Spezielle Wasseraufbereitungssysteme für Trinkwasser
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Spezielle Wasseraufbereitungssysteme für Trinkwasser
Diese Dokumentationsübersicht beschreibt die erforderlichen Betreiber-, Produkt-, Leistungs- und Konformitätsnachweise für spezielle Trinkwasseraufbereitungsanlagen (z. B. Dosier-, Filtrations-, Enthärtungs- oder Konditionierungssysteme) in Gebäuden aller Art. Ziel ist die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene, der rechtskonformen Produktverwendung sowie der audit- und behördensicheren Betriebsführung im professionellen Facility Management in Deutschland. Die aufgeführten Dokumente orientieren sich an der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), der EU-Bauproduktenverordnung (CPR) einschließlich der Neufassung 2024/3110, sowie an einschlägigen DIN-Normen und VOB/C-Regelwerken.
Verfahren und Komponenten zur speziellen Trinkwasseraufbereitung
- Aufbereitungsstoffe Aufzeichnungen
- Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit
- Europäische Technische Bewertung
- Europäisches Bewertungsdokument
- Produktspezifische technische Dokumentation
- EG-Konformitätserklärung
- Betriebs- und Bedienungsanleitung
- Anlagenbezogenes Dokumentations
- Leistungserklärung
- Logbuch für Trinkwasseraufbereitungsanlagen
- Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- Allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Aufzeichnungen über eingesetzte Aufbereitungsstoffe
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Aufzeichnungen über eingesetzte Aufbereitungsstoffe |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Art, Menge und Anwendung von Aufbereitungsstoffen in Trinkwasserinstallationen |
| Relevante Regelwerke / Standards | Trinkwasserverordnung |
| Zentrale Inhalte | • Bezeichnung des Aufbereitungsstoffs |
| Verantwortliche | Betreiber der Trinkwasserinstallation |
| Praxisrelevanz | Hygienischer und rechtlicher Nachweis bei Behörden- und Gesundheitsamtsprüfungen |
Erläuterung:
§ 25 TrinkwV verpflichtet Betreiber zentraler, dezentraler oder mobiler Wasserversorgungsanlagen, die verwendeten Aufbereitungsstoffe und deren Konzentrationen mindestens wöchentlich zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind schriftlich (auf Papier oder elektronisch) zu führen, mindestens sechs Monate ab Einsatz aufzubewahren und Verbrauchern bzw. Anschlussnehmern während der üblichen Geschäftszeiten auf Verlangen zugänglich zu machen. Im Facility Management dienen diese Dokumente der vollständigen Nachvollziehbarkeit aller chemischen Behandlungsmaßnahmen in der Trinkwasserinstallation. Bei behördlichen Hygieneüberprüfungen oder zur Untersuchung von Qualitätsabweichungen werden die Aufzeichnungnen unmittelbar als Nachweis herangezogen. Die lückenlose Dokumentation der eingesetzten Aufbereitungsstoffe ist somit ein zentraler Baustein der Betreiberpflichten, um Trinkwasserhygiene und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der dauerhaft gleichbleibenden Leistungseigenschaften des Bauprodukts |
| Relevante Regelwerke / Standards | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Zentrale Inhalte | • Produktidentifikation |
| Verantwortliche | Produktzertifizierungsstelle |
| Praxisrelevanz | Voraussetzung für Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung |
Erläuterung:
Nach der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) müssen bestimmte Trinkwasseraufbereitungssysteme als Bauprodukte einer Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit unterzogen werden. Hierbei richtet der Hersteller eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) ein, und eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle führt eine Erstprüfung des Produkts sowie regelmäßige Überwachungsprüfungen durch (z. B. nach AVCP-System 1). Besteht das Produkt die erforderlichen Prüfungen, stellt die Zertifizierungsstelle die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit aus. Dieses Zertifikat belegt, dass die deklarierten Leistungseigenschaften des Bauprodukts im Serienprozess dauerhaft eingehalten werden, und bildet die Grundlage für die Erstellung der Leistungserklärung (Declaration of Performance) durch den Hersteller sowie für die CE-Kennzeichnung des Produkts. Damit ist die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit Voraussetzung, um die Aufbereitungsanlage rechtmäßig in Verkehr zu bringen und in Gebäuden zu verwenden.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Europäische Technische Bewertung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung nicht oder nicht vollständig harmonisierter Trinkwasseraufbereitungssysteme |
