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Trinkwasser: Qualifizierung

Facility Management: Trinkwasser » Strategie » Qualifizierung

Qualifizierungen für betriebliches Trinkwasser

Qualifizierungen für betriebliches Trinkwasser

Die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser spielt in Unternehmen jeder Branche eine entscheidende Rolle – sei es für die Belegschaft, die Kundschaft oder auch für Produktionsprozesse. Eine professionelle Trinkwasserhygiene ist sowohl aus gesundheitlicher Sicht als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten essenziell. Unternehmen stehen in der Verantwortung, die gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einzuhalten und damit die Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist qualifiziertes Personal erforderlich, das über entsprechendes Fachwissen und Befähigungen verfügt. Die Anforderungen an die Qualität von betrieblichem Trinkwasser sind in Deutschland hoch. Unternehmen tragen dabei eine große Verantwortung, die sich nicht nur aus gesetzlichen Pflichten, sondern auch aus moralischen und wirtschaftlichen Erwägungen ergibt. Entsprechende Qualifizierungen und Befähigungen – von der VDI-6023-Schulung über den Sachkundenachweis für Probenahmen bis hin zu umfassenden Weiterbildungen wie zum/zur Wassermeister*in – ermöglichen es, im Unternehmen ein professionelles Trinkwassermanagement zu etablieren.

Dabei gilt: Eine passgenaue Ausbildung für die jeweiligen Verantwortungsbereiche ist entscheidend. Wer die rechtlichen Grundlagen kennt, die technischen Richtlinien anwendet und über praktisches Know-how verfügt, kann sicherstellen, dass die Trinkwasserversorgung im Betrieb einwandfrei funktioniert und die Gesundheit aller gewährleistet ist. Langfristig profitieren nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch das Unternehmen in Form von Rechtssicherheit, Qualitätsstandards und einem positiven Image.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt fest, dass das in Deutschland bereitgestellte und verwendete Trinkwasser den hohen Anforderungen an Hygiene und Reinheit entsprechen muss. Für Betreiber von Trinkwasserinstallationen, dazu zählen auch Unternehmen, ergeben sich daraus Pflichten wie:

  • Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität

  • Regelmäßige Überprüfung (z. B. Legionellenprüfung)

  • Dokumentation sämtlicher Prüfergebnisse

Relevante technische Regelwerke

Zusätzlich zur TrinkwV sind verschiedene technische Regelwerke und Normen zu beachten, zum Beispiel:

  • VDI/DVGW 6023: Richtlinie zur Hygiene in Trinkwasser-Installationen

  • DVGW-Arbeitsblätter (z. B. W 551, W 553): Anforderungen zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Trinkwasseranlagen

  • DIN EN 806 und DIN 1988: Normen zur Trinkwasserinstallation

Wer diese Regelwerke kennt und anwendet, gewährleistet in der Regel, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

VDI 6023-Schulung (Kategorie A und B) - Inhalte und Zielgruppe

  • Kategorie A: Richtet sich vor allem an Fachplaner, Ingenieure, verantwortliches Wartungs- und Führungspersonal, das Trinkwasserinstallationen plant, errichtet, betreibt oder saniert.

  • Kategorie B: Für Mitarbeitende, die in der Praxis Anlagen warten, reinigen und kontrollieren, ohne selbst verantwortlich für Planung oder Sanierungsprojekte zu sein.

Berechtigungen

  • Kategorie A: Teilnehmende erwerben umfassende Kenntnisse zur Trinkwasserhygiene, können Hygienepläne erstellen und sind befähigt, eigenverantwortlich Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene in Trinkwasseranlagen zu ergreifen und zu dokumentieren.

  • Kategorie B: Teilnehmende erhalten Grundkenntnisse in Installation, Betrieb und Wartung unter hygienischen Aspekten. Sie unterstützen Kategorie-A-Personal in operativen Tätigkeiten.

Zeitlicher und finanzieller Aufwand

  • Dauer: Kategorie A: meist 2–3 Tage (inkl. Prüfung)

  • Kategorie B: oft 1–2 Tage (inkl. Prüfung)

  • Kosten: Je nach Anbieter und Umfang zwischen ca. 600–1.200 Euro (Kategorie A) bzw. 300–600 Euro (Kategorie B).

Wert für das Unternehmen und die Mitarbeitenden

  • Für das Unternehmen: Höhere Rechtssicherheit, da VDI-6023-geschultes Personal als Nachweis für fachgerechtes Trinkwassermanagement dient

  • Reduzierung des Risikos von Haftungsfällen und Imageschäden

  • Qualitätssteigerung durch verbesserte Wartung und Hygiene

  • Für die Mitarbeitenden: Fundiertes Fachwissen in einem wichtigen Bereich

  • Attraktivität für den Arbeitsmarkt durch ausgewiesene Fachkompetenz

  • Höhere Verantwortung und Karrierechancen

Sachkundenachweis Trinkwasser-Probenahme - Inhalte und Zielgruppe

  • Richtet sich an Personen, die Trinkwasserproben für offizielle Untersuchungen entnehmen (z. B. zur Legionellenprüfung).

  • Schwerpunkte: korrekte Probenahmeverfahren, Hygienestandards, Dokumentation und rechtliche Grundlagen.

Berechtigungen

  • Zertifizierte Probennehmende sind befugt, rechtskonforme Trinkwasserproben zu ziehen, die z. B. in akkreditierten Laboren analysiert werden können.

  • Die Dokumentation dieser Probenahmen ist durch die Trinkwasserverordnung vorgeschrieben und muss bestimmten Standards genügen.

