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Betriebsführung und Instandhaltung Trinkwasser

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Leistungsbeschreibung: Betriebsführung und Instandhaltung

Leistungsbeschreibung: Technische Betriebsführung und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Unsere Trinkwasseranlagen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Gebäudetechnik und sichern die Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. Die jederzeit sichere, hygienische und regelkonforme Verfügbarkeit nach TrinkwV, DIN EN 806, DIN 1988 und dem DVGW-Regelwerk hat oberste Priorität, da Funktionsstörungen, Verkeimungen oder hygienische Mängel nicht nur den Gebäudebetrieb beeinträchtigen, sondern auch erhebliche Gesundheits-, Betreiber- und Haftungsrisiken mit sich bringen können.

Leistungsbeschreibung Trinkwasseranlagen: Betrieb & Instandhaltung

Betriebskonzept für Trinkwasserinstallationen in Gebäuden

Trinkwasserinstallationen sind ein sicherheitsrelevanter Bestandteil der Technischen Gebäudeausrüstung. Sie dienen der bestimmungsgemäßen Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV), DIN EN 806, DIN 1988 sowie den einschlägigen DVGW-Arbeitsblättern (z. B. W 551, W 553) und VDI/DVGW 6023. Zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit müssen Planung, Errichtung, Betrieb, Überwachung und Instandhaltung dieser Anlagen nach dem Stand der Technik und im Einklang mit BetrSichV, TRBS, DGUV-Regelwerk und weiteren einschlägigen Normen erfolgen.

Ziel dieses Betriebskonzepts ist es, allgemeine Leitlinien und Anforderungen für den bestimmungsgemäßen, hygienegerechten und rechtskonformen Betrieb sowie die Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen festzulegen. Das Dokument richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Nutzer und Instandhaltungspersonal und beschreibt deren Rollen und Schnittstellen. Es ersetzt keine gesetzlichen Vorgaben, sondern konkretisiert und ergänzt diese für den praktischen Umgang mit Trinkwasseranlagen im Gebäude.

Geltungsbereich und Anwendungsbereich des Betriebskonzepts

Dieses Konzept gilt für alle Trinkwasserinstallationen in Gebäuden und Liegenschaften, von der Übergabestelle des Wasserversorgers (Hausanschluss) bis zur Entnahmestelle (Zapfstellen, Ausläufe) einschließlich der zugehörigen Kalt- und Warmwasserleitungen, Zirkulationssysteme, Speicher, Druckerhöhungsanlagen, Filter, Armaturen und sicherheitstechnischen Einrichtungen (z. B. Sicherungsarmaturen nach DIN EN 1717). Es beschreibt die erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen, um die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), der Regelwerke DIN EN 806, DIN 1988, der einschlägigen DVGW-Arbeitsblätter (u. a. W 551, W 557) sowie VDI/DVGW 6023 sicherzustellen, die Betriebssicherheit zu gewährleisten und die Betreiberpflichten gemäß BetrSichV, TRBS und DGUV-Regelwerk zu erfüllen. Das Konzept ist für alle Gebäudearten – unabhängig von Größe, Nutzung oder Eigentumsverhältnissen – anwendbar und dient der Einführung einheitlicher Betreiber- und Hygienestandards, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Versammlungsstätten. Abweichungen sind fachlich zu begründen, risikobezogen zu bewerten und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Zugehörige Regelwerke und normative Grundlagen

Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieses Betriebskonzepts für Trinkwasserinstallationen heranzuziehen. Sie bilden den rechtlichen und technischen Rahmen für Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Überwachung von Trinkwasseranlagen im Gebäude:

  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Regelt verbindlich die mikrobiologischen, chemischen und physikalischen Qualitätsanforderungen an Trinkwasser, die Überwachungs- und Untersuchungspflichten sowie die Verantwortlichkeiten von Wasserversorgern und Betreibern von Trinkwasserinstallationen. Grundlage für Gefährdungsanalysen, Probennahmen und Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen.

  • DIN 1988 (Reihe): Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden – Planung, Ausführung, Betrieb. Präzisiert für Deutschland die Anforderungen an Dimensionierung, Materialwahl, Installation, Spülung, Druckhaltung und Betriebsweise von Trinkwasseranlagen. Dient als zentrale Grundlage für hygienegerechten und betriebssicheren Aufbau der Hausinstallation.

  • DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungsarmaturen. Legt Flüssigkeitskategorien, Schutzzonen und Auswahl von Sicherungseinrichtungen gegen Rückfließen, Rückdrücken und Rücksaugen fest. Verbindlich für die sichere Trennung von Trinkwasser und Nichttrinkwasser in der Gebäudeinstallation.

  • DIN EN 806-1 bis 806-5: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen. Enthält grundlegende Anforderungen an Auslegung, Berechnung, Dimensionierung, Installation, Prüfung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen in und außerhalb von Gebäuden. Regelt insbesondere Rohrdimensionierung, Druckverhältnisse, Werkstoffe, Dichtheitsprüfungen, Spül- und Desinfektionsmaßnahmen.

  • DVGW-Arbeitsblätter W 551, W 553, W 557: Technische Regeln für Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen. W 551 beschreibt Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen, W 553 regelt die hydraulische Einregulierung und Dimensionierung von Zirkulationssystemen, W 557 legt Anforderungen an Reinigung, Desinfektion und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserleitungen fest. Zentrale Grundlage für hygienebewussten Betrieb und Sanierung.

