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Wasserspender (leitungsgebunden)

Facility Management: Trinkwasser » Betrieb » Dokumente » Wasserspender (leitungsgebunden)

Wasserspender (leitungsgebunden)

Leitungsgebundene Wasserspender stellen in modernen Büro-, Verwaltungs- und Industriegebäuden eine sichere und hygienische Trinkwasserversorgung sicher. Sie werden über die Gebäudeinstallation an das Trinkwassernetz angeschlossen und sind häufig mit CO₂-Druckgasflaschen zur Karbonisierung ausgestattet. Damit ein sicherer, hygienischer und rechtskonformer Betrieb gewährleistet ist, fordert das deutsche Facility Management eine Vielzahl technischer und betrieblicher Dokumente. Diese Unterlagen dienen als Nachweis der Betriebssicherheit, der Gefährdungsbeurteilung, der Hygiene und der ordnungsgemäßen Installation.

Die folgende Übersicht orientiert sich an VDI 6026-1, BetrSichV, TrinkwV 2023, DGUV-Regel 110-007 sowie den DIN-Normen 6650-1, -6 und -8 und beschreibt alle für den Betreiber relevanten Dokumente, ihre rechtliche Grundlage und praktische Anwendung.

Anleitung zum Anschließen und Wechseln von Druckgasflaschen (Getränkeschankanlagen)

Druckgasflaschen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Anleitung zum Anschließen und Wechseln von CO₂-Druckgasflaschen

Zweck & Anwendungsbereich

Dient der Unterweisung von Beschäftigten beim sicheren Umgang mit Druckgasbehältern in Getränkeschankanlagen; Bestandteil der Betriebssicherheitsorganisation nach ArbSchG und BetrSichV.

Relevante Vorschriften/Normen

DGUV-Regel 110-007 Abschn. 20.2 und 21.2; BetrSichV § 12 i.V.m. § 3 Gefährdungsbeurteilung

Wesentliche Inhalte

• sichere Anschlussreihenfolge (Ventil schließen → Druck abbauen → Flasche wechseln) • Kennzeichnung und Lagerung • Anforderungen an Belüftung und Gaswarnsysteme • Unterweisungspflichten und Aushang der Betriebsanweisung

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer (Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft Inhalt)

Praktische Hinweise

Muss an jedem Schankplatz ausgehängt sein; dient als Schulungsgrundlage bei jährlicher Unterweisung. Bei Inspektionen durch Aufsichtsbehörden oder BG Nahrungsmittel vorzuzeigen.

Erläuterung: Diese Anleitung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung für Druckanlagen. Sie wird betriebsbezogen erstellt und regelmäßig aktualisiert, insbesondere bei Änderung der Schankanlage oder Gasart. Die DGUV-Regel 110-007 schreibt vor, dass eine solche Anweisung gut sichtbar in der Nähe der CO₂-Flaschen angebracht sein muss. Dadurch können Beschäftigte die sicheren Wechsel- und Anschlussschritte jederzeit nachlesen. Gleichzeitig bildet diese Anleitung die Grundlage für die Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Schankgasen, die mindestens einmal jährlich gemäß § 12 BetrSichV erfolgen muss. Insbesondere die Erstickungsgefahr durch austretendes CO₂ wird in der Anweisung hervorgehoben: Weil Kohlendioxid schwerer ist als Luft, kann ein unkontrolliertes Ausströmen des Gases in einem unbelüfteten Raum schnell zu lebensgefährlichem Sauerstoffmangel führen. Daher werden klare Vorgaben zu Belüftungsmaßnahmen bzw. zum Betrieb von CO₂-Gaswarngeräten gemacht. Insgesamt dient die Anleitung dazu, Unfälle beim Flaschenwechsel zu verhindern und den rechtskonformen Betrieb der Schankanlage sicherzustellen.

Arbeitsprogramm zur Prüfung von Druckanlagen (CO₂-Systeme)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Arbeits- und Prüfprogramm für Drucksysteme

Zweck & Anwendungsbereich

Regelt die regelmäßige Überprüfung der CO₂-Druckversorgung (Leitungen, Ventile, Druckminderer) auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit.

