Leistungsphase 5 der HOAI
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Funktionale Prüfanweisung Trinkwasserversorgung (HOAI LPH 5)
Trinkwasseranlagen gehören zu den sicherheits- und gesundheitsrelevanten Teilen der technischen Gebäudeausrüstung. In der Ausführungsplanung (HOAI Leistungsphase 5) entscheidet sich, ob das Trinkwassersystem im späteren Betrieb hygienisch sicher, wartungsfähig, prüfbar und wirtschaftlich funktioniert. Diese Prüfanweisung dient dazu, die vollständige und normgerechte Planung der Trinkwasserversorgung für einen Industrie-Neubau mit Verwaltungs- und Produktionsbereichen zu überprüfen.
Alle relevanten technischen und gesetzlichen Anforderungen müssen in der Planung berücksichtigt sein. Besonders wichtig ist die frühzeitige Einbindung des Facility Managements (FM) in die Planung, um die Vorgaben aus VDI 6023, DIN EN 806, der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie Anforderungen an digitale Dokumentation und Betreiberverantwortung rechtzeitig umzusetzen. Die Ausführungsplanung ist der letzte Zeitpunkt, um Planungslücken, Stagnationsrisiken, fehlende Prüfstellen oder Zugänglichkeitsprobleme zu erkennen und zu beheben – wer jetzt nicht handelt, riskiert später teure Nachrüstungen, Hygienemängel und Haftungsprobleme. Wer Trinkwasseranlagen plant und verantwortet, muss daher die Ausführungsdetails verstehen und sorgfältig prüfen.
Die Vollständigkeit der Prüfung stellt sicher, dass sowohl technische Funktionen, Hygiene, Sicherheit als auch spätere Betriebsbelange berücksichtigt sind. Damit wird das Ziel erreicht, ein hygienegerechtes, wartungsfähiges und rechtssicheres Trinkwassersystem gemäß HOAI LPH 5 zu planen. Letztlich schützt dies die Gesundheit der Nutzer und gibt dem Betreiber die Gewissheit, alle Anforderungen erfüllt zu haben – eine Investition in Qualität und Sicherheit, die sich in der Betriebsphase auszahlt.
- Technische
- Kaltwasser
- Warmwasser
- Zirkulationssystem
- Hygieneanforderungen
- Druckhaltung
- Schutz
- Rohrnetzplanung
- Temperaturführung
- Spülkonzept
- Verbrühschutz
- Probenahmestellen
- Wartungs
- Dokumentation
- Prüftabelle
Für die Planung und Prüfung der Trinkwasserversorgung sind folgende Gesetze, Verordnungen und technischen Normen maßgeblich:
Trinkwasserverordnung (TrinkwV) : Gesetzliche Verordnung, die die hygienischen Anforderungen und Grenzwerte für Trinkwasser festlegt. Sie schreibt z. B. regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen in Großanlagen vor und definiert Betreiberpflichten zur Gewährleistung einwandfreier Wasserqualität.
VDI/DVGW-Richtlinie 6023 : Richtlinie für die hygienegerechte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen. Diese ist vollumfänglich zu beachten und enthält u. a. Vorgaben zur Vermeidung von Kontaminationen, zur Schulung von Personal und zur Dokumentation.
DIN EN 806 (Teile 1–5) und DIN 1988 : Europäische Normenreihe (teils in Deutschland durch DIN 1988 ergänzt) für Planung, Ausführung, Prüfung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Sie regeln z. B. Dimensionierung, Druckprüfung, Spülung und Schutzmaßnahmen in Trinkwasserleitungen.
DVGW-Regelwerk (z. B. W 551, W 553) : Technische Regeln des DVGW für Trinkwasser. Besonders wichtig sind DVGW W 551 (Anforderungen an Warmwasseranlagen zur Vermeidung von Legionellen, z. B. min. 60 °C Speichertemperatur) und W 553 (Dimensionierung von Zirkulationsleitungen, Auslegung zentraler vs. dezentraler Erwärmung etc.). Diese Regeln konkretisieren hygienische Anforderungen an Warmwasserbereitstellung und -verteilung.
DIN EN 1717 : Europäische Norm zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen. Sie klassifiziert Flüssigkeitskategorien und schreibt entsprechende Rückflussverhinderer und Systemtrenner vor, insbesondere Sicherungseinrichtungen der Kategorie 5 (freier Auslauf) zum Schutz vor Rücksaugen gesundheitsgefährdender Flüssigkeiten.
DIN 4109 / VDI 4100 : Norm und Richtlinie zum Schallschutz im Hochbau, relevant für die Trinkwasserinstallation hinsichtlich Fließgeräuschen. Es sind Maßnahmen zur Geräuschminderung (z. B. Schallschutzkriterien für Armaturen, schwingungsentkoppelte Befestigungen) einzuhalten, um die Schallschutzanforderungen an Wohnungen und Arbeitsplätze zu erfüllen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) : Gesetzliche Vorgaben zur Wärmedämmung von Rohrleitungen für Warm- und Kaltwasser. Mindestdicken der Dämmschichten sind einzuhalten, um Wärmeverluste zu begrenzen und Tauwasserbildung auf Kaltwasserleitungen zu vermeiden.
Arbeitsstättenrichtlinien / BG-Vorschriften : Vorschriften des Arbeitsstättenrechts und der Berufsgenossenschaften, die z. B. Anforderungen an sanitäre Anlagen (Mindestanzahl von Trinkwasserentnahmestellen, Handwaschbecken), an Verbrühungsschutz in Duschen, an Barrierefreiheit sowie an die allgemeine Sicherheit der Anlagenbetreiber stellen. Diese sind projektabhängig zu beachten.
UBA-Positivliste für Trinkwasser-Materialien : Vom Umweltbundesamt veröffentlichte Bewertungsgrundlagen für Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (Metalle, Kunststoffe etc.). Die Auswahl der Werkstoffe muss den UBA-Empfehlungen bzw. Positivlisten entsprechen, um materialbedingte Kontaminationen (z. B. Schwermetalle aus Rohrleitungen) auszuschließen.
Hinweis:
Alle genannten Normen und Richtlinien sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Weitergehende Vorgaben von Herstellern, lokale Satzungen/Behördenauflagen (z. B. des Gesundheitsamtes) und projektspezifische Besonderheiten sind zusätzlich zu berücksichtigen. Abweichungen oder Änderungen in der Ausführung bedürfen einer rechtzeitigen Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. den zuständigen Behörden.
Kaltwasser-Versorgungssystem
Die Kaltwasserversorgung umfasst die gesamte Trinkwasserversorgung im Gebäude vom Hausanschlusspunkt bis zu allen Entnahmestellen (Verbrauchsarmaturen) in Verwaltung und Produktion.
Als Anschlusspunkt gilt der in der Grundstückserschließung definierte Übergabepunkt des Wasserversorgers:
Hausanschluss und Druckverhältnisse: Die Planung muss sicherstellen, dass am Hausanschluss eine geeignete Installation vorhanden ist, die den Eingangsdruck regelt und das Netz schützt. Üblicherweise besteht die Hausanschlusseinrichtung aus Absperrarmaturen, Wasserzähler, Rückflussverhinderer, Druckminderer und Filtersystem in entsprechender Reihenfolge. Der Druckminderer ist so einzustellen, dass der Versorgungsdruck in der Hausinstallation auf einen sicheren Wert (typisch ≤5 Bar) begrenzt wird. Dadurch wird die Installation vor zu hohem Versorgerdruck und Druckschlägen geschützt. Der Druckminderer sorgt für einen konstanten Anlagendruck und vermeidet Schäden oder Geräusche, die bei überhöhtem Druck auftreten könnten. Falls der Versorgerdruck sehr niedrig oder das Gebäude mehrstöckig/ausgedehnt ist, ist zu prüfen, ob eine Druckerhöhungsanlage (Booster-Pumpe) erforderlich ist. Gegebenenfalls sind Pumpen mit ausreichender Förderleistung und Drucksteuerung einzuplanen, um auch in obersten Geschossen oder entfernt liegenden Bereichen die Mindestfließdrücke an den Entnahmestellen sicherzustellen. Bei Druckerhöhungsanlagen sind Redundanzen vorzusehen (z. B. zwei Pumpen im Wechselbetrieb), falls ein Ausfall kritische Bereiche betreffen würde. Zudem muss der Maximaldruck im Rohrnetz begrenzt werden, damit in den unteren Etagen der statische Druck nicht unzulässig hoch wird (Richtschnur: < 5–6 Bar an der tiefsten Stelle). In jeder Druckerhöhungs- oder Druckminderergruppe sollten Manometer vorgesehen sein, um Eingangs- und Ausgangsdruck visuell kontrollieren zu können.
Filterung: Unmittelbar nach dem Wasserzähler und Rückflussverhinderer ist ein Trinkwasserfilter vorzusehen. Dieser Filter schützt das interne Rohrnetz vor eingetragenen Partikeln (z. B. Rost, Sand), die vom Versorgungsnetz kommen können. Gemäß DIN EN 806-2 ist ein solcher Filter verpflichtend, um Schäden und Verunreinigungen in der Hausinstallation zu verhindern. Es kommen entweder rückspülbare Filter (mit periodischer Rückspülmöglichkeit) oder Wechselfilter (Austausch von Filterkerzen) zum Einsatz. Die Planung muss sicherstellen, dass der Filter gut zugänglich für Wartung ist (z. B. im Technikraum oder Schacht mit ausreichend Platz) und dass ein Konzept zur regelmäßigen Reinigung bzw. zum Wechsel besteht. Der Filter sollte DVGW-geprüft und für Trinkwasser zugelassen sein; bei rückspülbaren Filtern ist ein Anschluss zur Entwässerung der Spülabwässer vorzusehen.
Verteilung und Leitungssystem: Das Kaltwasserleitungsnetz ist so zu planen, dass alle Verbrauchsstellen kontinuierlich mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden. Die Leitungsführung ist lückenlos in den Plänen darzustellen; alle Stränge und Verzweigungen müssen nachvollziehbar eingezeichnet und die Fließrichtungen gekennzeichnet sein. Lange oder verzweigte Netze in dem Industrie-/Verwaltungsgebäude sind zu segmentieren, damit die Druckverhältnisse und Volumenströme beherrschbar bleiben. Wo erforderlich, sollten Ring- oder Maschenleitungen geplant werden, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen und Stagnation zu vermeiden (bei Ringleitungen fließt Wasser von zwei Seiten zur Entnahmestelle). Absperrarmaturen sind in jedem Abschnitt und auf jeder Etage vorzusehen, sodass raumweise oder bereichsweise Absperrungen möglich sind. Das Konzept der Absperrschieber ist so zu gestalten, dass im Wartungsfall einzelne Bereiche ohne Unterbrechung der Gesamtversorgung abgeschaltet werden können (Wartungsfreundlichkeit). Alle Absperreinrichtungen müssen gut zugänglich angeordnet werden (nicht hinter Verkleidungen ohne Revisionsöffnung, nicht in abgehängten Decken ohne Zugang etc.).
Besondere Verbrauchsstellen: In Produktionsbereichen können spezielle Entnahmestellen oder Prozesswasseranlagen vorhanden sein. Falls beispielsweise Maschinen oder Prozessanlagen an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden, ist in der Planung sicherzustellen, dass hierfür keine ungeschützte direkte Verbindung zum Trinkwassernetz besteht. Solche Anschlüsse sind als Betriebswasser zu klassifizieren und gemäß DIN EN 1717 durch geeignete Systemtrenner (z. B. freier Auslauf bei Flüssigkeitskategorie 5) abzutrennen – siehe Abschnitt Rückflussverhinderung weiter unten. Im vorliegenden Projekt wird laut Vorgabe keine Nicht-Trinkwassernutzung (wie Regenwassernutzung) realisiert; dennoch ist bei eventuellen Betriebswasser-Anwendungen (z. B. in der Fertigung) oder bei außenliegenden Entnahmestellen genau zu prüfen, dass keine Gefahr der Kontamination des Trinkwassers besteht (durch geeignete Sicherungsarmaturen).
Außenhydranten und Gartenanschlüsse: Außenliegende Zapfstellen (z. B. für Gartenbewässerung, Hofreinigung oder Außenhydranten) stellen ein besonderes Risiko für Rücksaugung dar, insbesondere wenn ein Schlauch angeschlossen wird, der in verschmutztes Wasser tauchen kann. Daher müssen frostsichere Außenarmaturen mindestens mit Rückflussverhinderern ausgestattet sein. Für Bewässerungsanlagen im Freien oder auf dem Dach gilt: sofern diese an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden, ist eine Trennung der Flüssigkeitskategorie 5 nach DIN EN 1717 vorzusehen (z. B. Systemtrenner BA oder freier Auslauf). Gegebenenfalls ist ein dedizierter, getrennter Kreislauf mit Vorratsbehälter und Nachspeisung einzurichten, um das Risiko des Eintrags von Verunreinigungen ins Trinkwasser auszuschließen.