| Relevante Regelwerke / Standards | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Zentrale Inhalte | • Produktbeschreibung |
| Verantwortliche | Technische Bewertungsstelle |
| Praxisrelevanz | Grundlage für DoP bei Sonder- oder Systemlösungen |
Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein freiwilliger Produktleistungsnachweis nach der BauPVO für Bauprodukte, die von keiner harmonisierten Norm erfasst sind oder von vorhandenen Normen wesentlich abweichen. Eine ETA wird von einer zugelassenen Technischen Bewertungsstelle (TAB) – in Deutschland z. B. dem DIBt – auf Antrag des Herstellers erstellt. Darin werden die Produkteigenschaften und Leistungsmerkmale eines speziellen Trinkwasseraufbereitungssystems umfassend geprüft und bewertet, wenn keine einschlägige DIN-EN-Norm existiert. Durch die ETA erhält der Hersteller einen offiziellen Nachweis der wesentlichen Leistungseigenschaften seines Produkts. Sie ermöglicht es dem Hersteller, eine Leistungserklärung zu verfassen und das Produkt CE-konform zu kennzeichnen, sodass auch innovative oder nicht normgerechte Lösungen rechtssicher im europäischen Markt vertrieben und in Gebäuden eingesetzt werden dürfen.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Europäisches Bewertungsdokument |
| Zweck & Geltungsbereich | Methodische Grundlage für die Erstellung einer ETA |
| Relevante Regelwerke / Standards | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Zentrale Inhalte | • Prüf- und Bewertungsmethoden |
| Verantwortliche | Europäische Bewertungsorganisation |
| Praxisrelevanz | Technische Referenz für Hersteller, Planer und Prüfer |
Erläuterung
Ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) bildet die Grundlage für die Erstellung einer ETA. Es handelt sich um ein standardisiertes Bewertungsverfahren, das von der europäischen Organisation der Technischen Bewertungsstellen (EOTA) in Abstimmung mit den nationalen Stellen entwickelt wird. Ein EAD beschreibt detailliert das zu bewertende Produkt (z. B. ein neuartiges Trinkwasserfiltersystem), definiert die maßgeblichen Leistungseigenschaften und legt die Prüfmethoden sowie Bewertungskriterien dafür fest. Existiert bereits ein geeignetes EAD für ein Produkt, dient dieses als Bewertungsgrundlage; falls nicht, wird ein neues EAD erstellt, sobald ein Hersteller eine ETA beantragt. Durch EADs wird sichergestellt, dass die Leistungsbewertung solcher Sonderprodukte nach einheitlichen, transparenten Maßstäben erfolgt und im europäischen Markt vergleichbar ist.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Spezifische technische Produktdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenfassung aller technischen Eigenschaften und Einsatzgrenzen |
| Relevante Regelwerke / Standards | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Zentrale Inhalte | • Werkstoffe und Medienverträglichkeit |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Entscheidungs- und Betriebsgrundlage im FM |
Erläuterung:
Die produktspezifische technische Dokumentation umfasst sämtliche technischen Unterlagen, welche die Konstruktion, Eigenschaften und den bestimmungsgemäßen Einsatz des Trinkwasseraufbereitungssystems beschreiben. Gemäß der BauPVO sind Hersteller verpflichtet, eine solche Dokumentation zu erstellen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Sie enthält alle Informationen, die erforderlich sind, um die Konformität des Produkts mit den erklärten Leistungen nachzuweisen. Dazu zählen Zeichnungen, Material- und Komponentenlisten, technische Datenblätter, Prüf- und Berechnungsberichte sowie Nachweise der werkseigenen Produktionskontrolle und Aufstellungen der angewandten harmonisierten Normen oder EADs. Diese Unterlagen sind im Bedarfsfall gegenüber Marktüberwachungsbehörden vorzulegen. Im Facility Management bilden sie eine unverzichtbare Grundlage für den Betrieb: Die technischen Daten ermöglichen eine gezielte Wartungsplanung und Instandsetzung, unterstützen bei Ersatzteilbeschaffung oder Anpassungen und werden bei Audits oder behördlichen Prüfungen als Nachweis herangezogen. Daher sollte eine Kopie der technischen Dokumentation beim Betreiber dauerhaft verfügbar und sicher archiviert sein.
