Zuständigkeiten klar definieren und Schnittstellen abstimmen
In Bauprojekten mit Generalunternehmer (GU) und anschließenden Nutzerausbauten kommt es häufig zu Schnittstellenkonflikten, insbesondere bei Entnahmestellen, Spülkonzepten, Leitungsführung, Materialwahl und Prüfpflichten. Eine klare, frühzeitig dokumentierte Abgrenzung ist notwendig, um Hygienerisiken, Betreiberhaftung, Nachrüstkosten und Nutzungsausfälle zu vermeiden. Nur eine klar geregelte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerverantwortung schützt vor hygienischen, technischen und rechtlichen Risiken. Sie ist die Voraussetzung für den sicheren Betrieb – und für eine verantwortungsvolle Betreiberorganisation nach TrinkwV und VDI 6023.
Trinkwasseranlagen enden nicht an der Steigleitung. Wer sie wirtschaftlich und hygienisch betreiben will, muss GU- und Nutzerverantwortung exakt trennen – mit Übergabepunkten, Dokumentationspflichten und Betreiberanforderungen. Das Facility Management spielt hier eine koordinierende und absichernde Rolle.
Planungssicherheit und Betriebsklarheit durch nachvollziehbare Strukturen