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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Betrieb und Instandhaltung von Trinkwassersystemen

Facility Management: Trinkwasser

Eine umfassende und aussagekräftige Analyse des Trinkwassers ist der erste Schritt, um die Qualität zu gewährleisten.

Eine umfassende und aussagekräftige Analyse des Trinkwassers ist der erste Schritt, um die Qualität zu gewährleisten.

Die kontinuierliche Überwachung und Wartung der Wassersysteme ist unerlässlich, um Verunreinigungen und Ausfälle zu verhindern. Die Unternehmen gewährleisten, dass ihre Systeme stets in einwandfreiem Zustand sind. Die gesetzlichen Anforderungen an die Trinkwasserqualität sind rigoros, und die Unternehmen erfüllen diese Anforderungen ohne Ausnahme. Es stellt sich als entscheidend heraus, über die gesetzlichen Bestimmungen informiert zu sein und entsprechende Schritte zur Erfüllung derselben zu unternehmen.

Trinkwassersysteme betreiben

Trinkwassersysteme

Effiziente Wasserverwaltung im Facility Management

Nachhaltiges Facility Management erfordert effiziente Wasserverwaltung zum Schutz und Erhalt wertvoller Ressourcen.

Der technische Betrieb sowie die Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen sind entscheidende Faktoren, um die Einhaltung der Trinkwasserhygiene sicherzustellen. Hierzu zählt insbesondere, dass alle Komponenten der Trinkwasser-Installation in einem hygienisch einwandfreien Zustand angeliefert werden müssen. Dies gilt sowohl für die Montage als auch für die Instandhaltung, um einen bestimmungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.

Die Trinkwasserhygiene ist von wesentlicher Bedeutung, um die Qualität des Wassers für den menschlichen Verzehr aufrechtzuerhalten. Die Installation und Wartung müssen unter strengen Hygienevorschriften erfolgen, um mögliche Kontaminationen zu vermeiden. Durch die Gewährleistung eines hygienisch einwandfreien Anlieferungszustands aller Komponenten wird sichergestellt, dass die Trinkwasser-Installationen frei von Verunreinigungen sind. Dies dient dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher und trägt zur allgemeinen öffentlichen Sicherheit bei.

Zu berücksichtigen sind:

  • die notwendigen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten

  • der Erhalt der Betriebssicherheit der Trinkwasser-Installation

  • die Rechtssicherheit der Eigentümer

  • die Genusstauglichkeit und Reinheit des Trinkwassers

  • der Schutz der Gesundheit der Nutzer und der Schutz der Umwelt

BESTIMMUNGSGEMÄSSER BETRIEB, INKLUSIVE NUTZUNG UND INSTANDHALTUNG DER TRINKWASSER-INSTALLATION

Die Leistung in technischer Hinsicht entspricht den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und folgt insbesondere den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die geplante Instandhaltung sowie die damit verbundenen Maßnahmen zur Umsetzung konzentrieren sich klar auf die funktionale Interaktion mit der Gebäudeleittechnik.

Alle Funktionen der Anlagen sind präzise definiert und werden im Betriebstagebuch vom Service Provider verwaltet. Zudem sind wichtige Betriebsinformationen, wie Anlagenbeschreibung mit Anlagencharakteristik, Einbauort, Garantiewerte, Betriebs- und Installationsdaten sowie Spezialmerkmale, im Raumbuch oder Betriebshandbuch festgehalten.

Der Plan des Service Providers umfasst auch Maßnahmen für den Fall von betriebsgefährdenden Zuständen. Dabei sind die Instandhaltungsanweisungen mit Erklärungen und Spezifikationen des Betreibers für die vorgeschriebenen Überwachungen und durchzuführenden Tätigkeiten in Bezug auf Art, Zeitfolge und Priorität klar formuliert.

Von den betreuten Trinkwasser-Installationen, die eine funktionale Einheit des Gebäudes darstellen, geht keine denkbare Gefährdung aus. Die Installationen sind in vollem Umfang funktionsfähig, einschließlich Transportfunktion, Druck, Volumenstrom, Dichtheit und Temperaturhaltung, und sie erfüllen dauerhaft die Hygiene-Anforderungen. Dies bedeutet, dass keine unzulässigen mikrobiologischen, chemischen oder organoleptischen Belastungen von den Installationen ausgehen.

