Abwasseranlagen Betrieb und Nachweispflichten
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Abwasseranlagen– Indirekteinleitung, Errichtung/Betrieb, Selbstüberwachung, Komponenten-Instandhaltung und Nachweispflichten
Betreiberpflichten für Abwasseranlagen sind frist- und normenkonforme Umsetzung aller Pflichten zur Indirekteinleitung, Errichtung/Betrieb nach a.a.R.d.T., Selbstüberwachung, Komponenten-Inspektion/Wartung (nach DIN/EN/VDMA) sowie behördensichere Nachweisführung. Alle Arbeiten sind von qualifiziertem Personal auszuführen. Ein integrierter Jahres- und Fristenplan, KPI-Monitoring sowie definierte Eskalations- und Freigabeprozesse sind verbindlich umzusetzen. Abweichungen oder Mängel sind gemäß der beschriebenen Logik unverzüglich zu beheben; sämtliche Unterlagen sind revisionssicher zu führen und den Behörden auf Anforderung vorzulegen.
Dieses Dokument legt die Betreiberpflichten für Planung, Errichtung, Betrieb, Unterhaltung, Selbstüberwachung und Dokumentation von Abwasseranlagen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und anerkannten Regelwerken fest. Es gilt für alle Teile der Abwasserinfrastruktur, einschließlich Grundstücksentwässerung, Hebeanlagen, Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fette, Neutralisationsanlagen, Mess- und Überwachungseinrichtungen sowie baulicher Komponenten wie Dachabläufe und Notüberläufe. Ziel ist es, die vollumfängliche Rechtskonformität sicherzustellen sowie den Gewässerschutz und die Anlagensicherheit zu gewährleisten. Die Betreiberführung muss eine schadlose Abwasserbeseitigung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik garantieren und alle behördlich geforderten Nachweispflichten und Aufzeichnungen lückenlos erfüllen.
Betreiberpflichten für Abwasseranlagen
- Verbindliche
- Rollen
- Indirekteinleitung
- Errichten
- Genehmigung
- Selbstüberwachung
- Stoffverbote
- Wartung
- Schadenserfassung
- Fettabscheiderpflicht
- Leichtflüssigkeits
- Fettabscheider
- Hebeanlagen
- Qualifikation
- Bauwerksnahe
- Wartungsprogramm
- Aufbewahrung
- KPI
- Freigabemanagement
- Integrierter
- Vertragsanhänge
Verbindliche Rechts- und Normenmatrix
Die folgende Matrix ordnet die einschlägigen Gesetze, DIN- und EN-Normen sowie VDI-Richtlinien und VDMA-Positionsblätter den jeweiligen Betreiberpflichten und Anlagenkomponenten zu. Hierbei werden zum Beispiel die relevanten Abschnitte des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie die Anforderungen der Normen DIN 1986-3, DIN 4040-100 oder DIN EN 12056-4 aufgeführt. 1 zeigt die Zuordnung der Regelwerke zu den spezifischen Pflichten, wie der Indirekteinleitungs-Genehmigung, Selbstüberwachung oder den Wartungsanforderungen, sowie die betroffenen Anlagenteile (Facility-Codes).
