Schlauchanschlüsse mit Rückflussverhinderer (Typ HA)
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Schlauchanschlüsse mit Rückflussverhinderer (Typ HA)
Schlauchanschlüsse mit Rückflussverhinderern (Typ HA) sind kritische Sicherheitseinrichtungen in Trinkwasserinstallationen von Gebäuden. Sie verhindern, dass verunreinigtes oder nicht-trinkbares Wasser in das saubere Trinkwassernetz zurückfließt. Damit schützen sie die Gesundheit der Nutzer und entsprechen den deutschen Anforderungen an die Trinkwasserhygiene sowie den EU-Vorschriften für Bauprodukte. Im Facility Management unterliegen solche Bauteile strengen Verfahren zur Konformitätsbewertung, Prüfung und Nutzungsfreigabe.
Im Facility Management bildet die Dokumentation rund um Schlauchanschlüsse mit Rückflussverhinderer (Typ HA) ein wesentliches Fundament, um Wassersicherheit, Produktnachverfolgbarkeit und Rechtskonformität zu gewährleisten. Jedes Dokument – von EU-Zertifikaten bis zu nationalen bauaufsichtlichen Zulassungen – erfüllt dabei eine klar definierte Rolle, um Produktintegrität, Einbaueignung und Betriebssicherheit zu belegen. Gemeinsam stellen sie die Einhaltung der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011), der Verordnung (EU) 2024/3110 sowie von § 20 der Musterbauordnung/Landesbauordnungen sicher. Dadurch werden die Gesundheit der Nutzer geschützt, die Trinkwasserhygiene aufrechterhalten und ein transparenter, überprüfbarer Facility-Management-Betrieb ermöglicht.
HA-Rückflussverhinderer für Schlauchanschlüsse
- Leistungsbeständigkeit
- Bewertungsdokument
- Produktdokumentation
- Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis
- Prüfzeugnis
- Zulassung
Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (Certificate of Constancy of Performance)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Zertifikat der Leistungsbeständigkeit – Bauprodukt |
| Zweck & Umfang | Bestätigt, dass die erklärten Leistungen des Produkts mit den harmonisierten EU-Normen dauerhaft übereinstimmen; Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung – CPR) |
| Schlüsselelemente | • Identifizierung des Produkttyps (Rückflussverhinderer Typ HA) |
| Verantwortliche Stelle | Produktzertifizierungsstelle (notifiziert nach EU-BauPVO) |
| Praxishinweise | Erforderlich zur Abnahme der Installation und bei Audits; muss im technischen Betriebsbuch des Gebäudes aufbewahrt werden. |
Erläuterung
Dieses Zertifikat bestätigt, dass die laufende Produktion und die Prüfung des Produkts den Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung entsprechen. Es wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle im Rahmen des Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) ausgestellt. Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Komponenten wie einem HA-Rückflussverhinderer ist häufig das strenge AVCP-System 1 oder 1+ anzuwenden, welches ein Zertifikat der Leistungsbeständigkeit erfordert. Für das Facility Management dient dieses Dokument als wichtiger Konformitätsnachweis: Es wird in den technischen Unterlagen des Gebäudes archiviert und bei internen Audits, externen Prüfungen (z.B. durch TÜV oder das DIBt) oder Kontrollen der Wasserbehörden vorgelegt. Damit wird sichergestellt, dass nur Produkte mit gleichbleibender, geprüfter Leistung in der Trinkwasseranlage verbaut sind.