Der beauftragte Service Provider sorgt für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation und ist zudem verpflichtet, die Nutzer der Trinkwasseranlagen vor unvorhersehbaren Gefahren zu schützen, die über das normale Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen und für den Nutzer nicht ohne Weiteres erkennbar sind.

Die Pflicht zur Instandhaltung der genannten Trinkwasser-Installationen besteht grundsätzlich und setzt nicht erst ein, wenn Verschleißerscheinungen auftreten. Die mit der Verkehrssicherungspflicht verbundenen Instandhaltungsaufgaben des Service Providers beginnen mit der Abnahme/Übergabe und der Übernahme der Leistung gemäß dem Betriebskonzept.

Darüber hinaus werden die Festlegungen zum Betrieb kontinuierlich über den Lebenszyklus des Gebäudes fortgeschrieben und ergänzt, insbesondere bei Änderungen an der Trinkwasser-Installation. Diese Informationen werden im Anlagenbuch festgehalten, und das Gesundheitsamt wird bei Änderungen an den Trinkwasseranlagen informiert. Der Betreiber erteilt im Vorfeld entsprechende Anweisungen an den Service Provider.

VORPLANUNG

Während der Leistungsphase der Vorplanung definiert der Service Provider die Ziele und Vorgaben des Betreibers zur Ermittlung der Grundlagen und Anwendungstechniken, unter Berücksichtigung einschlägiger Vorschriften und technischer Regeln. Diese werden mit den Anforderungen und Vorstellungen des Betreibers abgestimmt. Der Betreiber kommt dabei seiner Mitwirkungsverpflichtung im Rahmen des Werkvertrages nach.

Um den Service Provider in die Lage zu versetzen, eine zweckentsprechende Planungsleistung zu liefern, erstellt der Betreiber, gegebenenfalls mit Unterstützung des Service Providers, ein Raumbuch, das den Anforderungen genügt. Sollte ein solches Raumbuch nicht vorliegen, weist der Betreiber darauf hin und veranlasst die Erstellung des Raumbuchs sowie die Anlage eines zugehörigen Betriebstagebuchs. In dieses werden wesentliche Vorkommnisse des Betriebsablaufs, wie zum Beispiel Störungen, Maßnahmen zu deren Behebung, kennzeichnende Betriebsdaten sowie die Wiederholung von behördlich angeordneten Prüfungen, vermerkt.

Die Trinkwasser-Installation spielt eine entscheidende Rolle für gesundes Arbeiten und erfordert eine klare Abstimmung zwischen allen verantwortlichen Partnern in dieser Leistungsbeschreibung. Die Gesamtverantwortung trägt der Unternehmer, in diesem Fall als Betreiber dem Fachkundigen Einweiser und Koordinator (FEK) im Sinne der Trinkwasserverordnung. Unter Hygiene in dieser Leistungsbeschreibung versteht man die Gesamtheit aller Bestrebungen und Maßnahmen, die dazu dienen, mittelbare oder unmittelbare gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Störungen des Wohlbefindens beim einzelnen Nutzer zu verhindern.

Der Service Provider muss für den Betrieb über spezifische technische Kenntnisse verfügen, wie beispielsweise VDI / DVGW 6023 oder ZVSHK-Fachkraft „Hygiene und Schutz des Trinkwassers“. Es wird als ratsam erachtet, diese Qualifikation durch geeignete Schulungen zu erlangen und durch Prüfungen zu belegen.

DER BEAUFTRAGTE SERVICE PROVIDER HAT DIE RELEVANTEN TRINKWASSER-INSTALLATIONEN

  • mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bestimmungsgemäß zu betreiben (TrinkwV),

  • als Beauftragter Service Provider nach dem Stand der Technik (ArbSchG) zu betreiben,

  • in ordnungsgemäßem, sicherem Zustand zu erhalten,

sowie durch regelmäßige Inspektion, vorausschauende Wartung, fachkundige Instandsetzung und technische Verbesserung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu dessen Betrieb zu garantieren.

PFLICHTEN DER ANLAGENERRICHTER (VERTRAGSINSTALLATIONSUNTERNEHMEN NACH AVBWASSERV)

Der Betreiber macht den Service Provider auf dessen Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen der Trinkwasser-Installation ab dem Zeitpunkt der Abnahme/Übergabe durch das Inbetriebnahme- und Übergabeprotokoll aufmerksam und stellt die Betriebsanleitung für die Trinkwasser-Installation zur Verfügung.