Relevante Vorschriften/Normen

BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 „Druckanlagen“; TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln“

Wesentliche Inhalte

• Prüffristen und Zuständigkeiten • Prüfumfang (sichtbar, funktional, Dichtheit) • Prüfprotokoll und Maßnahmenverfolgung • Festlegung befähigter Person oder zugelassene Überwachungsstelle

Verantwortlich

Betreiber / Facility Manager; Prüfung durch befähigte Person nach TRBS 1203

Praktische Hinweise

Wird als Teil der Anlagenakte in CAFM-Systemen geführt; dient als Nachweis gegenüber Gewerbeaufsicht und Versicherern.

Erläuterung: Das Arbeitsprogramm bildet die Basis der wiederkehrenden Prüfungen nach BetrSichV. Ohne dokumentierte Prüfungen gilt der sichere Zustand nicht als nachgewiesen. Gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV ist der Betreiber verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen für die CO₂-Druckanlage festzulegen. Dieses Arbeits- und Prüfprogramm legt dementsprechend fest, welche Komponenten (z.B. Gasleitungen, Druckminderer, Sicherheitseinrichtungen) in welchen Intervallen und wie (visuelle Kontrolle, Funktionsprüfung, Leckage-Test) zu prüfen sind. TRBS 1201 liefert hierzu anerkannte Prüfkriterien und Intervalle auf dem aktuellen Stand der Technik. Die Prüfungen müssen von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden, deren Qualifikation in TRBS 1203 definiert ist. Ein schriftlich dokumentiertes Prüfprogramm, integriert in die Anlagenakte oder das CAFM-System, ermöglicht es dem Betreiber, jederzeit gegenüber Behörden oder Versicherungen nachzuweisen, dass die gesetzlichen Prüfvorgaben erfüllt werden. So wird die Betriebssicherheit der CO₂-Versorgungsanlage dauerhaft sichergestellt.

Betriebs- / Gebrauchsanweisung des CO₂-Druckbehälters

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung CO₂-Druckgasbehälter

Zweck & Anwendungsbereich

Beschreibt technische Daten, zulässige Betriebsdrücke, Sicherheitsvorrichtungen und Hinweise zur Aufstellung.

Relevante Vorschriften/Normen

DGUV-Regel 110-007 (Abschn. 20.2 und 21.2); EU-Druckgeräteverordnung 2014/68/EU

Wesentliche Inhalte

• Behältertyp, CE-Kennzeichnung, Prüfdruck • Sicherheitsventile, Lagerbedingungen • Hinweise zur Rückgabe und Entsorgung • Betriebsbeschränkungen (Temperatur, Lage)

Verantwortlich

Hersteller (Bereitsteller des Druckbehälters)

Praktische Hinweise

Muss der Anlage beiliegen und jederzeit verfügbar sein; wichtig für Betreiber- und Gefährdungsbeurteilung.

Erläuterung: Die Betriebsanleitung des Herstellers ist die Grundlage für den sicheren Umgang mit dem CO₂-Behälter. Der Betreiber muss ihre Inhalte in seine eigenen Betriebsanweisungen integrieren. Nach der europäischen Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) und dem Produktsicherheitsgesetz muss jeder Druckbehälter mit einer ausführlichen Gebrauchsanleitung ausgeliefert werden. Darin sind alle technischen Kenndaten und sicherheitstechnischen Hinweise des Herstellers aufgeführt. Beispielsweise erfährt der Betreiber hier den zulässigen Fülldruck, die vorgeschriebenen Prüffristen für den Behälter sowie Anforderungen an die Aufstellbedingungen (wie stets aufrechte Lagerung, Sicherung gegen Umfallen, Schutz vor Hitzeeinwirkung). Auch Hinweise zum Umgang mit leeren Behältern – etwa Rückgabe an den Lieferanten oder besondere Entsorgungsvorschriften – sind enthalten. Für den Betreiber ist diese Herstelleranleitung verbindlich: Ihre Vorgaben müssen im Betriebsalltag eingehalten und in die innerbetrieblichen Betriebsanweisungen übernommen werden. Sie bildet damit einen wesentlichen Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung der Beschäftigten, damit der CO₂-Druckgasbehälter jederzeit bestimmungsgemäß und sicher verwendet wird.

Dokumentation des Wasserspenders (Installations- und Systemunterlagen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation der leitungsgebundenen Wasserspenderanlage

Zweck & Anwendungsbereich

Nachweis der ordnungsgemäßen Installation, Materialien und Komponenten des Wasserspendersystems.