Warmwasser-Versorgungssystem
Die Warmwasserversorgung (Trinkwarmwasser) im Gebäude kann zentral oder dezentral erfolgen.
In der Ausführungsplanung ist das gewählte Konzept detailliert zu prüfen:
Zentrale Warmwasserbereitung: Bei einer zentralen Trinkwarmwasser-Anlage (z. B. zentraler Warmwasserspeicher oder Durchflusserwärmer in der Technikzentrale) müssen die Dimensionierung und Ausführung des Speichers, der Rohrleitungen und der Regelung besonderen Anforderungen genügen. Gemäß DVGW W 551 und TrinkwV ist bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung eine Betriebstemperatur von mindestens 60 °C am Warmwasserspeicher vorzusehen. Die Rücklauftemperatur der Zirkulation darf nicht unter 55 °C absinken (maximal 5 K Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Zirkulationsrücklauf). Dies ist sicherzustellen durch ausreichend dimensionierte Speicherheizleistung und eine effektive Wärmedämmung der Warmwasserleitungen. Gegebenenfalls sind elektrische Nachheizungen einzuplanen, falls die primäre Wärmequelle die 60 °C nicht sicherstellen kann (z. B. bei Anschluss an ein Niedertemperatur-Heizsystem).
Der Warmwasserspeicher und zugehörige Komponenten sind so anzuordnen, dass sie wartungsfreundlich zugänglich sind (z. B. Platz für eventuellen Austausch des Speichers oder Wechsel von Opferanoden, genug Abstand für Bedienung). Sicherheitskomponenten wie Sicherheitsventil und Ausdehnungsgefäß (siehe Abschnitt Druckhaltung) sind entsprechend dem Speichervolumen auszulegen und in unmittelbarer Nähe des Speichers anzuordnen.
Dezentrale Warmwasserbereitung: In weitläufigen Gebäudebereichen mit geringem Warmwasserbedarf oder großen Distanzen zur Zentrale kann es effizienter und hygienischer sein, dezentrale Durchlauferhitzer oder Kleinspeicher einzusetzen. Die Planung sollte kritisch prüfen, wo es sinnvoll ist, anstelle langer Warmwasserleitungen eine dezentrale Versorgung vorzusehen (z. B. Teeküchen, einzelne entlegene Waschbecken). Elektrische Durchlauferhitzer vermeiden lange Warmwasser-Stichleitungen und damit Stagnationsrisiken und Wärmeverluste. Sie sind in ausreichender Leistung auszulegen (typisch z. B. ~6–13 kW für Handwaschbecken oder Küchenspülen, ~18–24 kW für Duschen, je nach benötigtem Durchfluss und Temperatur). Vorgaben aus der Ausschreibung (Typisierung der Geräte) sind zu beachten. Wichtig ist, dass dezentrale Geräte ebenfalls den Hygieneanforderungen genügen (z. B. regelmäßige Durchflussnutzung sicherstellen, Temperaturbegrenzung aus Sicherheitsgründen). Kombinierte Strategien sind möglich: zentrale Versorgung für Bereiche mit hohem und kontinuierlichem Bedarf (z. B. Duschräume, Kantine) und dezentrale für entlegene Einzelentnahmestellen.
Unabhängig vom Konzept muss die Warmwasserbereitung so ausgelegt sein, dass thermische Desinfektionsmaßnahmen möglich sind. Das heißt, es sollte technisch machbar sein, die Wassertemperatur temporär auf ≥70 °C anzuheben, um Leitungen und Speicher bei Bedarf thermisch zu desinfizieren (gemäß DVGW W 556). Dies kann in der Planung berücksichtigt werden durch entsprechende Temperatureinstellungen oder durch Anschlüsse für mobile Desinfektionsgeräte, falls gefordert.
Warmwasser-Zirkulationssystem
Bei zentraler Warmwasserversorgung ist ein Zirkulationssystem einzuplanen, sobald längere Warmwasserleitungen existieren oder das Volumen in den Warmwasserleitungen einen bestimmten Grenzwert (≈3 Liter pro Strang nach dem Speicher) überschreitet. Die Zirkulationsleitungen stellen sicher, dass an allen wichtigen Entnahmestellen nahezu sofort warmes Wasser verfügbar ist und die Temperatur in den Leitungen nicht unter hygienisch kritische Werte fällt.
Eine effizient geplante Zirkulation gewährleistet den Komfort (sofort warmes Wasser) und ist zugleich essenziell für die Hygiene, da sie längere Stagnationszeiten heißer Wässer verhindert. Im Abgleich mit dem Nutzerprofil ist zu prüfen, ob alle zirkulierten Entnahmestellen tatsächlich regelmäßig gebraucht werden; andernfalls wären alternativ andere Lösungen (z. B. dezentrale Versorgung oder automatische Spülung) zu betrachten, um energieintensive Dauerzirkulation zu vermeiden, ohne die Hygiene zu gefährden.
Die Planung der Zirkulation umfasst folgende Aspekte:
Auslegung der Zirkulationsstränge: Alle entfernten Entnahmearmaturen mit geringem Nutzungsintervall (z. B. Duschen, Teeküchen) sollten an einen Zirkulationskreislauf angebunden sein, damit das Wasser darin nicht auskühlt. Die Zirkulationsprinzipien (Reihenschaltung von Verbrauchern vs. Ringleitungen etc.) sind darzustellen. Leitungen zu selten genutzten Zapfstellen müssen entweder in die Zirkulation einbezogen werden oder es sind andere Maßnahmen gegen Stagnation zu treffen (siehe Spülkonzept).
Pumpenauslegung und -steuerung: Die Zirkulationspumpe(n) ist so auszulegen, dass der notwendige Volumenstrom durch alle Zirkulationsleitungen erreicht wird, um überall 55 °C zu halten. In größeren Anlagen sind zwei Zirkulationspumpen in redundanter Ausführung vorzusehen (100 % Reserve), um bei Pumpenausfall den Betrieb sicherzustellen. Die Steuerung der Pumpe soll variabel sein (frei programmierbare Zeitschaltung und/oder thermostatische Regelung). Beispielsweise kann nachts oder bei Nichtnutzung die Pumpe taktgesteuert laufen, sofern dadurch die Temperatur nicht unzulässig absinkt. Moderne thermostatische Zirkulationsventile an den Strängen sind zu empfehlen, damit in jedem Strang nur der Volumenstrom fließt, der zum Halten der Soll-Temperatur nötig ist – das verbessert die Energieeffizienz.
Temperaturüberwachung: An zentralen Punkten der Zirkulation sind Temperaturmessstellen vorzusehen. Insbesondere soll am Ausgang des Warmwasserspeichers (Vorlauf) und am Zirkulationsrücklauf ein Thermometer oder Fühler installiert werden, um die Einhaltung von z. B. 60/55 °C überwachen zu können. Idealerweise werden diese Messpunkte an die Gebäudeleittechnik (GLT) angebunden, damit Abweichungen (Temperaturabfall) erkannt und gemeldet werden können. Auch manuelle Thermometeranzeigen an gut sichtbarer Stelle (Technikraum) sind sinnvoll für Wartungspersonal.
Hydraulischer Abgleich: Die Zirkulationsleitungen sind mit Regulierventilen auszustatten und hydraulisch abzugleichen, sodass jeder Strang ausreichenden Durchfluss erhält. Überströmende Stränge (kurze, nahe am Speicher) müssen ggf. gedrosselt werden, um entferntere Stränge ausreichend zu versorgen. Dies kann durch voreinstellbare Ventile oder thermisch selbstregelnde Ventile erreicht werden.
Verrohrung und Dämmung: Zirkulationsleitungen sind wie Warmwasserleitungen voll zu dämmen (Mindestdicken nach GEG/DIN 806-2 einhalten), um Wärmeverluste zu reduzieren. Die Leitungen sollten möglichst parallel zu den Warmwasser-Vorlaufleitungen geführt werden (in gemeinsamem Dämmpaket), um kompakte Trassen zu erhalten. Es ist auf Rückflussverhinderer in Zirkulationskreisen zu achten, wo Verbindungen zwischen mehreren Kreisen bestehen (Vermeidung von Fehlzirkulation).
Hygieneanforderungen an Planung und Betrieb
Eine oberste Maxime für Trinkwasserinstallationen lautet: Genusstauglichkeit und Reinheit des Trinkwassers dürfen durch die Installation nicht beeinträchtigt werden. Daher sind strenge Hygieneanforderungen bereits in der Planung zu berücksichtigen.
Die einschlägigen Regeln (VDI 6023, DIN 1988, DVGW-Regeln) geben folgende Grundsätze vor:
Vermeidung von Stagnation: Wasser in Trinkwasserleitungen sollte möglichst ständig in Bewegung bleiben bzw. regelmäßig ausgetauscht werden, um mikrobielles Wachstum (insbesondere Legionellen) zu vermeiden. Dies beeinflusst die Planung maßgeblich: Totleitungen und überdimensionierte Leitungen sind konsequent zu vermeiden. Jede geplante Entnahmestelle sollte einen tatsächlichen Zweck haben; ungenutzte Entnahmearmaturen oder Reserveanschlüsse sind kritisch zu prüfen und nach Möglichkeit zu eliminieren. Wo Leitungsteile absehbar selten durchflossen werden (z. B. Notduschen, Außenwasseranschlüsse), müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, damit dennoch ein Wasseraustausch stattfindet (Einbindung in Zirkulation oder automatisches Spülsystem, siehe Spülkonzept). Leitungsabschnitte, die dennoch vorübergehend ohne Durchströmung bleiben (z. B. stillgelegte Bereiche), sind mit Ablaufhähnen zur Entleerung zu versehen und entsprechend zu kennzeichnen.
Optimierte Leitungsführung: Gemäß VDI 6023 ist die Installationsführung hygienisch zu optimieren. Das bedeutet: möglichst kurze Fließwege, Vermeidung unnötiger Abzweige und Schleifen, keine Sackgassen. Jede Entnahmestelle soll durchströmt werden bis unmittelbar zum Auslass (d. h. keine Blindleitungen). Stichleitungen zu selten benutzten Entnahmestellen sind möglichst kurz (< 3 Liter Inhalt) oder besser ganz zu vermeiden. Falls längere Stichleitungen unvermeidlich sind, sind dort Spülvorrichtungen oder regelmäßige Nutzungen vorzusehen. Wo Installationen mit Bypässen oder Parallelführungen geplant werden (z. B. Ringleitung mit Abzweig), ist sicherzustellen, dass es nicht zu Strömungsarmut in einem der beiden Wege kommt. Automatische Spülungen oder Nutzungslenkung (organisatorisch sicherstellen, dass alle Leitungen regelmäßig durchflossen werden) gehören zum Hygienekonzept.
Temperaturführung im Warm- und Kaltwasser: In Warmwasserleitungen sind Temperaturen > 55 °C durchgängig sicherzustellen, um Legionellenvermehrung zu unterbinden. Die Planung muss geeignete Maßnahmen vorsehen (ausreichende Dämmung, Zirkulation, ggf. begleitende Erwärmung). In Kaltwasserleitungen wiederum sollte die Wassertemperatur möglichst unter 25 °C bleiben. Deshalb sind Kaltwasserstränge insbesondere in warmen Räumen zu dämmen oder getrennt zu führen, um Erwärmung durch Umgebung oder benachbarte Warmwasserleitungen zu verhindern. Eine Trennung von Warm- und Kaltwasserrohren in gemeinsamen Schächten (oder mindestens eine Wärmeisolierung zwischen ihnen) ist einzuplanen. Zudem soll das Speichervolumen von Warmwasser begrenzt werden: Große Warmwasserspeicher begünstigen lange Verweilzeiten – falls nicht notwendig, sollten sie vermieden oder durch kleinere Speicher bzw. Frischwasserstationen ersetzt werden. Frischwasserstationen (Wärmetauscher-Systeme) erhitzen Wasser bedarfsgerecht im Durchflussprinzip und halten dadurch kein großes Warmwasservolumen vor, was hygienisch vorteilhaft ist.
Hygienische Werkstoffe und Oberflächen: Alle Materialien im Trinkwasserbereich müssen hygienisch unbedenklich sein. Korrosionsanfällige oder belastende Werkstoffe (wie z. B. verzinkter Stahl im Trinkwasser oder Messing mit hohem Bleigehalt) dürfen nicht verwendet werden. Kunststoffe müssen den KTW/BgVV-Empfehlungen entsprechen, Metalle der UBA-Positivliste. Rohrleitungen sollten eine glatte Innenoberfläche haben, an der sich Biofilme schlecht anlagern können (z. B. Edelstahl, Kupfer, PP-R Kunststoff sind geeignet). Im Abschnitt Werkstoffwahl sind hierzu Details ausgeführt. Auch Armaturen beeinflussen die Hygiene: Es sollten nur solche mit DVGW-Zulassung und geprüftem geringen Schwermetallabgang eingesetzt werden. Armaturen mit totraumfreien Konstruktionen (keine Toträume hinter Dichtungen) sind zu bevorzugen.