  • VDI/DVGW 6023: Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. Definiert hygienische Mindestanforderungen, Betreiberpflichten, Qualifikationsanforderungen (Schulungen Kategorie A/B), Anforderungen an Werkstoffe, Vermeidung von Stagnation sowie Inhalte von Hygiene- und Spülkonzepten. Kernregelwerk für den hygienegerechten Betrieb von Trinkwasseranlagen.

  • DIN 31051: Grundlagen der Instandhaltung. Legt die Grundbegriffe und Grundarten der Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Verbesserung) fest und dient als Basis für die systematische Planung, Organisation und Dokumentation von Instandhaltungsmaßnahmen an Trinkwasserinstallationen.

  • DIN EN 13306: Instandhaltung – Begriffe. Präzisiert die Terminologie der Instandhaltung (z. B. vorbeugende, zustandsorientierte und korrektive Instandhaltung, Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit) und ermöglicht eine einheitliche Beschreibung von Instandhaltungsstrategien, Leistungskennzahlen und Service-Level in Verträgen und Betreiberkonzepten.

  • VDI 3810 Teil 1: Betrieb und Instandhaltung von gebäudetechnischen Anlagen – Grundlagen. Beschreibt allgemeine Betreiberpflichten, Organisationsstrukturen, Dokumentationsanforderungen, Ableitung von Prüffristen, Umgang mit Herstellerangaben sowie Schnittstellen zu Rechtsvorschriften (z. B. BetrSichV, ArbStättV). Dient als übergeordnetes Rahmenwerk für das Betreiben und Warten von Trinkwasseranlagen als Teil der Technischen Gebäudeausrüstung.

  • VDI 6004 Teil 1: Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung bei Überflutung. Enthält planerische, bauliche und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von TGA-Komponenten – einschließlich Trinkwasseranlagen, Speicher, Pumpen und Steuerungen – bei Überflutungsereignissen. Grundlage für die Bewertung von Aufstellorten, Abschottungen, Notfallplänen und Wiederinbetriebnahme nach Wasserschäden.

  • VDI 2069: Vermeidung des Einfrierens von wasserführenden Leitungen. Legt technische und organisatorische Maßnahmen zur Frostsicherung von Trinkwasserleitungen und zugehörigen Armaturen in Gebäuden und Außenbereichen fest (z. B. Dämmung, Begleitheizung, Mindesttemperaturen, Entleerungskonzepte). Wichtig für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und den Schutz vor Leitungsbrüchen in der kalten Jahreszeit.

  • DIN EN ISO 41012: Facility Management – Leitlinien für strategische Beschaffung und Entwicklung von Vereinbarungen. Unterstützt bei der Ausgestaltung von Betreiber- und Dienstleistungsverträgen für Trinkwasserinstallationen, insbesondere bei der Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten, Leistungsinhalten, Service-Level-Vereinbarungen, Vergütungsmodellen und Risikoverteilung zwischen Eigentümer, Betreiber und Dienstleistern..

Bedingungen

Im Rahmen dieses Betriebskonzepts gelten die Begriffsbestimmungen gemäß DIN 31051, DIN EN 13306 und VDI 3810 Blatt 1 sowie die folgenden trinkwasserspezifischen Definitionen:

  • Anlagenbuch (Anlagenbuch): Zentrale, physische oder digitale Sammlung aller für die Trinkwasserinstallation relevanten Unterlagen, insbesondere Planungs- und Ausführungsunterlagen (z. B. Strangschemata, Pläne, Berechnungen), technische Daten und Betriebsparameter (z. B. Temperaturen, Drücke, Volumenströme), Herstellerdokumentationen, Hygiene- und Spülkonzepte, Gefährdungsbeurteilungen/Gefährdungsanalysen, Probenahmepläne, Labor- und Prüfberichte (z. B. Legionellenbefunde), Protokolle zu Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Dokumentationen von Änderungen und Umbauten. Das Anlagenbuch ist über den gesamten Lebenszyklus der Trinkwasserinstallation zu führen, fortzuschreiben und revisionssicher aufzubewahren.

  • Betriebsbuch (Betriebsbuch): Bestandteil des Anlagenbuchs, in dem der laufende Betrieb der Trinkwasserinstallation dokumentiert wird. Hier werden insbesondere durchgeführte Arbeiten und Instandhaltungsmaßnahmen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung), Funktions- und Sicherheitsprüfungen, Temperaturkontrollen an Speichern, Zirkulationsleitungen und Entnahmestellen, Spül- und Durchflussprotokolle, Stagnationsvermeidungsmaßnahmen, Störungen und Mängel, ergriffene Korrekturmaßnahmen sowie Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen mit den daraus abgeleiteten Maßnahmen festgehalten. Das Betriebsbuch dient als Nachweis der ordnungsgemäßen, hygienegerechten und rechtskonformen Betriebsführung.

  • Betriebsanweisungen (Betriebsanweisungen): Vom Errichter bzw. Betreiber erstellte und an die konkrete Trinkwasserinstallation angepasste schriftliche Anweisungen, die Aufbau und Funktion der Anlage, die wesentlichen Komponenten (z. B. Speicher, Druckerhöhungsanlagen, Filter, Sicherungsarmaturen), Sollwerte und Betriebsparameter, Hygieneanforderungen (z. B. Temperaturhaltung, Spülintervalle, Vermeidung von Stagnation), Maßnahmen bei Störungen und Grenzwertüberschreitungen sowie das Verhalten im Notfall beschreiben. Die Betriebsanweisungen sind den zuständigen Personen (Betreiberpersonal, Haustechnik, Dienstleister) zugänglich zu machen und bei Änderungen der Trinkwasserinstallation zu aktualisieren.

