Wasserlöschsysteme im Facility Management für Brandschutz und Sicherheit
Facility Management: Trinkwasser » Betrieb » Löschanlagen

Die Installation eines Waschlöschsystems kann im Betrieb eine sinnvolle Ergänzung zum Brandschutzkonzept darstellen
Die Wahl des richtigen Waschlöschsystems hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich dem Einsatzbereich, der Größe des Gebäudes und der Art der Risiken. Eine fachgerechte Planung und Installation des Waschlöschsystems ist entscheidend für dessen Funktionstüchtigkeit im Ernstfall.
Waschlöschsystems von Wasserversorgungsanlagen
AUTOMATISCHE WASSERLÖSCHANLAGEN

Effizienter Brandschutzmechanismus
Modernes Sprinklersystem für sofortige Reaktion im Notfall.
Sprinkler-, Sprühwasser-, Feinsprüh- und Schaumlöschanlagen dienen zum Löschen von Bränden. Um die Betriebsbereitschaft dieser Löschanlagen zu erhalten, sind regelmäßige Kontrollen und Wartungen erforderlich. Dabei wird festgelegt, welche Maßnahmen an den jeweiligen Anlagen mindestens ausgeführt werden müssen und wer für die Ausführung verantwortlich ist.
Automatische Löschanlagen sind ortsfest verlegte Anlagen, die es ermöglichen, bei einem Entstehungsbrand sofort mit dem richtigen Löschmittel ohne zusätzliches menschliches Eingreifen zu reagieren. Die Auslösung der Löschvorgänge erfolgt in der Regel selbsttätig, ist aber auch von Hand möglich.
Eine Feuerlöschanlage ist eine ständig betriebsbereite technische Anlage, die einen Brand mit einem Löschmittel löscht. Stationäre Löschanlagen bieten einen wirksamen Schutz vor Feuerschäden. Schon bei Entstehungsbränden löscht die automatische Brandschutzanlage das Feuer.
Stationäre Löschanlagen bestehen aus einem Löschmittelvorrat und einem Rohrleitungssystem mit geeigneten Aufgabevorrichtungen (z.B. Sprinkler, Löschdüse), über die im Einsatzfall das Löschmittel freigegeben wird.
Sie werden entweder automatisch indirekt durch Brandmelde- und Löschsteueranlagen oder direkt durch mechanische Branderkennungs- und Auslöseelemente (z.B. Glasviole, Schmelzlot) oder manuell ausgelöst. Sie sollen einen Brand selbsttätig löschen oder ihn so lange eindämmen, bis die Feuerwehr eintrifft, um ihn zu löschen.
Das Sprinkler-Sprühbild ist entscheidend für die Brandbekämpfung. Deshalb darf nichts das Sprühbild beeinträchtigen, insbesondere darf kein Gegenstand an den Sprinkler gehängt oder an diesem befestigt werden. Hindernisse müssen entweder entfernt werden oder es müssen, wenn nötig, zusätzliche Sprinkler installiert werden (siehe hierzu DIN 14489).
Im Jahr 2004 wurde EN 12845 „Automatische Sprinkleranlagen - Planung, Installation und Instandhaltung“ eingeführt und 2009 als DIN EN 12845 als anerkannte Regel der Technik in Deutschland übernommen.
Von dem Hersteller und Errichter der Anlage ist vor deren Inbetriebnahme dem Betreiber ein Inspektions- und Prüfhandbuch zu übergeben. Dieses enthält Anweisungen für die Maßnahmen, die bei Störungen und Auslösung der Anlage zu ergreifen sind.
Die Abnahmeprüfung der Löschwasseranlage erfolgt durch den Hersteller oder einen Sachkundigen. In einzelnen Fällen wird die Abnahme durch einen Sachverständigen (z. B. TÜV) vorgeschrieben.
Bei der Abnahmeprüfung werden die Einhaltung der Bauauflagen und Planungsgrundlagen sowie die Absprachen mit dem Wasserversorgungsunternehmen und der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle überprüft.
Die Prüfung der betreffenden Löscheinrichtung erfolgt gemäß der einschlägigen Normen unter Berücksichtigung von eventuell weitergehenden Herstellervorgaben. Hierbei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, dem die einzelnen Prüfpunkte zu entnehmen sind.
