Druckbeaufschlagte Belüfter mit Rückflussverhinderer Typ LB
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Druckbeaufschlagte Belüfter mit nachgeschaltetem Rückflussverhinderer (Typ LB)
Druckbeaufschlagte Belüfter mit nachgeschaltetem Rückflussverhinderer (Typ LB) sind wesentliche Sicherungsarmaturen in Trinkwasserinstallationen. Sie dienen der Druckregulierung und verhindern Verunreinigungen des Trinkwassers durch Rückfließen. Diese Armaturen gewährleisten eine hygienisch einwandfreie Wasserversorgung und schützen die gesamte Trinkwasseranlage gemäß den geltenden deutschen Bau- und Sanitärstandards.
Im Facility Management unterliegen solche Komponenten strengen Vorgaben der EU-Bauproduktenverordnung – Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Construction Products Regulation, CPR) in der Fassung der Neufassung Verordnung (EU) 2024/3110 – sowie der Landesbauordnungen (z. B. der Hamburgischen Bauordnung, HBauO). Die nachfolgende Übersicht stellt alle erforderlichen Dokumente zusammen, die für Einbau, Zulassung und Betrieb dieser Produkte vorliegen müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass in allen Gebäudetypen die technische Zuverlässigkeit, Trinkwasserhygiene und rechtliche Konformität der Installation gewährleistet sind.
Druckbeaufschlagter Belüfter Typ LB – Sicherheit
- Zertifikat
- Technische
- Bewertungsdokument
- Dokumentation
- Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweis
- Zulassung
Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (Bauprodukte)
| Bereich | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Zertifikat der Leistungsbeständigkeit – Bauprodukte |
| Zweck & Umfang | Bestätigt, dass das Produkt die deklarierten Leistungsmerkmale nach EU-harmonisierten Normen erfüllt und unter kontinuierlicher Werksproduktionkontrolle gleichbleibend hergestellt wird. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011 (BauPVO) |
| Wesentliche Inhalte | • Harmonisierte Produktnorm (z. B. EN 1717, EN 15091 oder gleichwertig) |
| Verantwortliche Stelle | Produktzertifizierungsstelle (notifizierte Stelle nach EU-BauPVO) |
| Praktische Hinweise | Muss vor Anbringung der CE-Kennzeichnung vorliegen und in der technischen Baudokumentation hinterlegt sein. Dient als Nachweis bei Produktabnahmen, Audits oder Abnahmeinspektionen. |
Ausführliche Erläuterung
Dieses Zertifikat belegt die Einhaltung harmonisierter europäischer Leistungsanforderungen. Es wird von einer notifizierten Prüfstelle ausgestellt und stellt sicher, dass druckbeaufschlagte Belüfter und Rückflussverhinderer dauerhaft konsistente Funktions- und Sicherheitskriterien erfüllen. Gemäß der EU-Bauproduktenverordnung sind bestimmte sicherheitsrelevante Bauprodukte einer unabhängigen Überwachung zu unterziehen; das Zertifikat der Leistungsbeständigkeit dokumentiert die erfolgreiche Typprüfung des Produkts sowie die fortlaufende Überwachung der Produktionsqualität. Der Facility Manager muss dieses Zertifikat bereits bei der Beschaffung prüfen, um sicherzustellen, dass nur konforme und zertifizierte Armaturen in die Trinkwasserinstallation eingebaut werden. Vor Ort dient das Dokument als Bestandteil der technischen Unterlagen des Gebäudes und als Nachweis gegenüber Behörden oder Auditoren, dass die betreffende Sicherungsarmatur EU- und deutschlandweit zugelassen ist.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
| Bereich | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Europäische Technische Bewertung (ETA) – Bauprodukt |
| Zweck & Umfang | Bietet eine EU-weite Leistungsbewertung für Produkte ohne harmonisierte Norm und ermöglicht so die CE-Kennzeichnung. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011 (BauPVO) |
| Wesentliche Inhalte | • Produktidentifikation und Herstellerangaben |
| Verantwortliche Stelle | Technische Bewertungsstelle (EOTA-Mitglied) |
