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Trinkwasser: Gefährdungsbeurteilung

Facility Management: Trinkwasser » Strategie » Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Betrieb und Instandhaltung von Trinkwassersystemen

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Betrieb und Instandhaltung von Trinkwassersystemen

Trinkwassersysteme – also die Anlagen zur Förderung, Speicherung, Verteilung und Aufbereitung von Trinkwasser – sind in vielen Betrieben Teil des Facility Managements. Dazu zählen Wasserleitungen, Wassererwärmer, Druckerhöhungsanlagen, Filter-, Enthärtungs- und Desinfektionssysteme, ggf. auch Löschwasserleitungen mit Trinkwasseranschluss (z. B. in Industriebauten). Aus Arbeitsschutzsicht ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) unverzichtbar, um sowohl die Gesundheit der Beschäftigten (z. B. Legionellenrisiko, Umgang mit Chemikalien) als auch die Betriebssicherheit (z. B. Schutz vor Ausfällen oder Havarien) zu gewährleisten.

Nach ArbSchG, BetrSichV, Trinkwasserverordnung und VDI 6023 ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die den Einsatz, die Wartung und die Inspektion von Wasserleitungen, Speichern, Pumpen und Armaturen berücksichtigt. Typische Maßnahmen umfassen Thermische Desinfektion, Spülkonzepte, Verbrühschutz, Drucküberwachung, Schulungen, hygienische Anforderungen und Dokumentation aller Prüfungen. Auf diese Weise wird einerseits die Trinkwasserhygiene gewährleistet und andererseits das Arbeits- und Gesundheitsrisiko für Beschäftigte minimiert – mit klarem Mehrwert für betriebliche Sicherheit und Rechtssicherheit.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber alle im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten auf Gefährdungen prüfen und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen. Dies gilt auch für Installations-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Trinkwassersystemen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Regelt den sicheren Einsatz und Betrieb von Arbeitsmitteln, was bei Trinkwassersystemen u. a. Pumpen, Druckbehälter oder Warmwasserbereiter umfassen kann.

  • Überwachungsbedürftige Bauteile (Druckerhöhungsanlagen, Speicher) unterliegen teils Prüfpflichten.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

  • Legt Anforderungen an Trinkwasserqualität und Hygiene fest. Für größere Warmwasserbereitungsanlagen besteht z. B. eine Legionellen-Prüfpflicht.

  • Gilt primär zum Schutz der Endverbraucher (z. B. Beschäftigte, Gäste).

VDI-Richtlinien / DIN-Normen (z. B. DIN EN 806, VDI 6023)

  • VDI 6023 regelt Hygiene in Trinkwasserinstallationen (Planung, Betrieb, Wartung).

  • DIN EN 806 (Teil 1–5) beschreibt Anforderungen an Planung, Installation und Betrieb von Trinkwasseranlagen.

DGUV Vorschriften / ASR

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Allgemeine Verpflichtung zur Gefährdungsermittlung.

  • Bei Arbeiten in engen Räumen (Leitungs-/Schachtzugang), Umgang mit Druck oder Chemikalien sind ggf. weitere Vorschriften (z. B. DGUV Regel 100-500) relevant.

Fazit

Die relevanten Rechtsquellen zeigen deutlich, dass die Betriebs- und Instandhaltungsprozesse von Trinkwassersystemen einer systematischen Gefährdungsbeurteilung bedürfen.

Hygiene und Infektionsprävention

  • Fehlende oder unzureichende Wartung kann zu Legionellenwachstum oder Verkeimungen (z. B. Pseudomonas) führen, was ein Gesundheitsrisiko für Beschäftigte oder externe Nutzer bedeutet (z. B. Duschen, Handwaschbecken).

Heißwasser / Verbrühungsrisiken

  • Warmwassersysteme können Temperaturen über 60 °C aufweisen, um Legionellen zu verhindern. Fehlerhafte Mischeinrichtungen oder defekte Armaturen erhöhen Verbrühungsgefahr.

Druck- und Leckagerisiken

  • Rohrleitungen stehen unter Druck, Fehler in Wartung oder Montage (undichte Flansche, verschlissene Dichtungen) können zu Wasseraustritt oder Rohrbrüchen führen.

  • Ausströmendes Wasser kann Rutschgefahr, Überschwemmungen oder Sachschäden verursachen.

Chemische / Technische Aufbereitungsverfahren

  • Bei Enthärtung, Entkeimung, Osmoseanlagen oder Desinfektion (z. B. Chlor, Chlordioxid, UV-Anlagen) besteht Kontakt zu Chemikalien und teils Druckbehältern.

Arbeiten in beengten Räumen / Schächten

  • Ventile, Filter oder Speicher liegen oft in Technikkellern, Schächten oder Dächern (z. B. Ausdehnungsgefäße). Absturz-, Erstickungs- oder Stolpergefahr, Dunkelheit, Feuchtigkeit.

Verantwortung und Haftung

  • Bei mangelhafter Wartung drohen Haftungsansprüche, wenn Infektionen (Legionellose) oder Unfälle (Verbrühung, Überschwemmung) auftreten.

  • Eine GBU schafft Klarheit über Zuständigkeiten und Wartungszyklen.

Biologische Gefährdung (Legionellen, Bakterien, Schimmel)

  • Unsachgemäße Temperaturführung (Warmwasser < 60 °C), Stagnation in Leitungen, fehlende Spülungen.

  • Reinigung oder Wartung an Filtern, Speichern => Verbreitung von Keimen beim Öffnen.