  • Raumbuch (Raumbuch): Dokument, in dem die Nutzung der einzelnen Räume und Bereiche (z. B. Wohnungen, Patientenzimmer, Sanitärbereiche, Duschen, Küchen, Sporträume) sowie die jeweils vorhandenen Trinkwasserentnahmestellen und Armaturen beschrieben werden. Das Raumbuch enthält insbesondere Angaben zur Art der Nutzung, zur hygienischen Sensibilität (z. B. medizinische Bereiche, Pflegebereiche), zur Art und Anzahl der Entnahmestellen, zu intermittierend oder selten genutzten Zapfstellen sowie zu Umbauten und Nutzungsänderungen. Änderungen der Raumnutzung oder der Trinkwasserinstallation sind fortlaufend einzupflegen, da das Raumbuch eine wesentliche Grundlage für die hygienische Bewertung, die Gefährdungsanalyse und die Festlegung von Spül- und Überwachungsstrategien bildet.

Grundsätze für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung

Die Planung, Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen haben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen und normativen Vorgaben (insbesondere TrinkwV, DIN EN 806, DIN 1988, DVGW-Regelwerk, VDI/DVGW 6023, BetrSichV, TRBS, DGUV) zu erfolgen.

Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

  • Der Einsatz von für Trinkwasserinstallationen geeigneten, hygienisch geprüften Werkstoffen und Bauprodukten gemäß Trinkwasserverordnung, DVGW-/DIN-Zulassungen und den Positivlisten des Umweltbundesamtes; Vermeidung von Materialien, die mikrobielles Wachstum, Stoffabgabe oder sonstige Kontaminationen des Trinkwassers begünstigen können.

  • Die Planung, Dimensionierung, Installation, Spülung, Desinfektion und Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation auf Grundlage aktueller, freigegebener Planungsunterlagen (z. B. Strangschemata, Hydraulikberechnungen, Hygiene- und Spülkonzepte) unter Beachtung von DIN EN 806, DIN 1988, DVGW W 551/W 553 und VDI/DVGW 6023; Sicherstellung eines bestimmungsgemäßen Betriebs ohne unzulässige Stagnation und mit dauerhaft einzuhaltenden Soll-Temperaturen.

  • Die Durchführung regelmäßiger Inspektionen, Wartungen und Instandsetzungen zur Sicherstellung von Funktion, Betriebssicherheit und Trinkwasserhygiene, einschließlich Temperaturkontrollen an Speichern, Zirkulationsleitungen und Entnahmestellen, Funktionsprüfungen von Sicherheits- und Sicherungsarmaturen, Überprüfung von Druckerhöhungs- und Aufbereitungsanlagen, Spülung selten genutzter Leitungsabschnitte und Entnahmestellen sowie – soweit erforderlich – Probenahmen und Analytik gemäß TrinkwV und DVGW-Regelwerk.

  • Die vollständige, strukturierte und nachvollziehbare Dokumentation aller planungs-, betriebs-, prüf- und instandhaltungsrelevanten Vorgänge sowie festgestellter Mängel und umgesetzter Maßnahmen im Anlagenbuch und Betriebsbuch der Trinkwasserinstallation; Sicherstellung der Aufbewahrung, Aktualität und Verfügbarkeit dieser Unterlagen für Betreiber, Aufsichtsbehörden, Sachverständige und Dienstleister.

  • Die regelmäßige Unterweisung und – soweit erforderlich – Qualifizierung bzw. Schulung des Betreiber-, Haustechnik- und Instandhaltungspersonals zu Aufbau, Funktion, betrieblichen Abläufen, hygienischen Anforderungen und Notfallmaßnahmen der Trinkwasserinstallation gemäß VDI/DVGW 6023 (Kategorie A/B) sowie internen Betreiberregelungen.

  • Die Einhaltung der Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten sowie der Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (u. a. ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, DGUV-Regelwerk), insbesondere durch sichere Zugänglichkeit und Kennzeichnung von Anlagenteilen, Vermeidung von Verbrühungs- und Rutschgefahren, Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß TRBS 1111 und Umsetzung geeigneter technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Nutzer.

Aufgaben des Systeminstallateurs

Installationsunternehmen sind verpflichtet, die Trinkwasserinstallation entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (insbesondere TrinkwV, DIN EN 806, DIN 1988, DVGW-Regelwerk, VDI/DVGW 6023) herzustellen, fachgerecht in Betrieb zu nehmen und dem Betreiber eine vollständige, anlagenbezogene Dokumentation zu übergeben, einschließlich:

  • Kompletten Inbetriebnahme- und Übergabeprotokollen sowie Spül- und ggf. Desinfektionsprotokollen und Prüfnachweisen (z. B. Dichtheits-, Druck- und Funktionsprüfungen) für alle Anlagenteile der Trinkwasserinstallation.

  • Anlagenspezifischen Betriebsanleitungen und einem strukturierten Instandhaltungs- bzw. Wartungsplan gemäß VDI/DVGW 6023 und den Herstellerangaben, einschließlich Vorgaben zu Inspektionsintervallen, Spül- und Kontrollrhythmen, Temperaturüberwachung und hygienerelevanten Maßnahmen.