Zuordnung der Regelwerke zu Betreiberpflichten und Anlagenkomponenten
| Regelwerk | KL | Pflichtenschwerpunkt |
|---|---|---|
| WHG | KL1 | Indirekteinleitung nur mit Genehmigung (Ausnahmen: Anzeige) |
| WHG | KL1 | Errichten, Betreiben und Unterhalten nur nach den geltenden Anforderungen |
| WHG | KL1 | Genehmigung für Bau, Betrieb und wesentliche Änderungen von Abwasserbehandlungsanlagen |
| WHG | KL1 | Selbstüberwachung der Einleitungen und Anlagen; Aufzeichnungen anfertigen, aufbewahren und vorlegen |
| DIN 1986-3 | KL2 | Stoffverbote, Trennpflichten, Temperaturgrenzen, Dränage, Leckagemeldung |
| DIN 1986-3 | KL2 | Inspektion und Wartung (Tab.1) und sichere Zugänglichkeit |
| DIN 1986-30 | KL2 | Schadenserfassung und -bewertung |
| DIN 1986-100 | KL2 | Pflicht zur Fettabscheiderinstallation; Rückstauebene prüfen |
| DIN EN 858-2 | KL2 | Wartung, Entleerung, Generalinspektionen von Leichtflüssigkeits-Abscheidern |
| DIN EN 12056-4 | KL2 | Regelmäßige Inspektion und Wartung von Hebeanlagen |
| DIN 1999-100 | KL2 | LFS-Abscheider: Verbote, Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung, Betriebstagebuch, GI |
| DIN 4040-100 | KL2 | Fettabscheider: Eigenkontrolle, Wartung, Entsorgung, Betriebstagebuch, GI, Dichtheitsprüfung |
| VDI 3810-2 / 6023-3 | KL2 | Sicherstellung der Qualifikation des beauftragten Personals |
| VDI 6200 | KL2 | Regelmäßige Kontrollen baulicher Anlagen (z. B. Dachabläufe, Notüberläufe) |
| VDMA 24186-6 | KL3 | Wartung sanitärtechnischer Anlagen (Rohrleitungen, Abläufe, Rückstauorgane, Pumpen) |
| VDMA 24186-2 | KL3 | Wartung heiztechnischer Anlagen (z. B. Neutralisationsanlagen) |
Rollen, Verantwortlichkeiten, Qualifikation (RACI)
Die Tabelle verwendet das RACI-Modell, um Verantwortlichkeiten für die verschiedenen Betreiberpflichten zuzuordnen. Der Betreiber (A) trägt die Gesamtverantwortung, während die Anlagenverantwortlichen (R) die konkreten Arbeiten durchführen oder überwachen. Fachfirmen und Prüf-/Messstellen werden bei Bedarf einbezogen (C), etwa für zugelassene Prüfungen. Das Facility Management bzw. CAFM (C) übernimmt unterstützende Aufgaben und Dokumentation.
RACI-Matrix für Betreiberpflichten
| Pflichtfeld | Betreiber (A) | Anlagenverantwortl. (R) | Fachfirma (C) | Prüf-/Messstelle (C) | FM/CAFM (C) |
|---|---|---|---|---|---|
| Indirekteinleitgenehmigung/Anzeige (WHG §58) | A | R | C | C | C |
| Errichten/Betrieb nach a.a.R.d.T. (WHG §60) | A | R | R | – | C |
| Genehmigung Abwasserbehandlung/Änderung (WHG §60 Abs.3) | A | R | C | C | C |
| Selbstüberwachung/Records (WHG §61) | A | R | C | R | R |
| Inspektion/Wartung (DIN 1986-3 / EN 12056-4) | A | R | R | – | C |
| Abscheiderpflichten (DIN 1999-100 / DIN 4040-100 / EN 858-2) | A | R | R | R (GI) | C |
| Qualifikation (VDI 3810-2 / 6023-3) | A | R | R | – | C |
| Bauwerkskontrollen (VDI 6200) | A | R | R | – | C |
Indirekteinleitung – Genehmigung/Anzeige (WHG § 58 Abs. 1)
Die Einleitung von wassergefährdenden Stoffen in die öffentliche Kanalisation ist nur mit behördlicher Genehmigung zulässig; in Ausnahmefällen genügt eine Anzeige. Der Betreiber bereitet einen Antrag bzw. eine Anzeige vor, in der die einzuleitenden Medien, Mengen und Inhaltsstoffe sowie ein Konzept zur ggf. notwendigen Vorbehandlung beschrieben sind. Im Bescheid werden Einleitbedingungen (z. B. Grenzwerte, Messstellen, Berichtspflichten) festgelegt, die verbindlicher Bestandteil der Betriebsanweisungen werden. Die Einhaltung dieser Auflagen wird durch Eigenkontrollen und regelmäßige Berichte (z. B. Monats- oder Quartalsberichte) sichergestellt.