ZUR GESAMTABNAHME DER ANLAGE GEHÖREN FOLGENDE BESCHEINIGUNGEN, SOWEIT DIESE BAUTEILE VORHANDEN SIND:
Druckprüfung der Leitungsanlage und Reinigungsspülung
Abnahmeprüfung der Füll- und Entleerungsstation und der Schlauchanschlusseinrichtungen
Funktionsprüfung der Belüfter bzw. Be- und Entlüfter, des Rückflussverhinderer und des Schmutzfängers
Abnahmebescheinigung für Druckerhöhungsanlage, Vorbehälter/Zisterne und Schwimmerventile
Manuelle Pumpenprüfung und Routinekontrollen
Das Verfahren für den manuellen Start von Pumpen sowie Einzelheiten zur wöchentlichen Routineprüfung sind in dem Handbuch besonders behandelt. Zudem sind tägliche Sichtkontrollen durchzuführen.
Der einem manuellen Start folgende Probelauf dauert so lange, bis die normalen Betriebskennwerte des Antriebsmotors wie Stromaufnahme, Öl- und Kühlwassertemperatur erreicht sind. Bei Elektromotorantrieb misst man die Stromaufnahme und bei Dieselmotorantrieb werden die Drehzahl, der Öldruck und die Kühlwassertemperatur in der Endphase des Probelaufs gemessen. Dies gilt auch für Dieselmotoren von Ersatzstromaggregaten. Wenn ein Elektromotor bei Netzausfall von einem Ersatzstromaggregat versorgt wird, prüft man auch die Umschaltautomatik.
WEITERE PRÜFUNGEN:
Prüfung der Batterien, wobei die Wartungsvorschriften des Batterieherstellers zu beachten sind, sowie Funktionsprüfung der Batterieladegeräte
Prüfung der Mindestkraftstoffvorratsmenge von Dieselmotoren
Prüfung der Ölstände von Pumpen, Kompressoren und Dieselmotoren
Sichtprüfung der Zustände des Rohrnetzes, der Sprinkler, der Düsen und der Rohraufhängungen
ANMERKUNG
In der kalten Jahreszeit muss besonders auf die Frostsicherheit der Sprinkleranlagen geachtet werden. Bei Trockenanlagen müssen die Rohrnetze vor der Frostperiode entwässert werden.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass sich Brandschutzanlagen und ihre Bauteile immer in einwandfreiem Zustand befinden. Die Mindestanforderungen, wie Wartungsintervalle, sind zu erfüllen.
Eine Brandschutzanlage dient dem Schutz vor lebensbedrohlichen Gefahren. Je höher die bedrohten Rechtsgüter von der Rechtsordnung eingeschätzt werden, desto höher sind auch die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten von Anlagenbetreibern.
Der einem manuellen Start folgende Probelauf dauert so lange, bis die normalen Betriebskennwerte des Antriebsmotors, wie Stromaufnahme, Öl- und Kühlwassertemperatur, erreicht sind. Bei Elektromotorantrieb misst man die Stromaufnahme und bei Dieselmotorantrieb werden die Drehzahl, der Öldruck und die Kühlwassertemperatur in der Endphase des Probelaufs gemessen. Dies gilt auch für Dieselmotoren von Ersatzstromaggregaten. Wenn ein Elektromotor bei Netzausfall von einem Ersatzstromaggregat versorgt wird, muss auch die Umschaltautomatik geprüft werden.
WEITERE PRÜFUNGEN:
rüfung der Batterien, wobei die Wartungsvorschriften des Batterieherstellers zu beachten sind, sowie Funktionsprüfung der Batterieladegeräte
Prüfung der Mindestkraftstoffvorratsmenge von Dieselmotoren
Prüfung der Ölstände von Pumpen, Kompressoren und Dieselmotoren
Sichtprüfung der Zustände des Rohrnetzes, der Sprinkler, der Düsen und der Rohraufhängungen
WEITERE PRÜFUNGEN:
In Bezug auf den Brandschutz legen die Landesbauordnungen für Bauherren bzw. Eigentümer von Grundstücken bestimmte Anforderungen fest. In zahlreichen weiteren Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. ArbStättV und Verkaufsstättenverordnungen, ist als Ausprägung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht festgelegt, dass der Eigentümer bzw. der Betreiber Schutzmaßnahmen ergreift. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Kontrolle der Brandschutzanlagen auf Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft.
Für den Betreiber einer Brandschutzanlage ist besonders haftungsträchtig, dass die Gerichte in der Regel bei einem Schaden nach dem sogenannten Beweis des ersten Anscheins von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ausgehen. In diesem Fall muss der Anlagenbetreiber sich entlasten und nachweisen, dass er seinen Überwachungspflichten nachgekommen ist. Wartungsprotokolle und Überprüfungen in angemessenen Abständen durch Fachfirmen sind daher unabdingbar, um im Schadensfall einen solchen Nachweis führen zu können.
