Trinkwasseraufbereitungsantslagen
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Trinkwasseraufbereitungsantslagen
Dieses strukturierte Verzeichnis listet alle erforderlichen Nachweis- und Betriebsunterlagen für Trinkwasseraufbereitungsanlagen in Gebäuden. Es berücksichtigt die deutschen und europäischen Anforderungen an Hygiene, Produktsicherheit und technische Dokumentation im Facility Management. Wichtige Regelwerke sind die aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023), DIN EN 15161, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0701/0702, das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) sowie die Bauproduktenverordnung (EU 305/2011 und EU 2024/3110). Ziel ist eine vollständige, normgerechte und nachvollziehbare Dokumentation der verwendeten Materialien, durchgeführten Prüfungen, Betriebsanleitungen und Konformitätsnachweise. Damit wird ein sicherer, hygienischer und gesetzeskonformer Anlagenbetrieb gewährleistet.
Dokumentation für Trinkwasseraufbereitungsanlagen
- Betriebs- und Hygieneunterlagen
- Prüf- und Sicherheitsunterlagen
- Hersteller- und Produktsicherheitsunterlagen
- Betriebsanleitung – Trinkwasseraufbereitungsanlagen
- Betriebs- und Sicherheitsanweisung
- Technische Dokumentation
- Europäisches Bewertungsdokument
- Technische Produktdokumentation
- Zulassungsdokumentation
- Leistungserklärung
- Nachweis der Gebrauchstauglichkeit
- Zulassung, Allgemeine Bauaufsicht
- Nachweis(e) der Gebrauchstauglichkeit
- Wartungsdokumentation
- Inspektionsbuch
- Zertifikate und Nachweise
Nachweis der verwendeten Aufbereitungsstoffe – Trinkwasserversorgungssysteme
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis über eingesetzte Aufbereitungsstoffe und Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation aller Stoffe und Materialien, die bei der Aufbereitung und Behandlung von Trinkwasser verwendet werden, zur Sicherstellung der hygienischen Unbedenklichkeit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Trinkwasserverordnung (aktuelle Fassung); DVGW Arbeitsblatt W 512. |
| Schlüsselelemente | - Art, Menge und Einsatzort der Aufbereitungsstoffe (z. B. Filtermaterialien, Desinfektionsmittel, Ionenaustauscher) |
| Verantwortlich | Betreiber bzw. verantwortliche Person nach TrinkwV; Kontrolle durch Gesundheitsamt und Facility Management. |
| Praxis-Hinweise | Nachweise regelmäßig aktualisieren; bei Änderung der Stoffe unverzüglich dokumentieren; Bestandteil der behördlichen Trinkwasserüberwachung. |
Zusammenfassung
Nur in der offiziellen Trinkwasserverordnung (§20) gelistete Aufbereitungsstoffe dürfen eingesetzt werden. Die Liste wird vom Umweltbundesamt geführt und enthält Vorgaben zu Reinheit, Verwendungszweck, zulässiger Zugabemenge und Verbleib im Wasser. Daher muss für jeden eingesetzten Stoff Herkunft, Charge und Einsatzort dokumentiert sein, um die Unbedenklichkeit zu gewährleisten. Die vollständige Dokumentation stellt sicher, dass im Trinkwasser keine gesundheitsgefährdenden Rückstände verbleiben. Typische Nachweisdaten umfassen genaue Bezeichnungen und Chargennummern aller Aufbereitungs- und Desinfektionsmittel sowie der verwendeten Filtermedien oder Ionenaustauscher.
Die Unterlagen müssen belegen, dass alle eingesetzten Stoffe nach der TrinkwV zugelassen sind. Zudem sollten Angaben zur sachgemäßen Lagerung, zum Umfüllen und zur Entsorgung der Betriebsmittel enthalten sein, um Kontaminationen zu vermeiden. Im Facility Management werden diese Nachweise üblicherweise revisionssicher im CAFM-System abgelegt und bei jeder Stoffänderung sofort aktualisiert. Bei behördlichen Kontrollen bilden sie den Nachweis, dass ausschließlich geprüfte und hygienisch unbedenkliche Mittel verwendet werden.