Prozessschema Indirekteinleitung
| Schritt | Inhalt | Output/Nachweis |
|---|---|---|
| Antrag/Anzeige | Beschreibung der einzuleitenden Medien, Volumina, Inhaltsstoffe, Vorbehandlung | Antrag/Anzeigeakte |
| Auflagenübernahme | Zustimmung zu Grenzwerten, Messstellen, Berichtspflichten aus dem Bescheid | Betriebsanweisung |
| Betrieb/Überwachung | Eigenkontrolle der Einleitqualität, Messungen, Berichterstattung | Monats-/Quartalsberichte |
| Änderung/Erweiterung | Neue Anzeige oder Genehmigungsantrag bei Änderungen der Anlage | Änderungsbescheid |
Errichten, Betreiben und Unterhalten
Nach WHG § 60 Abs. 1 dürfen Abwasseranlagen nur entsprechend den geltenden Anforderungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) errichtet, betrieben und gewartet werden. Der Betreiber stellt dies durch formale Planungsfreigaben, Abnahmeprotokolle und ausführliche Betriebsanweisungen sicher. Wartungspläne legen fest, in welchen Abständen die Instandhaltungsarbeiten durchzuführen sind. Alle für den Betrieb relevanten Komponenten müssen gemäß DIN 1986-3 jederzeit sicher zugänglich gehalten werden (z. B. entlüftete und frei zugängliche Hebeanlagen und Inspektionsöffnungen).
Genehmigung für Abwasserbehandlungsanlagen
Der Bau, Betrieb oder jede wesentliche Änderung genehmigungspflichtiger Abwasserbehandlungsanlagen (z. B. Fett- oder Leichtflüssigkeitsabscheider innerhalb von Gebäuden) ist nur auf Basis eines rechtsgültigen Bescheids zulässig (WHG § 60 Abs. 3). In diesem Bescheid werden Prüffristen, Messstellen, Nachweispflichten und Entsorgungswege verbindlich festgelegt. Der Betreiber muss alle Auflagen des Bescheids in den Betriebsablauf integrieren, beispielsweise durch einen Fristenkalender. Auszugweise sind in der Tabelle beispielhafte Bescheiddaten und Auflagen aufgeführt.
Genehmigungs-/Auflagenregister (Auszug)
| Anlage | Bescheid-Nr. | Auflagen | Nächste Frist | Zuständigkeit |
|---|---|---|---|---|
| LFS-Abscheider, Gebäude 12 | ABC-1234 | Jährliche Generalinspektion; monatliche Eigenkontrolle | 01.12.2025 | Betreiber |
| Fettabscheider, Kantine | DEF-5678 | Vierteljährliche Entleerung; halbjährlicher Funktionstest | 01.03.2025 | Anlagenverantwortlicher |
| Neutralisationsanlage Chemie | GHI-91011 | Halbjährliche pH-Kalibrierung; zweijährliche Abluftmessung | 01.06.2025 | Fachfirma |
Selbstüberwachung und Aufzeichnungen
Nach WHG § 61 wird die Qualität und Funktion der Abwasseranlagen durch eine detaillierte Eigenüberwachung sichergestellt. Dabei sind sowohl die Menge, Beschaffenheit und Inhaltsstoffe des Abwassers an den Einleitstellen als auch der technische Zustand der Anlagen zu kontrollieren. Messungen (z. B. pH-Wert, Leitfähigkeit, Temperatur) und Sichtprüfungen erfolgen nach einem verbindlichen Selbstüberwachungsplan durch fachkundiges Personal. Alle Beobachtungen und Messergebnisse werden dokumentiert, regelmäßig ausgewertet und den Behörden auf Verlangen vorgelegt. In der Tabelle ist ein beispielhafter Aufbau eines Selbstüberwachungsplans dargestellt.
Selbstüberwachungsplan (Gerüst)
| Überwachungsobjekt | Parameter/Umfang | Methode | Intervall | Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Einleitstelle | Menge, pH-Wert, Leitfähigkeit, Temperatur | Kontinuierliche Messung / Logger | kontinuierlich bzw. periodisch | Messprotokolle |
| Fett-/Ölabscheider | Öl-/Fettspiegel, Schlammhöhe, Funktionsfähigkeit | Messstab / Sichtkontrolle | wöchentlich / monatlich | Betriebstagebuch |
| Hebeanlage | Betriebszyklen, Rückstau/Rückfluss, Dichtheit | Funktionsprüfung | monatlich | Prüfprotokoll |
Stoffverbote, Trennpflichten und Sonderfälle (DIN 1986-3)
Es ist sicherzustellen, dass keine wassergefährdenden oder anderweitig schädlichen Stoffe in die Abwassersysteme gelangen. Schmutz- und Niederschlagswasser sind getrennt zu halten; Fremdwasser (z. B. Grundwasser oder Dränwasser) darf nur ausnahmsweise und nach behördlicher Genehmigung eingeleitet werden. Die Abwassertemperatur an der Grundstücksgrenze sollte 35 °C nicht überschreiten. Kühlwasser ohne Kreislaufführung wird, wenn möglich, direkt in ein Oberflächengewässer geleitet und nicht in die Kanalisation. Dränagewasser darf nur mit Zustimmung der Behörde in einen Misch- oder Regenkanal bzw. ein Gewässer eingeleitet werden.
