Gewässerschutz Trinkwasseranlagen
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Betreiber-, Nachweis- und Arbeitsdokumente für Gewässerschutz und Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen
Diese beschreibt die in der deutschen Facility-Management-Praxis wesentlichen Betreiber-, Nachweis- und Arbeitsdokumente für Gewässerschutz und Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen innerhalb von Gebäuden. Maßgeblich sind insbesondere die Trinkwasserverordnung in der seit dem 24. Juni 2023 geltenden Neufassung, das Infektionsschutzgesetz sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus DIN EN 806, DIN 1988, DIN EN 1717, den DVGW-Regelwerken und der Richtlinienreihe VDI 6023/VDI 3810. Für Facility Manager ist Dokumentation damit nicht nur ein Rechts- und Haftungsthema, sondern die operative Grundlage für Inbetriebnahme, Regelbetrieb, Störungsbearbeitung, Probennahme, Sanierung, Nutzerinformation und die sichere Delegation von Betreiberpflichten. Ergänzend bestehen Schnittstellen zum Arbeitsschutz und zum jeweiligen Landesbaurecht, insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten, Leitungsführungen und brandschutzrelevanten Durchführungen.
Gewässerschutz in Trinkwasseranlagen
- Erforderliche Dokumente für Gewässerschutz bei Trinkwasseranlagen
- Produkt-, Werkstoff- und Konformitätsnachweise
- Inbetriebnahme- und Übergabedokumentation
- Betriebs- und Instandhaltungskonzept / Betriebsbuch / Hygieneplan
- Probenahmeplan und Probenahmestellenverzeichnis
- Trinkwasseruntersuchungsberichte / Niederschriften
- Schriftliche Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse bei Legionellenbefund
- Maßnahmen-, Reinigungs-, Desinfektions- und Sanierungsdokumentation
- Anzeige-, Melde- und Informationsdokumentation
- Dokumentation von Nichttrinkwasseranlagen und Sicherungseinrichtungen
- Werkstoffsanierungs- und Bleileitungsnachweis
- Qualifikations-, Unterweisungs- und Arbeitsschutzdokumentation
- Dokumentation von Aufbereitungsstoffen und Wasserbehandlung
Anlagen- und Bestandsdokumentation / Revisionsunterlagen
| Dokumenttitel/-typ | Anlagen- und Bestandsdokumentation bzw. Revisionsunterlagen der Trinkwasserinstallation |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis des tatsächlichen Ist-Zustands der Anlage als Grundlage für hygienischen Betrieb, Instandhaltung, Probenahme, Umbauten, Störungsanalyse sowie behördliche oder sachverständige Prüfungen. |
| Relevante Regelwerke | TrinkwV § 13; DIN EN 806; DIN 1988; DVGW-Regelwerk, insbesondere W 551; VDI 6023 und VDI 3810 für Betrieb und Instandhaltung. |
| Kernelemente | • Revisionspläne und Strangschemata für Kaltwasser, Warmwasser und Zirkulation • Lage von Trinkwassererwärmern, Speichern, Zirkulationspumpen, Druckerhöhungsanlagen, Filtern und Wasserbehandlungsanlagen • Werkstoffverzeichnis einschließlich Materialübergängen, verdeckten Leitungsabschnitten und Sonderbauteilen • Kennzeichnung hygienisch kritischer Bereiche, Totleitungen, selten genutzter Entnahmestellen und Stichleitungen • Absperrorgane, Sicherungsarmaturen, Systemtrenner, Rückflussverhinderer und relevante Messpunkte • Verortung von Probennahmestellen mit Bezug zu Geschoss-, Raum- und Nutzungseinheiten • Versionsstand, Änderungsnachweise, Revisionsdatum und Freigabestand |
| Verantwortliche Partei | Erstellung durch Fachplanung und ausführendes SHK-Fachunternehmen; Freigabe durch Eigentümer bzw. Betreiber; laufende Pflege durch Facility Management oder technischen Betreiber. |
| FM-Praxishinweise | Die Unterlage ist als lebende Bestandsakte zu führen und nach jeder wesentlichen Änderung, Sanierung, Erweiterung oder Stilllegung verbindlich fortzuschreiben. |
In der FM-Praxis ist die Bestands- und Revisionsdokumentation das Basisdokument der Betreiberverantwortung. Zwar schreibt die Trinkwasserverordnung keinen bestimmten Dokumenttitel vor, sie verlangt aber Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ohne belastbare Bestandsunterlagen lassen sich Temperaturhaltung, Zirkulationsführung, Sicherungseinrichtungen, Totleitungen und repräsentative Probennahmestellen weder sicher beurteilen noch gegenüber Behörden, Sachverständigen oder Dienstleistern nachvollziehbar nachweisen.