Reinigung und Inbetriebnahme: Bereits während Bau und Montage ist auf Hygiene zu achten. Rohrleitungen und Anlagenteile sind verschlossen oder hygienisch einwandfrei anzuliefern und vor Verschmutzungen zu schützen. Nach der Montage müssen alle Leitungen gründlich gespült werden (bis Klarheit und keine Trübung/Partikel mehr erkennbar sind). Die Spülung hat gemäß DIN EN 806-4 turbulent zu erfolgen, um Ablagerungen aus allen Bereichen zu entfernen. Falls erforderlich, ist eine Desinfektion der Anlage nach DVGW W 557/W 291 vorzusehen (z. B. in Risikobereichen wie medizinischen Einrichtungen oder wenn eine Kontamination vermutet wird). Die Planung sollte bereits festlegen, ob und wo Desinfektionsprozeduren anschließbar sind (z. B. Anschlüsse für mobile Chlorungsgeräte oder ozonbasiertes Spülen in Großanlagen). Nach erfolgreicher Inbetriebnahme-Spülung (und ggf. Desinfektion) ist eine mikrobiologische Wasseruntersuchung durchzuführen, bevor die Anlage an die Nutzer übergeben wird. Dies stellt sicher, dass keine hygienischen Auffälligkeiten vorliegen.
Dokumentation der Hygieneparameter: Alle relevanten Parameter, die die Hygiene betreffen (z. B. Temperaturen, Entleerungs-/Spülmöglichkeiten, Probenahmestellen), sind in der Ausführungsplanung kenntlich zu machen und später im Revisionsplan zu dokumentieren. So kann im Betrieb nachvollzogen werden, an welchen Punkten z. B. Proben zu entnehmen sind (Kennzeichnung Kategorie A oder B nach VDI 6023), wo Spülstellen sind und welche Temperaturen erreicht werden. Eine prüfbare Dokumentation der hygienischen Auslegung gehört zu den Betreiberpflichten und muss daher bereits in LPH 5 vorbereitet werden.
Zusammenfassend ist das Trinkwassersystem so zu planen, dass es im Betrieb hygienisch einwandfrei bleibt, ohne den Nutzer durch aufwändige manuelle Maßnahmen zu belasten. Planungslücken in diesem Bereich (fehlende Spülkonzepte, stagnationsanfällige Leitungen etc.) führen später unweigerlich zu Hygienerisiken, Nachrüstung oder schlimmstenfalls zur Nutzungsuntersagung durch die Behörden. Diese Prüfanweisung legt daher besonderen Fokus auf die hygienischen Details.
Druckhaltung und Druckminderer
Unter Druckhaltung versteht man hier alle Maßnahmen, die den Druck im Trinkwassersystem im zulässigen Rahmen halten – sowohl im Hinblick auf zu hohen Versorgungsdruck, als auch auf Druckschwankungen durch Erwärmung.
Folgende Punkte sind zu prüfen:
Druckminderer am Hausanschluss: Wie bereits unter Kaltwasser beschrieben, muss ein Druckminderer vorhanden und richtig eingestellt sein, falls der Versorgerdruck über ca. 5 bar liegt. Der eingestellte Hinterdruck sollte in etwa 4–5 bar betragen (abhängig von der Gebäudegesamthöhe und den Anforderungen der Verbraucher). Dadurch werden Armaturen und Leitungen geschont und ein konstanter Versorgungsdruck für alle Entnahmestellen sichergestellt. Zu kontrollieren ist: Ist der Druckminderer mit Manometer ausgestattet? Wurde die Zugänglichkeit für Wartung vorgesehen (z. B. im Technikraum oder Schacht mit Zugangstür)? Entspricht das Modell den DVGW-Anforderungen (DVGW-geprüft)? – Nachweis prüfen.
Druckerhöhungsanlage: Falls eine Druckerhöhungspumpe geplant oder erforderlich ist (bei unzureichendem Netzdruck oder sehr hohem Gebäude), muss diese in der Planung dimensioniert und mit Steuerung versehen sein. Zu prüfen: Wurde die Abschaltung bei Wassermangel (Trockenlaufschutz) berücksichtigt? Sind Rückschlagklappen an den Pumpen vorgesehen, um Rückströmungen zu verhindern? Gibt es ein Druckausdehnungsgefäß nach der Pumpe, um Druckstöße abzufangen? Im Industrie-Neubau ist auch an Redundanz zu denken: Bei Ausfall einer Pumpe sollte eine zweite verfügbar sein, um die Versorgung aufrecht zu erhalten. Die Einbindung eines eventuellen Löschwassersystems ist hier kritisch: Eine Verbindung von Feuerlöschleitungen und Trinkwasser darf nur über geeignete Systemtrenner erfolgen (im Brandschutzfall jedoch eigenständige Versorgung). In diesem Zusammenhang: Der Wasserversorger garantiert keine Versorgungssicherheit für Brandschutzeinrichtungen, daher sind ggf. eigene Löschwasserbehälter oder Verstärkerpumpen vorgesehen (diese aber getrennt vom Trinkwassernetz).
Thermische Ausdehnung – Membran-Druckausdehnungsgefäß (MAG): Durch Erwärmung des Trinkwassers (im Boiler/Heizer) dehnt sich das Wasser aus, was in einer geschlossenen Installation zu starkem Druckanstieg führen kann. Da hinter dem Rückflussverhinderer kein Druckausgleich ins städtische Netz möglich ist, muss ein Ausdehnungsgefäß für Trinkwasser vorgesehen sein. Diese Komponente kompensiert den Druckanstieg, der beim Aufheizen des Speichers entsteht, und verhindert ein häufiges Ansprechen des Sicherheitsventils. In der Planung ist zu prüfen: Wurde ein ausreichend dimensioniertes Membran-Druckausdehnungsgefäß (Trinkwasser-MAG) eingezeichnet? Ist dessen Position und Anschluss dargestellt (in der Kaltwasser-Zuleitung zum Speicher, hinter dem Rückflussverhinderer)? Wichtig: Das MAG muss für den Trinkwassergebrauch zugelassen sein (hygienegerechte Membran, z. B. Butyl). Zudem ist auf eine Zwangsdurchströmung des MAG zu achten – d. h., die Anbindung sollte so erfolgen, dass ein regelmäßiger Wasseraustausch im Gefäß stattfindet (keine Stagnationsblase im MAG). Oft werden spezielle Trinkwasser-Ausdehnungsgefäße verwendet, die ständig vom Durchfluss durchströmt werden, um mikrobielles Wachstum darin zu verhindern. Die Vordruckeinstellung des MAG (meist ~4 bar ab Werk, passend zum Druckminderer) und das Nutzvolumen in Relation zum Speichervolumen sind zu überprüfen.
Sicherheitsventile: Im Zusammenhang mit Druckhaltung ist sicherzustellen, dass Sicherheitsventile an allen nötigen Stellen eingeplant sind. Ein Sicherheitsventil am Warmwasserspeicher ist unerlässlich (Typ meist 6 bar bei Hausinstallation), um bei Überschreiten des Betriebsdrucks Wasser abzulassen. Das Ventil muss mit einem Ablauftrichter bzw. einer Abwasserleitung verbunden sein, damit heißes Überlaufwasser sicher in die Kanalisation abfließen kann. Geplant sein muss ebenfalls eine sichtbare Ablaufmöglichkeit (damit im Betrieb erkannt wird, falls das Ventil tropft oder auslöst). Zusätzlich sind Sicherheitsventile an Druckerhöhungsanlagen oder in geschlossenen Kreisläufen vorzusehen, falls dort Drucküberschreitungen auftreten können. Die Prüfanweisung umfasst, die Größe und Einstelldrücke der Sicherheitsventile zu kontrollieren und ob sie korrekt in den Plänen verortet sind.
Zusammengefasst soll die Planung der Druckhaltung sicherstellen, dass im Betrieb weder Überdruckschäden noch Versorgungsengpässe auftreten. Die Kombination aus Rückflussverhinderer, Druckminderer, Membran-Druckgefäß und Sicherheitsventil bildet eine Sicherheitseinrichtung, die das Trinkwassernetz vor unzulässigem Druck bewahrt. Diese ist vollständig und normgerecht auszuführen und Bestandteil der Prüfung.
Schutz vor Rückfluss und Systemtrennung (DIN EN 1717)
Der Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung durch Rückfließen ist ein zentrales Element der Ausführungsplanung. Gemäß DIN EN 1717 müssen alle Anschlüsse und Entnahmestellen so konzipiert sein, dass kein verunreinigtes Wasser in die Trinkwasserinstallation zurückgesaugt oder gedrückt werden kann.
Folgende Aspekte sind zu prüfen:
Rückflussverhinderer am Hausanschluss: Unmittelbar nach der Wasserzähleinheit ist ein Rückflussverhinderer (kontrollierbar, mit DVGW-Prüfzeichen) vorgeschrieben. Dieser ist meist Teil der Hauseinführung bzw. der Sicherheitsgruppe. Zu kontrollieren: Ist der Rückflussverhinderer eingezeichnet und beschriftet? Erfolgt ggf. ein Hinweis auf das Wartungsintervall (i. d. R. jährlich zu prüfen) in den Unterlagen? Ein intakter Rückflussverhinderer verhindert, dass erwärmtes oder in der Anlage verändertes Trinkwasser ins städtische Netz zurückgedrückt wird.
Sicherungseinrichtungen an Entnahmestellen: Für jede Entnahmestelle oder jedes angeschlossene Gerät ist zu bewerten, welcher Flüssigkeitskategorie nach DIN EN 1717 das abgegebene Medium zuzuordnen ist. Trinkwasser selbst ist Kategorie 1. Sobald jedoch die Möglichkeit besteht, dass dem Wasser Stoffe zugesetzt werden oder es in Kontakt mit Nichttrinkwasser gerät, kategorisiert man höher (Kat. 2 bis 5).
Die Planung muss entsprechende Sicherungseinrichtungen vorsehen:
Kategorie 2 (Wasser mit geringen Änderungen, z. B. Geschmack): i. d. R. reicht ein einfacher Rückflussverhinderer.
Kategorie 3 (Gesundheitsgefährdung durch minder giftige Stoffe): z. B. Boilerzusätze – hier sind Rohrunterbrecher oder doppelter Rückflussverhinderer (Typ EA) erforderlich.
Kategorie 4 (gesundheitsgefährdende Stoffe, giftig): benötigt z. B. einen Systemtrenner vom Typ BA (kontrollierbarer Rohrbelüfter mit zwei Rückschlagventilen und atmosphärischer Kammer).
Kategorie 5 (hochgefährliche Stoffe, mikrobiell aktiv): erfordert eine freier Auslauf (Typ AA/AB) als Trennung – d. h. eine offene, atmosphärische Zwischenstufe.
Im Industriebereich ist insbesondere Kategorie 5 relevant, wenn das Trinkwasser z. B. für Prozesswasser mit Chemikalien, Laborwasser oder Kühlkreisläufe mit Zusätzen entnommen wird. Hier schreibt DIN EN 1717 eine Systemtrennung der Flüssigkeitskategorie 5 vor. In der Ausführungsplanung ist daher zu kontrollieren, ob für alle entsprechenden Verbraucher ein Systemtrenner vorgesehen ist.
Beispielsweise:
Chemische Reinigungsgeräte, Laboranschlüsse: freie Ausläufe oder nachgeschaltete Vorratsbehälter mit Nachspeisung statt Direktanschluss.
Prozesswasser in der Fertigung (z. B. Kühlwasser mit Korrosionsschutzmittel): Versorgung über einen abgetrennten Kreislauf mit Wärmetauscher statt direkt aus Trinkwasserleitung.
Außenbewässerung, Sprinkleranlagen: Einspeisung über Systemtrenner BA oder Vorratsbehälter mit freiem Auslauf, um zu verhindern, dass stagnierendes Erdreich-/Oberflächenwasser zurück in die Trinkwasserleitung gelangen kann.
Besonders Außenwasserhähne sollten zumindest mit eingebauten Rückflussverhinderern oder Vakuumbrechern ausgestattet sein. In frostfreien Außenarmaturen moderner Bauart ist dies üblicherweise integriert – die Planung sollte die Spezifikation entsprechender Modelle enthalten.
. Bei außen liegenden Wandhydranten für Feuerwehrzwecke ist zu beachten, dass diese oft an das Trinkwassernetz angeschlossen sind; wenn kein separater Löschwasservorrat geplant ist, muss hier zumindest ein unterirdischer Schieber mit Systemtrenner vo
Trennstationen und -behälter: Sollte im Industriebereich ein großer Wasserbedarf für Nicht-Trinkwasser bestehen (etwa Kühlanlagen, Produktionsprozesse) und es wird entschieden, einen Trennbehälter einzusetzen (frei belüfteter Vorbehälter mit Nachspeisung), so ist in der Planung die Auslegung und Positionierung dieses Behälters sowie der Nachspeiseeinrichtung zu überprüfen. Oftmals werden solche Behälter im Technikraum vorgesehen mit einer Füllarmatur (AA-Auslauf) und einer Pumpe, die das Betriebswasser weiterfördert. Zu prüfen: Sind notwendige Überläufe, Entlüftungen und Inspektionseinrichtungen an diesem Behälter eingeplant? Ist die Dimensionierung ausreichend für den Spitzenverbrauch? Sind die Steuerung und Sicherung (z. B. Schwimmerventil, Notüberlauf) dargestellt?