Prüfprotokolle elektrischer Ausrüstung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokolle elektrischer Betriebsmittel und Komponenten der Aufbereitungsanlage |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit aller ortsfesten und ortsveränderlichen Geräte im Bereich der Trinkwasseraufbereitung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Vorschrift 3; DIN VDE 0105 (Betrieb elektrischer Anlagen); DIN VDE 0701-0702; DGUV Information 203-086 (Chlorung von Trinkwasser). |
| Schlüsselelemente | - Liste der geprüften Geräte und Prüfintervalle |
| Verantwortlich | Durchführung: befähigte Elektrofachkraft; Kontrolle: Betreiber bzw. Facility Manager. |
| Praxis-Hinweise | Regelmäßige Prüfintervalle einhalten (mindestens jährlich); Prüfberichte revisionssicher archivieren; Ergebnisse in CAFM/Wartungssoftware verknüpfen. |
Zusammenfassung
Die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. nach der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3). Dabei führt eine elektrotechnisch befähigte Fachkraft eine Sicherheitsprüfung aller einschlägigen Geräte durch. Typische Prüfungen umfassen die Messung des Isolationswiderstands, die Schutzleiterprüfung und eine Funktionskontrolle. Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette oder digitale Kennzeichnung, und die Prüfergebnisse werden dokumentiert.
Das Prüfprotokoll enthält alle getesteten Geräte mit Typbezeichnung und Standort sowie die gemessenen Werte und das Prüfergebnis (i.O. oder Mangelhaft). Bei nicht in Ordnung befundenen Geräten ist ein Maßnahmenplan zu erstellen (z. B. Reparatur, Austausch oder Außerbetriebnahme). Aus Sicht des Facility Managements gehören diese Prüfunterlagen zu den Betreiberpflichten nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung. Sie stellen den gefahrlosen Betrieb sicher, minimieren Brand- und Ausfallrisiken und unterstützen die Wartungsplanung.
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungskonstanz-Zertifikat (Certificate of Constancy of Performance) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass Bauprodukte, die Bestandteil der Trinkwasseraufbereitungsanlage sind (z. B. Filtergehäuse, Rohrleitungen), die Anforderungen harmonisierter EU-Normen erfüllen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Bauproduktenverordnung (EU 305/2011; EU 2024/3110). |
| Schlüsselelemente | - Produktidentifikation, Hersteller, zertifizierende Stelle |
| Verantwortlich | Erstellung: Produktzertifizierungsstelle (notifizierte Stelle); Bereitstellung: Hersteller; Kontrolle: Betreiber / FM. |
| Praxis-Hinweise | Bei Einbau und Inbetriebnahme beifügen; bei Behördenprüfungen vorzeigen; im FM-System als Nachweis der Produktkonformität ablegen. |
Zusammenfassung
Fest installierte Bauprodukte in der Trinkwasseraufbereitungsanlage (z. B. Filterbehälter, Druckbehälter, Rohrleitungsteile) benötigen gemäß EU-Bauproduktenverordnung ein Leistungskonstanz-Zertifikat. Dieses Dokument wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und bestätigt, dass das Produkt dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale erfüllt. Es enthält Angaben zu Hersteller, Produktidentifikation und Prüfergebnissen sowie das CE-Zeichen mit Bezug zur entsprechenden Leistungserklärung (Declaration of Performance).
Für das Facility Management ist dieses Zertifikat ein wichtiger Nachweis bei der Materialbeschaffung. Es dokumentiert, dass etwa Filtergehäuse, Ventile oder Rohrmaterial den geforderten Standards entsprechen. Das Zertifikat wird in der Regel zusammen mit dem Produkt ausgeliefert und sollte in der Anlagenakte archiviert werden. Bei Bau- oder Betriebsprüfungen dient es als Beleg dafür, dass nur zugelassene und geprüfte Materialien verwendet wurden.
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung – Trinkwasseraufbereitungsanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung des ordnungsgemäßen Betriebs, der Überwachung, Wartung und Instandhaltung der Anlage. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15161 (Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden). |
| Schlüsselelemente | - Funktionsbeschreibung der Anlage und Komponenten |
| Verantwortlich | |
| Praxis-Hinweise |
Zusammenfassung
Die Betriebsanleitung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage ist ein zentrales Dokument des Herstellers für den sicheren Betrieb. Nach DIN EN 15161 muss sie eine verständliche Beschreibung der Anlagentechnik und der einzelnen Komponenten enthalten. Dazu gehören Prozessparameter (Durchfluss, Druck, Temperatur) und zulässige Betriebsgrenzen, damit das Personal Abweichungen erkennen kann. Weiterhin sind konkrete Anweisungen für Wartung und Instandhaltung aufgeführt – etwa Wechselintervalle und Prüfschritte für Filter und Membranen.