Die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hat gravierende Folgen. Kommt es zu einem Schaden, haftet derjenige, der die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, dem Geschädigten in der Regel unbegrenzt aus deliktischer Haftung.
Wie in den meisten Versicherungsbedingungen üblich, enthalten auch die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (§ 14 AFB) Haftungsausschlüsse für den Fall vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens.
Bei Änderungen innerhalb der gesprinklerten Räume, wie dem Errichten von Zwischenwänden, Einziehen von Zwischendecken, Aufstellen von neuen Maschinen oder Änderungen an der betrieblichen Einrichtung, muss der Sprinklerschutz den neuen Verhältnissen angepasst werden. Änderungen an der Anlage dürfen nur von einer dafür VdS-anerkannten Errichterfirma ausgeführt werden.
Die zuständigen lokalen Behörden können zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Wartung und Kontrolle stellen. Für die vorzuhaltende Anzahl von Ersatzsprinklern muss die zuständige Behörde gefragt werden.
Wenn Sprinklerampullen durch äußere Einwirkung beschädigt werden, ist das bei Nassanlagen besonders fatal wegen eines eintretenden Wasserschadens. Bei Trockenanlagen stellt man den Schaden meist nur bei einer Inspektion fest. Daher ist es erforderlich, dass der Sprinklerwart so geschult ist, dass er eine neue Ampulle oder einen Ersatzsprinkler einsetzen kann, um die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen.
Der Betreiber informiert in jedem Fall den Errichter der Sprinkleranlage über den Schaden und veranlasst eine Nachprüfung.
Für die Betreuung der Löschanlage muss vom Eigentümer oder Betreiber ein Verantwortlicher sowie ein Stellvertreter benannt werden. Diese sind für die Einhaltung der Bedienungs- und Wartungsanweisungen und der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich und führen ein auf dem Betriebsgelände zu verwahrendes Betriebsbuch.
Vom Eigentümer oder Betreiber wird eine verantwortliche, befähigte Person für Löschanlagen („Sprinklerwart“) und ein Stellvertreter für die Betreuung der Löschanlagen schriftlich bestellt. Diese sind für die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und Wartungsanweisungen des Herstellers und/oder Errichters sowie für die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Sie führen die notwendigen Inspektionen an den Löschanlagen durch und veranlassen die Durchführung der anfallenden Wartungen sowie gegebenenfalls die notwendigen Reparaturen und kontrollieren alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse.
Alle Vorgänge und Ereignisse müssen im Betriebsbuch festgehalten werden (siehe VdS 2212), das im Schadensfall als Nachweis gegenüber der Versicherung dient. Die Mitarbeiter müssen über Qualifizierungen durch den Errichter oder VdS verfügen (VdS CEA 4001).
IM EINZELNEN SIND FOLGENDE PRÜFUNGEN JE NACH ANLAGENTYP IN ANLEHNUNG AN VDS CEA DURCHZUFÜHREN:
wöchentliche Routineprüfung
vierteljährliche Routineprüfung
halbjährliche Wartung durch eine Befähigte Person
jährliche Routineprüfung
Drei-Jahres-Routineinspektionen
15-Jahres-Routineinspektion
25-Jahres-Überprüfung bei Nassanlagen
12,5-Jahres-Überprüfung bei Trockenanlagen
TÄGLICHE SICHTKONTROLLEN
Tägliche Kontrollen finden an allen Werktagen statt. Bei Sonn- und Feiertagen überschreitet der maximale Abstand der Kontrollen drei Tage nicht. Bei Anlagen, deren Betriebsbereitschaft nach VdS 2092 (Planung und Einbau von Sprinkleranlagen) selbsttätig überwacht wird, sind die täglichen Kontrollen nicht erforderlich. Diese Überprüfungen erfolgen jedoch mindestens wöchentlich.
IM EINZELNEN SIND ZU PRÜFEN:
Füllhöhen in den Vorrats-, Zwischen-, Hoch-, Druckluftwasser- und Schaummittelbehältern
Druck im Druckluftwasserbehälter sowie vor und hinter den Alarmventilen
Funktionsfähigkeit der Heizeinrichtungen (während der Heizperiode) in der Löschanlagenzentrale, im Bereich von Nassanlagen usw.