Kennzeichnung und Dokumentation: Alle eingebauten Sicherungsarmaturen (Rückflussverhinderer, Systemtrenner etc.) sollten im Plan gekennzeichnet und in der Legende benannt sein (mit Typbezeichnung, z. B. BA-Systemtrenner). In der Revisionsdokumentation ist idealerweise ein Verzeichnis der verbauten Sicherungseinrichtungen mit Angabe des Standortes, Typs und Prüfintervall aufzunehmen. So kann der Betreiber seine Pflicht zur regelmäßigen Prüfung (meist jährlich durch einen Fachmann) leichter erfüllen.
Insgesamt soll die Prüfanweisung sicherstellen, dass kein Risiko einer Trinkwasserkontamination durch Rückfließen besteht. Jede potenzielle Gefährdung ist durch eine normgerechte Sicherungseinrichtung entschärft. Dies ist auch vor dem Hintergrund der Betreiberhaftung kritisch: Ein kontaminiertes Trinkwassernetz kann schwerwiegende Gesundheitsfolgen haben und wird behördlich überwacht. Daher muss die DIN EN 1717-Konformität der Planung vollständig gegeben sein.
Rohrnetzplanung, Verlegung und Werkstoffwahl
Die Rohrnetzplanung der Trinkwasserinstallation muss sowohl hydraulischen Anforderungen genügen als auch Materialien verwenden, die den strengen Kriterien der Trinkwasserhygiene entsprechen. Wichtige Prüfaspekte:
Leitungsführung und Verlegung
Vollständige Entleerbarkeit: Das Rohrnetz soll so gestaltet sein, dass es sich erforderlichenfalls vollständig entleeren lässt. Dies betrifft insbesondere längere Leitungen und tiefer liegende Abschnitte, aber auch Speicher und Pufferbehälter. Entleerungseinrichtungen (Ablassventile) sind an den tiefsten Punkten vorzusehen. In der Planung ist zu kontrollieren, ob an allen relevanten Stellen Entleerungsventile eingezeichnet und zugänglich sind (z. B. in Technikzentralen, am Fuß von Steigesträngen, an Speichern). Dies ist wichtig für Wartung und Frostschutz bei Stillstand.
Trassenführung: Die Lage der Leitungen (Steigzonen, Deckendurchführungen, Schächte) muss nachvollziehbar und ohne unnötige Umwege geplant sein. Kreuzungen von Warm- und Kaltwasserleitungen sind zu vermeiden bzw. zu minimieren, um Wärmeeinflüsse zu reduzieren. Ideal ist eine gebündelte Führung in Installationsschächten mit entsprechender Dämmung zwischen den Systemen. Lange horizontal geführte Stichleitungen sollen vermieden werden – wenn Verbraucher weit vom Steigestrang entfernt liegen, ist evtl. ein zweiter Steigestrang einzuplanen, um die Leitungslängen zu begrenzen.
Schallschutz: Die Befestigung des Rohrnetzes muss schallentkoppelt erfolgen. In den Plänen ist darauf zu achten, dass Rohrschellen mit Schalldämmeinlagen vorgesehen sind (gerade bei Befestigung an leichten Trennwänden). Das Leitungsmaterial und die Dimensionierung beeinflussen ebenfalls die Geräuschentwicklung: Zu hohe Strömungsgeschwindigkeiten führen zu Fließgeräuschen. Richtwert: Strömungsgeschwindigkeiten in Trinkwasserleitungen sollten etwa 2 m/s nicht überschreiten (bei Kunststoff sogar darunter), um Strömungsgeräusche und Erosion zu vermeiden. Die Planung (Dimensionierung) sollte dies berücksichtigen – im Zweifelsfall ist die nächstgrößere Nennweite zu wählen, wenn Berechnungen sehr hohe Geschwindigkeiten ergeben. Auch Druckstöße (z. B. durch schließende Magnetventile) sind ein Thema: Es ist zu prüfen, ob für schnell schließende Verbraucher (etwa Magnetventile von Maschinen) Stoßdämpfer vorgesehen sind, um Druckschläge zu absorbieren. Gegebenenfalls müssen in der Planung solche Druckstoßarmaturen eingezeichnet sein.
Wärmedämmung: Wie zuvor erwähnt, sind alle Warmwasser- und Zirkulationsleitungen gemäß GEG bzw. DIN 1988-200 in ausreichender Dicke zu dämmen. Die Dämmstoffe und -stärken sollten in der Planung angegeben sein (z. B. 100 % der nach EnEV/GEG geforderten Dämmstärke). Auch Kaltwasserleitungen müssen in warmen Räumen gedämmt oder gegen Tauwasserbildung isoliert werden. In Kühlräumen oder kalten Umgebungen ist ggf. Begleitheizung zu prüfen, aber im Normalfall reicht Isolierung mit Dampfsperre auf Kaltwasserleitungen in warmen Räumen. Die Prüfanweisung soll kontrollieren, ob zu allen Leitungen die nötige Dämmung vorgesehen ist (ggf. in Schnitten/Detailplänen vermerkt, oder in Leistungsbeschreibung spezifiziert). Fehlende Dämmangaben wären ein Mangel.
Kennzeichnung der Leitungen: Nach Fertigstellung müssen die Leitungen farblich gekennzeichnet und beschriftet werden. Gemäß DIN 2403 ist Trinkwasser mit der Farbe Grün zu kennzeichnen, ergänzt durch den Schriftzug „Trinkwasser kalt“ bzw. „Trinkwasser warm“ und Pfeile für die Fließrichtung. In der Ausführungsplanung ist zu prüfen, ob entsprechende Vorgaben gemacht sind (z. B. im Plan steht „Kennzeichnung nach DIN 2403“ oder es ist in der Legende angegeben). Spätestens in der Revisionsdokumentation muss die Kennzeichnung nachvollzogen werden können. Auch wichtige Armaturen und Stränge sind zu beschriften (z. B. Strangbezeichnungen an Absperrern). Die Planung sollte hierfür Positionen und Schildgrößen zumindest beispielhaft benennen. Bei komplexen Anlagen ist ein Kennzeichnungskonzept (mit Nummerierung der Stränge/Armaturen) sinnvoll; dieses ist mit dem FM abzustimmen und in der Dokumentation festzuhalten.
Brandschutz bei Leitungsdurchführungen: Zwar kein originär trinkwasserhygienisches Thema, aber sehr wichtig in der Ausführung: Rohrleitungsdurchführungen durch Wände und Decken müssen dem Brandschutzkonzept entsprechen. Kunststoff-Trinkwasserrohre brauchen in Brandabschnittswänden Brandschutzmanschetten. In der Planung sind die Brandabschnitte und erforderlichen Brandschutzmaßnamen zu berücksichtigen (Koordination mit Fachplanung Brandschutz). Die Prüfanweisung kann anregen zu kontrollieren, ob Hinweise auf Brandschutzmaßnahmen (z. B. „bei Wanddurchführung ≤Ø32 mm mit Brandschutzschott R90 versehen“) vorhanden sind. Fehlende Angaben hierzu wären nachteilig, da es später zu Konflikten führen kann.
Werkstoffwahl und Armaturenqualität
Rohrmaterialien: Es dürfen nur zugelassene und hygienisch geeignete Werkstoffe verwendet werden. Übliche Materialien für Trinkwasserinstallationen sind: Edelstahl (nichtrostender Stahl) – hygienisch unbedenklich, korrosionsfest.
Kupfer – bewährt, jedoch nur bei entsprechendem Wasser (nicht zu weiches, sonst Lochkorrosion) und darf nicht mit verzinktem Stahl falsch kombiniert werden (Spannungsreihe beachten).
Mehrschichtverbundrohr (Kunststoff-Alu-Verbund) – DVGW-geprüfte Systeme.
Kunststoff (z. B. PP-R, PE-X) – sofern für Trinkwasser zugelassen (KTW-geprüft, DVGW W 270 etc.).
Verzinkter Stahl ist im Trinkwasser (insb. warm) nicht mehr zulässig bzw. nicht empfohlen, da hohes Korrosionsrisiko. Messing als Werkstoff ist kritisch: Viele Messinglegierungen können Blei und Zink ans Wasser abgeben. VDI 6023 fordert daher, Messing nur einzusetzen, wenn es nachweislich trinkwassertauglich (entzinkungsbeständig, bleifrei bzw. <2 % Blei) ist. In der Praxis werden hochwertige Rotguss-Legierungen (eine spezielle Messingart mit höherem Kupferanteil) oder Edelstahl für Fittings und Armaturen empfohlen. In der Planung ist zu prüfen: Ist in den Materialienangaben (z. B. in der Leistungsbeschreibung oder den Zeichnungen) festgelegt, welche Werkstoffe verwendet werden? Idealerweise steht dort z. B. „Rohrleitung NW DN20: Edelstahl 1.4401“ oder „Mehrschichtverbundrohr mit DVGW-Zulassung, innen Kunststoff, außen Alu“ etc. Werkstoffe gemäß UBA-Positivliste müssen gefordert sein.
Falls im Plan keine Angaben sind, sollten zumindest in der Baubeschreibung/Technischen Spezifikation entsprechende Anforderungen formuliert sein:
Armaturen (Ventile, Hähne): Alle Armaturen müssen eine DVGW-Zulassung haben. Insbesondere bei Sicherheitsventilen, Druckminderern, Systemtrennern etc. ist auf zugelassene Fabrikate zu achten. Weiterhin sollen Armaturen aus Rotguss oder Edelstahl bestehen; einfaches Messing ist nur zulässig, wenn vom Hersteller als trinkwassergeeignet erklärt (bleifrei/entzinkungsbeständig). Dichtungen in Armaturen sollten keramikbasiert oder aus langfristig wassergütigen Elastomeren bestehen, um Auswaschungen zu vermeiden. Hochwertige Armaturen zeichnen sich auch durch guten Schallschutz aus – nach DIN 4109 wird die Geräuschklasse I (≤ 20 dB(A)) für wohnungsnahe Armaturen empfohlen. In einem Industrie-/Verwaltungsbau ist dieser Aspekt vor allem in Büros oder Aufenthaltsräumen relevant (z. B. Geräuschentwicklung eines Spülkastens oder Wasserhahns). Die Planung sollte entsprechende schallgedämmte Armaturen (z. B. geräuscharmes Füllventil im Spülkasten) vorsehen.
Korrosionsvermeidung: Werden verschiedene Metalle kombiniert (z. B. Kupfer und Stahl), ist auf die Fließrichtung und Kontaktkorrosion zu achten. In Mischinstallationen sollte z. B. kein Kupfer vor verzinktem Stahl eingesetzt werden (sonst besteht die Gefahr, dass vom Kupfer gelöste Partikel Korrosion im Stahl verursachen). Solche Details sind üblicherweise in DIN 1988 geregelt. Die Prüfanweisung sollte in Zeichnungen darauf achten, ob die Materialkombinationen ersichtlich und zulässig sind. Im Zweifel müssen Isolierstücke vorgesehen werden.
Fabrikatsvorgaben/ Einheitlichkeit: Gerade in großen Gebäuden ist es für den späteren Betrieb vorteilhaft, wenn einheitliche Fabrikate für vergleichbare Bauteile eingesetzt werden. Z. B. alle Waschtisch-Armaturen vom selben Hersteller und Typ – das erleichtert Ersatzteilhaltung und Wartung. In der Planung (Ausschreibung) sollte dies berücksichtigt sein. Die Prüfanweisung kann darauf achten, ob in den Unterlagen eventuell „einheitliche Serien“ gefordert werden.
Temperaturführung und Vermeidung von Stagnation
Die Temperaturführung in Warm- und Kaltwasseranlagen und die Vermeidung von Stagnation wurden bereits im Hygiene-Abschnitt angesprochen, werden hier jedoch nochmals mit Blick auf die praktische Ausführungsplanung zusammengefasst:
Warmwassertemperaturen: Die Planung muss garantieren, dass im Normalbetrieb dauerhaft ≥ 60 °C im Warmwasserspeicher gehalten werden können. Dazu ist die Wärmequelle entsprechend auszulegen (Heizkessel, Fernwärmestation o. ä. mit ausreichender Vorlauftemperatur) oder eine interne elektrische Zusatzheizung vorzusehen. Ferner ist sicherzustellen, dass bis zu den entferntesten Zapfstellen ausreichend heißes Wasser ankommt. Hierfür ist die bereits beschriebene Zirkulation entscheidend. An jeder Stelle im Warmwassernetz sollte die Temperatur nicht unter ~55 °C fallen. In der Planung kann man an strategischen Punkten (z. B. Ende jedes Zirkulationsstrangs) Messpunkte vorsehen, um die Temperaturen im Betrieb zu kontrollieren (Messeinrichtungen oder Probenahmehähne).