Der Service Provider erhält, basierend auf allen erforderlichen Unterlagen, eine Einweisung in den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation gemäß VDI/DVGW 6023, Kategorie C. Die zugehörigen Einweisungs- und Inbetriebnahmeprotokolle sowie anlagenbezogene Betreiberinformationen werden im Anlagenbuch für die Trinkwasser-Installation zusammengestellt.

Die Betriebsanleitung wird gemeinsam mit dem Instandhaltungsplan nach VDI/DVGW 6023 und den üblichen Abnahme- und Inbetriebnahmeprotokollen, beispielsweise von BTGA und ZVSHK, im Betriebsbuch hinterlegt.

PFLICHTEN DER BETREIBER UND NUTZER

In Bezug auf die Wasserversorgung gelten die Allgemeinen Versorgungsbedingungen gemäß § 12 (1) AVBWasserV, und das Verhalten des Nutzers ist ebenfalls eine Verantwortlichkeit. Der Nutzer wird nur dann für die Verantwortung herangezogen, wenn er durch den Service Provider in die bestimmungsgemäße Nutzung eingewiesen wurde.

Die gemäß dieser Leistungsbeschreibung durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine ausreichende Qualifikation des Service Providers. Nach den Bestimmungen der AVBWasserV dürfen Eingriffe in die Installation, die Auswirkungen auf die Trinkwasserbeschaffenheit haben können, ausschließlich von einem beim Wasserversorgungsunternehmen eingetragenen Installationsunternehmen durchgeführt werden. Der Service Provider legt die erforderliche Qualifikation seiner Mitarbeiter dar. Störungsmeldungen werden unverzüglich erfasst und analysiert. Maßnahmen zur Beseitigung der Störung, einschließlich der eventuellen Gefahrenabwehr, werden je nach Art und Priorität eingeleitet.

PFLICHTEN DER BETREIBER

Der Service Provider orientiert sich an den festgelegten Anforderungen bezüglich Planung, Ausführung, Betrieb, Instandhaltung sowie den Maßnahmen bei Betriebsunterbrechungen, Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen, wie sie in der Trinkwasserverordnung vorgegeben sind. Die aktuell gültige Trinkwasserverordnung implementiert die Vorgaben der europäischen Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in deutsches Recht. Der Schutzmaßstab dieser Vorschriften gewährleistet, dass Trinkwasser in sämtlichen Lebenslagen und von allen Personen für unterschiedliche Verwendungszwecke genutzt werden kann, ohne dass gesundheitliche Risiken zu befürchten sind.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen in der Regel die allgemein anerkannten Regeln der Technik befolgt werden, und es darf insbesondere kein fehlerhaftes Verhalten zwischen Betreiber, Service Provider und Nutzer auftreten. Wenn das Trinkwasser diesen Anforderungen nicht entspricht, darf es nicht zur Verfügung gestellt werden.

Falls der Service Provider über eigenes Betriebspersonal verfügt, muss er stets in der Lage sein, dessen erforderliche Qualifikation durch Nachweise über Schulungs- oder Lehrgangsteilnahmen zu belegen. Kenntnisse über die betrieblichen Prozesse und die Instandhaltung sind unverzichtbar, um den funktionierenden Betrieb sicherzustellen. Dies umfasst sowohl die bedarfsgerechte Instandhaltung der Trinkwasser-Installation als auch die Auswahl geeigneter Werkstoffe und Produkte. Der bestimmungsgemäße Betrieb ist entscheidend für die Erhaltung der Trinkwasserqualität in der Installation.

Die zentrale Wasserversorgung zeichnet sich traditionell durch eine Kooperation zwischen Betreibern und kommunalen Wasserwerken aus. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Service Provider die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz gemäß dem Stand der Technik zu gewährleisten. Diese Verpflichtung umfasst die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß dem DGUV-Regelwerk.

Diese Gefährdungsbeurteilung basiert auf einer systemorientierten Gefährdungsanalyse für die relevanten Trinkwasser-Installationen und muss alle möglichen Gefährdungen für die Beschäftigten erfassen und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung sowie für einen sicheren Betrieb und Instandhaltung beinhalten.

Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten sich spezifische Fristen und der Umfang für regelmäßige Trinkwasser-Analysen ab. Die Festlegung der Probenahmestellen wird durch das qualifizierte Personal des Service Providers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung getroffen.

