Wasserspender (nicht leitungsgebunden)
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Wasserspender (nicht leitungsgebunden)
Nicht leitungsgebundene Wasserspender (z. B. freistehende Wasserspender mit austauschbaren Wassergebinden) dienen in vielen Einrichtungen als zentrale Trinkwasserversorgung für Mitarbeitende und Besucher. Da das abgegebene Wasser rechtlich als Lebensmittel gilt, müssen Betreiber sicherstellen, dass die freistehenden Wasserspender so betrieben werden, dass das Wasser nicht nachteilig beeinflusst wird. Für diese Geräte gelten daher strenge Hygiene- und Sicherheitsanforderungen. Insbesondere beim Anschluss und Wechsel von CO₂-Druckgasflaschen für die Karbonisierung sind umfangreiche Arbeitsschutz- und Prüfpflichten zu beachten, wie sie in der DGUV-Regel 110-007 (Kapitel zu Druckgasflaschen) beschrieben sind. Zur Einhaltung dieser Vorgaben ist im Facility Management eine strukturierte Dokumentation nach DIN 6650 (Normenreihe für Getränkeschankanlagen) und nach DGUV 110-007 erforderlich. Die folgenden Abschnitte listen alle erforderlichen Unterlagen, ihre rechtlichen Grundlagen und ihren Einsatz im Betrieb auf.
Betriebsunterlagen für freistehende Wasserspender
- Dokumentationsübersicht
- Wechseln von Druckgasflaschen
- Betriebs- und Benutzeranleitung
- Prüf- und Kontrollnachweise
- Reinigungs
- Übergabeprotokoll
Dokumentationsübersicht
Die nachfolgenden Dokumente sind in Anlehnung an VDI 6026-1 gegliedert und bilden die Basis für einen rechtssicheren Betrieb der Wasserspender. Sie dienen der Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und der vollständigen Nachvollziehbarkeit aller Wartungs- und Hygienemaßnahmen.
Anleitung zum Anschließen und Wechseln von Druckgasflaschen
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Anleitung zum Anschließen und Wechseln von Druckgasflaschen |
| Zweck und Umfang | Festlegung sicherer Arbeitsabläufe beim Anschluss, Wechsel und Betrieb von Druckgasflaschen in Getränkeschankanlagen. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DGUV-Regel 110-007 (Getränkeschankanlagen) |
| Schlüsselelemente | • Schritt-für-Schritt-Anweisung zum Flaschenwechsel |
| Verantwortlicher | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praktische Hinweise | Muss am Aufstellort ausgehängt oder digital zugänglich sein; Grundlage für Arbeitsschutzunterweisungen und interne Gefährdungsbeurteilungen. |
Erläuterung
In dieser Anleitung wird das sichere Verfahren für den Wechsel von CO₂-Flaschen beschrieben, wie es nach DGUV-Regel 110-007 verpflichtend ist. Sie enthält detaillierte Schritt-für-Schritt-Anweisungen: Zunächst ist das Ventil zu schließen und gegebenenfalls Restdruck abzubauen, dann wird die Flasche durch entsprechendes Abschrauben aus der Halterung gelöst und gesichert (z. B. fixiert mittels Kette). Anschließend wird die neue CO₂-Flasche aufgestellt, der Druckminderer korrekt angeschlossen und die Schutzkappe entfernt. Die Anleitung weist explizit auf die Gasart hin (CO₂) und listet alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen auf – etwa das Fixieren der Flasche und das Aufsetzen der Schutzkappe am Ventil. Sie beschreibt auch das Vorgehen bei Störungen oder Leckagen (beispielsweise Anlage sofort abschalten, Raum belüften und Gaswarnanlage alarmieren), denn Mitarbeiter müssen über dieses Verhalten unbedingt informiert und geschult sein. Da die DGUV-Regel eine ausdrückliche Unterweisungspflicht vorsieht, ist dieses Dokument Teil der Betriebsanweisung und muss am Einsatzort verfügbar sein. Es wird regelmäßig in Schulungen und Gefährdungsbeurteilungen herangezogen und bei Änderungen (z. B. neuer Gerätetyp oder geänderte Vorschriften) aktualisiert.