Ein häufiger Schwachpunkt sind Warmwasser-Stichleitungen ohne Zirkulation, z. B. zu entlegenen Zapfstellen. Wenn deren Volumen über 3 Liter liegt, gelten sie als Großanlage im Sinne der TrinkwV, was Untersuchungs- und ggf. Nachrüstpflichten auslösen kann. Solche Leitungen sind unbedingt zu vermeiden oder durch Alternativen (dezentrale Boiler, Spülkonzept) zu entschärfen. Die Prüfanweisung sollte daher auf Plänen gezielt nach längeren unzirkulierten Warmwasserleitungen suchen. Diese müssen entweder <3 Liter Inhalt haben oder es ist darzustellen, wie dort ein regelmäßiger Wasserwechsel erfolgt (z. B. über automatische Entleerung nach Benutzung oder regelmäßige Nutzung durch Personal).
Temperaturführung und Vermeidung von Stagnation:
Kaltwassertemperaturen: Kaltwasserleitungen sollten vor Erwärmung geschützt sein (Dämmung, Abstand zu Wärmequellen), damit das Wasser möglichst kühl (< 25 °C) bleibt – dies bremst das Bakterienwachstum. In großen Anlagen kann es sinnvoll sein, Kaltwasser regelmäßig ablaufen zu lassen (Spülung), wenn es nicht bewegt wird. Zwar gibt es normalerweise keine Zirkulationsleitung für Kaltwasser, doch automatische Spüleinrichtungen an selten genutzten Kaltwassersträngen können erwogen werden, um stagnierendes lauwarmes Wasser auszutauschen. Die Planung sollte in Bereichen mit potenzieller Aufheizung (z. B. Deckenschächte mit vielen Rohrleitungen) entsprechende Maßnahmen dokumentieren (gute Dämmung, evtl. Temperaturmessung in Kaltwassersträngen zur Überwachung).
Vermeidung von Totleitungen: Wie bereits betont, sind Totleitungen konsequent zu vermeiden. Totleitungen sind Leitungsabschnitte, in denen kein Durchfluss stattfindet, etwa unbenutzte Abzweige oder blind endende Leitungen zu Reserveanschlüssen. Die Planung darf solche Situationen gar nicht erst entstehen lassen. Reserveanschlüsse (für einen späteren Ausbau) sollten wenn möglich erst nach Inbetriebnahme der Anlage angeschlossen werden oder als Kurzstutzen (kleiner 1 × DN Länge) ausgeführt sein, die im Betrieb verplombt bleiben. Größere vorinstallierte Reserveleitungen sind kritisch, weil sie stagnieren könnten – diese sind also entweder zu umgehen oder mit Spülventilen zu versehen. In der Prüftabelle wird gezielt nach solchen Stellen gesucht (z. B. Strangschemata auf Abzweige ohne Verbraucher prüfen).
Regelmäßiger Wasseraustausch: Die Planung kann nicht erzwingen, dass jeder Wasserhahn regelmäßig benutzt wird – das obliegt dem Betreiber. Jedoch kann die Planung den Betrieb unterstützen, indem sie Nutzungslenkung erleichtert: z. B. ist es sinnvoll, in einem Bürotrakt anstelle mehrerer dezentraler Teeküchen (die jeweils selten genutzt würden) eine zentrale Teeküche einzuplanen. So werden die Entnahmestellen gebündelt und häufiger genutzt. Solche strategischen Überlegungen gehören zwar eher in die frühen Planungsphasen, können aber auch in LPH 5 noch berücksichtigt werden, z. B. indem unnötige Zapfstellen identifiziert und gestrichen werden (in Abstimmung mit dem Nutzer). Der Abgleich mit den geplanten Raumnutzungen ist hier wichtig: Wenn ein Raum mit Wasseranschluss als Reserve vorgesehen ist, könnte man überlegen die Leitung dorthin erst aktiv zu schalten, wenn der Raum tatsächlich genutzt wird.
Kontrollpunkte für Stagnation: Im Plan sollten an den weit entferntesten Punkten (hydraulisch ungünstigsten) Probennahmeventile vorhanden sein, um die Wasserqualität und Temperatur messen zu können – dazu unten mehr. Diese Punkte dienen auch dazu, Wasser abzulassen, falls es stagnierte (z. B. Spülung vor einer Beprobung).
Spülkonzept und Maßnahmen gegen Verbrühung & Kontamination
Ein Spülkonzept beschreibt, wie Trinkwasserleitungen beim Betrieb und insbesondere vor Inbetriebnahme so durchflossen werden, dass stehendes Wasser und Ablagerungen entfernt werden und dauerhaft keine hygienischen Beeinträchtigungen auftreten. Zudem müssen Maßnahmen getroffen werden, um Nutzer vor zu heißem Wasser (Verbrühungsschutz) und vor Kontaminationen durch die Installation zu schützen. Die Prüfanweisung fokussiert auf:
Spülkonzept und Kontaminationsprävention
Bauzeit und Inbetriebnahmespülung: Bereits vor der Erstinbetriebnahme muss ein ausführlicher Spülplan erstellt werden. Dieser sollte von der ausführenden Firma nach VDI 6023 bereitgestellt werden. Der Spülplan legt fest, in welcher Reihenfolge und auf welche Weise die Leitungen gespült werden (z. B. Abschnittsweise, von der Einspeisung bis zur letzten Entnahmestelle, mit welchen Durchflussmengen). Idealerweise ist eine turbulente Spülung aller Leitungen vorgesehen, damit Ablagerungen und Biofilme mechanisch gelöst und ausgetragen werden. In der Planung (LPH 5) sollte zumindest gefordert sein, dass ein solcher Spülnachweis geführt wird. Die Prüfanweisung kann kontrollieren, ob in der Leistungsbeschreibung entsprechende Punkte enthalten sind (z. B. „Spülen der Anlage nach DIN EN 806-4, Protokollierung erforderlich“). Ohne ordnungsgemäße Erstspülung darf die Anlage nicht in Betrieb gehen – dies ist ein wesentliches Kriterium der Abnahme.
Spülvorrichtungen: Für die regelmäßige (betriebliche) Spülung sind eventuell automatische Spüleinrichtungen einzuplanen, vor allem in größeren Gebäuden mit vielen selten genutzten Leitungen. Beispiele: elektronische Spülstationen an Ende von Steigleitungen, die alle 72 Stunden kurz öffnen und stagnierendes Wasser in den Ablauf leiten. Oder sensorbasierte Armaturen in Gästetoiletten, die sich automatisch betätigen, wenn sie 24 Std. nicht benutzt wurden. In LPH 5 sollte geprüft werden, ob an den kritischsten Punkten solche Lösungen vorgesehen wurden – insbesondere dort, wo „Nutzungslenkung“ allein nicht ausreicht. Gibt es z. B. einen entlegenen Duschraum, der nur saisonal genutzt wird, so wäre mindestens ein manuelles Spülventil vorzusehen, das ins Abwasser entleert werden kann, oder besser ein automatisches Hygienespülsystem. Die Planung sollte solche Ventile/Spüleinrichtungen klar kennzeichnen.
Spülintervalle im Betrieb: Das Spülkonzept umfasst auch organisatorische Festlegungen: Die VDI 6023 empfiehlt, leitungsinhaltliches Trinkwasser spätestens alle 72 Stunden vollständig zu erneuern. Wenn dies nicht durch normale Nutzung geschieht, muss der Betreiber spülen. Die Planung kann hier unterstützend wirken, indem sie Spülpläne vorschlägt und notwendige Vorrüstungen schafft. Etwa: in jedem Geschoss ein Auslass am Ende der Leitung zur Spülung (mit Ablaufmöglichkeit) oder die Nutzung vorhandener Entnahmestellen definieren (z. B. der Hausmeister soll im Wochenrhythmus alle Entnahmestellen einmal öffnen). Die Prüftabelle kann später abfragen, ob so etwas dokumentiert ist.
Gefahrstoffprävention: „Kontaminationsvermeidung“ umfasst neben mikrobieller auch chemische Verunreinigung. Hierzu gehört, wie oben behandelt, die Sicherstellung, dass keine Werkstoffe unerwünschte Stoffe abgeben (UBA-Positivliste) und dass kein Rückfluss von Chemikalien in die Trinkwasserleitungen erfolgt (Systemtrennung). Darüber hinaus müssen Filteranlagen regelmäßig gespült/erneuert werden (sonst könnten sie Keimnester bilden). Das Spülkonzept sollte daher auch Filter rückspülen (sofern rückspülbar) oder deren Wechselintervalle vorsehen. Für möglicherweise vorgesehene Enthärtungs- oder Aufbereitungsanlagen (im Industriebau ggf. zur Härtereduzierung) gilt: Sie müssen nach DVGW-Regeln betrieben und gewartet werden – die Planung sollte entsprechend darauf verweisen (z. B. Salzvorrat, Desinfektion der Anlage etc.).
Probennahme zur Kontrolle: Eine Form der „Spülung“ ist auch die regelmäßige Probennahme an den vorgesehenen Stellen. Bei Großanlagen schreibt die TrinkwV mind. alle 3 Jahre (unter bestimmten Bedingungen jährlich) eine Legionellenprüfung vor. Dabei müssen Proben an definierten Punkten entnommen werden (z. B. Warmwasseraustritt Speicher, am weit entfernten Zapfpunkt, Rücklauf). Die Planung muss die Probenahmestellen so auslegen, dass repräsentative Proben gezogen werden können (siehe nächster Abschnitt). Für das Spülkonzept bedeutet das: vor jeder Probennahme sollte ein definierter Spülablauf erfolgen (damit aussagekräftige Proben). Diese Dinge sollten in der Betriebsorganisation festgelegt sein und sind Teil der hygienischen Gesamtbetrachtung.
Notfallspülung und Desinfektion: Sollte es trotz allem zu einem positiven Befund (Legionellen) kommen, muss der Betreiber umgehend handeln. Hierbei hilft es, wenn die Anlage für Desinfektionsmaßnahmen vorbereitet ist. In der Ausführungsplanung kann z. B. vorgesehen werden, an geeigneten Stellen Dosieranschlüsse vorzusehen (wo eine Desinfektionslösung eingebracht werden kann) oder Bypass-Stutzen, an denen mobile Desinfektionsgeräte angeschlossen werden können. Solche Vorkehrungen sind selten Standard, aber in sensiblen Gebäuden (Krankenhäuser, Heime) durchaus üblich. In einem Industrie-/Bürogebäude mag es genügen, dass alle Endstränge über spülbare Auslässe verfügen und die thermische Desinfektion als Option bleibt.
Zusammenfassend muss das Spülkonzept gewährleisten, dass keine längerfristigen Stagnationen auftreten und dass im Bedarfsfall Wassererneuerung und Desinfektion möglich sind. Die Dokumentation dieses Konzepts ist wichtig: Der Betreiber sollte einen Spülplan erhalten, der aus der Planungsphase hervorgeht.
Verbrühschutz (Sicherheit vor zu heißem Wasser)
Trinkwasserinstallationen müssen so ausgeführt sein, dass Benutzer nicht durch zu heißes Wasser verletzt werden (Verbrühungen). Dies betrifft insbesondere Duschen, Badewannen und ggf. Waschbecken, vor allem in Bereichen, die von vielen Personen genutzt werden (z. B. sanitäre Anlagen im Verwaltungsbereich) oder von schutzbedürftigen Personen (Kinder, Menschen mit Behinderung).
Die gängigste Maßnahme ist der Einbau von Thermostatarmaturen bzw. Mischarmaturen mit Temperaturbegrenzung. In Duschanlagen sollten zwingend thermostatische Mischbatterien verwendet werden, die eine Maximaltemperatur von ca. 38–43 °C am Duschkopf gewährleisten. Oft haben solche Armaturen eine Sicherheitssperre bei 38 °C, die man nur bewusst überdrücken kann, aber bei ~42 °C ist mechanisch Schluss – dies entspricht den Unfallverhütungsvorschriften. In Waschbecken kann je nach Nutzerkreis ebenfalls eine Begrenzung sinnvoll sein. Für Kindergärten oder barrierefreie WCs mit möglichen sensiblen Nutzern sind sogenannte Verbrühungsschutzventile oder Eckventile mit Thermostat erhältlich, die z. B. auf 42 °C begrenzen. Alternativ kann zentral eine Mischwasserkreislauf vorgesehen werden, der z. B. für eine ganze Sanitärgruppe das Warmwasser auf ~45 °C heruntermischt. Allerdings ist damit vorsichtig umzugehen, da zentral abgemischtes Warmwasser unter 60 °C wiederum legionellenkritisch sein kann. Besser ist der schutz unmittelbar vor der Entnahmestelle.
