Nicht steuerbare Systemtrenner (Typ EB)
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Non-controllable system separators
Nicht kontrollierbare Rückflussverhinderer des Typs EB sind sicherheitskritische Komponenten in Wasserversorgungssystemen, die den Rückfluss von verunreinigtem Wasser in das Trinkwassernetz verhindern. Im deutschen Facility Management ist ihr Einsatz durch die EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 305/2011) und die neue Verordnung (EU) 2024/3110 sowie die Hamburgische Bauordnung (HBauO) geregelt . Diese Komponenten müssen von einer umfassenden Dokumentation begleitet werden, die Konformität, Sicherheit und Leistungsstabilität gewährleistet. Die folgende Übersicht definiert die erforderlichen Dokumente und ihre regulatorische Ausrichtung für den Einbau, die Prüfung und die Wartung von nicht kontrollierbaren Rückflussverhinderern (Typ EB) in allen Gebäudetypen.
Für Facility Manager gewährleistet die Pflege und Überprüfung dieser Dokumente einen rechtskonformen Betrieb, die Auditbereitschaft und ein risikofreies Gebäudemanagement. Eine ordnungsgemäße Dokumentation gewährleistet nicht nur die Einhaltung von Vorschriften, sondern gewährleistet auch die Systemsicherheit, den Schutz der öffentlichen Gesundheit und die allgemeine Integrität gebäudetechnischer Anlagen gemäß DIN, HBauO und EU-BauPVO .
Unterlagen nicht steuerbarer Systemtrenner EB
- Leistungsbeständigkeitszertifikat
- Leistungserklärung
- Konformitätserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis
- Allgemeine
- Bewertung
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat der Leistungsbeständigkeit |
| Zweck und Umfang | Bestätigt, dass die Leistung des Produkts gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (CPR) im Laufe der Zeit konstant bleibt. Überprüft, ob die Herstellungsprozesse die Einhaltung der angegebenen Leistungswerte gewährleisten. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - Verordnung (EU) 305/2011 (Bauproduktenverordnung) |
| Schlüsselelemente | • Produktname und Identifikationsnummer |
| Verantwortlicher | Ausgestellt von einer akkreditierten Produktzertifizierungsstelle (Benannte Stelle gemäß CPR); vom Hersteller aufbewahrt und vom Facility Manager archiviert . |
| Praktische Hinweise | Dient als Konformitätsnachweis bei Abnahmeprüfungen oder Beschaffungen. Muss jeder Produktcharge beiliegen und im Archiv der technischen Dokumentation verfügbar bleiben. |
Erläuternder Absatz
Das Leistungsbeständigkeitszertifikat ist eine offizielle Bestätigung dafür, dass der Rückflussverhinderer seine angegebene Leistung über einen bestimmten Zeitraum hinweg konstant erfüllt. Dies wurde durch eine unabhängige benannte Stelle bestätigt. Dieses Zertifikat wird in der Regel im Rahmen eines strengen Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) (z. B. System 1 oder 1+) verlangt. Dies bedeutet, dass das Produkt einer ersten Typprüfung unterzogen wurde und die Produktionsqualität fortlaufend überwacht wird. Für Facility Manager ist dieses Zertifikat für die Beschaffungs- und Qualitätssicherungsprozesse von entscheidender Bedeutung. Es garantiert, dass jede installierte Einheit unter strenger Qualitätskontrolle hergestellt wurde und die angegebenen Sicherheitsstandards erfüllt. In der Praxis muss dieses Dokument häufig bei der Inbetriebnahme von Gebäuden oder bei behördlichen Inspektionen vorgelegt werden. Es gibt Behörden, Versicherungsprüfern und anderen Beteiligten die Gewissheit, dass die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Komponente während ihres gesamten Produktionslebenszyklus unabhängig bestätigt und aufrechterhalten wurden.