Ein wichtiger Bestandteil der Anleitung sind die Hygienevorgaben: Reinigungs- und Spülpläne, Desinfektionsverfahren sowie Hygienekontrollen nach Wartungsarbeiten müssen dokumentiert sein. Im Störungsfall gibt die Anleitung Notfallmaßnahmen vor (z. B. Abschalten von Pumpen, Umleitung des Wassers oder manuelle Desinfektion). Im Facility Management dient die Betriebsanleitung als Grundlage für Schulungen und als Basis der Gefährdungsbeurteilung. Sie wird am Standort der Anlage vorgehalten und regelmäßig auf Aktualität geprüft.
Elektrische Ausrüstung
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebs- und Sicherheitsanweisung – elektrische Komponenten |
| Zweck & Geltungsbereich | Vermittlung sicherer Bedienungs- und Wartungsvorgaben für elektrische Ausrüstung im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes und der Niederspannungsrichtlinie. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Produktsicherheitsgesetz (ProdSG); Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie). |
| Schlüsselelemente | - Hinweise zur Installation, Bedienung und Wartung |
| Verantwortlich | Erstellung: Hersteller; Prüfung: Betreiber; Kontrolle: Fachkraft für Arbeitssicherheit / Facility Manager. |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Herstellerunterlagen und der Sicherheitsdokumentation nach ProdSG; relevant für Mitarbeiterunterweisung und Gefährdungsbeurteilung. |
Zusammenfassung
Elektrische Baugruppen und Geräte der Aufbereitungsanlage (z. B. Pumpen, Steuerungspanels, Schaltkästen) müssen mit einer Betriebs- und Sicherheitsanweisung des Herstellers ausgestattet sein. Nach dem deutschen Produktsicherheitsgesetz und der Niederspannungsrichtlinie müssen diese Anweisungen dokumentieren, wie die Ausrüstung gefahrlos installiert und betrieben wird. Sie enthalten technische Daten (Anschlusswerte, Schutzklasse, Erdung) sowie Warnhinweise und Symbole. Notfallmaßnahmen (z. B. Verhalten bei elektrischem Defekt) sind ebenfalls festgelegt.
In der Praxis sind diese Unterlagen Teil der Arbeitsschutzdokumentation. Das Facility Management nutzt sie für die Gefährdungsbeurteilung und für Schulungen des Wartungspersonals. Die Anweisungen werden zusammen mit der Betriebsanleitung aufbewahrt und bei Schulungen eingesetzt. So ist sichergestellt, dass elektrische Komponenten nur von entsprechend geschulten Fachkräften verwendet und gewartet werden.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung der Leistungsmerkmale von Bauprodukten, die nicht vollständig durch harmonisierte Normen abgedeckt sind. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Bauproduktenverordnung (EU 305/2011). |
| Schlüsselelemente | - Beschreibung des Produkts und seiner Anwendung |
| Verantwortlich | Ausstellung: Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt); Nutzung: Hersteller und Betreiber. |
| Praxis-Hinweise | ETA erforderlich, wenn keine harmonisierte Norm existiert; dient als technischer Nachweis und Grundlage für CE-Kennzeichnung im Bau- und FM-Kontext. |
Zusammenfassung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein Leistungsnachweis für spezielle Bauprodukte, sofern kein harmonisiertes Normenwerk anwendbar ist. Die ETA wird von einer anerkannten Bewertungsstelle (z. B. DIBt) erstellt. Sie beschreibt das Produkt detailliert, legt die Prüfverfahren und Ergebnisse fest und bewertet Parameter wie Tragfähigkeit oder Dauerhaftigkeit. Dabei werden auch Produktions- und Einsatzbedingungen berücksichtigt.