In der Planung ist zu prüfen: Sind für Duschen entsprechende Thermostat-Armaturen vorgesehen (ggf. mit Angabe Fabrikat/Typ in der Ausstattungsliste)? Falls nein, ist das als Mangel zu werten, da es Stand der Technik ist, Duschen mit Verbrühschutz auszustatten. Weiterhin kann geschaut werden, ob an Ausgussbecken oder anderen Zapfstellen, wo sehr heißes Wasser entnommen werden könnte, Hinweise stehen (z. B. „Achtung heiß“ – in Betrieben mit geschultem Personal weniger relevant, in öffentlichen Bereichen aber schon). Bei Mischbatterien in Personal-Teeküchen etc. reicht in der Regel ein Einhebelmischer ohne Begrenzung, da die Nutzer eigenverantwortlich mischen; dort ist Verbrühschutz keine Pflicht, zumal 60 °C heißes Wasser aus einem Wasserhahn normalerweise nicht schlagartig kommt, sondern man spürt die steigende Temperatur.
Eine weitere Maßnahme: Zirkulationssteuerung nach Verbrühschutzaspekten. D. h., in Bereichen, die abends nicht genutzt werden, könnte man die Zirkulation abschalten, sodass das Warmwasser auskühlt – um z. B. einem Putzmann, der nachts versehentlich eine Dusche betätigt, kein heißes Wasser zu liefern. Dies steht aber konträr zur Hygieneanforderung, immer heiß zu bleiben. In der Praxis setzt man daher eher auf die mechanischen Begrenzungen an der Entnahmestelle statt auf Auskühlenlassen.
Zusätzlich sollten Warnhinweise in der Doku vorhanden sein: An Boilern z. B. „Vorsicht 60 °C heißes Wasser“ für das Wartungspersonal. Und die Leitungen sind so zu isolieren, dass man sich nicht verbrennen kann, wenn man sie berührt (Wärmeschutz nach ArbSchutz).
Fazit Verbrühschutz: Die Prüfanweisung stellt sicher, dass wo immer Endnutzer mit heißem Wasser in Kontakt kommen, entweder die Temperatur technisch begrenzt wird oder in vertretbarem Rahmen von den Nutzern selbst geregelt werden kann. Besondere Einrichtungen (Duschen, barrierefreie Anlagen) müssen die entsprechenden Armaturen mit Verbrühschutz haben. Dies ist nicht nur Komfort, sondern Teil der Unfallverhütung.
Probenahmestellen, Filteranlagen und Sicherheitsventile (weitere Komponenten)
In diesem Abschnitt werden einige wesentliche Anlagenteile behandelt, die in der Planung oft vergessen oder unzureichend berücksichtigt werden, jedoch für einen sicheren und hygienischen Betrieb unabdingbar sind: Probennahmestellen, Filter (bereits beim Hausanschluss erwähnt, hier ggf. zusätzliche Filter) und Sicherheitsventile (teils schon unter Druckhaltung erwähnt, hier allgemeiner). Außerdem zählen hierzu Absperr- und Kontrollarmaturen, die bereits an früherer Stelle behandelt wurden.
Probennahmestellen
Gemäß VDI 6023 und der Trinkwasserverordnung sind in größeren Trinkwasseranlagen Probenahmestellen für mikrobiologische Untersuchungen vorzusehen. Eine Probenahmestelle ist ein definiertes Ventil/Hahn, an dem Wasserproben entnommen werden können, ohne dass es zuvor durch eine Entnahmearmatur (Perlator, Mischer etc.) verfälscht wird.
Die Planung sollte an folgenden Punkten Probenahmehähne (ggf. in Spülarmaturen-Kombination) vorsehen:
Am Warmwasserspeicher-Ausgang (Zuluft Warmwasserleitung) – entspricht der vom Gesundheitsamt geforderten Probe „Warmwasser zentral“.
Am Ende jedes Zirkulationsstrangs bzw. am Rücklauf kurz vor Wiedereintritt in den Speicher – dies ermöglicht die „kalteste“ Warmwasserprobe.
An entferntesten Entnahmestellen (je ein Hahn an einem weit vom Speicher entfernten Warmwasserhahn, typischerweise im obersten oder entferntesten Stockwerk; und analog eine Kaltwasserprobe an der ungünstigsten Stelle, falls nötig).
Zusätzlich, vor dem Gebäude (Rohwasser) bzw. direkt nach Eintritt – meist ist hierfür aber kein spezieller Hahn nötig, da der Wasserzählerplatz oft Kombiarmaturen mit Entnahme hat.
Die Probenahmearmaturen sind nach VDI 6023 Kategorie A oder B zu klassifizieren und auszuführen:
Kategorie A: speziell für Probennahme vorgesehene Ventile, die hygienisch einwandfreie Proben ermöglichen (meist glatte Auslässe, autoklavierbare Anschlüsse).
Kategorie B: andere Entnahmearmaturen, an denen ebenfalls Proben genommen werden können (z. B. ein normaler Wasserhahn, der desinfiziert wird vor Probenahme).
In der Planung sollte Lage, Kennzeichnung und Zugänglichkeit dieser Probenahmestellen klar sein. D. h., im Plan oder Schema sollten sie eingezeichnet (z. B. als „PH“ oder ähnlich) und beschrieben sein. Sie müssen gut erreichbar installiert werden – nicht in 3 m Höhe oder hinter Verkleidungen, sondern z. B. im Keller in Augenhöhe, in einem Technikschrank, oder in einer abgehängten Decke mit Revisionsöffnung. Die Prüfanweisung kontrolliert, ob alle vorgeschriebenen Probenahmeorte berücksichtigt sind. Ein fehlender Probenahmehahn gilt als Planungsmangel, da ohne diesen ggf. kostspielig nachgerüstet werden muss.
Weiterhin muss festgelegt sein, wer die Probenahmestellen bestimmt: Idealerweise geschieht dies im Dialog zwischen TGA-Planer, Hygienefachmann und Betreibervertretung. In der Ausführungsplanung sollte dieser Abgleich erfolgt sein oder zumindest vorgesehen werden (z. B. „Probenahmestellen gemäß Abstimmung mit Betreiber nach VDI 6023, mindestens jedoch an...“).
Für jede Probenahmestelle sollte es möglich sein, das Wasser einige Zeit ablaufen zu lassen (Spülmöglichkeit), bevor die Probe genommen wird. Falls die Probenahmearmatur nicht in unmittelbarer Nähe eines Ausgusses ist, ist an einen Ablauf (Auffanggefäß) zu denken, wenn größere Mengen abgelassen werden müssen. Das ist im Plan zu berücksichtigen (z. B. Auslass oberhalb eines Waschbeckens montieren).
Die Kennzeichnung im fertigen Bau sollte mittels Plakette oder Schild erfolgen („Probenahme Trinkwasser Warm, Kat. A“) – dies wird in der Doku festgehalten.
Filteranlagen (weitere Filter)
Neben dem bereits erwähnten Hauptfilter am Hausanschluss könnten im Gebäude weitere Filter oder Aufbereitungsanlagen installiert sein:
Feinfilter vor besonderen Geräten: z. B. Filtersiebe vor empfindlichen Verbrauchern (Laborequipment, Sprinklerdüsen – wobei Sprinkler kein Trinkwasser sind, aber falls doch vom TW gespeist, Filter).
Aktivkohlefilter oder ähnliche Aufbereitung: in seltenen Fällen, etwa wenn besondere Anforderungen an Geschmack/Geruch im Verwaltungsbereich gewünscht sind (Trinkwasserspender mit Filterkartuschen). Diese müssen DVGW-zugelassen sein und regelmäßig gewechselt werden.
Die Planung sollte klären, ob solche vorgesehen sind. Für die Prüfanweisung in diesem Kontext ist vor allem relevant:
Ist der Hauptfilter (Feinfilter) unmittelbar nach der Wasseruhr eingeplant? (Ja – siehe oben, Pflicht.)
Wurde evtl. ein automatischer Spülfilter gewählt, der in regelmäßigen Intervallen selbsttätig spült? Wenn ja: Ist der Spülablauf angeschlossen (kleine Abwasserleitung)? Ist eine Stromversorgung vorgesehen (bei zeitgesteuerten Spülern)?
Sind die Wartungsintervalle für Filter in den Unterlagen angegeben (z. B. „Filterkerze alle 6 Monate wechseln“)? Dies wäre wünschenswert, wird aber selten im Plan vermerkt – eher in der Betriebsdoku.
Die Prüfanweisung kann anregen zu kontrollieren, ob im Wartungskonzept (später) auf die Filter hingewiesen wird.
Sicherheitsventile und sonstige Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitsventile wurden schon unter Druckhaltung behandelt. Hier werden sie der Vollständigkeit halber nochmals aufgeführt: Jedes druckfeste Behältnis (Warmwasserspeicher) benötigt ein Sicherheitsventil, dimensioniert gemäß Heizleistung und Speichervolumen (in der Regel 6 bar in Wohngebäuden; in Industrieanlagen ggf. 8 bar, je nach Versorgerdruck). Die Planung muss solche Ventile vorsehen und an einen Sicherheitsablauf anschließen (Trichter mit Kanalanschluss). Es ist zu prüfen, ob die Größe des Abblaseleitungsdurchmessers stimmt und die Leitung kurz und ohne Absperrarmatur geführt ist (Sicherheitsventile dürfen nie absperrbar angeschlossen sein!).
Weitere sicherheitsrelevante Einrichtungen:
Temperaturbegrenzer an Trinkwassererwärmern: Einige Boiler haben einen zweiten Fühler/Begrenzer, der bei z. B. 95 °C abschaltet, um Überhitzung zu vermeiden (das fällt in den Bereich MSR, ist aber relevant). In Plänen der Elektrotechnik/MSR sollte dies vorhanden sein.
Alarmgeber: In sensiblen Fällen könnte ein Wassermelder oder Drucksensor vorgesehen sein, der Alarm gibt, falls z. B. ein Leck auftritt oder der Druck absinkt. In Verwaltungs- und Industriegebäuden ist das eher kein Standard außer vielleicht im Technikraum (Leckagesensor).
Notabschaltungen: Wenn es z. B. chemische Duschsysteme gibt, die ans TW angeschlossen sind, könnte ein Magnetventil vorgesehen sein, das im Notfall schließt. Dies ist sehr speziell und im Rahmen dieser Prüfanweisung nur zu erwähnen, falls vorhanden.
Wartungs- und Betriebsführungskonzept
Ein oft unterschätzter Aspekt der Ausführungsplanung ist die Betriebs- und Wartungsfreundlichkeit der Anlage. Gemäß HOAI LPH 5 soll die Planung bereits die künftige Betriebsführung berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere die Zugänglichkeit wichtiger Anlagenteile, sinnvolle Platzierung für Wartungsarbeiten und die Vorbereitung der Betreiberpflichten. Folgende Punkte sind zu prüfen:
Folgende Punkte sind zu prüfen:
Zugänglichkeit wichtiger Komponenten: Alle Bauteile, die im Betrieb geprüft, gewartet oder bedient werden müssen, sind leicht zugänglich anzuordnen.
Absperrarmaturen: Dürfen nicht hinter Wänden ohne Zugang liegen. Sie sollten in Schächten mit Deckel, in abgehängten Decken mit Revisionsklappe oder offen im Technikraum installiert sein.
Filter: Der Hauptfilter sollte so angebracht sein, dass man ihn ausbauen oder rückspülen kann, ohne andere Bauteile zu demontieren (genügend Freiraum darunter für den Rückspülschlauch etc.).
Sicherheitsventile: Mündungen in Trichter – diese Trichter sollten sichtbar sein (nicht in einem abgeschlossenen Schacht, wo ein ständiges Tropfen niemandem auffällt).
Probenahmestellen: Wie erwähnt, erreichbar ohne akrobatische Klettereien.
Warmwasserspeicher: Genügend Platz ober- und seitlich, um z. B. Wärmedämmung abzunehmen, Inneninspektion durchzuführen oder das ganze Teil zu tauschen. Falls sehr große Speicher, eventuell Schachtöffnung oder andere Logistik vorsehen.
Zirkulationspumpen: Nicht über Kopf unter der Decke montieren, sondern in komfortabler Arbeitshöhe, mit Absperrventilen beidseits, damit sie getauscht werden können.
Druckausdehnungsgefäß: Sollte z. B. mit Absperrhahn und Entleerung versehen sein, zugänglich zum Druckprüfen der Membran (Autoventil).
Eventuelle Enthärtungs-/Dosieranlagen: leicht erreichbar für Salz nachfüllen, Kanister wechseln.