Für Kleinkläranlagen (≤ 50 Einwohnerwerte) sowie kleine Kläranlagen (≤ 1.000 EW) dürfen nur häusliche Abwässer eingeleitet werden; abflusslose Sammelgruben sind nur für häusliches oder vorbehandeltes Abwasser zulässig. Leckagen in Leitungen oder Behältern, die zu einer Gewässerverunreinigung führen können, sind unverzüglich der Behörde zu melden. Betroffene Leitungsabschnitte und Schächte sind umgehend zu reinigen und bei Bedarf instand zu setzen.
Inspektion, Wartung und Zugänglichkeit (DIN 1986-3)
Inspektionen und Wartungen an allen Abwasserkomponenten sind gemäß den Vorgaben von DIN 1986-3 sowie den Herstellerangaben durchzuführen. Dies umfasst regelmäßige Funktionsprüfungen, Sichtkontrollen und erforderliche Reinigungsarbeiten. Der Betreiber stellt sicher, dass alle für Inspektionen oder Wartungen notwendigen Anlagenbestandteile und Bedienelemente (z. B. Absperrventile, Pumpen, Abläufe) jederzeit sicher erreichbar und funktionsfähig sind. Die Tabelle fasst beispielhaft die Wartungsinhalte und Nachweise für zentrale Komponenten zusammen.
Komponenten-Wartungsrahmen (Auszug)
| Bauteilgruppe | Wartungs-/Inspektionsinhalte | Intervall | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Rohrleitungen und Zubehör | Kontrolle auf Dichtigkeit; ggf. Reinigung | planmäßig | Prüfprotokoll |
| Ablaufgarnituren (Roste, Geruchsverschlüsse) | Freihalten von Schmutz; Prüfung der Geruchsverschlussfunktion | planmäßig | Checkliste |
| Dachabläufe und Notüberläufe | Reinigung; Dichtheitsprüfung | planmäßig (vgl. VDI 6200) | Protokoll |
| Rückstauverschlüsse | Funktionsprüfung und Reinigung der Verschlussmechanismen | planmäßig | Prüfprotokoll |
| Neutralisationsanlage | Überprüfung der pH-Regelung und Füllstände | planmäßig | Prüfbericht |
| pH-Messgeräte | Kalibrierung und Funktionskontrolle | planmäßig | Kalibrierschein |
Schadenserfassung und Bewertung
Die DIN 1986-30 schreibt eine systematische Erfassung und Bewertung festgestellter Schäden an den Grundstücksentwässerungsanlagen vor. Jeder Schaden wird nach seinem Schweregrad und seiner Umweltrelevanz klassifiziert. Diese Einordnung in Schadensklassen (z. B. S1 = akute Gefährdung, S2 = Funktionsbeeinträchtigung, S3 = geringfügige Abweichung) steuert die zeitliche Priorität der Mängelbeseitigung. 7 gibt ein Beispiel für mögliche Reaktionsfristen je Schadensklasse.
Fettabscheiderpflicht und Rückstaumanalyse (DIN 1986-100)
In allen Bereichen mit fetthaltigem Abwasser – etwa Großküchen und Gastronomiebetrieben – schreibt DIN 1986-100 die Installation eines Fettabscheiders vor. Außerdem ist die Lage der Rückstauebene in den Abwasserleitungen zu ermitteln. Abweichungen oder kritische Rückstausituationen müssen durch geeignete Maßnahmen (z. B. Rückstausicherungen oder Pumpen) berücksichtigt werden.