Leistungserklärung – DoP
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck und Umfang | Erklärt offiziell die wesentlichen Leistungsmerkmale des Rückflussverhinderers und seine Konformität mit harmonisierten EU-Normen, wodurch die CE-Kennzeichnung ermöglicht wird. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - Verordnung (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktbezeichnung und Typenkennzeichnung |
| Verantwortlicher | Vom Hersteller erstellt ; vom Facility Manager oder Auftragnehmer zur Dokumentation der Einhaltung von Vorschriften und der Wartung aufbewahrt. |
| Praktische Hinweise | Muss dem Produkt bei der Lieferung beiliegen. Dient als Rechtsgrundlage für die CE-Kennzeichnung und wird bei der Projektübergabe oder durch die Baubehörde überprüft. |
Erläuternder Absatz
Die Leistungserklärung (DoP) ist der Eckpfeiler der Produkttransparenz und -konformität gemäß der EU-Bauproduktenverordnung. Sie listet offiziell alle relevanten Leistungsmerkmale des Rückflussverhinderers auf, wie Festigkeit, Dichtheit und hygienische Sicherheit, und bestätigt, dass diese den Anforderungen der für das Gerät geltenden harmonisierten europäischen Normen (wie EN 13959 und EN 1717 für Wassersicherheit) entsprechen. Im Wesentlichen ist die DoP die rechtsverbindliche Zusage des Herstellers, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung die beschriebene Leistung erbringt, was wiederum die Anbringung des CE-Zeichens ermöglicht. Facility Manager integrieren die DoP in die technische Dokumentation und Konformitätsaufzeichnungen ihres Gebäudes. So können sie Baubehörden, Kunden oder Versicherern leicht nachweisen, dass jeder installierte Rückflussverhinderer die von der EU vorgeschriebenen Leistungsmaßstäbe erfüllt und zum Schutz von Trinkwassersystemen geeignet ist. Darüber hinaus unterstützt die DoP Wartungs- und Austauschentscheidungen, indem sie die Fähigkeiten und Grenzen des Produkts klar darlegt und sicherstellt, dass zukünftige Ersatzprodukte hinsichtlich Leistung und Konformität gleichwertig oder besser sind.
Konformitätserklärung – EC
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung |
| Zweck und Umfang | Bestätigt, dass das Produkt den geltenden EU-Richtlinien (z. B. CPR, Niederspannung, Druckgeräte) entspricht. Stellt sicher, dass Sicherheits-, Hygiene- und Umweltanforderungen erfüllt werden. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - DIN 18384 (VOB/C) |
| Schlüsselelemente | • Liste der angewandten Richtlinien und harmonisierten Normen |
| Verantwortlicher | Ausgestellt vom Hersteller oder einem autorisierten Vertreter; aufbewahrt vom Facility Manager . |
| Praktische Hinweise | Muss für alle CE-gekennzeichneten Bauprodukte vorliegen. Dient als amtlicher Nachweis bei der Abnahme bzw. Prüfung nach der Bauordnung (HBauO). |
Erläuternder Absatz
Die Konformitätserklärung (häufig als EU-Konformitätserklärung ausgestellt) ist eine umfassende Erklärung des Herstellers, dass der Rückflussverhinderer allen relevanten EU-Gesetzen über die Bauproduktenverordnung hinaus entspricht. Das bedeutet, dass das Produkt alle geltenden Richtlinien und Verordnungen (z. B. spezifische technische Richtlinien zur Trinkwasserhygiene oder gegebenenfalls zu Druckgeräten) erfüllt, die für die CE-Kennzeichnung erforderlich sind. Mit der Ausstellung dieser Erklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit den grundlegenden Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen in der gesamten EU. Für Facility Manager ist die Aufbewahrung der Konformitätserklärung ein wichtiger Bestandteil ihres Compliance-Portfolios. Sie dient bei Gebäudeaudits oder Sicherheitsinspektionen als formeller Nachweis dafür, dass es sich bei jedem installierten Rückflussverhinderer nicht um ein unreguliertes oder minderwertiges Gerät handelt, sondern um eine geprüfte Komponente, die alle geltenden gesetzlichen Kriterien erfüllt. Im täglichen Betrieb und insbesondere im Falle eines Sicherheitsvorfalls schafft dieses Dokument die Gewissheit und rechtliche Grundlage, dass in der Anlage ausschließlich Geräte verwendet wurden, die den EU-weiten Standards entsprechen – ein Faktor, der für das Haftungsmanagement und den Versicherungsschutz entscheidend sein kann.