Wartungsintervalle und -planung: Bereits in der Planung sollte (mindestens in der Dokumentation) ein Wartungsplan skizziert werden. Viele Komponenten haben normative Prüfintervalle: z. B. kontrollierbare Rückflussverhinderer jährlich, Sicherheitsventile jährlich, Wasserzähler alle 6 Jahre Eichwechsel, Legionellenprüfung jährlich/dreijährlich je nach Nutzung etc. In der Ausführungsplanung sollte festgelegt oder zumindest angemerkt sein, was der Betreiber diesbezüglich tun muss. Ggf. kann in den Planungsunterlagen eine Aussage wie „Betreiber auf Prüfpflicht nach TrinkwV § 14 aufmerksam machen“ enthalten sein. Praktisch wird dies später durch die Übergabeprotokolle und das Betriebstagebuch erfolgen, aber es schadet nicht, wenn der Planer hier unterstützend tätig ist. Die Prüfanweisung kann die Planungsdokumente darauf abklopfen, ob solcherlei Hinweise vorhanden sind (z. B. in der Leistungsbeschreibung: „Der AN weist den AG auf die wiederkehrenden Prüfungen hin“). Tatsächlich wird dies im Rahmen der Abnahme erwartet.
Integration ins Facility Management: Moderne Gebäude nutzen CAFM-Systeme (Computer Aided Facility Management). Die Ausführungsplanung sollte Daten so liefern, dass sie ins CAFM und in digitale Prüfmanagement-Tools übernommen werden können. Das bedeutet: strukturierte Listen der verbauten Komponenten (mit Raumzuordnung, technischen Daten), Kennzeichnung der Prüfstellen etc. müssen erstellt werden. Die Prüfanweisung kann z. B. überprüfen, ob die Planer entsprechenden Datenaustausch vorgesehen haben (viele Auftraggeber fordern inzwischen Übergabe der Anlagendaten im XML-/Excel-Format). Wenn im Projekt relevant, sollte in LPH 5 ein Datenpunkteverzeichnis oder ähnliches vorliegen.
Klare Zuständigkeiten im Betrieb: Zwar primär organisatorisch, aber in der Planung kann festgelegt werden, welche Räume oder Anlagenteile vom Nutzer und welche vom FM betreut werden. Beispielsweise kann ein „Übergabepunkt FM“ definiert werden – etwa hinter der Wasseruhr ist die interne Anlage, für die der Betreiber verantwortlich ist. Oder falls mehrere Nutzer im Gebäude (Mieter) vorhanden sind, muss die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten pro Mieteinheit klar sein. In LPH 5 könnten diesbezüglich Hinweise im Plan stehen, z. B. getrennte Stränge je Nutzer, mit Übergabezähler etc. Die Prüfanweisung sollte solche Konzepte erkennen und auf Plausibilität prüfen (dienen sie der Verantwortungsabgrenzung?).
Dokumentation der Betriebseinrichtungen: Alle für den Betrieb wichtigen Einrichtungen (z. B. Schieberpläne, Rohrnetzpläne, Anlagenschemata) müssen bis LPH 5 fertig vorbereitet sein, damit sie bei der Inbetriebnahme und Übergabe zur Verfügung stehen. Der Planer hat hier die Pflicht, Revisionsunterlagen zusammenzustellen. Die Prüfanweisung beinhaltet in diesem Sinne auch, zu kontrollieren, ob alle nötigen Unterlagen geplant sind (siehe nächster Abschnitt).
Risikoabschätzung: Ein gut geplantes System vermeidet, dass der Betreiber überhaupt erst in schwierige Situationen kommt. Risikobetrachtungen können Teil der Planung sein: Was passiert bei längerem Leerstand einzelner Bereiche? Gibt es Konzepte, um den Wasseraustausch trotzdem sicherzustellen? Was passiert bei Ausfall der Hauptpumpe? Wurden Redundanzen bedacht? – Die Checkliste am Ende greift einige solcher Fragen auf.
Im Ergebnis soll die Ausführungsplanung gewährleisten, dass die Anlage betriebsbereit und wartungsfreundlich ist. Fehlende Erreichbarkeit oder nicht nachrüstbare Prüfstellen führen später zu deutlichen Problemen (Hygienerisiken, Betriebseinschränkungen). Bereits kleine Versäumnisse (etwa kein Platz zum Filterwechsel gelassen) können hohe Betriebskosten nach sich ziehen. Daher ist es zentral, diese Punkte in der Prüftabelle abzudecken.
Dokumentation, Revisionszugang, Beschriftung und Barrierefreiheit
Abschließend sind noch übergeordnete Anforderungen an die Planung zu nennen, die die Vollständigkeit und Nutzbarkeit der Anlage sicherstellen: eine lückenlose Dokumentation, die bauliche Vorsorge für Revisions-/Wartungszugänge, die Kennzeichnung im Gebäude sowie Aspekte der Barrierefreiheit für Nutzer. Diese Themen sind quer über die vorigen Abschnitte verteilt schon angeklungen, werden hier aber gebündelt aufgeführt, da sie in einer Prüfanweisung separat abgehakt werden sollten.
Dokumentation: Alle relevanten Planungs- und Ausführungsunterlagen müssen am Ende in Form von Revisionsunterlagen vorliegen und dem Bauherrn/FMÜbergeben werden. Dazu gehören insbesondere:
Bestandspläne der Trinkwasserinstallation (Grundrisse mit eingezeichneten Leitungsverläufen, ggf. farbig Warm/Kalt, mit Armaturenpositionen).
Strangschema (vereinfachtes Diagramm aller Steigleitungen, Stockwerksverteilungen, mit Höhenangaben und Armaturenkennzeichnung).
Armaturen- und Komponentenlisten (Übersicht aller wesentlichen Bauteile: Ventiltypen, Pumpen mit Fabrikat und Typ, Filter, Systemtrenner usw.).
Einstellwerte und Parameter: z. B. eingestellte Druckwerte am Druckminderer, Pumpenförderhöhen, Thermostat-Einstellungen etc., sofern diese für den Betrieb relevant sind.
Betriebs- und Wartungsanleitungen der Hersteller für alle Geräte (Pumpenmanual, Filteranleitung, Systemtrenner-Wartungsvorschrift etc.).
Prüfprotokolle: Druckprüfungsnachweis, Spülungsprotokoll, ggf. Hygiene-Erstuntersuchungsbefund, Materialzeugnisse falls gefordert.
Übergabeprotokoll: Ein Dokument, das die ordnungsgemäße Übergabe der Anlage an den Betreiber bestätigt, inkl. Einweisung.
Die Prüfanweisung muss sicherstellen, dass die Ausführungsplanung solche Dokumentationsleistungen umfasst. Im Zweifel sollte der Prüfer nachfragen, ob die Erstellung dieser Unterlagen vertraglich geschuldet ist und ob sie vorbereitet wurde (etwa durch entsprechende Gliederung/Nummerierung der Anlagen in den Plänen, was die Erstellung erleichtert). In der HOAI ist die Bestandsdokumentation Teil der Grundleistungen LPH 8, aber die Vorbereitung dafür (z. B. laufende Planaktualisierung, Nummernsystem) sollte in LPH 5 erfolgen.
Revisionszugang (baulich): Hier geht es um Zugangsöffnungen und -möglichkeiten zu verborgen installierten Anlagenteilen. Die Planung muss an allen Stellen, wo Armaturen in Decken, Wänden, Schächten liegen, entsprechende Revisionsklappen oder Türen vo
Sind in den Deckenspiegeln/Bauplänen Revisionsklappen eingezeichnet für z. B. Spülstationen, Zähler, Steigstrangabsperrungen?
Wurden Schächte mit Türen versehen, sodass man dahinter liegende Leitungen prüfen kann?
Sind ggf. Steigschächte begehbar oder groß genug für Einstieg (bei gebäudegroßen Steigzonen)?
Bei Bodeneinbau (selten bei TW, eher bei Entwässerung): Schachtdeckel vorhanden?
Und sind die Revisionsöffnungen ausreichend bemessen? Man achte z. B. auf die Thermostatventile in Wänden (Spülkästen bei WCs haben oft integrierte Eckventile, hier muss die Öffnung so groß sein, dass man das Ventil absperren kann).
Fehlende Revisionsöffnungen sind schwerer Mangel – sie führen dazu, dass im Servicefall Wände/Decken aufgestemmt werden müssten. Die Ausführungsplanung darf diese also nicht vergessen. Wichtig auch: Wenn Revisionsöffnungen in Sichtbereichen (Flur, Lobby) nötig sind, sollten sie ästhetisch abgestimmt sein (Farbe, flächenbündig). Oft gibt es Vorgaben der Architekten, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Beschriftung/Kennzeichnung im Gebäude:
Neben der bereits erwähnten farblichen Rohrkennzeichnung nach DIN 2403 ist auch an die Beschilderung von Armaturen zu denken. Beispielsweise sollten Schieber und Absperrventile Schilder erhalten, die angeben, was sie absperren (z. B. „TW K Altbau West, UG“). Die Planung sollte hierfür zumindest ein Konzept liefern – idealerweise ein Armaturenverzeichnis mit Spalte „Kennzeichen/Beschriftung“. In der Realität wird dies oft erst bei der Inbetriebnahme gemacht, aber es sollte dem Montagepersonal vorgegeben sein. Die Prüfanweisung kann also prüfen, ob in der Leistungsbeschreibung so etwas steht wie „Armaturen gemäß DIN 1988-300 bzw. VDI 3810-2 beschriften“. Besonders nicht ständig genutzte Leitungen (siehe Stagnation) sind zu kennzeichnen, damit der Betreiber weiß, dass dort ein besonderes Augenmerk erforderlich ist. Im Zweifel sind Nachrüstschilder vom FM anzubringen, aber es ist besser, wenn der Planer es vorwegnimmt.
Weiterhin werden in öffentlichen Gebäuden auch Trinkwasserentnahmestellen manchmal gekennzeichnet, z. B. „Trinkwasser“ an Trinkbrunnen, oder falls es unterschiedlich versorgte Netze gäbe (hier nicht der Fall, da kein Regenwasser genutzt wird). Wenn in der Produktion bestimmte Zapfstellen kein Trinkwasser führen (Betriebswasser), dann müssen diese deutlich als „Kein Trinkwasser“ markiert werden (TrinkwV schreibt das vor). In unserem Projekt ist Nicht-Trinkwasser nicht vorgesehen – dennoch sollte man dies im Hinterkopf behalten, falls sich das Konzept ändert.
Barrierefreiheit: Unter Barrierefreiheit versteht man die zugängliche und nutzbare Gestaltung der Anlage für Menschen mit Behinderungen. Für die Trinkwasserinstallation bedeutet dies vor allem:
Sanitärraum-Ausstattung nach DIN 18040: In barrierefreien WCs müssen z. B. unterfahrbare Waschbecken mit ausreichend Bewegungsfläche und Einhebelmischern geplant sein. Die Auslaufarmaturen sollten verlängerte Hebel haben (für Einhandbedienung) und die Höhe des Beckens ist niedriger (85 cm Oberkante statt 90–95 cm). Die Planung sollte dies berücksichtigen, falls im Gebäude öffentliche oder für Mitarbeiter barrierefreie WCs vorgesehen sind. Die Prüfanweisung kann checken, ob Zeichnungen entsprechend gekennzeichnet sind (Piktogramm Rollstuhl).
Trinkwasserspender: Falls öffentlich zugängliche Trinkbrunnen oder Spender installiert werden, müsste einer davon barrierefrei erreichbar sein (genügend Unterfahrbarkeit, Bedienelement max. 85 cm hoch, leicht bedienbar).
Bedienelemente allgemein: Alle Armaturen, die von Personen bedient werden (Wasserhähne, Ventile), sollen ergonomisch und ohne großen Kraftaufwand nutzbar sein. Im öffentlichen Bereich sind Selbstschlussarmaturen (zeitgesteuerte) oft genutzt, die sind i. d. R. barrierearm. Wo Thermostatbatterien mit kleinen Griffen geplant sind, könnte das für Menschen mit Greifproblemen schwierig sein – in barrierefreien Duschen verwendet man daher spezielle Modelle mit größeren Flügelgriffen oder berührungslos.
Beschilderung/Markierung: Für Sehbehinderte könnten taktile Markierungen an Armaturen hilfreich sein (wird aber selten verlangt außer in Spezialgebäuden).
In der Ausführungsplanung sollte erkennbar sein, dass die Anforderungen an Barrierefreiheit umgesetzt wurden (sofern das Gebäude öffentliche zugängliche Bereiche hat, was anzunehmen ist). Barrierefreie Ausführungen sind zu berücksichtigen – dies stand schon in der Leistungsbeschreibung. Die Prüfanweisung sollte daher kontrollieren: Sind die entsprechenden Räume/Ausstattungen als barrierefrei gekennzeichnet und durchgeplant? (z. B. Detailzeichnung eines barrierefreien WCs mit allen Maßen). Für den Bereich Trinkwasser konkret: tiefergelegter WS-Becken, spezieller Einhebelmischer, eventuell Thermostat mit Verbrühschutz, Notruf neben Dusche etc. (teilweise gehört das zum Gewerk Sanitär, fließt aber ein).
