Abwasseranlagen im Facility Management
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KG 411 – Abwasseranlagen
Anforderungen und Hinweise zur Planung und Ausführung der Abwasseranlagen (Regen- und Schmutzwasser für eine fachgerechte Planung und Ausführung der KG 411 – Abwasseranlagen. Die Einhaltung der genannten Normen, Richtlinien und ergänzenden Aspekte (z. B. Dichtheitsprüfung, Brandschutz, Schnittstellen zu anderen Gewerken) stellt sicher, dass sowohl Regen- als auch Schmutzwasserableitungen langfristig zuverlässig, rechtssicher und wartungsfreundlich betrieben werden können. Dies ist projektbezogen anzupassen.
Allgemeine Anforderungen und Normen
Einzuhaltende Normen, Richtlinien und Vorschriften:
DIN EN 12056 (Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden)
DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke)
DIN EN 752 (Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden)
DWA-Regelwerke (z. B. DWA-A 138 zur Versickerung)
Landesbauordnung (LBO) und ggf. weitere landesspezifische Vorschriften
VOB/B und VOB/C, einschlägige ATV wie DIN 18306 (Entwässerungskanalarbeiten) und DIN 18381 (Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen)
Dichtheitsprüfung und Abnahme:
Vor Inbetriebnahme sind alle Leitungen und Schächte einer Dichtheitsprüfung (z. B. nach DIN EN 1610) zu unterziehen; ggf. Kamerabefahrung dokumentieren.
Alle Prüfnachweise sind bei der Abnahme zu übergeben (Prüfprotokoll, Bestandsunterlagen).
Besondere Hinweise und Anforderungen
Ableitung des gesamten anfallenden Dachregenabwassers: Unbelastet gemäß Einleitbedingungen über Normal- und Notentwässerung an die Freianlagenplanung übergeben.
Dachart, Gefälleausbildung und Dachkonstruktion sind zu berücksichtigen.
Systemausbildung
Freispiegel- oder Unterdrucksysteme: Berücksichtigung spezifischer Planungs- und Ausführungsumfänge.
Gefällelose Systeme sind bei Eignung vorrangig einzusetzen.
Bautechnische Details
Einlauf- und Ableitmengen sind inklusive erforderlicher Ein-/Abdichtungen, Aufstockelemente, Schutzkörbe, Brandschutzmaßnahmen und Halterungen zu beachten.
Eventuelle Abwasserbehandlungsstufen sind gemäß Dachausbildung, Gewässer-, Luft- und Flächenbelastungen umzusetzen.
Dachgefälle, Abstände und Regenspenden
Dachgefälle sollte grundsätzlich > 2,0 % betragen.
Maximaler Abstand der Dacheinläufe < 20 m, Abstand Dachhochpunkt zu Notüberlaufströmung < 10 m.
Berücksichtigung der Regenspende für Normalregen und Jahrhundertregen am Standort.
Dachabflussbeiwerte sind entsprechend der Dachausbildung festzulegen.
Normal- und Notentwässerung
Normalentwässerung muss die Regenspende für den Normalregen eigenständig abführen.
Notentwässerung muss die Wassermenge des Jahrhundertregens abführen, abzüglich der bereits durch Normalentwässerung geführten Mengen.
Überflutungsnachweis ist nach den Vorgaben für den Jahrhundertregen zu führen (nicht auf Basis eines 30-jährigen Regenereignisses).
Ausführung der Dachabläufe
Pro Dachfläche (sofern erforderlich) mindestens ein Normalregenablauf und ein Notentwässerungsablauf.
Begleitheizungen (Rinnen, Einläufe) sind nach technischen Regeln vorzusehen, falls erforderlich.
Revisionierbarkeit durch Reinigungsöffnungen und Schächte ist sicherzustellen.
Grundleitungen und Schnittstellen
Grundleitungen sind in einem Mindestgefälle von 1,0 % zu verlegen.
Schnittstelle zur Freianlagenplanung liegt 1,0 m vor den Umfassungsgrenzen des Gebäudes.
Sämtliche außerhalb des Gebäudes angeordneten Leitungen und Einbauten (auch in Fassaden) gehören zur baulichen Leistung (Freianlagenplanung).