Konformitätserklärung – EC
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Proof of Usability (Verwendbarkeitsnachweis) |
| Zweck und Umfang | Bestätigt die zulässige Verwendung des Produkts im Bauwerk nach den deutschen Bauvorschriften, insbesondere nach HBauO §17. Erforderlich für alle sicherheitsrelevanten Bauteile des Gewässerschutzes. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - HBauO §§ 17–18 (Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte) |
| Schlüsselelemente | • Verweis auf geltende technische Regeln oder Normen (zB EN 13959) |
| Verantwortlicher | Vom Hersteller oder Installateur bereitgestellt; vom DIBt oder den örtlichen Baubehörden geprüft . |
| Praktische Hinweise | Muss vor der Installation vorliegen und in der Projektdokumentation enthalten sein. Erforderlich für die Abnahme und Prüfung durch die Baubehörde. |
Erläuternder Absatz
Der Verwendbarkeitsnachweis ist eine ausdrückliche Bestätigung, die gemäß den deutschen Bauvorschriften erforderlich ist, dass der Systemtrenner für die Verwendung im Bauwerk zugelassen ist. Nach Gesetzen wie § 17 HBauO muss jedes sicherheitsrelevante Bauteil in der Wasserinstallation eines Gebäudes über einen solchen Nachweis verfügen, der besagt, dass es den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder von einer zuständigen Behörde (wie dem DIBt) für den vorgesehenen Verwendungszweck bewertet wurde. Dieses Dokument kann in Form einer allgemeinen Zulassung, eines Prüfzeugnisses oder eines Nachweises der Einhaltung harmonisierter Normen vorliegen. Sein Vorhandensein gewährleistet, dass das Gerät rechtmäßig installiert werden kann, ohne dass im Einzelfall eine Sondergenehmigung erforderlich ist. Für Facility Manager ist der Verwendbarkeitsnachweis eine wichtige Absicherung sowohl bei der Projektplanung als auch beim laufenden Betrieb. Vor der Installation müssen sie dessen Vorhandensein überprüfen, um Verstöße gegen Bauvorschriften zu vermeiden. Bei Audits oder der Einholung von Baugenehmigungen und Zertifizierungen stützen sie sich darauf, um nachzuweisen, dass alle Wasserschutzvorrichtungen vor Ort, einschließlich der Systemtrenner, offiziell zur Verwendung zugelassen sind. In der Praxis gewährleistet die Aufbewahrung dieser Nachweise in der Anlagendokumentation nicht nur die Konformität, sondern vereinfacht auch zukünftige Wartungs- oder Upgrade-Maßnahmen, da für den Austausch oder die Neuinstallation nur Produkte mit einem gültigen Verwendbarkeitsnachweis in Betracht gezogen werden.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – abZ
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | General Building Approval (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – abZ) |
| Zweck und Umfang | Bestätigt, dass das Produkt geprüft, zugelassen und für die Verwendung in Gebäuden nach deutschem Baurecht geeignet ist. Bestätigt die Einhaltung der vom DIBt festgelegten Leistungs- und Sicherheitskriterien. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - HBauO §§ 17–18 |
| Schlüsselelemente | • DIBt-Zulassungsnummer |
| Verantwortlicher | Ausgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ; Aufbewahrung durch Facility Manager oder Gebäudeeigentümer . |
| Praktische Hinweise | Muss für die Überprüfung durch die Bauaufsichtsbehörden verfügbar sein und dient als zentrales Konformitätsdokument bei Audits und Zertifizierungen. |
Erläuternder Absatz