Relevante Vorschriften/Normen

DIN 6650-8 „Getränkeschankanlagen – Dokumentation“

Wesentliche Inhalte

• Installationsplan mit Anschluss an Trinkwassernetz • Materialien (Schläuche, Ventile, Filter) • Komponentenlisten und Prüfzeichen • Übergabeprotokoll, Betriebsparameter

Verantwortlich

Errichter / Installateur der Schankanlage

Praktische Hinweise

Wird in der Anlagenakte aufbewahrt; Grundlage für Wartung und spätere Umbauten.

Erläuterung: Nach DIN 6650-8 muss jede leitungsgebundene Schankanlage mit einer vollständigen technischen Dokumentation übergeben werden. Sie ermöglicht dem Betreiber, den hygienischen und technischen Zustand des Systems jederzeit nachzuweisen. In der Dokumentation sind neben dem Installationsplan (einschließlich Schema des Trinkwasseranschlusses und der CO₂-Zuleitung) alle verbauten Materialien und Armaturen mit Spezifikationen aufgeführt. Dadurch lässt sich z.B. nachvollziehen, ob lebensmittelechte und DVGW-geprüfte Schläuche verwendet wurden oder ob ein erforderlicher Rückflussverhinderer in der Wasserzufuhr installiert ist. Ebenso enthält sie eine Liste aller wichtigen Komponenten mit Typenbezeichnungen und Prüfzertifikaten, was für Wartung und Ersatzteilbeschaffung entscheidend ist. Die vom Errichter erstellten Systemunterlagen dokumentieren darüber hinaus die Inbetriebnahmeparameter (z.B. eingestellter Wasserdruck, Karbonisierungsgrad) und umfassen das Übergabeprotokoll. Diese lückenlose Anlagendokumentation ist nicht nur aus rechtlichen Gründen erforderlich, sondern auch praktisch wertvoll: Sie bildet die Grundlage für sämtliche künftigen Wartungs-, Änderungs- oder Erweiterungsarbeiten und unterstützt den Betreiber bei Audits und behördlichen Kontrollen.

Prüfprotokolle der Getränkeschankanlage

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüf- und Messprotokolle der Getränkeschankanlage

Zweck & Anwendungsbereich

Nachweis regelmäßiger Funktions- und Sicherheitsprüfungen (CO₂-Leckage, Druck, Wasserqualität).

Relevante Vorschriften/Normen

DGUV-Regel 110-007 Abschn. 20.2 / 21.2; BetrSichV § 14

Wesentliche Inhalte

• Prüfergebnisse, Datum, Prüfer • festgestellte Mängel und Maßnahmen • Prüfmittel und Messwerte

Verantwortlich

Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter

Praktische Hinweise

Wird jährlich bzw. nach Instandsetzung erstellt; muss bei Audits verfügbar sein.

Erläuterung: Diese Protokolle dokumentieren die sicherheitstechnische Kontrolle der Schankanlage. Sie sind Grundlage der Prüfpflichten und Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung. Nach § 14 BetrSichV müssen die Ergebnisse aller Prüfungen von Arbeitsmitteln aufgezeichnet und aufbewahrt werden. Im Prüfprotokoll der Getränkeschankanlage werden daher die Befunde jeder durchgeführten Überprüfung festgehalten: der Prüfumfang und die angewandten Messmethoden, die erzielten Messwerte (z.B. gemessener Anlagendruck, CO₂-Konzentration bei Dichtheitsprüfung, ggf. Wasseranalysewerte) sowie festgestellte Mängel. Zu jedem festgestellten Mangel wird die ergriffene Korrekturmaßnahme oder Reparatur vermerkt und die Verantwortlichkeit geklärt. Das Protokoll trägt das Datum der Prüfung und den Namen bzw. die Unterschrift der befähigten Person oder sachkundigen Prüfkraft, die die Prüfung durchgeführt hat. Die Prüfprotokolle sind vom Betreiber sorgfältig aufzubewahren – idealerweise als Teil der Anlagendokumentation im CAFM-System – und bei Bedarf, z.B. gegenüber der Gewerbeaufsicht, den Unfallversicherungsträgern oder im Haftungsfall, vorzulegen. Sie belegen, dass der Betreiber seiner Wartungs- und Prüfverantwortung nachgekommen ist, und bilden somit eine wesentliche Grundlage für den sicheren Betrieb über die gesamte Lebensdauer der Anlage.