Für das Facility Management ist die ETA relevant, wenn innovative oder nicht normgerechte Komponenten eingesetzt werden. Hersteller beauftragen die ETA, um eine CE-Kennzeichnung für das Produkt zu erhalten. Das Dokument wird in der Anlagendokumentation aufbewahrt, da es bei Abweichungen von Normen den Nachweis für Sicherheit und Leistung liefert. Es kann auch als Grundlage für Wartungsanweisungen dienen, da es aufzeigt, wie das Produkt ausgelegt ist und welche Belastungsgrenzen gelten.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Grundlage für die Erstellung einer ETA (Europäische Technische Bewertung). |
| Relevante Regelwerke/Normen | Bauproduktenverordnung (EU 2024/3110; EU 305/2011). |
| Schlüsselelemente | - Technische Prüfkriterien |
| Verantwortlich | Europäische Bewertungsorganisationen (EOTA) und technische Bewertungsstellen; Bereitstellung durch Hersteller. |
| Praxis-Hinweise | Teil der Produktzulassung und Konformitätsbewertung; im FM-System als Referenz hinterlegen. |
Zusammenfassung
Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) legt die Prüfanforderungen und -verfahren für eine Produktgruppe unter der EU-Bauproduktenverordnung fest. Es wird von der Europäischen Organisation für Technische Bewertung (EOTA) erstellt und dient als Rahmen für die spätere ETA. Das EAD beschreibt z. B. die relevanten Prüfkriterien und Leistungsklassen, die ein Produkt erfüllen muss.
Für die Praxis im Facility Management ist das EAD nur indirekt wichtig. Es dokumentiert den technischen Hintergrund, auf dem eine ETA basiert. Die Hersteller fügen das EAD den Zulassungsunterlagen bei. Das FM-Team kann darauf zurückgreifen, um zu verstehen, welche Normen und Leistungsvorgaben bei der Produktzulassung zugrunde gelegt wurden, und so Einblick in die zugrunde liegenden Prüfmethoden und Anforderungen zu erhalten.
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Produktdokumentation – Bauprodukte |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen Eigenschaften und Konformität spezifischer Bauprodukte im Bereich Trinkwassertechnik. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Bauproduktenverordnung (EU 305/2011). |
| Schlüsselelemente | - Technische Zeichnungen und Materialangaben |
| Verantwortlich | Hersteller; Kontrolle: Betreiber / Facility Manager. |
| Praxis-Hinweise | Pflichtunterlage nach BauPVO bei Produktprüfungen; im FM-System zur Nachverfolgung von Lebenszyklusdaten hinterlegen. |
Zusammenfassung
Gemäß der EU-Bauproduktenverordnung muss jeder Hersteller eine technische Produktdokumentation anlegen. Diese Unterlagen enthalten alle Details, die auch der Leistungserklärung zugrunde liegen. Dazu gehören technische Zeichnungen, Materialangaben und Prüfergebnisse sowie die CE-Leistungserklärung. Außerdem werden Wartungsanleitungen, Austauschintervalle und Serien- bzw. Chargennummern dokumentiert.
Für das Facility Management liefern diese technischen Unterlagen wertvolle Hinweise. Sie ermöglichen es, die spezifischen Eigenschaften eines Bauteils nachzuvollziehen und sicherzustellen, dass es korrekt genutzt wird. Im FM-System können die Dokumente mit den installierten Komponenten verknüpft werden, um Lebenszyklusdaten zu verfolgen. Wartungs- und Austauschintervalle erlauben die Abschätzung von Lebensdauer und Wirtschaftlichkeit. Bei Ersatzteilbestellungen oder Modernisierungen geben die technischen Daten wesentliche Informationen über kompatible Materialien und Anforderungen.