Produkt-, Werkstoff- und Konformitätsnachweise
| Dokumenttitel/-typ | Produkt-, Werkstoff- und Konformitätsnachweise für trinkwasserberührte Komponenten |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass bei Neuerrichtung, Instandsetzung oder Sanierung ausschließlich trinkwasserhygienisch geeignete Materialien, Werkstoffe und Produkte verwendet wurden. |
| Relevante Regelwerke | TrinkwV §§ 13 bis 16; UBA-Bewertungsgrundlagen, insbesondere KTW-BWGL und Metall-Bewertungsgrundlage; einschlägige DVGW-Konformitäts- und Zertifizierungsverfahren. |
| Kernelemente | • Herstellerdatenblätter sowie Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen |
| Verantwortliche Partei | Grundlegende Nachweise durch Hersteller und ggf. akkreditierte Zertifizierungsstellen; Prüfung und Ablage durch ausführendes Fachunternehmen sowie Betreiber bzw. Facility Management. |
| FM-Praxishinweise | Besonders relevant bei verdecktem Einbau, Gewährleistungsfällen, Materialsanierungen und kurzfristigen Komponentenwechseln im Betrieb. |
Für Betreiber ist dieses Dossier vor allem ein Compliance- und Haftungsthema. In Deutschland dürfen nur solche Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser kommen, die die Anforderungen der TrinkwV und der UBA-Bewertungsgrundlagen erfüllen; belastbare Herstellererklärungen oder Zertifikate gehören deshalb in jede Anlagenakte. Kritisch sind insbesondere verdeckt eingebaute Komponenten, flexible Anschlussleitungen, Dichtungen, Beschichtungen, Schmierstoffe und Bauteile, die im Rahmen von Instandsetzungen kurzfristig ersetzt werden.
Inbetriebnahme- und Übergabedokumentation
| Dokumenttitel/-typ | Inbetriebnahmeprotokoll und Übergabeprotokoll der Trinkwasserinstallation |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Überführung der Anlage vom Bau- oder Montagezustand in den ordnungsgemäßen Betreiberzustand mit dokumentierter technischer, hygienischer und organisatorischer Übernahme. |
| Relevante Regelwerke | VDI 6023; DIN EN 806; DVGW-/TRWI-Regelwerk; TrinkwV § 31 Absatz 4 für die erste Legionellenuntersuchung bei betroffenen Anlagen. |
| Kernelemente | • Datum der Inbetriebnahme und formale Übergabe an den Betreiber |
| Verantwortliche Partei | Erstellung durch ausführendes Fachunternehmen und gegebenenfalls Generalunternehmer; Abnahme durch Eigentümer bzw. Betreiber; Überführung in den Regelbetrieb durch Facility Management. |
| FM-Praxishinweise | Die Übergabe muss stets technisch und organisatorisch erfolgen; reine Funktionsabnahmen reichen für einen rechts- und betriebssicheren Regelbetrieb nicht aus. |
Im Facility Management markiert die Übergabe den Wechsel der Verantwortung vom Projekt in den Betrieb. Deshalb muss das Übergabeprotokoll nicht nur Prüfergebnisse, sondern auch Zuständigkeiten, Wartungsfristen, Eskalationswege, Probennahmeorganisation und Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb enthalten. Bei legionellenrelevanten Anlagen ist außerdem zu berücksichtigen, dass die erste systemische Untersuchung binnen drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme durchzuführen ist.
