Verbindliche Vorgaben für klare Abläufe und Zuständigkeiten festhalten
Die sichere Bereitstellung von Trinkwasser zählt zu den gesetzlich geregelten Kernaufgaben eines Betreibers. Ob in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Gewerbebauten: Betreiber sind gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und VDI 6023 verpflichtet, Trinkwasseranlagen hygienisch einwandfrei, wartbar, dokumentiert und prüffähig zu betreiben. Eine anweisende Dokumentation legt hierfür die erforderlichen Verfahrensweisen, Zuständigkeiten und Prüfintervalle verbindlich und nachvollziehbar fest. Ohne anweisende Dokumentation besteht keine Rechtssicherheit im Betrieb. Nur wer Zuständigkeiten, Abläufe, Prüfpflichten und Hygienekonzepte schriftlich, standardisiert und versioniert vorgibt, kann die Betreiberverantwortung nachweislich erfüllen.
Eine anweisende Dokumentation ist die Grundlage für rechtssicheren, hygienekonformen und digital steuerbaren Betrieb. Sie schützt Menschen – und Organisationen.
Dokumentation als Grundlage für Transparenz, Sicherheit und Betriebstauglichkeit