Konformitätserklärung (EG) – Bauprodukte
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung (Konformitätserklärung) |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass Bauprodukte für Trinkwasseraufbereitungsanlagen den grundlegenden EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umwelt entsprechen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011; Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). |
| Schlüsselelemente | - Identifikation des Produkts (Typ, Losnummer) |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer (Erstellung); Betreiber / Anlagenbetreiber (Archivierung). |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument bei allen CE-gekennzeichneten Bauprodukten; Bestandteil der Übergabe- und Betriebsdokumentation; im FM für Audits und als Nachweis gegenüber Behörden erforderlich. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung ist eine vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung, dass das Produkt den wesentlichen Anforderungen der EU-Gesetzgebung (insbesondere der Bauproduktenverordnung) entspricht. Sie verweist auf die anzuwendenden harmonisierten Normen (z.B. Prüfverfahren für Materialien und Sicherheit) und bestätigt, dass alle erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden. Für den Betreiber einer Trinkwasseranlage ist dieses Dokument unverzichtbar, um die Produktsicherheit und Rechtskonformität gemäß DIN 18384 und BauPVO 305/2011 zu belegen. Die EG-Konformitätserklärung wird in der Regel zehn Jahre nach Inbetriebnahme archiviert. Im Facility Management wird sie als fester Bestandteil der technischen Dokumentation (z.B. nach VDI 6026) geführt, um jederzeit den Nachweis über die Konformität gegenüber Auditoren oder Behörden erbringen zu können.
Bauprodukte / Maschinen
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP) |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der deklarierten Leistungsmerkmale von Bauprodukten, Maschinen und Systemkomponenten, die für Trinkwasseraufbereitungsanlagen eingesetzt werden. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Verordnung 305/2011 (BauPVO); EU-Verordnung 2024/3110 (Marktüberwachung); DIN 18379–18421 (VOB/C); DGUV Information 208-026. |
| Schlüsselelemente | - Produkt- und Typenidentifikation |
| Verantwortlich | Hersteller (Erstellung); Betreiber/Anlagenbetreiber (Nachweisführung und Aufbewahrung). |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument nach EU-BauPVO; bei Inspektionen und Trinkwasseranalysen als Nachweis der Material- und Komponentenqualität vorzulegen; im FM digital archivieren (z.B. in CAFM-Systemen). |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (DoP) ist eine vom Hersteller erstellte Erklärung, die die messbaren Eigenschaften und Leistungen des Produkts dokumentiert. Sie gibt an, welche Spezifikationen (etwa maximaler Betriebsdruck, zulässige Temperaturbereiche, Korrosionsresistenz u.ä.) das Produkt aufweist. In Bezug auf Trinkwasseranlagen spielt sie eine zentrale Rolle, um die Tauglichkeit der Materialien für den Kontakt mit Trinkwasser zu belegen (z.B. Beständigkeit gegen Wassergüte, hygienische Unbedenklichkeit, gegebenenfalls DVGW- oder KTW-Zulassung). Die DoP enthält außerdem Informationen zum Qualitätssicherungssystem des Herstellers (Fabrikation unter Werksüberwachung). Da seit Inkrafttreten der BauPVO für alle CE-gekennzeichneten Bauprodukte eine Leistungserklärung erforderlich ist, muss sie der Betreiber vorhalten. Bei behördlichen Kontrollen und Hygienekonzepten dient sie als Beleg dafür, dass beispielsweise Druckbehälter, Pumpen, Rohrsysteme oder Filtrationsanlagen die deklarierten Anforderungen erfüllen.
Bauprodukte
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis (Proof of Usability) |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass Bauprodukte für den konkreten Einzelfall baurechtlich und funktional geeignet sind. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18379–18381 (VOB/C ATV); HBauO §18. |
| Schlüsselelemente | - Produktbeschreibung und Anwendungsbereich |
| Verantwortlich | Hersteller / Lieferant (Bereitstellung); Bauleiter oder Anlagenverantwortlicher/FM (Freigabe). |
| Praxis-Hinweise | Erforderlich bei Sonderlösungen oder nicht harmonisierten Bauprodukten; Beispiele: spezielle Filtermedien, Beschichtungen, Prototypen. Im FM als Anhang zur Wartungsakte aufbewahren. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis wird benötigt, wenn ein Bauprodukt nicht durch eine harmonisierte Norm oder allgemeine Zulassung abgedeckt ist. Er dient als Beleg dafür, dass das Produkt im konkreten Bauvorhaben eingesetzt werden darf. Für Trinkwasseranlagen betrifft dies oft Spezialkomponenten wie etwa ungewöhnliche Filtermaterialien, spezielle Membranen oder Lacke/Beschichtungen in Kontakt mit Wasser. Der Nachweis kann Prüfberichte, Werkstoffzertifikate oder Expertengutachten enthalten, die belegen, dass das Material die bauaufsichtlichen Anforderungen (insbesondere HBauO §18) und die hygienischen Anforderungen erfüllt. Zuständig für die Erstellung ist meist der Hersteller oder Lieferant, die Freigabe erfolgt durch den Bauleiter oder Betreiber. Im FM wird dieser Nachweis zusammen mit den Wartungsunterlagen aufbewahrt, um bei Bedarf (z.B. Bauamt, Brandschutz, Audit) die Zulässigkeit der Sonderlösung jederzeit nachweisen zu können.