Betriebs- und Instandhaltungskonzept / Betriebsbuch / Hygieneplan
| Dokumenttitel/-typ | Betriebs- und Instandhaltungskonzept, häufig als Betriebsbuch oder Hygieneplan geführt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung des bestimmungsgemäßen Regelbetriebs und Dokumentation aller wiederkehrenden Maßnahmen zur Sicherung von Hygiene, Funktion, Verfügbarkeit und Betreibercompliance. |
| Relevante Regelwerke | VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3; DIN EN 806-5; DVGW W 551-2 und W 551-3; VDI-Expertenempfehlungen zur vorübergehenden Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme. |
| Kernelemente | • Betriebsweise, Solltemperaturen, Zirkulationsvorgaben und Kontrollpunkte |
| Verantwortliche Partei | Erstellung durch Betreiber bzw. Facility Management gemeinsam mit TGA- oder SHK-Dienstleistern; Freigabe durch die Betreiberorganisation; laufende Pflege durch FM und Servicepartner. |
| FM-Praxishinweise | Das Dokument ist als lebendes Betriebsbuch zu führen und mit Fristensteuerung, Ticketsystem, Wartungsverträgen und Freigabeprozessen zu verknüpfen. |
Im Betriebsalltag ist dieses Dokument häufig wichtiger als ein einzelner Laborbefund, weil es die operative Disziplin der Organisation vorgibt. Nur wenn Temperaturhaltung, Wasserwechsel, Inspektionsrhythmen, Leerstandsverfahren und Eskalationsschritte vorab eindeutig festgelegt sind, bleibt der hygienisch einwandfreie Normalbetrieb dauerhaft beherrschbar. Aus FM-Sicht sollte das Betriebsbuch deshalb nicht archiviert, sondern fortlaufend geführt, ausgewertet und bei jeder relevanten Betriebsänderung angepasst werden.
Probenahmeplan und Probenahmestellenverzeichnis
| Dokumenttitel/-typ | Probenahmeplan und Probenahmestellenverzeichnis |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung, wo, wann, in welcher Frequenz und mit welchem Untersuchungsumfang Proben entnommen werden, um die Überwachung rechtssicher und repräsentativ zu organisieren. |
| Relevante Regelwerke | TrinkwV §§ 31, 41 bis 43; UBA-Empfehlung zu systemischen Untersuchungen auf Legionellen; allgemein anerkannte Regeln der Technik. |
| Kernelemente | • Einstufung der Anlage nach Nutzung, Tätigkeit und Untersuchungsrelevanz |
| Verantwortliche Partei | Erstellung durch Betreiber bzw. FM mit fachkundiger Unterstützung, etwa durch Planer, Hygienefachkraft oder Labor; Freigabe durch den Betreiber; laufende Pflege gemeinsam mit Labor und Servicepartner. |
| FM-Praxishinweise | Besonders wichtig bei komplexen Warmwassersystemen, Hotels, Schulen, Sportstätten, Gesundheitseinrichtungen, Umbauten und häufig wechselnden Nutzungen. |
Ein belastbarer Probenahmeplan verhindert zufällige oder opportunistische Probennahme. Für Legionellen sind Proben an mehreren repräsentativen Stellen zu entnehmen; dafür müssen geeignete Probennahmestellen vorhanden und eindeutig dokumentiert sein. Erst eine konsistente Probenahmestruktur macht Befundvergleiche, Trendbewertungen, Maßnahmenkontrollen und die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt fachlich belastbar.
Trinkwasseruntersuchungsberichte / Niederschriften
| Dokumenttitel/-typ | Untersuchungsberichte, Laborbefunde und Niederschriften über Untersuchungsergebnisse |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtlicher und fachlicher Nachweis der Trinkwasserqualität sowie unmittelbare Grundlage für Maßnahmen, interne Eskalation und Behördenkommunikation. |
| Relevante Regelwerke | TrinkwV §§ 31, 41 bis 44 sowie 51 bis 53; UBA-Empfehlungen für Legionellenuntersuchungen; Aufbewahrungspflichten nach § 44. |
| Kernelemente | • Name und Status der zugelassenen Untersuchungsstelle |
| Verantwortliche Partei | Erstellung durch zugelassene und gelistete Untersuchungsstelle; Bewertung, Maßnahmenfreigabe und Archivierung durch Betreiber bzw. Facility Management. |
| FM-Praxishinweise | Befunde sind stets gemeinsam mit Probenahmeplan, Anlagenzustand, Maßnahmenstatus und Behördenkorrespondenz abzulegen. |
Trinkwasserrechtlich erforderliche Untersuchungen müssen durch zugelassene und gelistete Untersuchungsstellen durchgeführt werden; Probennahme und Untersuchung dürfen dabei nicht getrennt beauftragt werden. Die Niederschrift über jedes Untersuchungsergebnis ist im Original mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Für legionellenpflichtige Gebäudewasserversorgungsanlagen gilt grundsätzlich mindestens ein jährliches Untersuchungsintervall bei öffentlicher Tätigkeit und mindestens ein Dreijahresintervall bei gewerblicher, aber nicht öffentlicher Tätigkeit, soweit keine strengeren Vorgaben oder behördlichen Festlegungen gelten.