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist eine formelle Bescheinigung des DIBt, die bestätigt, dass der Rückflussverhinderer Typ EB alle nationalen Anforderungen für den sicheren Einsatz in Gebäudeinstallationen erfüllt. Der Erhalt einer abZ erfordert strenge Tests und Bewertungen speziell nach deutschen Normen und Bedingungen – sie lokalisiert im Wesentlichen die allgemeine EU-Konformität mit der deutschen Baupraxis und deckt Faktoren wie Langzeithaltbarkeit, Materialhygiene für den Kontakt mit Trinkwasser und Kompatibilität mit nationalen Installationsnormen ab. Diese Zulassung hat in der Regel eine festgelegte Gültigkeitsdauer und kann spezifische Bedingungen für die Installation oder Wartung des Produkts enthalten (z. B. regelmäßige Prüfintervalle oder zulässige Installationsmethoden). Facility Manager betrachten die abZ als grundlegendes Konformitätsdokument: Bei der Erstinstallation stellen sie sicher, dass die abZ-Nummer und das Zertifikat des Produkts in den Projektdateien erfasst werden. Und für den laufenden Betrieb bewahren sie das Zulassungsdokument zur schnellen Einsichtnahme durch lokale Bauinspektoren oder Versicherungsprüfer auf. Sollten Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Eignung aufkommen (z. B. bei einer Sicherheitsinspektion oder nach einem Wasserschaden), liefert die abZ den eindeutigen Nachweis, dass das installierte Gerät für den Einsatz im Gebäude offiziell zugelassen ist. Dies schützt den Anlagenbesitzer vor möglichen Ansprüchen wegen Nichteinhaltung der Vorschriften. Darüber hinaus wird die Einhaltung der in der abZ festgelegten Bedingungen (wie Wartungspläne oder Nutzungsbeschränkungen) Teil der Standardbetriebsabläufe der Anlage und trägt zum allgemeinen Risikomanagement und zur Gewährleistung der Sicherheit bei.
Europäische Technische Bewertung – ETA
| Feld | Details |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck und Umfang | Bietet eine harmonisierte Bewertung für Bauprodukte, die nicht unter bestehende harmonisierte Normen fallen. Weist die Produktkonformität für die CE-Kennzeichnung nach. |
| Relevante Vorschriften/Normen | - Verordnung (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Bewertungsumfang und Leistungsparameter |
| Verantwortlicher | Erstellt von einer Technischen Bewertungsstelle (TAB) ; überprüft vom Hersteller und Facility Manager . |
| Praktische Hinweise | Erforderlich, wenn die Leistung des Produkts nicht vollständig durch harmonisierte EN-Normen abgedeckt ist. Wird für Audits mit der Konstruktionsdokumentation aufbewahrt. |
Erläuternder Absatz
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein spezielles Dokument, das eine EU-weit anerkannte Bewertung eines Rückflussverhinderers liefert, wenn für das Produkt keine vollständig anwendbare harmonisierte Norm existiert. Mithilfe einer ETA beurteilt eine Technische Bewertungsstelle (wie das DIBt in seiner Funktion als Technische Bewertungsstelle) die Leistung des Geräts anhand eines maßgeschneiderten Kriterienkatalogs (oft in einem Europäischen Bewertungsdokument dargelegt), der wesentliche Anforderungen wie mechanische Festigkeit, Dichtheitsschutz und hygienische Sicherheit berücksichtigt. Die daraus resultierende ETA ermöglicht es dem Hersteller, eine entsprechende Leistungserklärung auszustellen und die CE-Kennzeichnung anzubringen, auch wenn keine harmonisierte EN-Norm vorliegt, und das Produkt so legal in ganz Europa zu vermarkten. Für Facility Manager ist eine in der Produktdokumentation enthaltene ETA die Gewissheit, dass der Rückflussverhinderer – auch wenn es sich um ein innovatives oder ungewöhnliches Modell handelt – einer strengen Bewertung durch Dritte unterzogen wurde und die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen der EU erfüllt. In der Praxis bewahren Facility Manager die ETA zusammen mit anderen Konformitätsdokumenten auf und beziehen sich möglicherweise bei technischen Bewertungen oder bei der Erläuterung der Wahl eines nicht standardisierten Produkts gegenüber Stakeholdern darauf. Die ETA schließt wirksam die regulatorische Lücke für neuartige Lösungen und stellt sicher, dass keine Unklarheiten hinsichtlich der Eignung und Rechtskonformität des Geräts im Rahmen des Wasserschutzsystems der Anlage bestehen.
