungsmethoden sowie die erzielten technischen Leistungsmerkmale des speziellen Produkts. Sie ermöglicht es dem Hersteller, auch ohne harmonisierte Norm eine CE-Kennzeichnung für das Produkt zu erlangen. Für den Facility Manager dient eine vorhandene ETA als Nachweis, dass das Produkt europäisch anerkannt und im Binnenmarkt verwendbar ist, insbesondere bei Sonder- oder Nischenprodukten.
Technische Produktdokumentation
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / Typ | Technische Produktdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung von Aufbau, Werkstoffen und Funktion zur Sicherstellung von Instandhaltung und Prüfbarkeit. |
| Relevante Vorschriften / Normen | Regulation (EU) 305/2011; DIN EN 1717; DGUV-I 208-026 |
| Wesentliche Inhalte | • Funktionsschema |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Pflichtbestandteil der TGA-Dokumentation und für Inspektionen gemäß BetrSichV relevant. |
Fachliche Erläuterung
Die Technische Produktdokumentation umfasst alle Unterlagen, die Aufbau, Werkstoffe, Funktion und Handhabung des Rohrtrenners beschreiben, um eine sachgerechte Instandhaltung und Prüfbarkeit sicherzustellen. Typischerweise gehören dazu Konstruktionszeichnungen oder Funktionsschemata, Werkstoff- und Bauteilübersichten, Wartungs- und Prüfanleitungen (inklusive Intervalle, z.B. gemäß DIN EN 806-5) sowie Ersatzteil- und Zubehörlisten. Diese Dokumentation ist ein Pflichtbestandteil der TGA-Unterlagen des Gebäudes und wird nach Richtlinien wie VDI 6026 strukturiert geführt. Für den sicheren Betrieb gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist es unerlässlich, dass die technischen Unterlagen vollständig vorliegen. Nur so können regelmäßige Prüfungen und Wartungen fachgerecht durchgeführt und dokumentiert werden, was letztlich die Betriebssicherheit und die Einhaltung der Hygieneanforderungen gewährleistet.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / Typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Genehmigung bei abweichenden oder projektspezifischen Ausführungen. |
| Relevante Vorschriften / Normen | HBauO § 20 Abs. 1; DIN 18421 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der Abweichung |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller / Bauaufsicht / Sachverständiger |
| Praktische Hinweise | Nur bei Sonderlösungen anzuwenden; gesondert in Bau- und Anlagenakte aufzubewahren. |
Fachliche Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall ist eine bauaufsichtliche Zulassung im Sonderfall, die dann erforderlich wird, wenn für eine abweichende oder einzigartige Ausführung des Rohrtrenners kein allgemeiner Nachweis vorliegt. In diesem Verfahren beantragt der Hersteller oder Planer eine Zustimmung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und legt dar, welche Abweichung von den technischen Regeln vorgesehen ist. Die Behörde fordert in der Regel ein Gutachten oder Prüfzeugnis eines anerkannten Sachverständigen, das bestätigt, dass die geplante Lösung trotz der Abweichung die erforderliche Sicherheit gewährleistet. Erst nach positiver Begutachtung erteilt die Bauaufsicht die Genehmigung für diesen Einzelfall. Dieses Dokument ist vom Facility Manager separat in der Bau- und Anlagenakte aufzubewahren, da es ausschließlich für das konkrete Projekt bzw. den spezifischen Anwendungsfall gilt.