Leichtflüssigkeits-Abscheider (DIN 1999-100; DIN EN 858-2)
Leichtflüssigkeitsabscheider müssen nach DIN 1999-100 betrieben werden. Stabile ölhaltige Emulsionen dürfen nicht in den Abscheider eingeleitet werden. Die regelmäßige Eigenkontrolle (z. B. Überprüfung von Öl- und Schlammspiegel) ist Pflicht; festgestellte Mängel sind sofort zu beseitigen. Die Wartung erfolgt nach Herstellervorgaben, und das Abscheiderinnenleben ist rechtzeitig zu entleeren und der Inhalt abfallrechtlich zu entsorgen. In ein Betriebstagebuch werden alle Inspektionen, Wartungen und Leerungen eingetragen. Vor Inbetriebnahme und in festgelegten Abständen (in der Regel alle 5 Jahre gemäß EN 858-2) ist eine Generalinspektion durchzuführen. Der Prüfbericht ist zu archivieren, und ggf. auftretende Mängel sind umgehend (ggf. in Abstimmung mit der Behörde) zu beheben.
LFS-Abscheider – Betreiberpflichten und Nachweise
| Pflicht | Normbezug | Intervall | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Eigenkontrolle | DIN 1999-100 § 12.3 | regelmäßig | Betriebstagebuch |
| Wartung | DIN 1999-100 § 12.4 / EN 858-2 (Kap. 6) | gemäß Plan | Wartungsbericht |
| Entleerung/Entsorgung | DIN 1999-100 § 12.5 / EN 858-2 (Kap. 2) | bedarfsabhängig | Entsorgungsnachweis |
| Generalinspektion | DIN 1999-100 § 12.7 / EN 858-2 (Kap. 4) | turnusgemäß (ca. 5 Jahre) | GI-Bericht |
Fettabscheider
Für Fettabscheider schreibt DIN 4040-100 regelmäßige Eigenkontrollen vor. Dabei sind Öl- und Schlammschichtdicken zu ermitteln; festgestellte Defekte sind umgehend zu beheben. Wartungen erfolgen nach Herstellerangaben (Kap. 10.4). Entleerungen sind so festzulegen, dass das Speichervermögen nicht überschritten wird (Kap. 10.5); der anfallende Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle Kontrollen, Wartungen und Entleerungen werden im Betriebstagebuch dokumentiert. Vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen ist eine Generalinspektion gemäß Kap. 10.7 durchzuführen, einschließlich Dichtheitsprüfungen. Erkenntnisse aus der Generalinspektion sind umgehend zu beseitigen.
Hebeanlagen (DIN EN 12056-4)
Abwasserhebeanlagen sind regelmäßig zu inspizieren und zu warten. Prüfpunkte sind u. a. die Dichtheit des Sammelbehälters, die Funktion des Rückstauschutzes, die Leistung und das Schaltverhalten der Pumpen sowie Zustand der Steuer- und Meldesysteme (Alarm-, Schwimmerschalter). Die Ergebnisse der Prüfungen und Wartungen werden protokolliert. Störungen an Hebeanlagen erfordern sofortige Abhilfemaßnahmen und die Bereithaltung von Notfalllösungen (z. B. Umschaltung auf einen Notbetrieb).
Qualifikation des Personals (VDI 3810-2 / VDI 6023-3)
Der Betreiber sorgt dafür, dass alle mit Abwasseranlagen betrauten Personen hinreichend qualifiziert sind. Dazu gehören Nachweise über Schulungen oder Zertifikate für Tätigkeiten wie die Wartung von Abscheidern, Betrieb von Hebeanlagen oder Bedienung von pH-Messgeräten (vgl. VDI 3810-2 und VDI 6023-3, Kap. 4.2). Die Qualifikationsnachweise sind vor Arbeitsbeginn zu prüfen und zu dokumentieren. Einsätze von Personal ohne entsprechende Fachkunde sind unzulässig.
Bauwerksnahe Kontrollen
Regelmäßige Kontrollen baulicher Anlagen nach VDI 6200 dienen der Früherkennung von Schäden oder Verschmutzungen. Insbesondere Dachflächen sowie Dachabläufe und Notüberläufe sind auf Ablagerungen und Beschädigungen zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind zu dokumentieren und fristgerecht zu beheben. Die Befunde der Kontrollen werden schriftlich festgehalten (z. B. Checklisten oder Fotos) und fließen in die Instandhaltungsplanung ein.
