Trinkwasserfilter mit aktiven Substanzen sind Anlagen zur Wasserbehandlung innerhalb von Gebäuden, die Partikel, Geruchs- oder Geschmacksstoffe und Mikroorganismen aus dem Wasser entfernen; obwohl das öffentlich bereitgestellte Trinkwasser in Deutschland die strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllt, können solche Filter sinnvoll sein, um die Installation vor Partikeleintrag zu schützen oder technische Eigenschaften wie Härte oder Korrosionsneigung zu verbessern, müssen jedoch strenge rechtliche Vorgaben einhalten: Die Trinkwasserverordnung erlaubt Aufbereitungsmaßnahmen nur zu bestimmten Zwecken und fordert den Einsatz zugelassener Aufbereitungsstoffe sowie deren vollständige Entfernung nach der Behandlung, während Normen wie DIN EN 15161 den Einbau, Betrieb und die Wartung regeln und DIN EN 806‑5 regelmäßige Wartungsintervalle vorschreibt, etwa die Rückspülung oder den Austausch mechanischer Filter spätestens nach sechs Monaten.
Betriebsanleitung – Trinkwasserfilter mit aktiven Substanzen
Zweck & Geltung
Sicherstellung eines sicheren, hygienischen und normgerechten Betriebs. Gilt für Planung, Einbau, Inbetriebnahme, laufenden Betrieb und Stilllegung des Filters.
Relevante Normen
DIN EN 15161 (Einbau, Betrieb, Wartung), DIN EN 806 5 (Betrieb und Wartung), DIN EN 14898/13443/19628 (Produktspezifische Anforderungen), TrinkwV §§ 18–20 (Aufbereitung & zulässige Aufbereitungsstoffe), ProdSG § 3–4 (Pflicht zur Anleitung), EU Verordnung 305/2011 & 2024/3110 (CE Kennzeichnung und Leistungserklärung).
Schlüsselelemente
• Montage‑ und Inbetriebnahmeanweisungen: Vorgaben zur fachgerechten Installation durch qualifizierte Installationsunternehmen nach DIN1988‑200 und AVBWasserV. • Dosier‑ und Wechselintervalle der aktiven Substanzen: Angabe der zulässigen Aufbereitungsstoffe, maximaler Dosierung und Entfernung nach Abschluss der Behandlung gemäß Liste des Umweltbundesamtes. • Hygienische Wartungsvorgaben: Regelmäßige Reinigung, Entkeimung und Austausch von Filterelementen; bei mechanischen Filtern Rückspülung oder Austausch spätestens alle 6Monate. • Sicherheitshinweise für Betriebspersonal: Warnhinweise, sichere Handhabung von Aufbereitungsstoffen, persönlicher Schutz, Gefahrenhinweise gemäß Gefahrstoffverordnung. • Entsorgungsvorgaben: Vorschriften zur umweltgerechten Entsorgung von Filterkartuschen, verbrauchten Aktivstoffen und Spülwässern; Beachtung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und lokaler Abfallvorschriften.
Verantwortlich
Hersteller des Trinkwasserbehandlungssystems – verpflichtet zur Erstellung und Bereitstellung der Betriebsanleitung in deutscher Sprache sowie zur Aktualisierung bei technischen Änderungen.
Praktische Nutzung
• Bestandteil der Betreiberakte im Facility Management; Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Wartungspläne. • Bereitstellung an das Betriebspersonal sowie an externe Fachfirmen. • Vorlage bei behördlichen Hygieneprüfungen und Nachweis der Einhaltung der TrinkwV und der Produktnormen.
Erläuterung
Die Betriebsanleitung ist das zentrale Dokument für den hygienischen Betrieb von Trinkwasserfiltern mit aktiven Substanzen. Nach der Trinkwasserverordnung dürfen nur zugelassene Aufbereitungsstoffe in bestimmten Dosierungen eingesetzt werden, und sie müssen nach der Aufbereitung vollständig entfernt werden. Der Betreiber hat vor dem Einsatz die Reinheit der Aufbereitungsstoffe sicherzustellen und den Dosiervorgang zu überwachen sowie zu dokumentieren. Die DIN EN 806‑5 schreibt vor, dass mechanische Filter in der Trinkwasserinstallation spätestens alle sechs Monate rückgespült oder ausgetauscht werden müssen. Die DVGW‑Kompaktinfo betont, dass Planung, Einbau und Wartung nur durch qualifizierte Installationsunternehmen erfolgen dürfen und dass die Aufbereitung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden muss.
Gemäß ProdSG müssen Hersteller die Betriebsanleitung in deutscher Sprache bereitstellen und Warnhinweise, Entsorgungshinweise und weitere produktspezifische Angaben geben. Facility Manager sollten diese Anleitungen in der Betreiberakte aufbewahren und das Personal regelmäßig unterweisen, um Risiken zu minimieren. Für Trinkwasserfilter mit aktiven Substanzen ist die Betriebsanleitung nach DIN EN 15161 das maßgebliche Pflichtdokument. Sie gewährleistet einen sicheren, hygienischen und gesetzeskonformen Betrieb, indem sie Installations‑, Dosier‑, Wartungs‑ und Entsorgungsvorgaben festlegt und auf zugelassene Aufbereitungsstoffe verweist. Im Facility Management dient diese Dokumentation als Kernnachweis für Betreiberpflichten, behördliche Prüfungen und die Schulung des Personals. Eine strukturierte Ablage sowie die regelmäßige Aktualisierung der Unterlagen tragen wesentlich zur Rechtssicherheit und Betriebseffizienz bei.