  • Einer nachvollziehbaren Einweisung des Betreibers bzw. des verantwortlichen Bedien- und Instandhaltungspersonals in den bestimmungsgemäßen, hygienegerechten und sicheren Betrieb der Trinkwasserinstallation, einschließlich Erläuterung der Betriebsparameter, der Dokumentationspflichten (Anlagen- und Betriebsbuch) sowie der Maßnahmen bei Störungen und Grenzwertüberschreitungen.

Verpflichtungen von Betreibern und Nutzern

Betreiber haben die Trinkwasserinstallation so zu betreiben und instand zu halten, dass die Qualität des Trinkwassers, die Anlagensicherheit und eine wirtschaftliche Betriebsführung dauerhaft gewährleistet sind. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung, der AVBWasserV sowie der einschlägigen technischen Regelwerke (z. B. DIN EN 806, DIN 1988, DVGW-Regelwerk, VDI/DVGW 6023). Nutzer sind über den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Trinkwasserentnahmestellen zu unterweisen (z. B. keine unzulässigen Anbauten, eigenmächtigen Umbauten oder längere Stagnation ohne Spülung) und zu entsprechendem Verhalten zu verpflichten.

Wesentliche Pflichten sind:

  • Einhaltung des rechtlichen und technischen Rahmens, insbesondere der AVBWasserV und der Trinkwasserverordnung, einschließlich der Durchführung und Bewertung der vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen, der Erstellung ggf. erforderlicher Gefährdungsanalysen sowie der Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen.

  • Durchführung bzw. verlässliche Beauftragung aller erforderlichen Inspektions-, Wartungs-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an der Trinkwasserinstallation durch fachkundiges, qualifiziertes Personal (z. B. nach VDI/DVGW 6023 geschult), einschließlich Spül- und Temperaturkontrollen, Instandsetzungen, hygienischer Wiederinbetriebnahmen nach Stillständen oder Umbauten sowie der Pflege des Anlagen- und Betriebsbuchs.

  • Unverzügliche Meldung, Bewertung und Beseitigung von Funktionsstörungen, Leckagen und hygienischen Auffälligkeiten (z. B. Geruch, Trübung, Verfärbung, auffällige Laborbefunde) sowie die Einleitung angemessener Schutz- und Sofortmaßnahmen (z. B. Nutzungseinschränkungen, Spülungen, Desinfektion, Information der Nutzer) und lückenlose Dokumentation der Ereignisse und der ergriffenen Maßnahmen.

  • Bereitstellung der organisatorischen, personellen und finanziellen Ressourcen für regelmäßige Unterweisungen und Qualifizierungen (z. B. Schulungen gemäß VDI/DVGW 6023, Betriebsanweisungen, Nachweisführung von Schulungs- und Qualifikationsnachweisen) sowie für die Information der Nutzer über den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Trinkwasserinstallation und die Einhaltung der Hygieneregeln.

Planungsanforderungen

Bereits in der Planungsphase sind die Auslegung der Trinkwasserinstallation (Leitungsdimensionen, Speicher- und Verteilergrößen, Zirkulationssysteme), die zu erwartende Nutzungshäufigkeit (Belegungs- und Entnahmeprofile), die Raumzuordnung sowie alle Probenahmestellen und hygienisch kritischen Bereiche (z. B. selten genutzte Entnahmestellen, lange Leitungsabschnitte, Totleitungen, große Speichervolumina) festzulegen. Ein Raumbuch hat alle Räume, deren Nutzung und sämtliche Entnahmestellen systematisch zu dokumentieren. Planung, Leitungsführung und Materialauswahl sind so auszurichten, dass Stagnation, Überdimensionierung, unzulässige Temperaturbereiche sowie ungewollte Erwärmung von Kaltwasser bzw. Auskühlung von Warmwasser vermieden werden und die Anforderungen aus TrinkwV, DIN EN 806, DIN 1988, DVGW-Regelwerk und VDI/DVGW 6023 erfüllt werden.

Ausführung

Die Ausführung der Trinkwasserinstallation hat nach dem Stand der Technik gemäß DIN EN 806, DIN 1988, DVGW-Arbeitsblättern und VDI/DVGW 6023 zu erfolgen. Alle Komponenten (Leitungen, Armaturen, Speicher, Filter, Sicherungsarmaturen, Pumpen) sind in hygienisch einwandfreiem Zustand anzuliefern, sauber und trocken zu lagern, mit geeigneten Schutzkappen gegen Verschmutzung zu sichern und kontaminationsfrei zu montieren. Die Leitungsführung ist so kurz, kompakt und strömungsoptimiert wie möglich zu gestalten; Totleitungen, Blindenden und unnötige Abzweige sind zu vermeiden. Nicht mehr benötigte Leitungen sind konsequent zurückzubauen oder mindestens dauerhaft hydraulisch wirksam abgetrennt zu verschließen. Kalt- und Warmwasserleitungen sind fachgerecht zu dämmen und thermisch zu trennen, um unzulässige Temperaturbeeinflussungen zu vermeiden.