VDMA-Wartungsprogramm – Sanitär/Heiztechnik
Die VDMA-Positionsblätter 24186-6 (sanitärtechnische Anlagen) und 24186-2 (Heiz-/Neutralisationstechnik) liefern detaillierte Wartungsprogramme als Grundlage für die Umsetzung vor Ort. In diesen Katalogen sind Tätigkeiten, Intervalle und Abnahmebedingungen systematisch festgelegt. Wichtige Punkte sind u. a. die Reinigung und Funktionsprüfung von Rohrnetzen, Pumpen und Hebeanlagen sowie die Betriebsüberwachung von Abscheidern und Neutralisationsanlagen. 9 zeigt exemplarisch einige Kernleistungen und Nachweisarten aus dem VDMA-Positionsraster.
VDMA-Positionsrahmen (Auszug)
| VDMA-Positionsliste | Kernleistungen | Nachweis |
|---|---|---|
| 24186-6 | Reinigung/Inspektion Rohrnetz, Prüfung auf Dichtheit | Wartungsprotokoll |
| 24186-6 | Funktionsprüfungen an Absperr- und Rückstauorganen | Prüfprotokoll |
| 24186-6 | Wartung und Probeläufe von Pumpen und Hebeanlagen | Wartungsblatt |
| 24186-6 | Abscheiderbetriebsdienst (Inspektion, Reinigung) | Betriebstagebuch |
| 24186-2 / 24186-6 | Überwachung Neutralisationsanlage (Medien, Pumpe, pH) | Prüfbericht |
| 24186-6 | Kontrolle und Reinigung von Kontroll- und Sammelschächten | Prüfprotokoll |
Dokumentation, Aufbewahrung und behördliche Vorlage
Alle im Rahmen des WHG (§ 61 Abs. 2) und der Normen durchgeführten Prüf-, Wartungs- und Betriebsmaßnahmen sind revisionssicher zu dokumentieren. Dazu gehören insbesondere Betriebstagebücher (z. B. für Abscheider), Prüfberichte (z. B. Generalinspektionen, Dichtheitsprüfungen), Entsorgungsnachweise (Wiegescheine) und Kalibrierscheine. Der Betreiber führt diese Unterlagen im CAFM-System und bewahrt sie mindestens so lange auf, wie es die gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben verlangen (siehe 10). Auf Anforderung sind alle Nachweise den Behörden vorzulegen.
Nachweismatrix (Auszug)
| Dokument | Rechts-/Normbezug | Mindestinhalt | Aufbewahrung |
|---|---|---|---|
| Betriebstagebuch Abscheider | DIN 1999-100 / DIN 4040-100 | Kontrollen, Entleerungen, Wartungen | Gemäß Bescheid/Norm |
| GI-/Dichtheitsprüfberichte | DIN 1999-100 / DIN 4040-100 | Prüfumfang, Befund, Mängel | Gemäß Bescheid/Norm |
| Hebeanlagen-Wartung | EN 12056-4 | Prüfpunkte, Ergebnisse | ≥ 5 Jahre |
| Selbstüberwachungsprotokolle | WHG § 61 | Messwerte, Zeitreihen | Gemäß WHG/Bescheid |
| Abfallnachweise | Abfallrecht | Abfallcodes, Mengen, Entsorgerangaben | ≥ 3 Jahre (gesetzlich) |
KPI-System und Reporting
Ein integriertes KPI-System dient der kontinuierlichen Leistungsmessung und Qualitätssicherung. Typische Kennzahlen (Key Performance Indicators) erfassen beispielsweise den Anteil fristgerecht durchgeführter Generalinspektionen, die Quote zeitnah behobener Klasse-S1-Mängel oder die Vollständigkeit der Selbstüberwachungsdokumentation. Abweichungen von Zielwerten werden automatisch erkannt und lösen definierte Maßnahmen aus (z. B. Prozessanpassungen oder Eskalationen). 11 veranschaulicht exemplarisch mögliche KPIs, Zielwerte, Messintervalle und Reaktionen bei Zielabweichungen.