Europäische Technische Bewertung (ETA) / Bewertungsdokument
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) für Bauprodukte |
| Zweck & Umfang | Bietet eine europaweit einheitliche Leistungsbewertung für Produkte, die nicht von einer harmonisierten Norm abgedeckt sind. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) |
| Schlüsselelemente | • Beschriebene Produkteigenschaften und Leistungsmerkmale |
| Verantwortliche Stelle | Technische Bewertungsstelle (TAB) / Notifiziertes Institut (z.B. DIBt) |
| Praxishinweise | Wird den Ausschreibungsunterlagen beigefügt und im Facility Management als Nachweis der Konformität bei Abnahmen herangezogen. |
Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist vor allem für Spezialprodukte relevant – etwa spezifische Schlauchanschlüsse mit Rückflussverhinderer vom Typ HA –, wenn kein harmonisierter europäischer Normstandard existiert. Über die ETA wird ein maßgeschneidertes Bewertungsverfahren auf Basis eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) durchgeführt. Ein anerkanntes Technisches Bewertungsinstitut prüft die Leistungsmerkmale des Produkts und stellt die ETA aus. Diese Bewertung ermöglicht es dem Hersteller, eine Leistungserklärung zu erstellen und das CE-Zeichen anzubringen, obwohl keine harmonisierte Norm vorliegt. Im Facility Management sorgt die ETA für Transparenz und Nachverfolgbarkeit: Das Dokument belegt, dass das Produkt nach einheitlichen europäischen Kriterien geprüft wurde. Bei Bauabnahmen und Übergaben wird die ETA dem Bauherrn oder Betreiber vorgelegt, um die Eignung und Konformität des eingebauten Produkts zweifelsfrei nachzuweisen.
Technische Unterlagen (Produktdokumentation)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Technische Produktdokumentation |
| Zweck & Umfang | Enthält Konstruktionszeichnungen, Materialdaten, Montageanleitungen und Prüfnachweise zur Verifizierung der Leistung. |
| Relevante Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO) |
| Schlüsselelemente | • Produktdatenblatt und Herstelleranleitungen |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller oder Bevollmächtigter |
| Praxishinweise | Wird vom FM-Team bei Wartung und Inspektionen genutzt; Teil der vor Ort verfügbaren Anlagendokumentation (Betriebsdokumentation). |
Erläuterung
Die technische Dokumentation stellt sicher, dass Installation und Betrieb gemäß den Vorgaben des Herstellers und den EU-Sicherheitsvorschriften erfolgen. Gemäß Bauproduktenverordnung ist der Hersteller verpflichtet, eine umfassende technische Dokumentation bereitzuhalten, welche die Übereinstimmung des Produkts mit der abgegebenen Leistungserklärung belegt. Darin finden sich zum Beispiel Detailzeichnungen des Schlauchanschlusses mit Rückflussverhinderer, Beschreibungen der verbauten Werkstoffe sowie Prüfberichte über die Funktions- und Belastungsprüfungen (etwa Dichtheit und Rückflussverhinderung). Für das Facility Management sind diese Unterlagen essenziell: Sie dienen als Leitfaden für die fachgerechte Montage, erlauben die Planung von regelmäßigen Wartungen nach Herstellervorgaben und unterstützen bei Fehlersuche oder Instandsetzung. Alle technischen Unterlagen sollten im Betriebsbuch bzw. der Anlagendokumentation des Gebäudes gesammelt und bei Bedarf (z.B. gegenüber Aufsichtsbehörden oder Sachverständigen) vorzeigbar sein.
EG-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | EG-Konformitätserklärung – Bauprodukt |
| Zweck & Umfang | Bestätigt die Übereinstimmung mit geltenden EU-Richtlinien und harmonisierten Normen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV – Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationen) |
| Schlüsselelemente | • Verweis auf angewandte EU-Richtlinien/-Verordnungen |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praxishinweise | Muss dem CE-gekennzeichneten Produkt beiliegen; wird vom Facility Manager vor Abnahme und Inbetriebnahme überprüft. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung (heute oft EU-Konformitätserklärung genannt) ist eine vom Hersteller unterzeichnete Erklärung, dass das Produkt alle einschlägigen europäischen Anforderungen erfüllt. Für einen Schlauchanschluss mit Rückflussverhinderer (Typ HA) bedeutet dies in der Regel die Konformität mit der europäischen Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 und den darin geregelten grundlegenden Anforderungen (z.B. mechanische Festigkeit, Hygiene und Gesundheit). Gegebenenfalls werden auch andere zutreffende Richtlinien aufgeführt. In der Konformitätserklärung sind der Hersteller und das Produkt eindeutig identifizierbar; zudem werden die angewandten Normen oder technischen Spezifikationen genannt. Dieses Dokument ist rechtlich vorgeschrieben und muss jedem CE-gekennzeichneten Bauprodukt beiliegen oder zugänglich gemacht werden. Im Facility Management wird die Konformitätserklärung bei Wareneingang bzw. vor der Installation geprüft. Sie wird im Dokumentationsarchiv des Gebäudes abgelegt, um bei Inspektionen oder Schadensfällen nachweisen zu können, dass nur rechtskonforme und zugelassene Komponenten verbaut wurden.
Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Leistungserklärung – Bauprodukt |
| Zweck & Umfang | Legt die Leistungsmerkmale des Produkts in Bezug auf wesentliche Anforderungen offen (z.B. Hygiene, Sicherheit, Druckbeständigkeit). |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 18421 (VOB/C ATV); DGUV-I 208-026; Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) Nr. 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Vorgesehene Verwendung des Produkts |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praxishinweise | Wesentlicher Bestandteil der CE-Dokumentation; erforderlich für Rückverfolgbarkeit des Produkts und Abnahmeprozesse im FM. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (DoP) ist ein zentrales Dokument gemäß der EU-BauPVO. Darin beschreibt der Hersteller, welche Leistungen sein Bauprodukt in Bezug auf die grundlegenden Anforderungen erbringt. Für einen Rückflussverhinderer Typ HA werden in der Leistungserklärung beispielsweise Parameter angegeben wie: für welche Flüssigkeitskategorie nach DIN EN 1717 das Gerät geeignet ist, welcher maximale Betriebsdruck und welche Temperaturbereiche zulässig sind, welche Werkstoffe verwendet wurden und ob alle Hygiene- und Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Die DoP verweist auf die einschlägige harmonisierte Norm oder das europäische Bewertungsdokument, nach dem das Produkt beurteilt wurde, und nennt die Kennnummer der notifizierten Stelle (falls beteiligt). Im Facility Management ist die Leistungserklärung wichtig, um die Eignung des Produkts für den vorgesehenen Einsatzzweck zu verifizieren und um bei Beschaffung und Austausch vergleichbare Produkte bewerten zu können. Zudem schreibt die Bauproduktenverordnung vor, dass die Leistungserklärung für jedes in Verkehr gebrachte CE-Produkt vorliegen muss – häufig in digitaler Form abrufbar über einen Link oder QR-Code. Der Facility Manager archiviert die DoP in den Anlagendokumenten, um bei Audits oder Behördennachfragen die angegebenen Leistungswerte des installierten Rückflussverhinderers belegen zu können.
Verwendbarkeitsnachweis (Proof of Usability)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Verwendbarkeitsnachweis – Bauprodukt |
| Zweck & Umfang | Bestätigt, dass das Produkt nach Landesbauordnung in Bauvorhaben rechtmäßig verwendet werden darf. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO § 20 (Bauprodukte); DIN 18421; DIN 18379–18381 |
| Schlüsselelemente | • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Prüfzeugnis |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller (in Abstimmung mit DIBt oder Bauaufsichtsbehörde) |
| Praxishinweise | Ist der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen oder wird in der Gebäudeakte für Kontrollen bereitgehalten. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis stellt sicher, dass ein Bauprodukt nicht nur auf dem Papier den EU-Vorgaben entspricht, sondern auch nach deutschem Baurecht im konkreten Bauvorhaben eingesetzt werden darf. Nach § 20 der Landesbauordnungen (z.B. HBauO) benötigen Bauprodukte einen solchen Nachweis, sofern sie nicht bereits durch harmonisierte Normen (CE-Kennzeichen und Leistungserklärung) oder Technische Baubestimmungen abgedeckt sind. Im Falle des Schlauchanschlusses mit Rückflussverhinderer (Typ HA) kann der Verwendbarkeitsnachweis je nach Sachlage durch verschiedene Dokumente geführt werden: häufig durch eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), verbunden mit einer Herstellererklärung. Diese Dokumente weisen nach, dass das Produkt die in Deutschland geltenden bauaufsichtlichen Anforderungen – zum Beispiel hinsichtlich Trinkwasserschutz, Werkstoffzulassung (etwa DVGW/UBA-konforme Materialien) und Einbausicherheit – erfüllt. Für das Facility Management bedeutet dies, dass vor Einbau des Produkts geprüft werden muss, ob ein gültiger Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Dieser wird typischerweise in der Bauakte bzw. im Compliance-Ordner des Gebäudes abgelegt und kann bei Abnahmen oder behördlichen Prüfungen verlangt werden. Somit wird gewährleistet, dass nur zulässige und geprüfte Komponenten verbaut und betrieben werden.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Umfang | Verifiziert, dass Produkttests unter anerkannten Laborbedingungen durchgeführt wurden und den Bauordnungsanforderungen genügen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | HBauO § 20; DIBt-Richtlinien |