| Praktische Hinweise | Relevant für spezialisierte oder innovative Ausführungen von Belüftern/Rückflussverhinderern. Wird der Baudokumentation beigefügt und bei Bauanträgen oder internen Qualitätsprüfungen geprüft. |
Ausführliche Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) eröffnet einen Konformitätsweg für Bauprodukte mit neuartigen oder nicht genormten Eigenschaften. Wenn für einen druckbeaufschlagten Belüfter mit Rückflussverhinderer keine harmonisierte EN-Norm existiert, kann der Hersteller eine ETA beantragen. Darin wird auf EU-Ebene bescheinigt, dass das Produkt definierte Leistungsmerkmale erreicht, die den europäischen Grundanforderungen an Bauwerke entsprechen. Für den Facility Manager bedeutet eine vorhandene ETA, dass auch Spezialkomponenten ohne Normabdeckung sicher und geprüft in der gesamten EU eingesetzt werden dürfen. Insbesondere in sensiblen Bereichen – etwa Krankenhäusern, Laboren oder der Lebensmittelindustrie mit erhöhten Hygieneanforderungen – gewährleistet die ETA, dass auch innovative Sicherungsarmaturen den notwendigen Sicherheits- und Qualitätsstandards genügen. Die ETA-Unterlagen sollten als Teil der Projekt- und Anlagendokumentation aufbewahrt werden und können bei behördlichen Kontrollen als Nachweis der europäischen Konformität vorgelegt werden.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Bereich | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) – Bauprodukt |
| Zweck & Umfang | Definiert die Prüfverfahren und Leistungskriterien, nach denen Produkte im ETA-Verfahren bewertet werden. Bildet die technische Grundlage für die Leistungseinschätzung. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | • Produktfamilie und Anwendungsbereich der Bewertung |
| Verantwortliche Stelle | Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA) |
| Praktische Hinweise | Wird der ETA als Anlage beigefügt bzw. in der technischen Dokumentation referenziert. Sorgt für einheitliche Bewertungsmethoden in allen EU-Mitgliedstaaten und Nachvollziehbarkeit der Prüfergebnisse. |
Technische Dokumentation – spezifisches Bauprodukt
| Bereich | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Technische Dokumentation – spezifisches Bauprodukt |
| Zweck & Umfang | Versammelt alle technischen Details, Leistungsdaten und Herstellernachweise, die für Zulassung, Einbau und Instandhaltung des Produkts erforderlich sind. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011; DIN 18379–18386 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Konstruktionszeichnungen und Produktspezifikationen |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller (Erstellung); Facility Manager (Archivierung und Vorlagebereitschaft) |
| Praktische Hinweise | Erforderlich für Projektdokumentation, Inbetriebnahmeprotokolle und Gewährleistungsansprüche. Ist im technischen Anlagendossier des Gebäudes aufzubewahren. |
Ausführliche Erläuterung
Die technische Dokumentation stellt sicher, dass die Eigenschaften und Einsatzgrenzen des Produkts lückenlos nachvollziehbar sind. Sie umfasst unter anderem Konstruktionszeichnungen, Datenblätter und Prüfnachweise des Herstellers. Im Kontext eines druckbeaufschlagten Belüfters mit Rückflussverhinderer werden hier beispielsweise der zulässige Betriebsdruck, der maximale Durchfluss, Materialien (mit Trinkwasser-Zulassung) sowie Details zur Einbaulage und Wartungshinweise festgehalten. Gemäß den Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB/C) – etwa den ATV-DIN-Normen der Reihe 18379 ff. – ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Bauherrn bzw. Facility Manager umfassende technische Unterlagen zu übergeben. Für den Facility Manager dienen diese Dokumente als Grundlage, um den korrekten Einbau zu überprüfen, den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten und spätere Wartungs- oder Kalibrierungsarbeiten genau nach Herstellervorgaben durchzuführen. Zudem sind sie wichtig, um im Gewährleistungs- oder Schadensfall technische Details belegen zu können.