EG-Konformitätserklärung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | EG-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der Einhaltung aller anwendbaren EU-Vorschriften |
| Relevante Regelwerke / Standards | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Zentrale Inhalte | • angewendete Richtlinien und Normen |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Rechtlicher Nachweis der Markt- und Produktkonformität |
Erläuterung:
Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller formal und rechtsverbindlich, dass die Trinkwasseraufbereitungsanlage allen einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen entspricht. Dieses Dokument – das der gelieferten Anlage in der Regel beiliegt – listet die angewandten EU-Richtlinien (z. B. die BauPVO und ggf. die Niederspannungs- oder EMV-Richtlinie) sowie die erfüllten harmonisierten Normen auf. Es enthält eine eindeutige Produktidentifikation (Modell, Typ, Seriennummer) und wird vom Hersteller unterschrieben. Die Konformitätserklärung ist ein Pflichtdokument der technischen Produktunterlagen und Voraussetzung dafür, dass das Aufbereitungssystem in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden darf. Im Facility Management sollte diese Erklärung zu den Anlagenunterlagen genommen und bei behördlichen Abnahmen oder Prüfungen auf Verlangen vorgelegt werden, um die regelkonforme Beschaffenheit des Produkts zu belegen.
Betriebs- und Bedienungsanleitung für Trinkwasseraufbereitungssysteme
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Betriebs- und Bedienungsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung des bestimmungsgemäßen und hygienisch sicheren Betriebs |
| Relevante Regelwerke / Standards | DIN EN 15161 |
| Zentrale Inhalte | • Funktionsbeschreibung |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Zentrales Referenzdokument für Betrieb und Unterweisung |
Erläuterung:
Die Betriebs- und Bedienungsanleitung ist im Facility Management das maßgebliche Dokument, um ein Trinkwasseraufbereitungssystem ordnungsgemäß, hygienisch und sicher zu betreiben. DIN EN 15161 definiert die Mindestinhalte einer solchen Anleitung: Sie beschreibt detailliert die Funktionsweise der Anlage, die korrekten Betriebsparameter und Einstellungen sowie die erforderlichen Wartungs- und Kontrollintervalle (z. B. Filterwechsel, Regenerationszyklen, Inspektionsabstände). Außerdem enthält sie Hinweise zur Vermeidung hygienischer Risiken (etwa Verkeimung durch Stagnation) und wichtige Sicherheitshinweise für das Betriebspersonal. Der Hersteller muss eine vollständige, deutschsprachige Anleitung bereitstellen, die Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Instandsetzung des Systems abdeckt. In der Praxis werden alle zuständigen Mitarbeiter anhand der Herstellervorgaben in der Betriebsanleitung eingewiesen. Das Dokument bildet zudem die Grundlage für interne Betriebsanweisungen und muss jederzeit griffbereit und aktuell gehalten werden, damit im Alltag und bei Störungen sicher und regelkonform gehandelt werden kann.
Anlagenbezogenes Dokumentations- und Archivkonzept
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel /-typ | Dokumentations- und Archivierungsübersicht |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit aller Nachweise |
| Relevante Regelwerke / Standards | Trinkwasserverordnung; EU-Bauproduktenverordnung |
| Zentrale Inhalte | • Zuordnung Anlage ↔ Dokumente |
| Verantwortliche | Facility Management / Betreiber |
| Praxisrelevanz | Audit-, behörden- und haftungsrelevant |
Erläuterung:
Ein anlagenbezogenes Dokumentations- und Archivkonzept stellt sicher, dass für jede Trinkwasseraufbereitungsanlage alle erforderlichen Unterlagen vollständig, auf dem aktuellen Stand und jederzeit zugreifbar vorliegen. Hierzu wird in der Regel eine Übersicht geführt, welche Dokumenttypen pro Anlage vorhanden sein müssen (z. B. Zertifikate, Protokolle, Bedienungsanleitungen, Konformitätsnachweise), wo diese abgelegt sind (in einem digitalen System oder physischen Ordner) und wie lange sie aufzubewahren sind. So gilt etwa für Aufbereitungsstoffe-Aufzeichnungen nach TrinkwV eine Mindestaufbewahrung von 6 Monaten, während Bau- und Konformitätsunterlagen mindestens 10 Jahre oder länger vorgehalten werden sollten. Auch klare Verantwortlichkeiten werden festgelegt – etwa wer die Dokumentation pflegt und bei Änderungen (neue Komponenten, geänderte Vorschriften) aktualisiert. In der Praxis des Facility Management bedeutet ein solches Konzept, dass bei Audits, Behördenkontrollen oder im Schadensfall alle geforderten Nachweise lückenlos vorgelegt werden können. Es minimiert Haftungsrisiken durch Dokumentationslücken und unterstützt einen reibungslosen, normgerechten Betriebsablauf, da alle wichtigen Informationen strukturiert verfügbar sind.