| Schlüsselelemente | • Zusammenfassung der Prüfergebnisse |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller / Anerkanntes Prüflabor |
| Praxishinweise | Unterstützt den Verwendbarkeitsnachweis und die Abnahmeprüfungen durch Betreiber oder Bauaufsichtsbehörden. |
Erläuterung
Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist ein Nachweis, dass ein Bauprodukt seine erforderlichen Eigenschaften in Tests nachgewiesen hat. Es wird von einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle ausgestellt und kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn für ein Produkt keine harmonisierte Norm und keine allgemeine Zulassung existiert. Im Kontext eines Rückflussverhinderers Typ HA könnte ein abP bescheinigen, dass die Armatur z.B. die Prüfungen zur Rückflussverhinderung, Druckbeständigkeit und Materialverträglichkeit erfolgreich bestanden hat. Im Prüfzeugnis sind die Prüfkriterien und -methoden aufgeführt, die Messergebnisse sowie das ausstellende Institut. Für die Praxis im Facility Management dient das abP als Teil des Verwendbarkeitsnachweises: Liegt ein abP vor, so wird es in die technischen Unterlagen aufgenommen. Bei der Bauabnahme oder behördlichen Prüfung kann der Facility Manager damit belegen, dass das installierte Produkt unter definierten Bedingungen geprüft und als tauglich befunden wurde. Somit untermauert das abP die Zuverlässigkeit und Sicherheit der eingebauten Sicherungsarmatur gemäß den Bauordnungsanforderungen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/Typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – Bauprodukt |
| Zweck & Umfang | Autorisiert die Verwendung von nicht harmonisierten Produkten in Deutschland; bestätigt die Einhaltung von Sicherheits- und Leistungsanforderungen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); HBauO § 20; DIBt-Vorgaben |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer und Geltungsdauer |
| Verantwortliche Stelle | DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) |
| Praxishinweise | Voraussetzung für Beschaffung und Einbau in deutschen (insbesondere öffentlichen) Gebäuden; Bestandteil des FM-Compliance-Ordners. |
Erläuterung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein nationaler Verwendbarkeitsnachweis, der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt wird. Sie wird für Bauprodukte benötigt, die keiner europäischen Harmonisierung unterliegen oder bei denen nationale Ergänzungen erforderlich sind. Eine abZ bestätigt, dass das Produkt die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen nach deutschem Baurecht erfüllt. Für einen Schlauchanschluss mit Rückflussverhinderer Typ HA würde eine abZ u.a. festhalten: für welche Einsatzbereiche das Produkt zugelassen ist (z.B. Trinkwasserinstallationen bis zu bestimmten Nennweiten und Druckstufen), welche Prüfzeugnisse und Gutachten der Zulassung zugrunde liegen und welche Auflagen beim Einbau zu beachten sind (beispielsweise Vorgaben zur regelmäßigen Wartung oder zur Montage nur durch Fachpersonal). Eine abZ hat eine befristete Gültigkeit (meist fünf Jahre) und kann auf Antrag verlängert werden. Im Facility Management ist die abZ ein zentrales Dokument vor der Beschaffung und Installation: Der Facility Manager stellt sicher, dass eine gültige abZ vorliegt, da ohne sie das Produkt nicht regelkonform in deutschen Gebäuden verbaut werden darf. Die abZ wird in der Konformitätsdokumentation des Gebäudes abgelegt und bildet bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Zertifizierer (z.B. im Rahmen von Qualitätsmanagement-Audits) den Nachweis, dass nur zugelassene Bauteile eingesetzt wurden.