EG-Konformitätserklärung – Bauprodukt
| Bereich | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | EG-Konformitätserklärung – Bauprodukt |
| Zweck & Umfang | Bestätigt rechtsverbindlich die Übereinstimmung des Produkts mit den einschlägigen EU-Richtlinien und harmonisierten Normen und berechtigt zur Anbringung der CE-Kennzeichnung. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); Verordnung (EU) 305/2011 |
| Wesentliche Inhalte | • Produktbezeichnung und Modell |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Pflichtdokument für alle CE-gekennzeichneten Produkte. Im CE-Dokumentenarchiv der Einrichtung aufzubewahren. Wird bei externen Compliance-Prüfungen angefordert und überprüft. |
Ausführliche Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung (auch CE-Konformitätserklärung genannt) wird vom Hersteller ausgestellt und erklärt, dass das Bauprodukt alle anwendbaren europäischen Rechtsvorschriften einhält. Mit dieser Erklärung bestätigt der Hersteller unter anderem die Einhaltung der BauPVO sowie gegebenenfalls weiterer relevanter EU-Richtlinien (z. B. Druckgeräterichtlinie, Trinkwasserrichtlinie oder EMV-Vorschriften, sofern anwendbar). Sie enthält Informationen zum konkreten Produkt (Typ, Modell), die Liste der angewendeten harmonisierten Normen und der erfüllten gesetzlichen Anforderungen. Durch die Unterschrift übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität und die Richtigkeit der angegebenen Leistungen. Im Facility Management ist diese Erklärung vor der Installation zwingend einzufordern – sie gewährleistet, dass nur CE-gekennzeichnete, gesetzeskonforme Produkte in die Gebäudetechnik integriert werden. Die Konformitätserklärung wird typischerweise vom Betreiber zusammen mit anderen Geräteunterlagen über die gesamte Betriebsdauer archiviert, um bei Audits oder Behördenkontrollen schnell nachweisen zu können, dass alle installierten Komponenten den EU-Vorschriften entsprechen.
Leistungserklärung (DoP) – Bauprodukt/Maschine
| Bereich | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) – Bauprodukt/Maschine |
| Zweck & Umfang | Legt die wesentlichen Leistungskennwerte des Produkts in messbarer Form offen und gewährleistet Transparenz sowie Vergleichbarkeit auf dem EU-Binnenmarkt. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386 (VOB/C); DGUV-I 208-026 |
| Wesentliche Inhalte | • Produkttyp und eindeutige Identifikationsnummer |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller |
| Praktische Hinweise | Jeder gelieferten Einheit muss eine Leistungserklärung beiliegen (bzw. elektronisch verfügbar sein). Der Facility Manager archiviert sie für mindestens zehn Jahre. Dient zur Überprüfung der Leistungswerte bei Audits und im Gewährleistungsfall. |
Ausführliche Erläuterung
Die Leistungserklärung ist ein zentrales Dokument der BauPVO und listet die vom Produkt erreichten Leistungsmerkmale anhand standardisierter Prüfverfahren auf. Für einen Pressurized Aerator mit Rückflussverhinderer (Typ LB) werden in der DoP beispielsweise Angaben gemacht zu Durchflusskapazität (z. B. in Litern pro Minute), Druckverlust, zulässigem Betriebsdruck, der Klassifizierung der Rückflusssicherung (gemäß EN 1717 Kategorie/Typ) und anderen wesentlichen Eigenschaften. Diese quantifizierten Angaben ermöglichen es dem Facility Manager, Produkte verschiedener Hersteller objektiv zu vergleichen und die Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck (etwa den Schutz vor Flüssigkeitskategorie 3 oder 4 gemäß EN 1717) zu beurteilen. Gemäß Bauproduktenverordnung muss der Hersteller die Leistungserklärung zusammen mit einer technischen Dokumentation mindestens zehn Jahre lang aufbewahren. Auch der Facility Manager sollte die DoP im Anlagenordner ablegen, da sie bei internen Qualitätsprüfungen oder externen Kontrollen als Nachweis dient, dass die verbauten Armaturen die deklarierten Leistungen erbringen. Im Falle von Gewährleistungsansprüchen kann die Leistungserklärung zudem herangezogen werden, um zugesicherte Produkteigenschaften nachzuweisen.
