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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Sicherungseinrichtungen mit ihrer tatsächlichen Schutzaufgabe betreuen

Facility Management: Trinkwasser » Strategie » VDI 3810 » Sicherungseinrichtungen betreuen

Die angeschlossene Anwendung als Ausgangspunkt erfassen

Eine Sicherungseinrichtung schützt die Trinkwasserinstallation vor bestimmten Rückwirkungen angeschlossener Anwendungen. Ihre Eignung lässt sich deshalb nicht allein aus der eingebauten Armatur ableiten. Bekannt sein müssen die Anwendung, mögliche Verunreinigungen und die dafür maßgeblichen Betriebsbedingungen. Ein äußerlich unveränderter Anschluss kann eine andere Schutzaufgabe erhalten, wenn nachgeschaltete Geräte, Medien oder Arbeitsverfahren geändert werden. Der Bestand wird mit einer nachvollziehbaren Zuordnung geführt. Einrichtung, Einbauort, geschützter Anschluss und technische Bewertungsgrundlage gehören zusammen. DIN EN 1717 behandelt den Schutz vor Verunreinigungen durch Rückfließen und die Auswahl geeigneter Sicherungen. Die fachliche Beurteilung berücksichtigt zusätzlich die für die konkrete Anwendung einschlägigen Anforderungen. Eine Typenbezeichnung ersetzt weder die Prüfung des Anschlussfalls noch die geeignete Instandhaltung im Betrieb.

Sicherungseinrichtungen nach ihrer Schutzaufgabe gezielt betreuen

Einbaubedingungen und Prüfbarkeit gemeinsam kontrollieren

Eine grundsätzlich geeignete Einrichtung benötigt passende Einbaubedingungen. Dazu können Zugänglichkeit, erforderliche Abstände, geeignete Entwässerung und die Vermeidung unzulässiger Verbindungen gehören. Der konkrete Prüfumfang folgt der jeweiligen Bauart und ihren Anforderungen. Ein verdeckter oder dauerhaft zugestellter Einbau kann die notwendige Betreuung verhindern und wird als betrieblicher Mangel erfasst. Die Bestandsprüfung betrachtet auch provisorische Schläuche und nachträgliche Umgehungen. Solche Verbindungen können eine vorgesehene Schutzfunktion beeinträchtigen, obwohl die eigentliche Einrichtung weiterhin vorhanden ist. Die örtliche Situation wird daher mit den Unterlagen abgeglichen. Unklare Zustände werden fachlich bewertet. Beschäftigte erhalten keine pauschale Aufforderung, vorhandene Armaturen eigenständig zu verstellen oder vermeintlich störende Bauteile zu überbrücken.

Betrachtung

Zu prüfender Zusammenhang

Erforderliches Ergebnis

Anwendung

Tatsächliche Nutzung und mögliche Rückwirkung

Bestätigte Schutzaufgabe

Auswahl

Bauart und Eignung für diese Aufgabe

Fachlich begründete Zuordnung

Einbau

Funktionsbedingungen und Zugänglichkeit

Betreubare technische Ausführung

Instandhaltung

Bauartbezogene Tätigkeit und Nachweis

Bewerteter Zustand der Einrichtung

Instandhaltung bauteilbezogen planen und beauftragen

Für jede Einrichtung werden die erforderlichen Kontrollen und Wartungsarbeiten bestimmt. Grundlage sind anwendbare technische Vorgaben, Herstellerangaben und konkrete Betriebsbedingungen. DIN EN 806-5 behandelt Betrieb und Wartung von Trinkwasserinstallationen und bildet hierfür einen ergänzenden Rahmen. Tätigkeiten und Zeitfolgen werden nachvollziehbar hergeleitet. Eine einheitliche jährliche Sichtkontrolle ist nicht automatisch für sämtliche Sicherungsbauarten ausreichend. Der Auftrag beschreibt benötigte Qualifikation, Zugang und Prüfausstattung. Ergebnisse werden entsprechend dem Verfahren erfasst und bewertet. Eine nicht durchführbare Prüfung bleibt als solche sichtbar. Ursachen wie fehlende Anschlüsse, unzugängliche Bauteile oder ungeeignete Betriebsbedingungen lösen eine gesonderte Bearbeitung aus. Der Status geprüft darf nicht vergeben werden, wenn lediglich die Anwesenheit der Einrichtung festgestellt wurde.

Änderungen der Anwendung vor ihrer Nutzung bewerten

Ein neuer Produktionsprozess, andere Reinigungsmittel oder ein ausgetauschtes Gerät können die Schutzanforderung verändern. Die Meldung erfolgt deshalb vor Anschluss oder Inbetriebnahme. Betrieb, Nutzer und Fachplanung legen fest, welche Angaben benötigt werden. Eine frühere Freigabe gilt nur für den damals bewerteten Umfang. Ähnliche Anschlüsse in einem anderen Gebäudeteil sind keine ausreichende Eignungsbestätigung. Die Änderungskontrolle umfasst auch zeitweilige Anwendungen. Mobile Geräte und Schläuche werden mit ihrem tatsächlichen Zweck betrachtet. Für wiederkehrende Arbeiten können fachlich geprüfte Anschlusslösungen bereitgestellt werden. Ihre zulässige Verwendung bleibt verständlich gekennzeichnet. Die Betriebsorganisation prüft, ob Beschäftigte diese Lösungen erreichen und korrekt einsetzen können. Unpraktische Vorgaben begünstigen sonst Umgehungen, die im Anlagenverzeichnis nicht sichtbar werden.

Auffälligkeiten mit Schutzentscheidung und Wiederherstellung verbinden

Ein negativer Prüfbefund wird auf seine Bedeutung für die konkrete Schutzaufgabe bewertet. Die zuständige Fachrolle legt notwendige Maßnahmen und die Bedingungen einer weiteren Nutzung fest. Technische Absicherung, Information und Beauftragung werden abgestimmt. Ein Ersatzteilauftrag allein beantwortet nicht, wie die Versorgung bis zur Reparatur geeignet betrieben werden kann. Dringliche Schutzaufgaben erhalten eine entsprechend schnelle Bearbeitung. Nach der Maßnahme wird die erforderliche Funktion nachgewiesen und der Bestandsstand aktualisiert. Wiederkehrende Befunde geben Anlass, Anwendung, Einbau und Betreuung gemeinsam zu untersuchen. Gegebenenfalls liegt die Ursache außerhalb des ausgetauschten Bauteils. Der Abschluss verbindet deshalb bestätigte Schutzwirkung mit einer dauerhaft ausführbaren Instandhaltung. So bleiben Sicherungseinrichtungen als wirksamer Teil der Trinkwasserinstallation erkennbar und betreut.