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation ist vollständig zu dokumentieren. Dichtheits- und Druckprüfungen, Spülvorgänge, gegebenenfalls erforderliche Desinfektionsmaßnahmen sowie Temperaturmessungen sind nach einem vorgegebenen, an DIN EN 806-4, DVGW W 557 und VDI/DVGW 6023 orientierten Verfahren durchzuführen. Hierbei sind insbesondere alle Leitungsabschnitte und Entnahmestellen systematisch zu spülen, die geforderten Temperaturen für Kalt- und Warmwasser nachzuweisen, die Funktion der Zirkulation zu überprüfen und die Ergebnisse in Inbetriebnahme- und Prüfprotokollen festzuhalten. Die Anlage darf erst nach erfolgreichem Abschluss aller Prüf-, Spül- und ggf. Desinfektionsmaßnahmen und – soweit erforderlich – nach unauffälligen Erstuntersuchungen in den regulären Betrieb überführt werden.

Übergabe/Abnahme

Vor der Übergabe an den Betreiber sind alle relevanten Unterlagen und Protokolle (Planungs- und Revisionsunterlagen, Prüf- und Spülprotokolle, Desinfektionsnachweise, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Hygiene- und Spülkonzept, ggf. Gefährdungsanalyse) vollständig zu übergeben. Im Rahmen der Abnahme ist die Anlage gemeinsam mit dem Betreiber auf Funktionsfähigkeit (z. B. Druck- und Temperaturverhältnisse, Zirkulation, Sicherungsarmaturen) und hygienische Anforderungen (z. B. Vermeidung von Stagnation, ordnungsgemäße Isolierung, Zugänglichkeit der Probenahmestellen) zu prüfen. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Betrieb, Instandhaltung und Hygieneüberwachung sind in geeigneter Form (z. B. Betreiberkonzept, Organisationsplan) eindeutig festzulegen.

Einweisung

Das Bedien- und Instandhaltungspersonal ist umfassend in die Funktionen der Trinkwasserinstallation, deren Bedienung, Überwachungs- und Instandhaltungsabläufe sowie die maßgeblichen Hygiene- und Sicherheitsanforderungen einzuweisen. Dies umfasst insbesondere den Umgang mit Spüleinrichtungen, selten genutzten Entnahmestellen, Probenahmestellen, Temperaturmesspunkten, sicherheits- und hygienerelevanten Armaturen, den Ablauf von Spül- und Desinfektionsmaßnahmen sowie das Verhalten bei Störungen, Grenzwertüberschreitungen und Notfällen (z. B. Legionellenbefund, Verbrühungsgefahr, Rohrbruch). Die Einweisung ist zu dokumentieren und bei Änderungen der Anlage bzw. der Betriebsweise zu aktualisieren.

Zugänglichkeit

Alle Anlagenteile, Absperrarmaturen, Sicherungs- und Sicherheitsarmaturen, Filter, Speicher, Pumpenaggregate, Mess- und Regelgeräte sowie Probenahmestellen müssen für Betrieb, Inspektion, Wartung, Probenahme und eventuelle Instandsetzung ausreichend und sicher zugänglich sein. Einengungen, Einbauten oder verborgene Installationen (z. B. hinter fest verbauten Möbeln oder unzugänglichen Deckenhohlräumen), die Bedienung, Kontrolle oder Probenahme behindern, sind zu vermeiden. Probenahmestellen sind so anzuordnen, dass eine normgerechte Beprobung ohne zusätzliche hygienische Beeinflussung möglich ist.

Betreiberpersonal und Qualifikationen

Der Betreiber hat sicherzustellen, dass für Betrieb, Überwachung und Instandhaltung der Trinkwasserinstallation ausschließlich fachkundiges, qualifiziertes Personal eingesetzt wird, das über entsprechende Schulungen und Qualifikationsnachweise (z. B. VDI/DVGW 6023 Kategorie A oder B, einschlägige berufliche Qualifikationen) verfügt. Bei der Beauftragung externer Unternehmen (z. B. Installationsbetriebe, Wartungsfirmen, Labore) ist deren Eignung, Qualifikation und Erfahrung im Bereich Trinkwasserhygiene zu prüfen und regelmäßig zu überwachen.

Verfügbarkeit relevanter Dokumente

Die vollständige und aktuelle Anlagendokumentation (Planungs- und Revisionsunterlagen, Schemen, Herstellerunterlagen, Konformitäts- und Eignungsnachweise, Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle, Spül- und Desinfektionsberichte, Probenahmepläne, Laborbefunde, Gefährdungsbeurteilungen/Gefährdungsanalysen, Betriebs- und Wartungsanweisungen, Wartungspläne) muss jederzeit für Betreiber, Fachfirmen, Sachverständige und zuständige Behörden verfügbar sein – vorzugsweise in strukturierter Form im Anlagen- und Betriebsbuch, ggf. auch in einem CAFM-/DMS-System.

Zuweisung von Verantwortlichkeiten

Die Verantwortlichkeiten für Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Hygieneüberwachung der Trinkwasserinstallation sind eindeutig und schriftlich zuzuordnen. Hierzu gehört insbesondere die Benennung des Unternehmers bzw. sonstigen Inhabers im Sinne der Trinkwasserverordnung, einer verantwortlichen Person für Trinkwasserhygiene sowie der internen und externen Schnittstellen (z. B. Haus- und Betriebstechnik, Fachfirmen, Labore, Gesundheitsamt, Wasserversorger). Organisatorische Abläufe, Meldewege und Eskalationsprozesse – insbesondere im Fall von Störungen, Qualitätsabweichungen oder Grenzwertüberschreitungen – sind klar zu definieren und bekannt zu machen.