Sollte dem Betreiber, dem Service Provider oder dem Nutzer eine Veränderung des Trinkwassers (bezüglich Geruch, Geschmack, Farbe oder Trübung) auffallen, müssen zusätzliche mikrobiologische oder chemische Untersuchungen durchgeführt werden.

Kriterium

Anforderung

Temperatur des kalten Trinkwassers

gemäß VDI/DVGW 6023

Temperatur des erwärmten Trinkwassers

gemäß DVGW W 551

Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C

gemäß TrinkwV, Anlage 3

Escherichia coli und coliforme Bakterien

nach TrinkwV, Anlage 1 und Anlage 3

Pseudomonas aeruginosa

nicht nachweisbar in 100 mℓ

Legionella spec. a)

nach TrinkwV, Anlage 3 II

Normative Verweise

DIN 31051:2019-06 Grundlagen der Instandhaltung

AVBWasV:1980-06-20

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

DIN EN 806-1:2001-12

Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 1: Allgemeines; Deutsche Fassung EN 806-

DIN EN 806-5:2012-04 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen; Teil 5: Betrieb und

Wartung; Deutsche Fassung EN 806-5:2012

DIN EN 13306:2018-02 Instandhaltung; Begriffe der Instandhaltung; Dreisprachige Fassung EN 13306:2017

VDI 3810 Blatt 1:2012-05 Betreiben und instand halten von gebäudetechnischen Anlagen; Grundlagen

VDI/DVGW 6023:2013-04 Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Anforderungen an Planung,

Ausführung, Betrieb und Instandhaltung

VDI 6004 Blatt 1:2006-06

Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung - Hochwasser - Gebäude, Anlagen, Einrichtungen

VDI 2069:2018-03

Verhindern des Einfrierens von Wasser führenden Leitungen

DIN EN ISO 41012:2018-08 Facility Management - Leitfaden zur strategischen Beschaffung und der Entwicklung von Vereinbarungen (ISO 41012:2017); Deutsche Fassung EN ISO 41012:2018

SICHERSTELLUNG EINES BESTIMMUNGSGEMÄSSEN BETRIEBS INKLUSIVE NUTZUNG UND INSTANDHALTUNG DER TRINKWASSER-INSTALLATION

Für die Umsetzung der erwarteten Leistungen im Bereich der Trinkwasser-Installation sind die Definitionen und Begriffe gemäß DIN 31051, DIN EN 13306, VDI 3810 Blatt 1 maßgeblich, einschließlich der folgenden spezifischen Begriffe:

Anlagenbuch: Dieses dient zur Dokumentation aller relevanten Planungsdaten, Betriebsparameter und Prüfungen im Lebenszyklus der Trinkwasser-Installation sowie der begleitenden Dienstleistungen gemäß VDI 3810. Es stellt die Arbeitsgrundlage und anwendungstechnische Leistungsanforderung für den Betrieb dar.

Betriebsanleitung und Betriebsanweisungen: Diese werden vom Vertragsinstallationsunternehmen dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber übergeben und enthalten die Auflistung der Anlagenbauteile sowie deren Wartungsanleitungen.

Betriebsbuch: Dies ist Teil des Anlagenbuchs und dient als Ablagestelle für alle relevanten Dokumente über Arbeiten an der Trinkwasser-Installation. Dies umfasst Analyseergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen, Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie deren Inspektionsergebnisse, wie zum Beispiel die Dokumentation von Temperaturkontrollen oder Spülprotokolle. Ein wesentlicher Bestandteil des Betriebsbuchs ist der Instandhaltungs- und/oder Hygieneplan, welcher vom Service Provider auszuarbeiten ist.

Raumbuch: Dies ist ein von allen Beteiligten abgestimmtes Dokument für ein Gebäude, das die schriftlich festgehaltenen Nutzungsbeschreibungen der einzelnen Räume sowie den erforderlichen Umfang der Trinkwasser-Installation unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfsermittlung enthält.

Anmerkung 1: Das Raumbuch muss bei Änderungen vom Service Provider fortgeschrieben werden.

Anmerkung 2: Die Erstellung des Raumbuchs liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Technische Angaben müssen vom Planer in Abstimmung mit dem Auftraggeber erarbeitet werden.

Diese Begriffsbestimmungen und Definitionen stellen die grundlegende Rahmenstruktur dar, innerhalb derer der Service Provider die Leistungen im Bereich der Trinkwasser-Installation erbringt. Sie tragen zur einheitlichen Verständigung und zur Qualitätssicherung bei der Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung bei.