Dokumentation der Reinigung und Desinfektion der Schankanlage

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Reinigungs- und Desinfektionsnachweise

Zweck & Anwendungsbereich

Dient der Hygiene-Sicherung nach TrinkwV 2023 und HACCP-Grundsätzen; dokumentiert die regelmäßige Reinigung aller Getränkeführenden Teile.

Relevante Vorschriften/Normen

DIN 6650-6 „Getränkeschankanlagen – Reinigung und Desinfektion“

Wesentliche Inhalte

• Reinigungsintervall, verwendete Mittel • Personal und Datum • visuelle Kontrolle, Dokumentation im Hygieneplan

Verantwortlich

Betreiber / angewiesenes Fachpersonal

Praktische Hinweise

Bestandteil des betrieblichen Hygieneplans; wird regelmäßig überprüft und bei Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt.

Erläuterung: DIN 6650-6 schreibt feste Intervalle und Verfahren zur Reinigung vor. Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit und Haftungssicherheit. Bei Wasserspendern als Getränkeschankanlagen ist sicherzustellen, dass in definierten Abständen eine gründliche Reinigung und Desinfektion aller wasserführenden Komponenten erfolgt. Die genauen Intervalle richten sich nach den Vorgaben der Norm und den Herstellerempfehlungen – oft sind z.B. wöchentliche bis monatliche Reinigungszyklen üblich, je nach Nutzung und Umgebung. Jeder Reinigungs- oder Desinfektionsvorgang wird protokolliert, einschließlich Datum, verantwortlicher Person und eingesetzter Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel. Diese Aufzeichnungen werden typischerweise im Hygieneplan des Betriebs geführt und müssen mindestens ein Jahr lang am Betriebsort aufbewahrt werden. Sie ermöglichen es dem Betreiber, gegenüber der zuständigen Behörde (z.B. Gesundheitsamt) jederzeit nachzuweisen, dass er die Hygieneanforderungen der Trinkwasserverordnung einhält. Auch intern dient der Reinigungsnachweis der Qualitätssicherung: Sollte es zu einer mikrobiologischen Verunreinigung oder Beanstandung kommen, kann anhand der Dokumentation nachvollzogen werden, ob die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen eingehalten wurden. Insgesamt trägt die lückenlose Reinigungsdokumentation wesentlich zur Trinkwasserhygiene und zur Minimierung von Gesundheitsrisiken bei.

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Handover- / Übergabeprotokoll

Zweck & Anwendungsbereich

Formale Übergabe der installierten Anlage an den Betreiber mit Funktionsnachweis und Betriebsanleitung.

Relevante Vorschriften/Normen

DIN 6650-1 „Getränkeschankanlagen – Allgemeine Anforderungen“

Wesentliche Inhalte

• Funktionsprüfung und Dichtheitstest • Übergebene Dokumente (Betriebsanleitung, Reinigungsplan) • Unterschriften von Errichter und Betreiber

Verantwortlich

Installateur / Errichter

Praktische Hinweise

Wird bei Inbetriebnahme erstellt; Bestandteil der Anlagendokumentation im CAFM-System.

Erläuterung: Das Übergabeprotokoll schließt die Errichterverantwortung ab und dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand bei Übergabe. Gemäß DIN 6650-1 ist bei der Inbetriebnahme einer neuen Getränkeschankanlage eine förmliche Abnahme durchzuführen, die im Übergabeprotokoll festgehalten wird. Darin bestätigt der Errichter, dass die Anlage nach den geltenden technischen Regeln (z.B. DIN 6650-Reihe und VDI-Richtlinien) errichtet und geprüft wurde. Insbesondere werden eine erfolgreiche Funktionsprüfung aller Komponenten und ein bestandener Dichtheitstest bescheinigt. Weiterhin listet das Protokoll alle dem Betreiber ausgehändigten Unterlagen auf – etwa Bedienungsanleitungen, Reinigungs- und Wartungspläne – und hält fest, dass der Betreiber in die Bedienung sowie die Sicherheitsaspekte (z.B. Umgang mit CO₂) eingewiesen wurde. Errichter und Betreiber unterzeichnen das Dokument und bestätigen damit die ordnungsgemäße Übergabe. Für den Betreiber beginnt mit diesem Datum die eigene Betreiberverantwortung für die Anlage. Das Übergabeprotokoll wird typischerweise in der Anlagenakte verwahrt und dient im Falle späterer Änderungen oder bei Haftungsfragen als wichtiger Nachweis dafür, dass die Anlage zum Übergabezeitpunkt einwandfrei und komplett dokumentiert war.