Trinkwasser: Organisation des Betriebs
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Eine strukturierte Organisation der Trinkwasserversorgung im Betrieb ist ein wichtiger Baustein für eine sichere und zuverlässige Wasserversorgung
In Bezug auf die Überwachung und Wartung der Wassersysteme ist eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten sowie eindeutige Verantwortlichkeiten von entscheidender Bedeutung. Die effiziente Dokumentation und Protokollierung aller relevanten Maßnahmen im Rahmen der Trinkwasserversorgung stellt eine unerlässliche Voraussetzung dar.
Organisationsstruktur für Wasserversorgungsanlagen
RAUMBUCH „TRINKWASSER“
Im Raumbuch erörtern der Betreiber und der Service Provider die bestimmungsgemäße Verwendung der Trinkwasser-Installation, wobei potenzielle spätere Veränderungen berücksichtigt werden. Dieses Dokument, das mit allen beteiligten Parteien abgestimmt ist, definiert für ein Gebäude die Anforderungen der einzelnen Räume sowie den benötigten Umfang der Trinkwasser-Installation, wobei die Ermittlung des Bedarfs speziell in den Fokus gestellt wird. Der zugrundeliegende bestimmungsgemäße Betrieb, d.h. der Betriebszustand, der in der Planung vorgesehen ist, bildet dabei die Grundlage. Die Planung bestimmt die Nutzungsarten und bemisst den daraus ermittelten Bedarf so minimal wie möglich, jedoch so umfangreich wie erforderlich.
Tabelle A1 zeigt die Raumanforderungen und die Ausstattung für die Trinkwasser-Installation im Kontext der jeweiligen Baumaßnahme oder des Gebäudes.
NUTZERINFORMATION ZUM BESTIMMUNGSGEMÄSSEN BETRIEB
Falls die betreffenden Trinkwasserleitungen selten oder gar nicht durchflossen werden, ergeben sich durch die ausgedehnten Stagnationszeiten Bedingungen, die das Wasser in diesen Leitungen hygienisch anfechtbar machen oder die Vermehrung pathogener Mikroorganismen wie Legionellen begünstigen.
Als Nutzer tragen Sie die Verpflichtung, das Objekt, einschließlich der zugehörigen Trinkwasser-Installation, gewissenhaft und schonend zu behandeln. Jegliche Handlungen, die Schaden verursachen könnten – wie übermäßiges Wassersparen oder Nichtnutzung von Teilen der Trinkwasser-Installation – müssen unterlassen werden. Ferner sind Sie dazu angehalten, Vorkehrungen zur Verhinderung vorhersehbarer Schäden zu treffen. Dies schließt Maßnahmen ein, die Frostschäden durch adäquate Beheizung verhindern oder mikrobiologische Vermehrung durch regelmäßigen Wasseraustausch unterbinden. Die unverzügliche Meldung von Mängeln fällt ebenfalls in den Bereich Ihrer Sorgfaltspflichten als Nutzer.
NOTWENDIGE MASSNAHMEN ZUM ERHALT DER TRINKWASSERHYGIENE BEI LÄNGERER ABWESENHEIT
Bei einer Abwesenheit von vier Stunden bis zu zwei Tagen genügt es, das Stagnationswasser ablaufen zu lassen (bis das Wasser spürbar kühler/heißer wird).
Bei Abwesenheit von mehr als zwei Tagen lassen Sie das Trinkwasser warm und kalt nach Ihrer Rückkehr an allen Entnahmestellen jeweils fünf Minuten fließen.
Tauschen Sie das Wasser bei selten genutzten Entnahmestellen (z.B. Armaturen oder/und Toilette, Gästetoilette) regelmäßig aus (mindestens alle 72 Stunden), indem Sie das Trinkwasser warm und kalt jeweils fünf Minuten fließen lassen.
Bei einer Abwesenheit von mehr als sieben Tagen (z.B. Urlaub) informieren Sie bitte z.B. einen Nachbarn oder den Eigentümer, damit auch in Ihrer Abwesenheit die Entnahmestellen gespült werden können.
Informieren Sie den Eigentümer unverzüglich, wenn
nach spätestens drei Litern Auslaufvolumen kein kaltes Trinkwasser kommt (< 25 °C),
nach spätestens drei Litern Auslaufvolumen kein heißes Trinkwasser kommt (> 55 °C),
das Trinkwasser einen wahrnehmbaren Geruch oder Geschmack hat,
das Trinkwasser deutliche Verfärbungen zeigt.
Bitte beachten Sie, dass
Trinkwasser, das mehr als vier Stunden in der Leitung gestanden hat, nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken, insbesondere Säuglingsnahrung verwendet werden sollte; bitte nutzen Sie ausschließlich des nachfließenden Wassers,
Sie regelmäßig Teile der Entnahmearmaturen in Bad und Küche (Strahlregler, Brauseschläuche und Duschköpfe) reinigen und entkalken oder austauschen,
Arbeiten an der Trinkwasser-Installation, z.B. Austausch von Armaturen in Bad oder Küche, nur durch ein vom Eigentümer beauftragtes eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen,
je regelmäßiger und öfter Sie an allen Entnahmestellen Trinkwasser entnehmen, desto zuverlässiger erhalten Sie ein reines und genusstaugliches Trinkwasser.
FÜR DIE ERFÜLLUNG DER PROVIDER VERANTWORTUNG SOLLTEN UNBEDINGT FOLGENDE ASPEKTE BEACHTET WERDEN:
Die Wartung ist in einer solchen Weise zu protokollieren und das Protokoll so aufzubewahren, dass die Einhaltung der Wartungsintervalle nachgewiesen und die Daten überprüfbar sind.
Sämtliche für die Installation relevanten Angaben müssen jederzeit verfügbar sein, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die korrekte Instandhaltung zu ermöglichen.
Herstellerunterlagen, wie zum Beispiel technische Produktinformationen in Bezug auf den Betrieb und die Wartung von angeschlossenen Geräten, müssen verfügbar sein, aufbewahrt und angewendet werden.
ANHANGSVERZEICHNIS ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG, NACHSTEHENDE UNTERLAGEN SIND ZUR AUSFÜHRUNG ERFORDERLICH:
Die Dokumentationsrichtlinien, die als Anhang unter der Kostengruppe 410 vorliegen, betreffen die Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen. Diese umfassen:
Die hauseigenen Regelwerke sowie Arbeitskarten und die letzten Wartungsdokumente.
Anlagenbezogene Dokumente, die sich auf wiederkehrende Prüfpflichten beziehen, wie zum Beispiel die Baugenehmigung.
Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen gemäß der Prüfverordnung sowie technische Arbeitsdokumente zur Identifizierung prüfpflichtiger Anlagen.
Eine Instandhaltungsstrategie, um die Anlagen in die Kategorien AB und C einzuordnen, und das entsprechende Betriebskonzept.
Informationen, die die brandschutztechnischen Einrichtungen ausweisen.
Anlagenschemata, einschließlich eines elektrischen Übersichtsplans und Anschlusspläne gemäß DIN EN 61082-1 und DIN EN 61082-3. Die Anlagenpläne sind entsprechend zu berücksichtigen, falls sie vorhanden sind.
Bestandszeichnungen, die die Darstellung der ausgeführten Anlage in den Bauplänen zeigen, sofern sie vorhanden sind.