Thermische und Verbrühungsgefahr

  • Heißwasser > 60 °C ohne Mischventile.

  • Berührung heißer Oberflächen (z. B. Rohrleitung) oder unvorhergesehener Heißwasseraustritt.

Druckgefährdungen

  • Druckerhöhungsanlagen, Ausdehnungsgefäße, Ventile: Bei Wartung kann unkontrollierter Wasseraustritt oder Druckschlag auftreten.

  • Berst- oder Wegschleuderteile bei Leitungsdefekt.

Chemische Gefährdungen

  • Desinfektionschemikalien (Chlor, Ozon, Peressigsäure) oder Entkalker (Säuren). Hautverätzungen, Atemwegsreizungen.

  • Lagerung und Dosierung unsachgemäß => Dampfbildung, Verletzungsrisiko.

Arbeiten in beengten Räumen

  • Schacht, Pumpensumpf, Tank => Erstickungs-, Absturz-, Vergiftungsgefahr (Gasmessung, PSA).

  • Mangelnde Belüftung, Feuchtigkeit, Strom und Wasser gleichzeitig => elektrischer Schlag.

Organisatorische Mängel

  • Fehlende Prüf- und Wartungszyklen, mangelnde Doku.

  • Unzureichende Schulung/Unterweisung des Personals, keine klare Verantwortung.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

  • Legt hygienische Anforderungen fest, z. B. Legionellenprüfungen für Warmwassersysteme in gewerblichen Gebäuden (Speicher > 400 l oder Rohrvolumen > 3 l).

VDI 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen

  • Gilt als Standard für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung, u. a. Festlegung von Schulungsanforderungen, Inspektionsplänen.

DIN EN 806 (Teil 1–5) „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen

  • Vorgaben zu Planung, Ausführung, Wartung, Materialwahl, Druckstufen, Armaturen.

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention

  • Allgemeine Vorgaben, GBU, Betriebsanweisungen, Unterweisungen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Prüfung und sichere Verwendung von Druckbehältern, Pumpen, etc.

Erfassen der Anlagen

  • Wo befinden sich Warmwasserspeicher, Druckerhöhungsstationen, Filtereinheiten, Armaturen, Zirkulationsleitungen, wer betreibt sie (Eigenleistung / Fremdfirma)?

  • Größe des Netzes, Risikobereiche (z. B. selten genutzte Duschköpfe).

Identifikation und Bewertung von Gefährdungen

  • Biologisch (Legionellen, Keime), thermisch (Verbrühung, Rohroberflächen), Druckgefährdung, chemische (Desinfektionsmittel), mechanische (Ventilpflege).

  • Miteinbezug von Temperaturmessungen, Wasserproben, Stagnationsstellen, Wartungs-/Reparaturarbeiten.

Ableitung von Schutzmaßnahmen

  • Technisch: Konstante Warmwassertemperaturen > 60 °C, regelm. Spülungen, thermische Desinfektion, Mischventile an Endverbraucherstellen, Drucküberwachung, Filter.

  • Organisatorisch: Wartungspläne (VDI 6023 Hygieneinspektion, TrinkwV Legionellenprüfung), Notfallplan (Kontamination), Schulungen für Personal, Permit-to-work in Schächten, Fremdfirmenmanagement.

  • Personell: Unterweisungen (Legionellen, Verbrühschutz, PSA bei Chemikalien oder beengten Räumen), Qualifikationsanforderungen (z. B. Zertifikat VDI 6023 Kategorie A/B).

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG: GBU schriftlich oder elektronisch, Verantwortlichkeiten, Prüfintervalle.

  • Trinkwasserprotokolle (Legionellenprüfungen), Wartungsberichte, Schulungsnachweise.

Überprüfung und Aktualisierung

  • Regelmäßig (z. B. jährlich), Legionellenprüfungen i. d. R. alle 3 Jahre (in manchen Branchen häufiger).

  • Anpassungen bei Veränderungen (Umbau, Betriebsablauf, Personalwechsel, neue chemische Desinfektion).

Legionellenprävention

  • Stagnation verhindern, d. h. selten genutzte Armaturen regelmäßig spülen.

  • Mindesttemperatur in Warmwasserspeichern 60 °C, Kaltwasser < 20 °C möglichst.

  • Bei Überschreitung von Grenzwerten Sofortmaßnahmen (Desinfektion, Warnhinweis).

Verbrühschutz

  • Einbau von Thermostat-Mischventilen, besonders in Duschen, Pflegebereichen.

  • Warnschilder an potenziell heißen Auslässen, Isolierung heißer Rohrleitungen.

Chemische Desinfektion

  • Nur sachkundige Personen dürfen chlorbasierte oder andere Desinfektionschemikalien dosieren.

  • Lagern der Chemikalien mit ausreichender Belüftung, Kennzeichnung, PSA (Handschuhe, Schutzbrille).

Drucksysteme

  • Regelmäßige Prüfung der Druckbehälter, Armaturen, Sicherheitsventile.

  • Absicherung gegen unzulässigen Druckanstieg (z. B. Ausdehnungsgefäß, Sicherheitsgruppe am Boiler).

Risikobereiche

  • Altenheime, Krankenhäuser, Sport- und Wellnessbereiche => höheres Hygienelevel, strengere Kontrollen.

  • Externer Dienstleister (Installateur) => Abstimmung Gefahren (Lockout-Tagout?), Fremdfirmenmanagement.