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Wiederinbetriebnahme der Trinkwasser-Installation

Facility Management: Trinkwasser » Außerbetriebnahme » Wiederinbetriebnahme

Die Wiederinbetriebnahme von Trinkwasseranlagen stellt Unternehmen vor Herausforderungen hinsichtlich der Sicherheit und Effizienz

Die Wiederinbetriebnahme von Trinkwasseranlagen stellt Unternehmen vor Herausforderungen hinsichtlich der Sicherheit und Effizienz

Um diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, ist eine umfassende Planung und Vorbereitung von großer Bedeutung. Dies umfasst unter anderem eine gründliche Reinigung, Desinfektion und Spülung der Anlagen sowie eine Überprüfung der technischen Komponenten.

Wiederinbetriebnahme von Wasserversorgungsanlagen

WIEDERINBETRIEBNAHME DER TRINKWASSER-INSTALLATION

Es ist erforderlich, sämtliche durchgeführten Arbeitsschritte und Maßnahmen zu dokumentieren und gegebenenfalls zusammen mit den Ergebnissen von chemischen oder mikrobiologischen Kontrolluntersuchungen im Betriebsbuch festzuhalten.

MASSNAHMEN IM RAHMEN DER WIEDERINBETRIEBNAHME

Die Art und der Umfang sämtlicher notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen müssen individuell im Instandhaltungsplan gemäß VDI 3810 Blatt 2*VDI 6023 Blatt 3, Abschnitt 7 festgelegt werden, wobei die Gefährdungsmöglichkeiten und die Angaben der Hersteller der Anlagen, Armaturen oder Apparate berücksichtigt werden.

Vor und nach der Wiederinbetriebnahme sind wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen in Form von Inspektion, Wartung, Instandsetzung oder Verbesserung durchzuführen. Die Durchführung dieser Maßnahmen muss gemäß DIN EN 806-5, VDI 3810 Blatt 2*VDI 6023 Blatt 3 und den jeweiligen Herstellerangaben erfolgen. Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim Service Provider, und alle Aktivitäten sind im Betriebsbuch zu dokumentieren.

Vor der Wiederinbetriebnahme wird empfohlen, alle instandhaltungsrelevanten Bauteile der Trinkwasser-Installation zu inspizieren und gegebenenfalls instand zu setzen, wie z. B. Druckminderer, Absperreinrichtungen, Druck- und Temperaturanzeigen. Gemäß DIN EN 806-5 ist vor der Wiederinbetriebnahme eine Reinigung der Trinkwasserspeicher durchzuführen.

Bei Verschleißteilen wie Strahlreglern, Handbrausen und Brauseschläuchen wird empfohlen, diese nach längerer Nichtnutzung auszutauschen.

Vor der Wiederinbetriebnahme wird empfohlen zu prüfen, ob die notwendigen Bauteile (Probenahmeventile, Regulierventile für die Einrichtung eines hydraulischen Abgleichs der Zirkulation usw.) in ausreichendem Maße vorhanden sind und sich an der richtigen Position befinden. Fehlende oder ungeeignete Bauteile sollten vor der Wiederinbetriebnahme nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Wichtiger Hinweis:

Es ist unerlässlich, dass die Verantwortlichen gemäß § 17 Abs. 1 TrinkwV dafür Sorge tragen, dass die Trinkwasserinstallationen technisch und hygienisch in einwandfreiem Zustand gehalten werden.

WIEDERINBETRIEBNAHME DER TRINKWASSER-INSTALLATION

Die Festlegung von Art und Umfang aller erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen erfolgt individuell im Instandhaltungsplan gemäß VDI 3810 Blatt 2*VDI 6023 Blatt 3, Abschnitt 7, unter Berücksichtigung der Gefährdungsmöglichkeiten und der Herstellerangaben der Anlagen, Armaturen oder Apparate.

Wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen in Form von Inspektion, Wartung, Instandsetzung oder Verbesserung sollten vor und nach der Wiederinbetriebnahme durchgeführt werden. Die Ausführung dieser Maßnahmen erfolgt gemäß DIN EN 806-5, VDI 3810 Blatt 2*VDI 6023 Blatt 3 und den entsprechenden Herstellerangaben. Die Durchführung ist im Betriebsbuch zu dokumentieren und obliegt dem Service Provider.

Vor der Wiederinbetriebnahme wird empfohlen, sämtliche für die Instandhaltung relevanten Bauteile der Trinkwasser-Installation zu inspizieren und gegebenenfalls instand zu setzen, beispielsweise Druckminderer, Absperreinrichtungen, Druck- und Temperaturanzeigen.