Verwendbarkeitsnachweis – individuelles Bauprodukt
| Bereich | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Verwendbarkeitsnachweis – individuelles Bauprodukt |
| Zweck & Umfang | Bestätigt, dass das Produkt für ein spezifisches Bauvorhaben unter der geltenden Landesbauordnung sicher und funktionstauglich ist. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | HBauO (Hamburgische Bauordnung); DIN 18379–18421 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Produktbeschreibung und vorgesehene Funktion |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller (Erstellung technischer Nachweise); Facility Manager bzw. Bauherr (Einreichung und Dokumentation) |
| Praktische Hinweise | Erforderlich beim Einsatz kundenspezifischer oder nicht standardisierter Belüftungssysteme. Wird in die objektspezifischen Baugenehmigungsunterlagen aufgenommen und dort dauerhaft verwahrt. |
Ausführliche Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall ist immer dann notwendig, wenn ein Bauprodukt weder über eine harmonisierte CE-Kennzeichnung noch über eine allgemeine Zulassung verfügt, aber dennoch verbaut werden soll. Die Landesbauordnungen, z. B. § 20 HBauO, schreiben in solchen Fällen eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) vor. Diese wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde projektbezogen erteilt und bestätigt die sichere Verwendbarkeit des spezifischen Produkts unter definierten Auflagen. Im Fall eines modifizierten oder neuartigen Belüftersystems würde der Hersteller technische Nachweise (Prüfberichte, Gutachten) bereitstellen, anhand derer ein Sachverständiger oder die Behörde die Eignung beurteilt. In der ZiE bzw. dem Verwendbarkeitsnachweis sind oft Bedingungen festgelegt – etwa besondere Montagevorschriften, Prüfintervalle oder eine erforderliche Überwachung durch Sachkundige. Der Facility Manager muss sicherstellen, dass dieser Nachweis in den Bauvorlagen des Projekts dokumentiert und für spätere Prüfungen verfügbar ist. Bei Begehungen oder Audits dient er als Beleg dafür, dass auch nicht serienmäßige Komponenten rechtskonform und sicher in Betrieb sind.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) – DIBt
| Bereich | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel/-art | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) – Bauprodukt |
| Zweck & Umfang | Bestätigt, dass das Produkt die Anforderungen des deutschen Baurechts (Sicherheit, Hygiene, technische Eignung) erfüllt. Erforderlich für Produkte, die nicht unter harmonisierte EU-Normen fallen. |
| Zugehörige Vorschriften/Normen | HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Wesentliche Inhalte | • Zulassungsnummer und ausstellende Behörde (DIBt) |
| Verantwortliche Stelle | DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) |
| Praktische Hinweise | Muss vor Einbau des Produkts vorliegen. Ist vom Facility Manager dauerhaft in der Objektdokumentation aufzubewahren und wird bei Compliance-Prüfungen regelmäßig eingefordert. |
Ausführliche Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist in Deutschland ein zentraler Nachweis der Verwendbarkeit eines Bauprodukts. Sie wird vom DIBt erteilt, wenn für das Produkt keine EU-harmonisierten Regeln greifen und nationale Anforderungen zu erfüllen sind. In der abZ sind alle bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Produkts beschrieben – zum Beispiel die hygienische Eignung für Trinkwasser, mechanische Belastbarkeiten oder der Schutz vor Korrosion. Außerdem legt die Zulassung genau fest, unter welchen Bedingungen das Produkt verbaut und betrieben werden darf (z. B. zulässige Druckbereiche, regelmäßige Funktionsprüfungen, Kennzeichnungspflichten). AbZ-Dokumente haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer (meist fünf Jahre) und können vom Hersteller verlängert werden. Für den Facility Manager ist die abZ ein unverzichtbares Dokument vor dem Einbau: Sie muss geprüft werden, um sicherzustellen, dass z. B. ein Belüfter mit Rückflussverhinderer (Typ LB) in Deutschland überhaupt verbaut werden darf. Im laufenden Betrieb wird die abZ in den technischen Unterlagen des Gebäudes aufbewahrt. Bei behördlichen Inspektionen oder technischen Sicherheitsprüfungen dient sie als nationaler Konformitätsnachweis und gibt Auskunft darüber, dass die eingesetzte Armatur alle deutschen Bau- und Trinkwasserbestimmungen erfüllt.