Abschließend ist festzuhalten, dass die Dokumentation und Zugänglichkeit genauso wichtig sind wie die technische Funktion. Eine perfekte Anlage nützt wenig, wenn sie nicht geprüft, gewartet oder von allen genutzt werden kann. Die Ausführungsplanung trägt hier Verantwortung, all diese „weichen“ Faktoren mit einzubeziehen
Prüftabelle – Ausführungsplanung Trinkwasserversorgung (HOAI LPH 5)
Nachfolgend eine detaillierte Checkliste zur Prüfung der Ausführungsplanung Trinkwasserversorgung. Für jeden Prüfaspekt sind die erwarteten Inhalte bzw. Kriterien angegeben, an denen die Planung gemessen wird. Anhand dieser Tabelle kann systematisch abgehakt werden, ob alle Anforderungen erfüllt sind.
Prüftabelle
Prüfpunkt | Kriterium / Anforderung |
---|---|
Leitungsführung vollständig (Kalt-, Warm- & Zirkulationsleitungen) | Alle Versorgungsleitungen sind lückenlos im Plan dargestellt, einschließlich aller Steig- und Verteilungsleitungen. Fließrichtungen sind durch Pfeile gekennzeichnet. Keine ungeplanten Enden: Keine offenen Rohrenden oder Totstränge; jede Leitung mündet in eine definierte Entnahmestelle oder Armatur. |
Entnahmestellen geplant (Armaturen gemäß Nutzung) | Alle Entnahmearmaturen (Waschbecken, Duschen, Maschinenanschlüsse etc.) sind entsprechend der Raumnutzung eingezeichnet. Reserveleitungen oder ungenutzte Abgänge wurden kritisch geprüft und möglichst vermieden. Es gibt keine „toten“ Zapfstellen ohne Nutzerbedarf. Jede Entnahmestelle ist zugänglich und – wo erforderlich – barrierefrei gestaltet (Höhe, Bedienbarkeit). |
Probenahmestellen vorgesehen | An allen erforderlichen Stellen sind Probenahmeventile eingeplant: Warmwasserbereiter-Ausgang, Zirkulationsrückläufe, entfernteste Entnahmestellen. Lage und Kennzeichnung der Probenahmestellen sind im Plan ersichtlich. Die Probenahmehähne entsprechen VDI 6023 Kategorie A (Laborhahn) bzw. B und sind gut zugänglich montiert (mit Revisionsöffnung falls in Decke/Wand). |
Absperrarmaturen & Bereiche | In jedem Versorgungsabschnitt (pro Steigleitung, Stockwerk, Nutzerbereich) sind Absperreinrichtungen vorgesehen. Konzeptionell lässt sich das Gebäude bereichsweise absperren (z. B. jeder Flügel separat). Alle Absperrarmaturen sind gut erreichbar (nicht verbaut hinter festen Bauteilen). Absperrungen vor und nach wichtigen Anlagenkomponenten (Filter, Pumpen, Speicher) sind vorhanden, um Wartung zu ermöglichen. |
Druckminderer / Versorgungsdruck | Ein Druckminderer ist am Hausanschluss eingeplant (sofern Versorgerdruck > 5 bar). Einstelldruck ~4–5 bar oder gemäß Angabe. Manometer zur Kontrolle vor und hinter dem Druckminderer sind vorhanden. Bei mehreren Druckzonen im Gebäude: entsprechende Druckminderventile je Zone eingezeichnet. |
Druckerhöhung / -haltung | Falls benötigt, ist eine Druckerhöhungsanlage dimensioniert und dargestellt (Anzahl Pumpen, Förderhöhe). Steuerung und Redundanz berücksichtigt (zwei Pumpen 100 % bei Bedarf). Membran-Druckausdehnungsgefäß (MAG) nach dem Rückflussverhinderer eingeplant für thermische Ausdehnung, in korrekter Größe (auf Speichervolumen abgestimmt). MAG mit Absperrung und Entleerung, zwangsdurchströmt angeschlossen. Sicherheitsventil am Speicher vorhanden (mit Abblaseleitung zum Ablauf). |
Rückflussverhinderer / Systemtrenner | Rückflussverhinderer direkt am Hausanschluss vorgesehen (DVGW-geprüft). Für alle Entnahmestellen mit Nicht-Trinkwasser-Risiko sind Sicherungseinrichtungen nach DIN EN 1717 eingeplant. Insbesondere: Systemtrenner Typ BA oder freier Auslauf für Flüssigkeitskategorie 5-Anwendungen (Industriewasser, Außenbewässerung) deutlich eingezeichnet. Jede Sicherungsarmatur ist im Schema beschriftet (z. B. „RV“, „BA“). |
Materialauswahl korrekt | Gewählte Rohrmaterialien und Armaturenwerkstoffe entsprechen den Vorgaben: Nur zugelassene Werkstoffe gemäß UBA-Positivliste (Edelstahl, Kupfer, geprüfte Kunststoffe, Verbundrohre). Kein unerlaubter Einsatz von verzinktem Stahl (insb. im Warmwasser). Messingteile nur in entzinkungsbeständiger/bleifreier Legierung oder als Rotguss. Alle Armaturen DVGW-zugelassen. Falls Materialwechsel im System: entsprechende Isolierstücke vorgesehen (korrosionsvermeidend). |
Dimensionierung & Fließgeschw. | Rohrdimensionen sind anhand Berechnung plausibel. Strömungsgeschwindigkeiten liegen im üblichen Rahmen (≈ 0,5–2 m/s bei Nennlast). Keine extremen Überdimensionierungen (Stagnationsgefahr) und keine Unterdimensionierungen (Druckverluste, Lärm). Druckverlustberechnung oder Volumenstromangaben sind vorhanden und schlüssig. |
Wärmedämmung Rohrnetz | Für Warm-, Zirkulations- und Kaltwasserleitungen ist die Dämmung gemäß GEG/EnEV ausgewählt (Mindestdicken angegeben). Speziell Kaltwasser in warmen Zonen: Dämmung mit Feuchteschutz gegen Tauwasser eingeplant. Ggf. Begleitheizung an exponierten Abschnitten (Frostschutz) vorgesehen. Pläne/Details zeigen Dämmung oder es steht in der Baubeschreibung. |
Schallschutzmaßnahmen | Schallschutzgerechte Befestigungen (Rohrschellen mit Einlage) sind vorgesehen, insbesondere bei Befestigung an leichten Wänden. Armaturen in Geräuschklasse I eingesetzt (z. B. Spülkästen, Druckminderer). Keine Rohrführung durch schallsensible Bereiche ohne Entkopplung (z. B. Steigleitung in Wohnbereich – sollte schallgedämmt verkleidet sein). Entsprechende Hinweise in Plänen oder Leistungsbeschreibung vorhanden (z. B. „Schallschutz nach DIN 4109 beachten“). |
Warmwasser-Temperaturführung | Warmwasserbereitung auf min. 60 °C sichergestellt (Angabe Kesselthermostat). Zirkulationssystem vollständig dargestellt (Vorlauf/Rücklauf). Zirkulationspumpe dimensioniert und Lage im Plan ersichtlich. Geplante Rücklauftemperatur ≥ 55 °C (W 551). Falls weite Verzweigung: mehrere Zirkulationsstränge geplant. Temperaturfühler am Speicher und Rücklauf eingezeichnet. Evtl. Regelung (Zeitschaltuhr, Thermostat) beschrieben. |
Stagnationsvermeidung Konzept | Keine Totleitungen geplant – alle Leitungsenden haben eine definierte Nutzung. Volumen in unvermeidbaren Stichleitungen geprüft (≤ 3 Liter Regel für Legionellen). Spülvorkehrungen an wenig genutzten Enden: z. B. Spülhähne, automatische Spüler oder Spülplan vorhanden. Reserveanschlüsse möglichst nicht installiert; wenn doch, mit Absperrung und Kennzeichnung „nicht in Betrieb“. |
Spülkonzept & Inbetriebnahme | Es ist vorgesehen, die Anlage vor Nutzungsaufnahme gründlich zu spülen (siehe Vertragsunterlagen: Klausel zur Spülung/DIN 806-4). Spülplan/Verfahren beschrieben (turbulente Spülung, ggf. Desinfektion falls vorgeschrieben). Spülarmaturen in Plänen erkennbar (z. B. an Leitungsenden). Konzept für Hygienespülungen im Betrieb dokumentiert: z. B. automatisierte Spüleinrichtungen vermerkt oder organisatorischer Hinweis in Übergabedoku. |
Verbrühungsschutz | An allen relevanten Zapfstellen sind Verbrühschutz-Maßnahmen getroffen: Thermostatarmaturen bei Duschen (max. ~42 °C Einstellung), Temperaturbegrenzer an behindertengerechten WB (falls erforderlich). Warmwasser ab Speicher ggf. zentral auf ungefährliche Temp. gemischt (nur falls Hygiene bedacht). Prüfen: Ausstattungsverzeichnis für Sanitärräume enthält Thermostat-Mischer für Duschen. Keine Planung einer Situation, in der 60 °C-Wasser ungemischt an ungeschützte Stellen gelangt (außer bewusste Ausnahmen wie Putzraum). |
Kennzeichnung & Beschriftung | Pläne geben vor: Rohrleitungen farblich kennzeichnen nach DIN 2403 („Grün – TW Kalt/Warm“). Wichtige Armaturen sind mit Tags/Schild zu versehen („Hauptabsperrung“, Strangabsperrung xy). In der Dokumentation sind Kennzeichnungsschlüssel für Stränge/Armaturen vorhanden. Falls mehrsprachige Kennzeichnung nötig (z. B. „Kein Trinkwasser“ an Betriebswasserhähnen) – vorgesehen. |
Dokumentationsumfang | Alle erforderlichen Revisionsunterlagen sind geplant: Bestandszeichnungen, Schemata, Gerätelisten, Wartungsanleitungen etc.. Übergabeprotokolle und Prüfnachweise werden erstellt (Druckprobe, ggf. Hygieneprobe). Digitales Format für Datenübergabe an FM vorhanden (sofern vertraglich vereinbart). Prüfen: Im Planervertrag/Leistungsbeschr. sind Doku-Leistungen aufgeführt; Entwürfe von Schemas liegen vor. |
Revisionsöffnungen/Zugänglichkeit | Für sämtliche in Wänden/Decken liegenden Armaturen sind Revisionsöffnungen vorgesehen. Pläne der abgehängten Decken zeigen Revisionsklappen an den Positionen von Ventilen, Zählern, Spülstationen usw. Schächte sind begehbar oder mit Türen ausgestattet. Kein wichtiger Anlagenteil ist unzugänglich verbaut (Überprüfung vor Ort möglich). Größen der Revisionsöffnungen ausreichend (min. 30×30 cm, bei größeren Teilen entsprechend größer). |
Wartungsfreundlichkeit | Anordnung der Komponenten ermöglicht Wartung: z. B. Pumpen mit Absperrung beidseits, Filter mit Platz nach unten zum Entleeren, Speicher mit Mannloch o. Ä. Falls Wartungsbühnen oder Leitern nötig (große Höhen): vorgesehen. Abläufe an allen Entleerungsventilen vorhanden (Trichter oder Abwasseranschluss), um Wartungswasser aufzufangen. Die Planung spiegelt wider, dass ein Monteur später ohne bauliche Änderungen alle wichtigen Elemente erreichen und austauschen kann. |
Betriebliche Einbindung | Betreiberpflichten und Prüfintervalle sind beachtet: TrinkwV-Legionellenprüfung eingeplant (Großanlage ja/nein). Falls Großanlage: Probenahmestellen festgelegt wie oben. Wartungsplan in Unterlagen erwähnt (VDI 3810-2). FM eingebunden: ggf. besondere Anforderungen des FM (z. B. Sensoren an GLT, Zähler an CAFM) integriert. Zuständigkeiten klar (z. B. Vermieter vs. Mieter bei Strängen). |
Barrierefreiheit umgesetzt | In allen relevanten Bereichen sind barrierefreie Entnahmestellen eingeplant: Mindestens ein WC je Anlage barrierefrei (Waschbecken unterfahrbar mit Einhebelmischer), Hinweise auf DIN 18040 umgesetzt. Bedienhöhe von Trinkwasseranlagen für Rollstuhlfahrer berücksichtigt (z. B. Trinkbrunnen, wenn vorhanden, in 85 cm Höhe). Armaturen leicht bedienbar (Hebelgriffe). Prüfen: Grundrisse kennzeichnen barrierefreie Sanitärobjekte (i. d. R. vorhanden). Ausstattungsverzeichnis enthält entsprechende Produkte (z. B. „Waschtisch barrierefrei nach DIN 18040“). |
Diese Prüftabelle dient als Leitfaden, um die Ausführungsplanung umfassend zu überprüfen. Jeder angeführte Punkt sollte abhakt werden, sobald in den Planungsunterlagen die Anforderung erfüllt nachgewiesen ist. Nicht zutreffende Punkte (z. B. Druckerhöhung, wenn das Gebäude nur Erdgeschoss hat) können markiert und begründet („entfällt, da…“).