KPI-Raster (Beispiele)
| KPI | Zielwert | Intervall | Quelle | Reaktion bei Abweichung |
|---|---|---|---|---|
| Fristgerechte GI (LFS/Fett) | ≥ 98 % | monatlich | CAFM / Fristenplan | Nachsteuerung / Eskalation |
| Anteil S1-Mängel fristgerecht behoben | 100 % | laufend | Mängelregister | Sofortmaßnahme |
| Entleerung Abscheider rechtzeitig | 100 % | monatlich | Betriebstagebuch | Prozessanpassung |
| Vollständige Selbstüberwachungsdokumentation | 100 % | vierteljährlich | Dokumentationsaudit | Datenpflege / Schulung |
Eskalations- und Freigabemanagement
Definierte Eskalationsprozesse regeln das Vorgehen bei kritischen Ereignissen. Bei Grenzwertüberschreitungen oder Störfällen sind unverzüglich Sofortmaßnahmen einzuleiten und die Betriebsleitung zu informieren. Festgestellte Klasse-S1-Mängel aus Prüfberichten führen zu einer vorübergehenden Betriebseinschränkung und schnellstmöglicher Sanierung, bis zur Freigabe durch die Anlagenverantwortlichen. Ausfälle von Hebeanlagen oder Rückstausituationen lösen Notfallmaßnahmen aus (z. B. Sperrung betroffener Bereiche, Umschaltung auf Notsysteme). 12 zeigt exemplarisch Eskalationsfälle mit zugehörigen Maßnahmen und Freigabeverantwortlichkeiten.
Integrierter Jahres- und Fristenplan (Gerüst)
Ein integrierter Jahresplan bündelt alle Prüf-, Wartungs- und Berichtstermine in einem Quartalsraster. Darin werden die Selbstüberwachungsberichte (WHG § 61), periodische Prüfungen (DIN/EN), Abscheider- und Hebeanlagenwartungen sowie baunahe Kontrollen über die vier Quartale verteilt. 13 zeigt einen beispielhaften Jahresplan, der die Koordination aller Aufgaben sicherstellt.
Jahresplan (Quartalsübersicht)
| Quartal | WHG-Selbstüberwachung | DIN/DIN EN Prüfungen | Abscheider | Hebeanlagen | Bauwerkskontrollen | Dokumentation/KPI |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Q1 | Plan- bzw. GBU-Bericht | Inspektion Rohrnetz (DIN 1986-3, 8.3) | Planung Abscheider-GI und erste Leerung | Vollwartung Hebeanlagen | Dachabläufe (VDI 6200) | KPI-Report |
| Q2 | Quartalsbericht Indirekt/Einleitung | Funktionsprüfung Hebeanlagen (EN 12056-4) | Eigenkontrollen und Wartung der Abscheider | Funktionscheck Hebeanlagen | Dachrinnen/Fallleitungen | Zwischen-KPI-Audit |
| Q3 | Belastungstest/Spitzenlast | Kalibrierung pH/Messung und Neutralisation | Generalinspektionen der Abscheider | Zwischenprüfung Hebeanlagen | Notüberläufe | Dokumentations-Audit |
| Q4 | Jahreszusammenfassung | Rückstauverschluss-Prüfung (DIN 1986-100) | Abschlussbericht Abscheider | Jahreswartung Hebeanlagen | Bauwerksüberprüfung | KPI-Jahresauswertung |
Vertragsanhänge (verbindliche Muster)- Die nachfolgenden Anlagen sind verbindlicher Bestandteil dieses Dokuments:
A1: Checklisten gemäß DIN 1986-3 Tab. 1 für die jeweiligen Anlagenkomponenten;
A2: Muster-Betriebstagebuchvorlagen für Leichtflüssigkeits- und Fettabscheider;
A3: Vorlagen für Prüfprotokolle (Generalinspektion, Dichtheitsprüfungen);
A4: Vorlagen für Selbstüberwachungs- und Messpläne (WHG § 61);
A5: VDMA-Positionslisten (Wartungsarbeiten) je Facility-Gruppe;
A6: Integrierter Jahres- und Fristenplan mit Maßnahmenregister.