Bauprodukte
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der allgemeinen Verwendbarkeit eines Bauprodukts oder einer Bauart im Sinne der Landesbauordnung (HBauO). |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO (gemäß DIBt-Richtlinie Z-Nummern); DIN 18384 (VOB/C ATV). |
| Schlüsselelemente | - Zulassungsnummer (Z-Nummer des DIBt) |
| Verantwortlich | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt die Zulassung; Hersteller (Bereitstellung der Dokumente). |
| Praxis-Hinweise | Weit verbreitet für Kunststoffrohrsysteme, Dichtungen, Beschichtungen u.ä.; im FM essentiell zur Dokumentation der eingebauten Bauprodukte. |
Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein behördliches Zertifikat des DIBt, das bestätigt, dass ein Bauprodukt oder eine bestimmte Ausführung (Bauart) über eine allgemein anerkannte Qualität verfügt. Für den Betreiber einer Trinkwasseranlage bedeutet dies, dass das Produkt (z.B. ein Kunststoffrohr oder eine Dichtungswerkstoff) hygienisch und technisch geprüft ist und den Anforderungen des Bau- und Trinkwasserschutzes genügt. Die Zulassung enthält eine Zulassungsnummer (Z-Nummer) sowie detaillierte Einsatzbedingungen und Laufzeiten. Im FM wird die abZ als Nachweis für die Verwendung des jeweiligen Materials archiviert und ist wichtig für Wartungs- und Prüfprotokolle. Die abZ erhöht die Rechtssicherheit, weil sie als offizielles Prüfzeugnis die Unbedenklichkeit und Gebrauchstauglichkeit des Produkts dokumentiert.
Nachweis(e) der Gebrauchstauglichkeit von Bauprodukten in Einzelfällen
| Dokumenttitel/-typ | Zustimmung im Einzelfall (ZiE) |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der baurechtlichen Eignung eines Produkts oder Systems, das nicht unter eine allgemeine Zulassung fällt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO (gemäß DIBt-Vorgaben) |
| Schlüsselelemente | - Antrag auf Zustimmung beim DIBt oder der obersten Bauaufsichtsbehörde |
| Verantwortlich | Hersteller / Bauherr / Betreiber (Antrag und Beschaffung der Nachweise). |
| Praxis-Hinweise | Relevant bei absoluten Sonderlösungen (Pilotanlagen, Prototypen); die Zustimmung gilt zeitlich befristet und ist für die gesamte Betriebsdauer zu dokumentieren. |
Erläuterung
Die Zustimmung im Einzelfall ist ein Verfahren, wenn ein Bauprodukt oder eine Bauart weder allgemein zugelassen noch durch eine Norm erfasst ist. In solchen Fällen kann der Bauherr bzw. Hersteller eine einmalige Genehmigung beantragen, meist beim DIBt oder der obersten Landesbauaufsichtsbehörde. Dafür müssen umfangreiche Nachweise erbracht werden (z.B. unabhängige Prüfberichte, technische Analysen). Die Zustimmung wird oft befristet erteilt und gewährt dem Betreiber das Recht, die Sonderkonstruktion vorübergehend in die Anlage einzubauen. Dieses Dokument muss über den gesamten Betriebszeitraum aufbewahrt werden. In der Praxis wird diese Regelung insbesondere bei neuartigen Pilotlinien, individuellen Umbauten oder Prototypen angewendet, da für diese keine Normen oder allgemeinen Zulassungen bestehen.