Betriebs- und Benutzeranleitung (Operating / User Manual)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebs- und Benutzeranleitung |
| Zweck und Umfang | Enthält alle Anweisungen zur Inbetriebnahme, Bedienung, Reinigung und Wartung des Wasserspenders. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 6650-9 (Teil der DIN 6650-Reihe – Getränkeschankanlagen) |
| Schlüsselelemente | • Aufbau und Funktion des Geräts |
| Verantwortlicher | Hersteller des Wasserspenders |
| Praktische Hinweise | Muss dauerhaft verfügbar sein (Papier oder digital im CAFM-System); Grundlage für Schulung des Personals und Instandhaltungsplanung. |
Erläuterung
Die Herstellernutzeranleitung ist ein Pflichtbestandteil jeder technischen Anlage und muss den Betreiber über den sachgemäßen Gebrauch informieren. Sie beinhaltet die Beschreibung aller Baugruppen und der Funktionsweise des Wasserspenders sowie detaillierte Angaben zu Installation und Inbetriebnahme. Wichtige Inhalte sind die Bedienungsschritte und Wartungsanleitungen (z. B. Filterwechsel, Entkalken), Angaben zu Ersatzteilen, Zubehör und empfohlenen Verbrauchsmaterialien. Da bei freistehenden Wasserspendern spezielle Hygienestandards gelten, sind darin auch die Reinigungs- und Desinfektionsverfahren aufgeführt (z. B. Reinigungszyklen nach DIN 6650-6 und -9). So fordert etwa die DIN 6650-9 besondere Hygienebestimmungen für freistehende Wasseranlagen. Ebenfalls enthält die Anleitung alle relevanten Sicherheitshinweise – etwa die Belehrung zum sicheren Umgang mit der angeschlossenen CO₂-Flasche und elektrische Sicherheitshinweise. Im Facility Management dient diese Dokumentation als Referenz für die Schulung des Bedienpersonals und als Planungsgrundlage für Instandhaltung. Sie muss dauerhaft zugänglich sein (als gedrucktes Exemplar oder im CAFM-System), damit Wartungsintervalle und Hygienerichtlinien jederzeit nachgeschlagen werden können. Beispielsweise wird aus ihr übernommen, in welchen Abständen nach DIN 6650-6 gereinigt werden muss, und welche Ersatzteile benötigt werden.
Prüf- und Kontrollnachweise (Documentation of Tests)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüf- und Kontrollnachweise |
| Zweck und Umfang | Nachweis regelmäßig durchgeführter Funktions-, Sicherheits- und Dichtheitsprüfungen an CO₂- und Wassersystemkomponenten. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DGUV-Regel 110-007 (Abschnitt 6: Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen) |
| Schlüsselelemente | • Prüfdatum und Prüfername |
| Verantwortlicher | Arbeitgeber / Unternehmer / beauftragte Fachkraft |
| Praktische Hinweise | Dokumentation wird bei internen Audits oder DGUV-Kontrollen überprüft; sollte digital archiviert werden (z. B. CAFM-Prüfprotokoll). |
Erläuterung
Die Prüf- und Kontrollnachweise sind unerlässlich für den rechtssicheren Betrieb. Gemäß DGUV-Regel 110-007 (Abschnitt „Prüfung und Wartung“) muss die Anlage von einer befähigten Person vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig technisch überprüft werden. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten – etwa CO₂-Druckflaschen, Leitungen, Druckminderer, Ventile und Zapfarmaturen – auf Dichtheit, korrekte Funktion und Unversehrtheit kontrolliert. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind lückenlos zu dokumentieren: Protokolliert werden Datum, Name des Prüfers, Prüfverfahren (z. B. Dichtheitsprüfung mit Prüfgas) und Befund (Bestanden/Beanstandungen). Diese Protokolle erfüllen die Dokumentationspflicht nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren). Sie werden bei internen Audits, behördlichen Kontrollen oder im Schadensfall als Nachweis verlangt. Fehlt dieser Nachweis, kann dies zu Haftungsproblemen führen. In der Praxis werden Prüfprotokolle zunehmend digital geführt (z. B. über CAFM-Systeme) und regelmäßig aktualisiert, um jederzeit die Funktions- und Betriebssicherheit der Wasserspender belegen zu können.