Schriftliche Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse bei Legionellenbefund
| Dokumenttitel/-typ | Schriftliche Risikoabschätzung; in der Praxis häufig weiterhin als Gefährdungsanalyse bezeichnet |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte Bewertung des Gesundheitsrisikos und der technischen Ursachen nach Erreichen des technischen Maßnahmenwerts für Legionella spec. |
| Relevante Regelwerke | TrinkwV § 51 und Anlage 3 Teil II; aktuelle UBA-Empfehlung zur Risikoabschätzung in Bezug auf Legionella spec.; DVGW W 551-2. |
| Kernelemente | • Auslösender Befund und betroffene Nutzungs- oder Versorgungseinheiten |
| Verantwortliche Partei | Erstellung durch fachkundige Person oder Sachverständige mit nachweislicher Kompetenz in Trinkwasserhygiene; Freigabe durch Betreiber in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt; Nachverfolgung durch FM. |
| FM-Praxishinweise | Das Dokument muss handlungsleitend sein; ein rein beschreibender Bericht ohne Fristen-, Verantwortungs- und Maßnahmensteuerung genügt betrieblich nicht. |
Wird der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht, muss der Betreiber unverzüglich Ursachen ermitteln, eine Ortsbesichtigung durchführen, die Einhaltung der aaRdT prüfen und eine schriftliche Risikoabschätzung veranlassen. Im operativen Sprachgebrauch wird dafür noch häufig der Begriff Gefährdungsanalyse verwendet; im aktuellen Rechtsrahmen ist jedoch die schriftliche Risikoabschätzung der präzisere Begriff. Für Facility Manager ist entscheidend, dass das Dokument nicht nur beschreibt, sondern unmittelbar in Schutzmaßnahmen, Prioritäten, Termine und Sanierungsentscheidungen übersetzt werden kann.
Maßnahmen-, Reinigungs-, Desinfektions- und Sanierungsdokumentation
| Dokumenttitel/-typ | Maßnahmenplan und Nachweisdokumentation zu Reinigung, Desinfektion, technischen Korrekturen und Sanierung |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, welche Maßnahmen infolge eines Befunds oder Mangels umgesetzt wurden und unter welchen Voraussetzungen eine Wiederfreigabe der Anlage erfolgen durfte. |
| Relevante Regelwerke | TrinkwV § 51; DVGW W 551-2 und W 551-3; weitere einschlägige aaRdT zur Reinigung, Desinfektion und Sanierung von Trinkwasserinstallationen. |
| Kernelemente | • Maßnahmenbeschreibung mit technischer und hygienischer Begründung |
| Verantwortliche Partei | Erstellung durch Fachunternehmen, Hygienefachkraft oder Sachverständige; Freigabe durch Betreiber, bei Bedarf in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt; Fortschreibung durch Facility Management bis Fallabschluss. |
| FM-Praxishinweise | Die Dokumentation muss die Brücke zwischen Risikoabschätzung, Maßnahmendurchführung und Abschlussfreigabe bilden. |
Für das FM genügt es nicht, eine Desinfektion oder Spülung isoliert zu protokollieren. Erforderlich ist der nachvollziehbare Nachweis, dass die Ursache identifiziert, die Maßnahme fachgerecht umgesetzt und die Wirksamkeit durch technische Kontrolle und gegebenenfalls Kontrollbeprobung bestätigt wurde. Die Wiederfreigabe sollte deshalb stets mit aktualisierten Revisionsunterlagen, einem klaren Maßnahmenabschluss und dokumentierten Nutzungsbedingungen verknüpft sein.