Arbeitsschutz und Gesundheit des Personals

Alle Arbeiten an der Trinkwasserinstallation sind unter Beachtung des Arbeitsschutzgesetzes, der BetrSichV, der ArbStättV, der DGUV-Vorschriften und ggf. einschlägiger Technischer Regeln durchzuführen. Für typische Tätigkeiten (z. B. Spül- und Desinfektionsarbeiten, Probenahme, Arbeiten an heißen Leitungen und Speichern, Umgang mit Chemikalien, Arbeiten in Schächten oder engen Räumen) sind Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, Schutzmaßnahmen festzulegen (z. B. PSA, Vermeidung von Verbrühung, Schutz vor Aerosolexposition), diese den Beschäftigten zugänglich zu machen und regelmäßig zu überprüfen.

Normales Wasser

Entnahmestellen Alle Entnahmestellen sind entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung regelmäßig zu betreiben, um Stagnation, Temperaturabweichungen und hygienische Beeinträchtigungen zu vermeiden. In Bereichen mit geringen Entnahmemengen oder Nutzungsunterbrechungen (z. B. selten genutzte Gästezimmer, Besprechungsräume, Reservebereiche) sind automatische oder manuell durchzuführende Spülprogramme gemäß VDI/DVGW 6023 festzulegen, durchzuführen und zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere vor Wiederinbetriebnahme nach Betriebsunterbrechungen oder Belegungspausen.

Temperaturen

Die Temperatur des kalten Trinkwassers sollte dauerhaft 20 °C nicht überschreiten und durch geeignete Maßnahmen (z. B. thermische Trennung, ausreichende Dämmung, Vermeidung von Wärmequellen in der Nähe von Kaltwasserleitungen) sichergestellt werden. Warmes Trinkwasser ist gemäß DVGW W 551 zu betreiben (in der Regel mindestens 60 °C am Austritt des Trinkwassererwärmers und mindestens 55 °C an den relevanten Mess- bzw. Probenahmestellen, z. B. letzter Entnahmestelle bzw. Zirkulationsrücklauf). Temperaturkontrollen an repräsentativen Punkten sind in festgelegten Intervallen durchzuführen, zu dokumentieren und bei Abweichungen sind unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sollwerte einzuleiten.

Verbindungen zur Trinkwasseranlage

Trinkwasser darf nicht mit Nichttrinkwasser oder anderen Medien in Kontakt kommen. Entnahmestellen und Anlagenteile sind so zu planen und auszuführen, dass Rückfließen, Rückdrücken oder Rücksaugen sicher verhindert werden (z. B. mittels Rohrtrennern, Systemtrennern, freien Ausläufen, Sicherungsarmaturen nach DIN EN 1717 entsprechend der jeweiligen Flüssigkeitskategorie). Trinkwasserinstallationen, Löschwasserleitungen, Prozess- und Betriebswasserleitungen sowie Gerätezuleitungen mit Nichttrinkwasser sind hydraulisch wirksam und eindeutig zu trennen. Temporäre Verbindungen (z. B. Schläuche in Becken oder Behälter) sind unzulässig bzw. mit geeigneten Sicherungsarmaturen abzusichern.

Überschwemmung

Gebäudeteile, in denen sich Komponenten der Trinkwasserinstallation befinden und die von Überflutung oder Rückstau betroffen sein können (z. B. Kellergeschosse, Technikräume), sind mit geeigneten baulichen, technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu versehen. Erforderliche Maßnahmen richten sich insbesondere nach VDI 6004 und umfassen u. a. die hochwassersichere Anordnung von Trinkwasserverteilern, Wasserzählern, Druckerhöhungsanlagen und Speichern, den Schutz vor eindringendem Schmutz- oder Abwasser sowie Regelungen zum sicheren Abschalten und zur hygienisch einwandfreien Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallation nach einem Überflutungsereignis.

Voraussetzungen für die Instandhaltung

  • Instandhaltungsplanung: Auf Basis des Anlagenbuchs und der Gefährdungsbeurteilung/Gefährdungsanalyse für die Trinkwasserinstallation ist ein anlagenspezifischer Wartungsplan zu erstellen. Dieser legt Art, Umfang und Häufigkeit aller Maßnahmen nach DIN EN 806-5, DIN 1988, DIN 31051, DIN EN 13306 sowie VDI/DVGW 6023 fest. Der Wartungsplan hat mindestens Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Verbesserungsmaßnahmen sowie den planmäßigen Austausch von Komponenten (z. B. Filtern, Dichtungen, Armaturen, Sicherungsarmaturen, Pumpen, Temperaturfühlern) zu enthalten. Er ist risikoorientiert auszulegen (z. B. unter Berücksichtigung von Speichergrößen, Zirkulationssystem, Nutzungshäufigkeit, sensiblen Nutzergruppen, Probenahmeergebnissen, Legionellenrisiko nach DVGW W 551/W 557) und regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben.