Logbuch – Trinkwasseraufbereitungsanlagen
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsbuch / Logbuch für Trinkwasseraufbereitungsanlagen |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung aller Betriebs-, Wartungs- und Inspektionsdaten zur Qualitätssicherung und Einhaltung der Trinkwasserhygiene. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 15161 (Planung und Betrieb von Wasseraufbereitungsanlagen); TrinkwV §14 (Dokumentationspflicht); VDI 6023 (Hygienerichtlinien). |
| Schlüsselelemente | - Datum, Maßnahme, verantwortliche Person |
| Verantwortlich | Betreiber / Anlagenbetreiber / Facility Manager. |
| Praxis-Hinweise | Unabdingbar für den hygienischen Betrieb; Grundlage für Gefährdungsanalysen nach TrinkwV, Behördenberichte und Zertifizierungen. |
Erläuterung
Das Betriebsbuch gemäß DIN EN 15161 ist das zentrale Dokument zur lückenlosen Aufzeichnung des Anlagenbetriebs. Es protokolliert alle relevanten Kennwerte (z.B. pH-Wert, Leitfähigkeit, Temperatur), die durchgeführten Wartungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie sämtliche Untersuchungsergebnisse von Wasserproben. Damit trägt es zur Überwachung der Wasserqualität bei und dokumentiert, dass die Trinkwasserverordnung (insbesondere §14 zur Anlagendokumentation) eingehalten wird. Im Facility Management wird das Logbuch meist digital geführt, beispielsweise über CAFM-Systeme oder spezialisierte Software-Apps. Ein aktuelles Betriebsbuch ist auch Ausgangspunkt für Gefährdungsbeurteilungen und dient als Nachweis gegenüber Gesundheitsämtern und Auditoren über den ordnungsgemäßen, hygienischen Betrieb der Anlage.
Elektrische Anlagen und Geräte
| Dokumenttitel/-typ | Prüf- und Inspektionsbuch (Elektrisches Inspektionsprotokoll) |
|---|---|
Erläuterung
Das Prüf- und Inspektionsbuch dient der Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Kontrollen an elektrischen Komponenten der Anlage (z.B. Pumpenmotoren, Steuerungseinheiten, Beleuchtung). Nach DGUV-Vorschrift 3 bzw. früherer BGV A3 sind wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben, um Kurzschluss-, Isolations- und Schutzerderwerte zu überprüfen. In diesem Logbook werden Datum, Prüfer (meist eine Elektrofachkraft), Prüfparameter und -ergebnisse sowie etwaige festgestellte Fehler und Abhilfemaßnahmen festgehalten. Der Betreiber hat so jederzeit nachweisbar unter Kontrolle, dass die elektrischen Anlagen sicher betrieben werden. Das Prüfbuch ist Teil des Arbeitsschutzmanagements im FM und muss bei Betriebsprüfungen durch die BG oder Aufsichtsbehörden vorgelegt werden.
Prüfzertifikat – Allgemeine Bauinspektion
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines Prüfzeugnis (Prüfzertifikat) |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation unabhängiger Prüfungen zur Bau- und Funktionssicherheit von Bauteilen oder Materialien. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO (gemäß Richtlinie Z-Nummern DIBt). |
| Schlüsselelemente | - Prüfberichte (z.B. Materialprüfungen, Belastungstests) |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüf- und Zertifizierungsstellen (Durchführung); Betreiber (Archivierung im Anlagenbestand). |
| Praxis-Hinweise | Grundlage bei der Bauabnahme; im FM zur Dokumentation bei Anlageninspektionen, Umbauten und Instandsetzungen bereithalten. |
Erläuterung
Ein allgemeines Prüfzeugnis belegt, dass bestimmte Bauteile oder Materialien von unabhängigen Prüf- oder Forschungsinstituten getestet wurden. Beispiele sind Belastungstests von Rohrleitungssystemen, Brennbarkeitsprüfungen von Dämmstoffen oder Korrosionsprüfungen von Metalllegierungen. Das Zeugnis enthält Berichte über die Versuche, Informationen über das Prüfverfahren und die Ergebnisse. Für Betreiber von Trinkwasseranlagen dient es als ergänzender Nachweis, etwa im Rahmen der Bauabnahme oder bei nachträglichen Anlagenerweiterungen. Das FM archiviert diese Zertifikate und Berichte mit den übrigen Anlagendokumenten, um bei einer Überprüfung durch Sachverständige oder Behörden die Sicherheit und Qualität der eingesetzten Bauteile nachweisen zu können.