Die Reinigung der Trinkwasserspeicher vor der Wiederinbetriebnahme ist gemäß DIN EN 806-5 vorzunehmen.

Bei Verschleißteilen wie Strahlreglern, Handbrausen und Brauseschläuchen wird empfohlen, diese nach längerer Nichtnutzung auszutauschen.

Vor der Wiederinbetriebnahme ist es ratsam zu prüfen, ob die erforderlichen Bauteile (Probenahmeventile, Regulierventile zur Einrichtung eines hydraulischen Abgleichs der Zirkulation usw.) in ausreichendem Maße vorhanden sind und sich an der richtigen Position befinden. Fehlende oder ungeeignete Bauteile sollten vor der Wiederinbetriebnahme nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Wichtiger Hinweis

Es ist unabdingbar, dass Trinkwasser Installationen von den hierfür Verantwortlichen gem. § 17 Abs. 1 TrinkwV in technisch und hygienisch einwandfreiem Zustand gehalten werden.

MASSNAHMEN ZUR WIEDERINBETRIEBNAHME

Bei der Wiederinbetriebnahme sind die Betriebseinstellungen gemäß der ursprünglichen Planung vorzunehmen. Diese Einstellungen sollten mit dem Raumbuch abgestimmt werden.

Wenn die Trinkwasserinstallation nach einer maximalen Betriebsunterbrechung von 7 Tagen wieder in Betrieb genommen wird, genügt es, das Wasser an jeder Entnahmestelle mindestens fünf Minuten lang fließen zu lassen. Es ist wichtig, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um eine ausreichende Durchströmung der Verteilleitungen sicherzustellen (siehe Abschnitt 4.1). Die Spülung wird sowohl in der Kalt- als auch in der Warmwasserleitung separat durchgeführt.

Für die Wiederinbetriebnahme nach maximal 4 Wochen ist gemäß DVGW W 557 (A) ein kompletter Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Trinkwasser erforderlich.

Bei einer Spülung werden im Gegensatz zum Wasseraustausch Strahlregler oder Duschköpfe an den Entnahmestellen, die die Fließgeschwindigkeit verringern können, entfernt.

Wenn die Anlage für einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen bis zu 6 Monaten außer Betrieb genommen wurde, sollte zusätzlich zur Spülung nach DVGW W 557 (A) eine mikrobiologische Kontrolluntersuchung in den Kalt- und Warmwasserleitungen durchgeführt werden. Dies dient dazu, mögliche nachteilige Veränderungen der Trinkwasserqualität aufgrund der anhaltenden Stagnation festzustellen.

TRINKWASSERERWÄRMER MIT ZIRKULIERENDEM SYSTEM

Bei der Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasserinstallation sollte die Wärmezufuhr wieder aktiviert oder die Trinkwassererwärmung eingeschaltet werden. Um sicherzustellen, dass die Wassertemperatur während der Aufheizphase rasch die erforderlichen 60 °C erreicht, empfiehlt es sich, Speicher-Trinkwassererwärmungsanlagen gegebenenfalls vor der Aktivierung des Zirkulationssystems vollständig zu erwärmen. Insbesondere bei Speicher-Trinkwassererwärmern mit einem Fassungsvermögen von über 400 Litern müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, beispielsweise Umwälzung oder gleichmäßige Erwärmung der einzelnen Speicher, um sicherzustellen, dass das Trinkwasser gleichmäßig an allen Stellen erwärmt wird. Die Einhaltung etwaiger Leistungsbedingungen und Anforderungen sollte im Einklang mit dem System überwacht werden.

Nachdem die Speicher vollständig aufgeheizt wurden (bis auf 60 °C), kann das Zirkulationssystem wieder in Betrieb genommen werden. Sobald die Maximaltemperatur (≥ 55 °C) beim Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer erreicht ist, sollte daraufhin ein vollständiger Wasseraustausch in sämtlichen Einzelanschluss- und Verteilleitungen mit einem Wasserinhalt von unter 3 Litern, die nicht in die Zirkulation eingebunden sind, durch Entnahme bis zur Erreichung der Temperaturkonstanz durchgeführt werden.

Zur Dokumentation der fachgerechten Wiederinbetriebnahme der Trinkwassererwärmung und des zirkulierenden Systems sind Temperaturmessungen an den endständigen Entnahmestellen durchzuführen und im Betriebsbuch zu dokumentieren (siehe Anhang B).