Zeitlicher und finanzieller Aufwand

  • Dauer: 1–2 Tage inkl. praktischer Übungen

  • Kosten: zwischen 300–600 Euro, je nach Schulungsanbieter

Wert für das Unternehmen und die Mitarbeitenden

  • Für das Unternehmen: Kosteneinsparung, weil Probenahmen intern durchgeführt werden können

  • Flexibilität bei der Terminierung von Probenahmen

  • Sichere Einhaltung der TrinkwV durch geschulte Fachkräfte

  • Für die Mitarbeitenden: Erweiterung der Kompetenzen in einem hochrelevanten Spezialgebiet

  • Qualifikation für interne und externe Prüftätigkeiten

Hygieneschulung für Mitarbeitende (Allgemeine betriebliche Hygieneunterweisung) - Inhalte und Zielgruppe

  • Zielgruppe: Mitarbeitende, die in Küchen, Kantinen, Foodtrucks oder ähnlichen Bereichen arbeiten, in denen Trinkwasser oder Lebensmittelkontakt besteht.

  • Schwerpunkte: Grundlagen zur Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene, HACCP-Grundsätze, Händehygiene, Vermeidung von Kreuzkontaminationen.

Berechtigungen

  • Betrifft überwiegend die Pflichtunterweisung laut Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) sowie branchenspezifische Hygienevorschriften.

  • Die Schulung ist keine spezifische „Lizenz“ wie VDI 6023, aber Voraussetzung für den hygienegerechten Umgang mit Lebensmittel und Trinkwasser.

Zeitlicher und finanzieller Aufwand

  • Dauer: meist ½ Tag bis 1 Tag

  • Kosten: niedrig bis moderat (50–200 Euro pro Person), oft auch inhouse durch Fachpersonal oder betriebliche Hygienebeauftragte möglich

Wert für das Unternehmen und die Mitarbeitenden

  • Für das Unternehmen: Geringeres Risiko von Hygieneskandalen

  • Sicherstellung einer Grundhygiene im Betrieb

  • Teil der betrieblichen Eigenkontrolle und des Qualitätsmanagements

  • Für die Mitarbeitenden: Verständnis für hygienische Abläufe und persönliche Verantwortung

  • Beitrag zur eigenen gesundheitlichen Sicherheit

Weiterbildung zum/zur Wassermeisterin oder Wasserwartin (hauptsächlich im Versorgungsbereich) - Inhalte und Zielgruppe

  • Vor allem für Fachpersonal in Wasserwerken und kommunalen Versorgungsbetrieben.

  • Vermittelt vertiefte Kenntnisse zur Wassergewinnung, Aufbereitung, Verteilung und Qualitätskontrolle.

Berechtigungen

  • Übernahme verantwortlicher Positionen in Wasserwerken, Versorgungsunternehmen oder großen Industrieunternehmen mit eigenem Wassermanagement.

  • Rechtliche Verantwortung für den Betrieb und die Qualitätssicherung von Trinkwasseranlagen.

Zeitlicher und finanzieller Aufwand

  • Dauer: Mehrmonatige bis mehrjährige Lehrgänge (je nach Ausbildungsmodell, Vollzeit oder berufsbegleitend).

  • Kosten: je nach Bildungsträger, Umfang und Fördermöglichkeiten (z. B. BAföG, Aufstiegs-BAföG) sehr unterschiedlich (i. d. R. mehrere Tausend Euro).

Wert für das Unternehmen und die Mitarbeitenden

  • Für das Unternehmen: Fachlich hochqualifiziertes Personal für alle Fragen der Wasserversorgung

  • Größere Eigenständigkeit und Fachkompetenz im Unternehmen

  • Für die Mitarbeitenden: Hohe Qualifikation und Spezialisierung

  • Gute Karriereperspektiven und Vergütung

Regelmäßige Auffrischungskurse

  • Auffrischungskurse alle 2–3 Jahre (z. B. VDI 6023 Refresh)

  • Aktuelle Informationen über Änderungen in der TrinkwV

  • Fortbildungen bei Zertifizierungsstellen oder Fachverbänden (z. B. DVGW, VDI)

Dokumentation und Nachweise

  • Alle Maßnahmen und Ergebnisse (z. B. Wartungsprotokolle, Probenahmeberichte, Schulungsnachweise) müssen sorgfältig dokumentiert werden.

  • Dies dient nicht nur der internen Qualitätssicherung, sondern ist auch bei behördlichen Kontrollen erforderlich.

Zusammenarbeit mit externen Partnern

  • Für komplexe Fragestellungen oder bei fehlenden Kapazitäten im Unternehmen kann die Zusammenarbeit mit spezialisierten Planungsbüros, Labors oder Fachinstallationsbetrieben sinnvoll sein.

  • Externe Partner verfügen oftmals über spezifische Geräte und zusätzliche Expertise (z. B. mikrobiologische Laboranalysen, Erstellung von Gefährdungsanalysen bei Legionellenfunden).

Wirtschaftliche Aspekte

  • Investition in qualifiziertes Personal: Fortbildungen sind mit zeitlichen und finanziellen Aufwänden verbunden, lohnen sich jedoch langfristig durch weniger Ausfallrisiken, bessere Compliance und geringere Haftungsrisiken.

  • Ruf und Vertrauen: Ein Unternehmen, das nachweislich auf Trinkwasserhygiene achtet, stärkt sein Image und genießt das Vertrauen von Mitarbeitenden, Kunden und Partnern.