Anzeige-, Melde- und Informationsdokumentation
| Dokumenttitel/-typ | Anzeigen an Behörden, Meldebestätigungen, Verbraucherinformationen und behördliche Korrespondenz |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Anzeige-, Melde- und Informationspflichten gegenüber Gesundheitsamt, Nutzern und sonstigen Beteiligten. |
| Relevante Regelwerke | TrinkwV §§ 11, 12, 51 bis 53 sowie Verbraucherinformation nach § 52. |
| Kernelemente | • Anzeigen zu Errichtung, Inbetriebnahme, wesentlicher Änderung oder Stilllegung, soweit einschlägig |
| Verantwortliche Partei | Erstellung und Steuerung durch Betreiber bzw. Facility Management; Zuarbeit durch Labor, Fachunternehmen und Sachverständige; behördliche Prüfung durch das Gesundheitsamt. |
| FM-Praxishinweise | Fristenmanagement, Zuständigkeitsklarheit und revisionssichere Ablage sind hier Kernaufgaben des Betreibers und des FM. |
Behördenschriftverkehr gehört aus FM-Sicht in die technische Anlagenakte und nicht ausschließlich in allgemeine Verwaltungsordner. Jede Anzeige oder Information sollte mit Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner, Anlass, Inhalt und Nachweis der Übermittlung dokumentiert werden. Nur eine belastbare Verfahrensakte ermöglicht es, Fristen einzuhalten, Anordnungen umzusetzen und im Streitfall die ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten nachzuweisen.
Dokumentation von Nichttrinkwasseranlagen und Sicherungseinrichtungen
| Dokumenttitel/-typ | Anlagendokumentation für Nichttrinkwasseranlagen, Systemtrennung und Rückfließschutz |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Schutz der Trinkwasserinstallation vor Verunreinigung durch Rückfließen, Rückdrücken oder Fehlanschlüsse aus Regen-, Grau-, Brunnen- oder Prozesswassersystemen. |
| Relevante Regelwerke | TrinkwV §§ 12 und 13; DIN EN 1717; DIN 1988-100 als nationale Ergänzung; einschlägiges DVGW-/TRWI-Regelwerk. |
| Kernelemente | • Anzeige der Nichttrinkwasseranlage, soweit vorgeschrieben |
| Verantwortliche Partei | Erstellung durch Planer, Fachunternehmen und Betreiber; Freigabe durch Betreiberorganisation; laufende Prüfung und Pflege durch FM gemeinsam mit dem SHK-Fachbetrieb. |
| FM-Praxishinweise | Besonders relevant bei Regenwassernutzung für WC-Spülung, Grauwasseranlagen, Gartenbewässerung, Brunnennachspeisung und Sondernutzungen. |
Nichttrinkwasseranlagen sind in Gebäuden ein klassisches Schnittstellenthema zwischen Technik, Hygiene und Betreiberverantwortung. Schon kleine Fehlverbindungen oder ungeeignete Sicherungseinrichtungen können zu erheblichen Gesundheits- und Haftungsrisiken führen. Aus FM-Sicht müssen daher hydraulische Trennung, Kennzeichnung, Prüfintervalle und Verantwortlichkeiten eindeutig und für jede beteiligte Firma nachvollziehbar dokumentiert sein.
