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Abwasseranlagen im Facility Management

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KG 411 – Abwasseranlagen

KG 411 – Abwasseranlagen

Anforderungen und Hinweise zur Planung und Ausführung der Abwasseranlagen (Regen- und Schmutzwasser für eine fachgerechte Planung und Ausführung der KG 411 – Abwasseranlagen. Die Einhaltung der genannten Normen, Richtlinien und ergänzenden Aspekte (z. B. Dichtheitsprüfung, Brandschutz, Schnittstellen zu anderen Gewerken) stellt sicher, dass sowohl Regen- als auch Schmutzwasserableitungen langfristig zuverlässig, rechtssicher und wartungsfreundlich betrieben werden können. Dies ist projektbezogen anzupassen.

Allgemeine Anforderungen und Normen

Einzuhaltende Normen, Richtlinien und Vorschriften:

  • DIN EN 12056 (Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden)

  • DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke)

  • DIN EN 752 (Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden)

  • DWA-Regelwerke (z. B. DWA-A 138 zur Versickerung)

  • Landesbauordnung (LBO) und ggf. weitere landesspezifische Vorschriften

  • VOB/B und VOB/C, einschlägige ATV wie DIN 18306 (Entwässerungskanalarbeiten) und DIN 18381 (Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen)

Dichtheitsprüfung und Abnahme:

  • Vor Inbetriebnahme sind alle Leitungen und Schächte einer Dichtheitsprüfung (z. B. nach DIN EN 1610) zu unterziehen; ggf. Kamerabefahrung dokumentieren.

  • Alle Prüfnachweise sind bei der Abnahme zu übergeben (Prüfprotokoll, Bestandsunterlagen).

Wartung, Inspektion und Instandhaltung:

  • Es sind geeignete Revisionsöffnungen und Schächte vorzusehen, um regelmäßige Wartungen und Reinigungen zu ermöglichen.

  • Für wichtige Anlagenteile (z. B. Pumpen- und Hebeanlagen, Fettabscheider) sind Wartungsintervalle und Zuständigkeiten festzulegen.

Sicherheit und Gesundheitsschutz:

  • Bei Arbeiten in Schächten oder Gräben sind die geltenden Arbeitsschutzvorschriften (PSA, Absturzsicherung usw.) einzuhalten.

  • Gefährdungsbeurteilungen sind insbesondere bei potenziell chemisch belasteten Abwässern anzufertigen.

Besondere Hinweise und Anforderungen

  • Ableitung des gesamten anfallenden Dachregenabwassers: Unbelastet gemäß Einleitbedingungen über Normal- und Notentwässerung an die Freianlagenplanung übergeben.

  • Dachart, Gefälleausbildung und Dachkonstruktion sind zu berücksichtigen.

Systemausbildung

  • Freispiegel- oder Unterdrucksysteme: Berücksichtigung spezifischer Planungs- und Ausführungsumfänge.

  • Gefällelose Systeme sind bei Eignung vorrangig einzusetzen.

Bautechnische Details

  • Einlauf- und Ableitmengen sind inklusive erforderlicher Ein-/Abdichtungen, Aufstockelemente, Schutzkörbe, Brandschutzmaßnahmen und Halterungen zu beachten.

  • Eventuelle Abwasserbehandlungsstufen sind gemäß Dachausbildung, Gewässer-, Luft- und Flächenbelastungen umzusetzen.

Dachgefälle, Abstände und Regenspenden

  • Dachgefälle sollte grundsätzlich > 2,0 % betragen.

  • Maximaler Abstand der Dacheinläufe < 20 m, Abstand Dachhochpunkt zu Notüberlaufströmung < 10 m.

  • Berücksichtigung der Regenspende für Normalregen und Jahrhundertregen am Standort.

  • Dachabflussbeiwerte sind entsprechend der Dachausbildung festzulegen.

Normal- und Notentwässerung

  • Normalentwässerung muss die Regenspende für den Normalregen eigenständig abführen.

  • Notentwässerung muss die Wassermenge des Jahrhundertregens abführen, abzüglich der bereits durch Normalentwässerung geführten Mengen.

  • Überflutungsnachweis ist nach den Vorgaben für den Jahrhundertregen zu führen (nicht auf Basis eines 30-jährigen Regenereignisses).

Ausführung der Dachabläufe

  • Pro Dachfläche (sofern erforderlich) mindestens ein Normalregenablauf und ein Notentwässerungsablauf.

  • Begleitheizungen (Rinnen, Einläufe) sind nach technischen Regeln vorzusehen, falls erforderlich.

  • Revisionierbarkeit durch Reinigungsöffnungen und Schächte ist sicherzustellen.

Grundleitungen und Schnittstellen

  • Grundleitungen sind in einem Mindestgefälle von 1,0 % zu verlegen.

  • Schnittstelle zur Freianlagenplanung liegt 1,0 m vor den Umfassungsgrenzen des Gebäudes.

  • Sämtliche außerhalb des Gebäudes angeordneten Leitungen und Einbauten (auch in Fassaden) gehören zur baulichen Leistung (Freianlagenplanung).