Retentions- und Versickerungsanlagen
Versickerungsanlagen mit Vor- und Hauptreinigung sowie Regenwassersammlung zur Nutzung sind Teil der Freianlagenplanung.
Regenwassernutzungsanlage als Rückhalte- oder Vorhaltebecken mit Reinigungsstufen ist zu berücksichtigen (ggf. Probenahmeschächte vorsehen).
Bei Retentionsanlagen sind erforderliche Volumina und Überläufe zu dimensionieren und hydraulisch nachzuweisen.
Ableitung und Anbindung
Das anfallende Schmutz- und Prozessabwasser (häuslich, technisch, betrieblich) ist vorgereinigt und unbelastet gemäß Einleitbedingungen in die öffentliche Kanalisation zu führen.
Der Anschlusspunkt für die öffentliche Kanalisation wird durch die Erschließungsmaßnahme (Außenanlagen) definiert und ist dort anzuschließen.
Trennsystem
Im öffentlichen Bereich liegt ein Trennsystem vor; Regen- und Schmutzwasser sind getrennt abzuleiten.
Die Trennung muss mindestens bis außerhalb des Gebäudes bzw. bis nach Abschluss erforderlicher Aufbereitungsstufen erfolgen.
Erschließung und Redundanz
Doppelte Erschließungsmaßnahmen mit Förderanlagen sind gemäß Höhenstruktur umzusetzen (Redundanz n-1).
Ein- und Ableitmengen der Systeme sind inkl. Ein-/Abdichtungen, Brandschutzmaßnahmen, Halterungen und Aufstockelementen zu berücksichtigen.
Abwasserbehandlung
Anforderungen an Abwasserbehandlungen, Rückhaltungen und Abscheidungen (z. B. Fettabscheider in Küchenbereichen) gemäß den jeweiligen Bedingungen und Normen einhalten.
Die Auslegung für SW-F (Fettabscheider) und SW-K (Küchenabwasser) ist anhand der Küchenplanung vorzunehmen.
Leitungsführung und Gefälle
Grundleitungen sind mit einem Mindestgefälle von 1,0 % zu verlegen.
Bei Sonderabwässern mit erhöhtem Ablagerungspotenzial (z. B. Schlämme) ist ein Mindestgefälle von 2,0 % vorzusehen.
Wechsel von Rohrmaterialien ist nicht geplant; vorgegebene Materialvorgaben sind einzuhalten.
Dichtung und Materialanforderungen
Höhere Anforderungen an Dichtungen (SW-F, SW-K, SW-T) hinsichtlich Temperatur- und chemischer Belastbarkeit.
Übergabepunkte und Kopplungen müssen gegen Korrosion und Undichtigkeiten gesichert sein.
Hebeanlage und Lüftung
Zentrale Abwasserhebeanlage (Erdreicheinbau) zur Entwässerung aller Abwasserarten in die öffentliche Kanalisation mit Umschaltung für zweite Erschließung und Anlagenredundanz (n-1).
Be- und Entlüftungen aller Stränge sind generell über Dach zu führen; mindestens 0,5 m über Oberkante Dachhochpunkt.
Einzelstranglüftungen sind vorzuziehen. Hebeanlagen/Fettabscheider benötigen separate Lüftungsleitungen.
Revisionierbarkeit und Reinigung
Vor jedem Anschluss an Grundleitungen sowie bei Grundleitungssystemen sind Reinigungsöffnungen oder Schachtbauwerke vorzusehen.
Tiefpunktentleerungen (SW-G) an jedem Hydrantensystem (nass/trocken) sind mit entsprechender Grundleitungsanbindung auszuführen.
Ergänzende Hinweise / Schnittstellen zu anderen Gewerken
Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Kälte): Kondensatableitungen und sonstige wasserführende Anlagenteile (z. B. Kältemaschinen) sind klar zuzuordnen und in die Entwässerungsplanung einzubeziehen.
Stahl- und Betonbau: Durchbrüche, Abdichtungen und Tragwerksanpassungen sind frühzeitig zu koordinieren (z. B. mittels Einbauteilen in Betonbauteilen).
Außen- und Freianlagenplanung: Übergabepunkte für Regenwasser (z. B. Rigolen, Rückhaltebecken), Revisionsschächte im Außenbereich und Einleitbedingungen in öffentliche Netze.