Werkstoffsanierungs- und Bleileitungsnachweis
| Dokumenttitel/-typ | Werkstoffsanierungsnachweis, insbesondere Bleileitungsinventar sowie Austausch- oder Stilllegungsnachweise |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass unzulässige oder risikobehaftete Werkstoffe identifiziert, priorisiert, fachgerecht entfernt oder stillgelegt und in die Bestandsdokumentation übernommen wurden. |
| Relevante Regelwerke | TrinkwV § 17; Informationen des Umweltbundesamtes zu Bleileitungen und zu Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser. |
| Kernelemente | • Bestandsaufnahme aller Leitungsabschnitte oder Teilstücke aus Blei |
| Verantwortliche Partei | Erstellung durch Betreiber bzw. FM mit Fachunternehmen und gegebenenfalls Sachverständigen; Freigabe durch den Betreiber; technische Bestätigung durch das ausführende Fachunternehmen. |
| FM-Praxishinweise | Seit Ablauf der gesetzlichen Umsetzungsfrist ist das Dossier ein harter Compliance-Nachweis und kein bloßes Vorsorgedokument. |
Nach § 17 TrinkwV mussten vorhandene Bleileitungen oder Teilstücke grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden. Für das Facility Management ist der Bleileitungsnachweis deshalb heute ein eindeutiger Rechts- und Haftungsbeleg. Das Dossier muss den Weg vom Erstverdacht über Untersuchung, Priorisierung, Beauftragung und Nutzerinformation bis zur endgültigen technischen Umsetzung und Aktualisierung der Bestandsunterlagen lückenlos abbilden.
Qualifikations-, Unterweisungs- und Arbeitsschutzdokumentation
| Dokumenttitel/-typ | Qualifikationsnachweise, Unterweisungsprotokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Delegationsnachweise |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung, dass alle an der Trinkwasseranlage tätigen Personen fachlich geeignet, unterwiesen und arbeitsschutzrechtlich abgesichert sind. |
| Relevante Regelwerke | VDI-MT 6023 Blatt 4; VDI 6023; ArbSchG; BetrSichV; GefStoffV. |
| Kernelemente | • Schulungsnachweise nach VDI 6023 bzw. VDI-MT 6023 Blatt 4, je nach Rolle |
| Verantwortliche Partei | Arbeitgeber und Betreiber, unterstützt durch Facility Management, Arbeitsschutzorganisation und gegebenenfalls HSE; Nachweisführung durch Führungskräfte und Dienstleister. |
| FM-Praxishinweise | Gerade bei Fremdfirmensteuerung ist die Qualifikations- und Unterweisungskontrolle eine zentrale Betreiberpflicht. |
Fehlende Fachkunde, unklare Beauftragung oder unzureichende Unterweisung gehören in Haftungsfällen zu den häufigsten organisatorischen Schwachstellen. Für Facility Manager ist dieses Dokument deshalb ebenso wichtig wie technische Prüfberichte. Wer Instandhaltungsarbeiten, Spülungen, Desinfektionen oder Probenahmeorganisation steuert, muss Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Verantwortungszuordnung nachvollziehbar dokumentieren, insbesondere wenn mehrere Arbeitgeber oder Fremdfirmen gleichzeitig tätig sind.
Dokumentation von Aufbereitungsstoffen und Wasserbehandlung
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsdokumentation für Wasserbehandlung, Dosierung, Enthärtung, Filtration, Membran- oder Desinfektionsverfahren |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass eingesetzte Verfahren und Stoffe zulässig, fachgerecht eingestellt, hygienisch beherrscht und ordnungsgemäß betrieben werden. |
| Relevante Regelwerke | TrinkwV §§ 18 bis 20 sowie § 25; UBA-§20-Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren. |
| Kernelemente | • Verzeichnis der vorhandenen Wasserbehandlungsanlagen und ihrer Einbauorte |
| Verantwortliche Partei | Erstellung durch Betreiber bzw. FM gemeinsam mit Fachunternehmen; Stoff- und Produktnachweise durch Hersteller; laufende Pflege durch Haustechnik, FM und Servicepartner. |
| FM-Praxishinweise | Nur erforderlich, wenn entsprechende Anlagen vorhanden sind; dann jedoch mit hohem Stellenwert, weil Wasserbehandlung selbst hygienische Risiken erzeugen kann. |
Bei Enthärtungsanlagen, Dosiersystemen, Filtern oder Desinfektionsverfahren genügt die reine Herstelleranleitung nicht. Erforderlich ist eine eigene Unterakte mit Betriebsparametern, Stofffreigaben, Wartungsnachweisen und betrieblichen Kontrollen. In der Praxis ist dies besonders wichtig, weil fehlerhaft betriebene Wasserbehandlung nicht nur funktionsbezogene, sondern unmittelbar hygienische Risiken für die Trinkwasserinstallation verursachen kann.