Retentions- und Versickerungsanlagen

  • Versickerungsanlagen mit Vor- und Hauptreinigung sowie Regenwassersammlung zur Nutzung sind Teil der Freianlagenplanung.

  • Regenwassernutzungsanlage als Rückhalte- oder Vorhaltebecken mit Reinigungsstufen ist zu berücksichtigen (ggf. Probenahmeschächte vorsehen).

  • Bei Retentionsanlagen sind erforderliche Volumina und Überläufe zu dimensionieren und hydraulisch nachzuweisen.

Ableitung und Anbindung

  • Das anfallende Schmutz- und Prozessabwasser (häuslich, technisch, betrieblich) ist vorgereinigt und unbelastet gemäß Einleitbedingungen in die öffentliche Kanalisation zu führen.

  • Der Anschlusspunkt für die öffentliche Kanalisation wird durch die Erschließungsmaßnahme (Außenanlagen) definiert und ist dort anzuschließen.

Trennsystem

  • Im öffentlichen Bereich liegt ein Trennsystem vor; Regen- und Schmutzwasser sind getrennt abzuleiten.

  • Die Trennung muss mindestens bis außerhalb des Gebäudes bzw. bis nach Abschluss erforderlicher Aufbereitungsstufen erfolgen.

Erschließung und Redundanz

  • Doppelte Erschließungsmaßnahmen mit Förderanlagen sind gemäß Höhenstruktur umzusetzen (Redundanz n-1).

  • Ein- und Ableitmengen der Systeme sind inkl. Ein-/Abdichtungen, Brandschutzmaßnahmen, Halterungen und Aufstockelementen zu berücksichtigen.

Abwasserbehandlung

  • Anforderungen an Abwasserbehandlungen, Rückhaltungen und Abscheidungen (z. B. Fettabscheider in Küchenbereichen) gemäß den jeweiligen Bedingungen und Normen einhalten.

  • Die Auslegung für SW-F (Fettabscheider) und SW-K (Küchenabwasser) ist anhand der Küchenplanung vorzunehmen.

Leitungsführung und Gefälle

  • Grundleitungen sind mit einem Mindestgefälle von 1,0 % zu verlegen.

  • Bei Sonderabwässern mit erhöhtem Ablagerungspotenzial (z. B. Schlämme) ist ein Mindestgefälle von 2,0 % vorzusehen.

  • Wechsel von Rohrmaterialien ist nicht geplant; vorgegebene Materialvorgaben sind einzuhalten.

Dichtung und Materialanforderungen

  • Höhere Anforderungen an Dichtungen (SW-F, SW-K, SW-T) hinsichtlich Temperatur- und chemischer Belastbarkeit.

  • Übergabepunkte und Kopplungen müssen gegen Korrosion und Undichtigkeiten gesichert sein.

Hebeanlage und Lüftung

  • Zentrale Abwasserhebeanlage (Erdreicheinbau) zur Entwässerung aller Abwasserarten in die öffentliche Kanalisation mit Umschaltung für zweite Erschließung und Anlagenredundanz (n-1).

  • Be- und Entlüftungen aller Stränge sind generell über Dach zu führen; mindestens 0,5 m über Oberkante Dachhochpunkt.

  • Einzelstranglüftungen sind vorzuziehen. Hebeanlagen/Fettabscheider benötigen separate Lüftungsleitungen.

Revisionierbarkeit und Reinigung

  • Vor jedem Anschluss an Grundleitungen sowie bei Grundleitungssystemen sind Reinigungsöffnungen oder Schachtbauwerke vorzusehen.

  • Tiefpunktentleerungen (SW-G) an jedem Hydrantensystem (nass/trocken) sind mit entsprechender Grundleitungsanbindung auszuführen.

Rückstausicherung

  • Bei tiefer liegenden Bereichen (Kellerräume, Technikräume unterhalb Rückstauebene) ist eine geeignete Rückstausicherung (z. B. Rückstauklappen) vorzusehen.

  • Sensible Bereiche (Serverräume, Archive) erfordern ggf. erweiterte Sicherheitskonzepte.

Brandschutz

  • Brandschutzmaßnahmen (z. B. Brandschutzmanschetten, Abschottungen) sind bei Deckendurchführungen und Wanddurchbrüchen gemäß Brandschutzkonzept umzusetzen.

  • Dokumentation der jeweiligen Abschottungsart und Abnahme gehören zu den Leistungsanforderungen.

Ergänzende Hinweise / Schnittstellen zu anderen Gewerken

  • Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Kälte): Kondensatableitungen und sonstige wasserführende Anlagenteile (z. B. Kältemaschinen) sind klar zuzuordnen und in die Entwässerungsplanung einzubeziehen.

  • Stahl- und Betonbau: Durchbrüche, Abdichtungen und Tragwerksanpassungen sind frühzeitig zu koordinieren (z. B. mittels Einbauteilen in Betonbauteilen).

  • Außen- und Freianlagenplanung: Übergabepunkte für Regenwasser (z. B. Rigolen, Rückhaltebecken), Revisionsschächte im Außenbereich und Einleitbedingungen in öffentliche Netze.