Leistungserklärung (DoP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der erklärten Leistung und Eigenschaften der Wasseraufbereitungsanlage |
| Rechtsgrundlagen / Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18421 (VOB/C ATV); DIN 18379–18386 (VOB/C ATV); DGUV-I 208-026 |
| Zentrale Inhalte | • Produktidentifikation |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Zentrales Nachweisdokument bei Ausschreibung, Abnahme und Audits |
Erläuterung:
Die Leistungserklärung ist das zentrale Dokument zur Beurteilung, ob eine spezielle Wasseraufbereitungsanlage für den vorgesehenen Einsatz im Trinkwasserbereich geeignet ist. Gemäß europäischem Bauproduktenrecht (Verordnung (EU) Nr. 305/2011 und Nachfolge-Verordnung (EU) 2024/3110) darf ein solches Gerät nur mit gültiger Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Die Leistungserklärung listet alle wesentlichen Leistungsmerkmale des Produkts – etwa hygienische Unbedenklichkeit, Reinigungsleistung, Durchflusskapazität oder Beständigkeit – und gibt an, in welchen Klassen oder Werten diese Merkmale erfüllt sind. Sie muss jeder ausgelieferten Anlage beiliegen und dem Betreiber mindestens zehn Jahre lang zur Verfügung stehen. In der Praxis prüft der Facility Manager bereits bei der Vergabe und Abnahme, ob die deklarierten Leistungen der Anlage mit den Anforderungen des Projekts übereinstimmen. Bei Audits oder Gewährleistungsfällen dient die Leistungserklärung als rechtlicher Leistungsnachweis und ermöglicht den Vergleich zwischen versprochener und tatsächlicher Performance.
Betriebstagebuch / Logbuch für Trinkwasseraufbereitungsanlagen
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Logbuch / Betriebstagebuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Laufende Dokumentation des Betriebszustands der Wasseraufbereitungsanlage |
| Rechtsgrundlagen / Normen | DIN EN 15161 |
| Zentrale Inhalte | • Betriebszeiten |
| Verantwortliche | Hersteller (Vorgaben), Betreiber (Führung) |
| Praxisrelevanz | Nachweis ordnungsgemäßen Betriebs gegenüber Behörden |
Erläuterung:
Das Betriebstagebuch (Logbuch) dient der kontinuierlichen Überwachung und Dokumentation aller relevanten Betriebsdaten der Wasseraufbereitungsanlage. DIN EN 15161 betont, dass neben dem normalen Betrieb insbesondere alle Maßnahmen zur Instandhaltung festgehalten werden müssen, um die Anlage dauerhaft in einem einwandfreien Zustand zu halten. Im Logbuch werden daher sämtliche Betriebsparameter, Wartungsarbeiten, Störungen, durchgeführte Reparaturen und Ergebnisse von Hygieneprüfungen chronologisch erfasst. Dieses Dokument ist ein zentraler Nachweis der Betreiberverantwortung: Es ermöglicht eine lückenlose Rückverfolgung des Anlagenzustands und zeigt, dass der Betreiber seinen Pflichten (z. B. regelmäßige Wartung, schnelle Störungsbeseitigung) nachkommt. Bei Behördenkontrollen oder hygienischen Überprüfungen – etwa durch das Gesundheitsamt – wird das Betriebstagebuch regelmäßig eingefordert, um die ordnungsgemäße Betriebsführung belegen zu können.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Einzelnachweis der Verwendbarkeit |
| Zweck & Geltungsbereich | Genehmigung für Bauprodukte ohne allgemeine bauaufsichtliche Regelung |
| Rechtsgrundlagen / Normen | HBauO |
| Zentrale Inhalte | • Beschreibung des Produkts |
| Verantwortliche | Hersteller; Bauaufsichtsbehörde |
| Praxisrelevanz | Rechtssicherheit bei Sonder- und Individualsystemen |
Erläuterung:
Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall wird benötigt, wenn für die Wasseraufbereitungsanlage keine allgemein anerkannte Regel oder Zulassung existiert oder wenn die Anlage von den üblichen technischen Normen abweicht. In diesem Fall schreibt z. B. § 20c HBauO vor, dass eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden muss. Die ZiE ist ein widerruflicher Sondernachweis, der detaillierte Bestimmungen zur sicheren Verwendung des konkreten Produkts enthält. Im Antrag sind alle relevanten Unterlagen – von Konstruktionszeichnungen über Materialangaben bis zu berechneten Leistungsdaten und Gutachten – einzureichen, damit die Behörde die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Speziallösung überprüfen kann. Eine erteilte ZiE gilt ausschließlich für das jeweilige Projekt und schafft Rechtssicherheit für Bauherrn und Betreiber, dass die ungewöhnliche Anlage bauordnungsrechtlich zulässig ist.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bauaufsichtliches Prüfzeugnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen |
| Rechtsgrundlagen / Normen | HBauO |
| Zentrale Inhalte | • Prüfumfang |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Vereinfachter Genehmigungs- und Abnahmenachweis |
Erläuterung:
Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP) ist ein offizieller Verwendbarkeitsnachweis für ein Bauprodukt, das nicht unter eine technische Norm fällt, aber mittels anerkannter Prüfverfahren getestet werden kann. Es wird von einer zugelassenen Prüfstelle erstellt und bestätigt, dass das Produkt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen (z. B. der Landesbauordnung) hinsichtlich Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit erfüllt. Ein AbP enthält eine eindeutige Prüfnummer, die Beschreibung der durchgeführten Prüfungen, die erzielten Prüfergebnisse sowie eventuelle Auflagen oder Einschränkungen für die Verwendung des Produkts. In der Praxis vereinfacht ein AbP die Genehmigung: Liegt für die Wasseraufbereitungsanlage ein gültiges AbP vor, erkennen die Bauaufsichtsbehörden die Verwendbarkeit in der Regel an, ohne dass eine Einzelfallzustimmung erforderlich wird. Das AbP ist bei der Bauabnahme vorzulegen und Teil der Bauakte. Läuft die Geltungsdauer ab oder sollen wesentliche Änderungen an der Anlage vorgenommen werden, muss entweder ein aktualisiertes Prüfzeugnis vorgelegt oder erneut eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden.
Allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der norm- und vertragskonformen Einsetzbarkeit |
| Rechtsgrundlagen / Normen | DIN 18379–18381; DIN 18421; HBauO |
| Zentrale Inhalte | • Normbezug |
| Verantwortliche | Hersteller |
| Praxisrelevanz | Regelmäßig relevant bei Betreiber- und Hygieneaudits |
Erläuterung:
Der allgemeine Verwendbarkeitsnachweis dokumentiert, dass eine Wasseraufbereitungsanlage gemäß den geltenden Normen und technischen Regeln geplant, eingebaut und betrieben wird. Hierzu zählen insbesondere die VOB/C-Vorgaben (z. B. DIN 18379–18381 für technische Gebäudeausrüstung und DIN 18421 für gebäudebezogene Anlagen), welche sicherstellen, dass das System nach allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt ist. In der Praxis werden die entsprechenden Herstellerdokumentationen, Konformitätserklärungen und Prüfnachweise im Anlagendossier zusammengefasst, um die allgemeine Eignung des Produkts nachzuweisen. Für Facility Manager ist dieser gebündelte Eignungsnachweis insbesondere bei internen Audits oder externen Überprüfungen zur Trinkwasserhygiene wichtig: Er zeigt, dass alle Komponenten und Betriebsmittel des Systems den aktuellen gesetzlichen und normativen Anforderungen genügen und bedenkenfrei genutzt werden können. Der allgemeine Verwendbarkeitsnachweis ergänzt damit die spezifischen Zertifikate (wie AbP oder AbZ) und untermauert im Tagesgeschäft die Rechts- und Betriebssicherheit der Anlage.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bundesweit gültige bauordnungsrechtliche Verwendbarkeit |
| Rechtsgrundlagen / Normen | HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Zentrale Inhalte | • Geltungsbereich |
| Verantwortliche | DIBt |
| Praxisrelevanz | Höchste Rechtssicherheit für Betreiber und Planer |
Erläuterung:
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) ist der umfassendste Verwendbarkeitsnachweis im Bauordnungsrecht. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt und bestätigt, dass ein spezielles Bauprodukt – sofern es nicht oder nicht vollständig durch harmonisierte Normen abgedeckt ist – bundesweit im Sinne der Landesbauordnungen verwendet werden darf. In der AbZ sind die Zulassungsnummer, eine genaue Produktbeschreibung sowie alle Bedingungen und Auflagen für Einbau, Betrieb und Wartung festgelegt. Eine gültige AbZ bietet höchstmögliche Rechtssicherheit: Solange das Produkt entsprechend den Auflagen der Zulassung verwendet wird, ist keine weitere behördliche Einzelgenehmigung nötig. Die AbZ-Dokumentation muss in der Bauakte und der technischen Anlagendokumentation des Betreibers dauerhaft verfügbar sein. Insbesondere bei sicherheits- oder hygienekritischen Trinkwasseranlagen verlangen Aufsichtsbehörden und Auditoren regelmäßig den Nachweis einer AbZ, da sie gewährleistet, dass das Produkt die strengen nationalen Anforderungen an Trinkwassersicherheit und Bauwerkverträglichkeit erfüllt.