DEZENTRALE TRINKWASSERERWÄRMER

Dezentrale Trinkwassererwärmer, sei es als Speicher- oder Durchflusssystem ohne zirkulierendes System, für Einzel- oder Gruppenversorgung (z. B. Durchlauferhitzer und Wohnungsstationen), sollten eingeschaltet werden und wenn möglich auf eine Zieltemperatur von 60 °C eingestellt werden. Danach sollten alle Wasserentnahmestellen, einschließlich PWH, bis zur Erreichung der Temperaturstabilität durchgespült werden. Nach dem Spülvorgang sollten die Einstellungen für den normalen Betrieb wiederhergestellt werden.

WEITERFÜHRENDE MASSNAHMEN NACH DER WIEDERINBETRIEBNAHME

Nach einer Phase der Inaktivität und nachfolgender Spülung oder Nutzung können sich durch veränderte Strömungsverhältnisse in den Leitungen Ablagerungen, Inkrustierungen und sogar Biofilm lösen und transportieren. Diese könnten sich dann beispielsweise auf Feinsieben, Eckventilen, Rückflussverhinderern oder Verbrühschutzvorrichtungen an Entnahmearmaturen ablagern oder blockieren. Dies kann zu Störungen und erhöhter Keimbelastung führen. Aus diesem Grund wird empfohlen, nach dem Spülvorgang die Feinsiebe zu inspizieren und bei Bedarf zu reinigen oder auszutauschen. Ebenso sollte eine Funktionsprüfung von Eckventilen, Armaturenrückflussverhinderern und Verbrühschutzthermostaten durchgeführt werden.

Nach der Spülung sollte der Filter am Hauswassereingang rückgespült oder der Filtereinsatz ausgetauscht werden. Falls eine Enthärtungsanlage vorhanden ist, empfiehlt sich eine manuelle Regeneration durchzuführen.

Auch Filter und Wasserbehandlungseinheiten, beispielsweise in leitungsgebundenen Kaffeemaschinen oder Wasserspendern, sollten überprüft werden. Diese müssen oft in regelmäßigen Abständen und nach längeren Stillstandszeiten gewechselt werden. Hierbei sind die Empfehlungen der Hersteller zu beachten.

Bei umfangreichen und weit verzweigten Trinkwasserinstallationen mit vielen Aufwärtsleitungen sollte die Temperatur in jeder der rückführenden Zirkulationsleitungen überwacht werden. Dies ermöglicht eine Überprüfung der korrekten Funktionsweise aller Zirkulationsregulierventile und -pumpen, um den erforderlichen hydraulischen Abgleich sicherzustellen.

Falls bei der Wiederinbetriebnahme die vorgegebenen Temperaturen (PWC, PWH und PWH-C) nicht erreicht werden oder andere Parameter auf technische oder betriebliche Probleme in der Trinkwasserinstallation hinweisen, sollten die Ursachen umgehend ermittelt und behoben werden.

Wichtige Aspekte der Dokumentation im Facility Management

Im Fall einer Außerbetriebnahme oder einer Änderung der Betriebsweise steht ein Protokoll gemäß Anhang A zur Verfügung. Für die Wiederinbetriebnahme steht ein entsprechendes Protokoll gemäß Anhang B zur Verfügung. Diese Protokolle sind nach dem Ausfüllen im Betriebsbuch zu hinterlegen.

FOLGENDE TEMPERATUREN SIND BEI AUSSERBETRIEBNAHME NACH DER SPÜLUNG AN EINIGEN REPRÄSENTATIVEN STELLEN ZU DOKUMENTIEREN:

  • PWC an der Übergabestelle

  • PWC am Austritt des Trinkwassererwärmers in der PWH-Leitung

  • PWC am Wiedereintritt der PWH-C-Leitung in den Trinkwassererwärmer

  • Kaltwassertemperatur an einigen repräsentativen PWC- und PWH-Entnahmestellen

FOLGENDE TEMPERATUREN SIND BEI WIEDERINBETRIEBNAHME NACH DER SPÜLUNG AN EINIGEN REPRÄSENTATIVEN STELLEN ZU DOKUMENTIEREN:

  • PWC an der Übergabestelle

  • PWH am Austritt des Trinkwassererwärmers in der PWH-Leitung

  • PWH-C am Wiedereintritt der PWH-C-Leitung in den Trinkwassererwärmer

  • PWC und PWH an einigen repräsentativen Entnahmestellen

Bewertung und Maßnahmen bei mikrobiologischen Befunden

Die mikrobiologischen Befunde, die gemäß der Tabelle analysiert wurden, müssen gemäß den rechtlichen und normativen Anforderungen gemäß TrinkwV bewertet werden. Falls mikrobiologische Parameter als Grenzwerte überschritten werden oder der technische Maßnahmenwert überschritten wird, müssen gemäß § 16 TrinkwV umgehend hygienisch/technische Untersuchungen im Sinne einer Gefährdungsanalyse gemäß VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2 durchgeführt werden.