  • Instandhaltung: Die Instandhaltungsmaßnahmen umfassen insbesondere: Inspektion (z. B. Funktionsprüfungen von Absperr-, Sicherungs- und Sicherheitsarmaturen, Sichtkontrollen auf Korrosion, Leckagen und unzulässige Veränderungen, Temperaturmessungen an Speichern, Zirkulationsleitungen und repräsentativen Entnahmestellen), Wartung (z. B. planmäßige Spülungen wenig genutzter Leitungsabschnitte, Reinigung und Wechsel von Filtern und Sieben, Entleerung und Reinigung von Speichern gemäß Herstellerangaben, Nachjustierung von Reglern und Pumpen), Instandsetzung (z. B. Beseitigung von Undichtigkeiten, Austausch defekter Armaturen, Behebung von Funktionsstörungen, Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen nach DVGW W 557 bei hygienischen Auffälligkeiten oder Umbauten) sowie Verbesserungen im Sinne der Optimierung (z. B. hydraulischer Abgleich des Zirkulationssystems, Anpassung der Temperaturführung, Reduzierung von Stagnationsbereichen, Nachrüstung von Mess- und Spüleinrichtungen). Alle Maßnahmen sind zu dokumentieren.

  • Umsetzung durch qualifiziertes Personal: Arbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen ausschließlich von fachkundigen, qualifizierten Personen durchgeführt werden. Hierzu gehören insbesondere Installationsunternehmen und Fachkräfte mit nachgewiesener Sachkunde und Schulung nach VDI/DVGW 6023 (Kategorie A oder B) sowie – bei speziellen Tätigkeiten wie Reinigung und Desinfektion – Unternehmen mit ausgewiesener Erfahrung gemäß DVGW W 557. Betriebspersonal und externe Dienstleister müssen ihre jeweiligen Qualifikationen (z. B. Meister-/Technikerabschluss, VDI/DVGW 6023-Zertifikate, Schulungsnachweise der Hersteller) vor Aufnahme der Tätigkeit nachweisen; der Betreiber hat diese Nachweise zu prüfen und zu dokumentieren.

  • Zugänglichkeit: Die bauliche und technische Ausführung der Trinkwasserinstallation muss so gestaltet sein, dass alle für die Instandhaltung relevanten Komponenten (z. B. Absperr- und Sicherungsarmaturen, Filter, Speicher, Pumpen, Zähler, Probenahmestellen, Temperaturmesspunkte, Entleerungen) für Fachkräfte sicher und ergonomisch zugänglich sind. Hierzu können Inspektionsöffnungen, Revisionsklappen, ausreichend dimensionierte Technikräume oder lösbare Verbindungen erforderlich sein. Eine Ausführung, die Wartungs-, Spül- oder Probenahmearbeiten behindert oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand ermöglicht, ist zu vermeiden.

  • Werkzeuge und Materialien: Für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sind ausschließlich geeignete, funktionsgerechte Werkzeuge und Arbeitsmittel einzusetzen, die die Trinkwasserhygiene nicht beeinträchtigen (z. B. gereinigte und desinfizierbare Werkzeuge, geeignete Schläuche ausschließlich für Trinkwasser). Verwendete Materialien, Ersatz- und Verschleißteile (z. B. Dichtungen, Armaturen, Filtereinsätze, Rohrleitungen) müssen für den Kontakt mit Trinkwasser zugelassen sein und den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, den Positivlisten des Umweltbundesamtes sowie einschlägigen DVGW-/DIN-Zulassungen entsprechen. Bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sind nur dafür zugelassene Produkte nach DVGW W 557 und Herstellerangaben zu verwenden; jede Form von Verunreinigung (z. B. durch unsaubere Behälter, ölhaltige Schmierstoffe, nicht zugelassene Chemikalien) ist strikt zu vermeiden.

Durchführung von Entnahme-, Spül-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Festlegung der Wartungsintervalle

  • Entnahme-/Abbauarbeiten: Vor geplanten Wartungsmaßnahmen sind Entnahme, Spülstrecken und Absperrarmaturen festzulegen und zu überprüfen. Es ist ein Flushing und Probenahmeplan nach Hygieneplan zu erstellen. Alle Probenahmen erfolgen entsprechend DIN EN ISO 19458 an geeigneten, hygienisch einwandfreien Entnahmestellen und mit desinfizierten Probenahmeventilen. Bei Abschaltungen sind betroffene Leitungsabschnitte drucklos zu machen, gegen Rückfluss zu sichern und vor Verunreinigung abzuschotten.

  • Reinigungs und Desinfektionsmaßnahmen: Reinigung und Desinfektion der TrinkwasserInstallation erfolgen gemäß den einschlägigen technischen Regeln (z. B. DVGWArbeitsblätter W 557, W 291) sowie VDI/DVGW 6023. Die verwendeten Chemikalien müssen nach § 11 TrinkwV zugelassen, präzise dosiert und ordnungsgemäß entsorgt werden. Nach jeder Desinfektion ist eine gründliche Spülung mit Trinkwasser durchzuführen, bis keine Desinfektionsmittelrückstände mehr nachweisbar sind. Anschließend ist eine hygienische Erstbeprobung an repräsentativen Entnahmestellen durchzuführen, um die einwandfreie Wasserbeschaffenheit zu bestätigen.

Häufigkeit der Wartungsmaßnahmen: Die Häufigkeit der Wartungs und Prüfmaßnahmen richtet sich nach Herstellerangaben, Wartungsplan, Gefährdungsbeurteilung und den gesetzlichen Anforderungen.

Typische Intervalle sind:

  • Sichtkontrollen und Spülungen: monatlich bis jährlich, abhängig von der Nutzung und dem Hygieneplan.