Reinigungs- und Desinfektionsnachweis
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Reinigungs- und Desinfektionsnachweis |
| Zweck und Umfang | Nachweis der regelmäßigen Reinigung und mikrobiologischen Sicherheit gemäß Hygienestandards. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 6650-6 (Reinigung und Desinfektion von Getränkeschankanlagen) |
| Schlüsselelemente | • Reinigungsdatum und verantwortliche Person |
| Verantwortlicher | Zuständiges Betriebspersonal / Facility Service Team |
| Praktische Hinweise | Dient als Hygienenachweis und ist bei Lebensmittelkontrollen oder internen Audits vorzulegen; digitale Dokumentation empfohlen. |
Erläuterung
Die Reinigung und Desinfektion sind entscheidend, um mikrobiologische Kontamination der Wasserspender auszuschließen. Nach DGUV-Regel 110-007 muss die Anlagenhygiene so erfolgen, dass Mikroorganismen oder Verunreinigungen das Getränk nicht beeinträchtigen. Die DIN 6650-6 gibt dafür die Reinigungsintervalle vor: Für stilles Leitungswasser empfehlen Fachkreise z. B. eine wöchentliche Durchspülung und Desinfektion der relevanten Teile. In jedem Fall muss dokumentiert werden, wer wann gereinigt hat und wie: Das Reinigungsprotokoll enthält Datum, Name des Reinigungspersonals, Verfahrenstyp (manuell oder automatisch) sowie die eingesetzten Mittel (mit Konzentration und Einwirkzeit). Mikroorganismen-Tests (z. B. Trinkwasseranalyse) können zusätzlich vermerkt werden. Diese Nachweise sind als Hygieneprotokolle mindestens ein Jahr aufzubewahren und dienen als Beleg für die Einhaltung der DIN 6650-6. Bei behördlichen Kontrollen oder Audits müssen sie vorgelegt werden. Moderne Facility-Management-Systeme (CAFM) erlauben eine revisionssichere, digitale Erfassung dieser Daten, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, dass die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen eingehalten wurden.
Reinigungs- und Desinfektionsnachweis
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Übergabeprotokoll |
| Zweck und Umfang | Nachweis über die ordnungsgemäße Installation, Inbetriebnahme und Übergabe des Geräts an den Betreiber. |
| Relevante Vorschriften/Normen | DIN 6650-1 (Planung, Installation, Inbetriebnahme von Getränkeschankanlagen) |
| Schlüsselelemente | • Gerätedaten (Typ, Seriennummer) |
| Verantwortlicher | Installationsunternehmen / Fachfirma |
| Praktische Hinweise | Wird bei Erstinbetriebnahme erstellt; muss im Technischen Anlagenbuch archiviert werden; Grundlage für Gewährleistung und Wartung. |
Erläuterung
Das Übergabeprotokoll wird beim erstmaligen Aufbau des Wasserspenders erstellt und dokumentiert das Ende der Errichtungsphase und den Beginn der Betreiberverantwortung. Es bestätigt die sachgerechte Installation: Es enthält Gerätedaten (Typ, Seriennummer), den Aufstellort und das Installationsdatum sowie die durchgeführten Funktionsprüfungen und deren Ergebnisse. Außerdem werden der Schulungsnachweis für das Bedienpersonal und gegebenenfalls Hinweise zur Erstinbetriebnahme dokumentiert. Installationsfirma und Betreiber unterzeichnen das Protokoll, um die Abnahme formell zu bestätigen. Gemäß DGUV-Regel müssen Geräte nach der Montage und vor Inbetriebnahme von einer fachkundigen Person geprüft werden; der Nachweis dieser Prüfung kann im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Das Protokoll wird dann im Technischen Anlagenbuch (oder CAFM) archiviert und dient später als Grundlage für Gewährleistungsansprüche und für die Planung der laufenden Wartung.