  • Temperaturkontrollen (Heißwasser ≥ 60 °C, Kaltwasser ≤ 25 °C): monatlich

  • Beprobungen nach Trinkwasserverordnung (z. B. Legionellen, mikrobiologische Parameter): gemäß Probenahmeplan, i. d. R. jährlich oder in kürzeren Intervallen bei erhöhtem Risiko.

  • Prüfung von Sicherheitsarmaturen (Systemtrenner, Druckminderer, Sicherheitsventile): mindestens jährlich durch befähigte Personen.

  • Reinigung und Desinfektion: nach Bedarf, insbesondere bei mikrobiologischen Auffälligkeiten, bei längerem Stillstand oder nach Instandsetzungsarbeiten.

Anhang A: Raumbuch "Trinkwasser"- Ein Raumbuch enthält für jedes Gebäude oder Grundstück folgende Informationen:

  • Baujahr, Art der Nutzung und Raumbezeichnung.

  • Angaben zur TrinkwasserInstallation: Leitungsführung, Dimensionen und Materialien, Lage von Armaturen und Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Systemtrenner, Filter, Druckminderer).

  • Entnahmestellen (z. B. Waschtischarmaturen, Dusch und Wannenfüllarmaturen, Urinale/WCs, Küchenarmaturen, Geräteanschlüsse für Geschirrspüler und Waschmaschinen) einschließlich Anzahl, Nennvolumenstrom, Typ und Nutzungsfrequenz; besondere Einrichtungen wie Probenahmeventile, Sicherheitseinrichtungen (z. B. Sicherheitsventile, thermische Ablaufsicherungen) sowie Anbindungsstellen für Löschwasser und Wandhydranten.

  • Technische Ausstattung: Pumpen, Druckerhöhungsanlagen, Warmwasserspeicher/-bereiter, Wasseraufbereitungsanlagen, Filter, Mess und Regelungseinrichtungen.

  • Hygienerelevante Informationen: Kalt und Warmwassertemperaturen, Stagnationsrisiken in einzelnen Leitungsabschnitten, kritische Leitungsstrecken (z. B. Totleitungen), regelmäßige Spülintervalle und festgelegte Probenahmestellen.

Nutzer sollten über Folgendes informiert werden:

  • Trinken Sie nur frisches Wasser: Nach mehr als vier Stunden Stillstand darf das erste Stagnationswasser nicht zum Trinken oder zur Speisenzubereitung verwendet werden; lassen Sie es ablaufen, bis das Wasser spürbar kühler (Kaltwasser < 25 °C) beziehungsweise heißer (Warmwasser > 55 °C) wird.

  • Bei längerer Abwesenheit: Bei Abwesenheiten von vier Stunden bis zu zwei Tagen genügt es, das Stagnationswasser ablaufen zu lassen. Bei Abwesenheiten von mehr als zwei Tagen sind an allen Entnahmestellen warmes und kaltes Wasser jeweils mindestens fünf Minuten lang laufen zu lassen. Selten genutzte Zapfstellen sollten mindestens alle 72 Stunden gespült werden. Wenn Sie länger als sieben Tage abwesend sind, veranlassen Sie, dass jemand das regelmäßige Spülen übernimmt.

  • Keine eigenmächtigen Installationen: Installieren Sie keine zusätzlichen Anschlüsse, Armaturen oder Geräte an der Trinkwasser-Installation ohne Rücksprache mit dem zuständigen Betreiber oder einem eingetragenen Installationsunternehmen. Veränderungen und Reparaturen dürfen nur durch hierzu befugte Fachbetriebe ausgeführt werden.

  • Veränderungen melden: Melden Sie sofort jede Auffälligkeit, z. B. ungewöhnlichen Geruch, Geschmack oder Farbe des Wassers, und auch dann, wenn nach spätestens drei Litern Auslaufvolumen kein kaltes oder heißes Wasser erreicht wird. Reinigen und entkalken Sie regelmäßig Strahlregler, Brauseschläuche und Duschköpfe.

Anhang C: Notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene im Falle längerer Abwesenheit

Notwendige Maßnahmen zum Erhalt der Trinkwasserhygiene bei längerer Abwesenheit Bei längerer Abwesenheit (z. B. Urlaub, saisonale Schließungen) sind folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Alle Entnahmestellen vor Beginn der Abwesenheit durchspülen und nur bei mikrobiologischen Auffälligkeiten nach DVGW W 557 desinfizieren; selten genutzte Armaturen mindestens alle 72 Stunden spülen.

  • Nach der Rückkehr an jeder Entnahmestelle zuerst so lange spülen, bis sich die Temperatur am Auslass stabilisiert und warmes Wasser > 55 °C bzw. kaltes Wasser < 25 °C erreicht wird; bei Abwesenheiten von mehr als zwei Tagen sollte warmes und kaltes Wasser mindestens fünf Minuten lang laufen.

  • Bei längerem Stillstand oder Verdacht auf hygienische Beeinträchtigungen ggf. eine mikrobiologische Untersuchung (z. B. Legionellenuntersuchung) durch ein akkreditiertes Labor durchführen lassen.

  • Bei frostgefährdeten Leitungen Maßnahmen gegen Einfrieren treffen, z. B. Entleerung, Beheizung oder Dämmung der betroffenen Leitungsabschnitte.

  • Bei Abwesenheiten von mehr als sieben Tagen eine beauftragte Person bestimmen, die die regelmäßige Spülung der Entnahmestellen übernimmt, um Stagnation zu vermeiden.